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   BGH, 30.01.2008 - IV ZR 48/06   

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https://dejure.org/2008,2857
BGH, 30.01.2008 - IV ZR 48/06 (https://dejure.org/2008,2857)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2008 - IV ZR 48/06 (https://dejure.org/2008,2857)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - IV ZR 48/06 (https://dejure.org/2008,2857)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zweck eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 9, 10 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZVB); Zulässigkeit einer Leistungseinstellung wegen eines Wegfalls der Berufsunfähigkeit

  • Judicialis

    BUZVB § 7; ; BUZVB § 9; ; BUZVB § 9 Abs. 1; ; BUZVB § 10; ; BUZ § 5; ; BUZ § 7; ; BUZ § 7 Abs. 4

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 5; BB-BUZ § 7 Abs. 4
    Entscheidung im Nachprüfungsverfahren über Fortsetzung der Leistungen verschafft dem VN keine über das ursprüngliche Anerkenntnis hinausgehenden Rechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 5 § 7
    Rechtsnatur der Mitteilung des Versicherers, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einzustellen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Bindungswirkung bei Weiterleistung nach (erstem) Nachprüfungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Umschulung: Folgen der Leistung trotz Kenntnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 626
  • VersR 2008, 521
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 48/06
    Geht es um die Leistungseinstellung wegen neu erworbener beruflicher Fähigkeiten, kommt es auf einen Vergleich der vor dem Anerkenntnis nach § 7 BUZVB, § 5 BUZ zuletzt ausgeübten mit der anderen Tätigkeit an, auf die der Versicherungsnehmer verwiesen werden soll (vgl. Senatsurteile vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171 unter II 2 c, III und vom 11. Dezember 1996 aaO unter II 3 c).

    Die Beklagte hat sich vielmehr daran orientiert, was sich bei der Verweisung auf freiwillig neu erworbene berufliche Fähigkeiten aus dem Senatsurteil vom 3. November 1999 (aaO unter I 4) ergibt.

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 48/06
    Maßgebend ist der Vergleich des Zustandes, der dem Leistungsanerkenntnis nach § 7 BUZVB, § 5 BUZ zugrunde liegt (oder zugrunde zu legen wäre, vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 1 a m.w.N.), mit dem Zustand zu einem späteren Zeitpunkt (Senatsurteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 1a m.w.N.; grundlegend BGHZ 121, 284, 295, 297 f.).

    Geht es um die Leistungseinstellung wegen neu erworbener beruflicher Fähigkeiten, kommt es auf einen Vergleich der vor dem Anerkenntnis nach § 7 BUZVB, § 5 BUZ zuletzt ausgeübten mit der anderen Tätigkeit an, auf die der Versicherungsnehmer verwiesen werden soll (vgl. Senatsurteile vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98 - VersR 2000, 171 unter II 2 c, III und vom 11. Dezember 1996 aaO unter II 3 c).

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97

    Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 48/06
    Diese vom Versicherer zu treffende Entscheidung macht den Vergleich zweier Zustände und ihrer Auswirkungen notwendig (BGHZ 137, 178, 181 f.).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 48/06
    Maßgebend ist der Vergleich des Zustandes, der dem Leistungsanerkenntnis nach § 7 BUZVB, § 5 BUZ zugrunde liegt (oder zugrunde zu legen wäre, vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 1 a m.w.N.), mit dem Zustand zu einem späteren Zeitpunkt (Senatsurteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 1a m.w.N.; grundlegend BGHZ 121, 284, 295, 297 f.).
  • BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98

    Einstellung der Leistungen aus einer BUZ

    Auszug aus BGH, 30.01.2008 - IV ZR 48/06
    Maßgebend ist der Vergleich des Zustandes, der dem Leistungsanerkenntnis nach § 7 BUZVB, § 5 BUZ zugrunde liegt (oder zugrunde zu legen wäre, vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 1 a m.w.N.), mit dem Zustand zu einem späteren Zeitpunkt (Senatsurteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 1a m.w.N.; grundlegend BGHZ 121, 284, 295, 297 f.).
  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6

    Die vom Versicherer zu treffende Entscheidung, ob er die Leistungen wegen Wegfalls der Berufsunfähigkeit einstellen kann, erfordert einen Vergleich des Zustandes, der dem Leistungsanerkenntnis zugrunde liegt, mit dem Zustand zu einem späteren Zeitpunkt (Senatsurteil vom 21. April 2010 aaO; Senatsbeschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 48/06, VersR 2008, 521 Rn. 3; jeweils m.w.N.).

    Dies gilt auch für den Vergleich der vor dem Leistungsanerkenntnis zuletzt ausgeübten Tätigkeit mit der anderen, nach dem Anerkenntnis ausgeübten Tätigkeit, auf die der Versicherte verwiesen werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2008 aaO; Senatsurteil vom 21. April 2010 aaO Rn. 11 a.E.).

  • BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18

    Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der

    Die vom Versicherer zu treffende Entscheidung, ob er die Leistungen wegen Wegfalls der Berufsunfähigkeit einstellen kann, erfordert einen Vergleich des Zustandes, der dem Leistungsanerkenntnis zugrunde liegt, mit dem Zustand zu einem späteren Zeitpunkt (Senatsurteile vom 7. Dezember 2016 - IV ZR 434/15, VersR 2017, 147 Rn. 16; vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11; Senatsbeschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 48/06, VersR 2008, 521 Rn. 3; jeweils m.w.N.).

    Dies gilt auch für den Vergleich der vor dem Leistungsanerkenntnis zuletzt ausgeübten Tätigkeit mit der anderen, nach dem Anerkenntnis ausgeübten Tätigkeit, auf die der Versicherte verwiesen werden soll (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2016 aaO; vom 21. April 2010 aaO; Senatsbeschluss vom 30. Januar 2008 aaO).

  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit

    Die vom Versicherer zu treffende Entscheidung, ob er die Leistungen wegen Wegfalls der Berufsunfähigkeit einstellen kann, erfordert einen Vergleich des Zustandes, der dem Leistungsanerkenntnis zugrunde liegt, mit dem Zustand zu einem späteren Zeitpunkt (Senatsbeschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 48/06 - VersR 2008, 521 Tz. 3; Senatsurteile BGHZ 121, 284, 295; vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 1 a m.w.N.).

    Wenn es um die Leistungseinstellung wegen neu erworbener beruflicher Fähigkeiten geht, kommt es auf einen Vergleich der vor dem Anerkenntnis zuletzt ausgeübten mit der anderen Tätigkeit an, auf die der Versicherungsnehmer verwiesen werden soll (Senatsbeschluss vom 30. Januar 2008 aaO m.w.N.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    Geht es um die Leistungseinstellung wegen neu erworbener beruflicher Fähigkeiten, kommt es auf einen Vergleich der vor dem Anerkenntnis zuletzt ausgeübten mit der anderen Tätigkeit an, auf die die versicherte Person verwiesen werden soll (BGH 30.1.2008 - IV ZR 48/06, VersR 2008, 521).

    Mit dem Hinweis auf ein höheres Einkommen während seiner drei Tätigkeiten in der Schweiz kann der Kläger in diesem Zusammenhang nicht durchdringen: Nach der Rechtsprechung des BGH ist maßgebend der Vergleich des Zustandes, der dem Leistungsanerkenntnis zugrunde liegt, mit dem Zustand zu einem späteren Zeitpunkt (BGH 30.1.2008 - IV ZR 48/06, VersR 2008, 521).

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2018 - 24 U 4/18

    Begriff des Berufs i.S. der BB-BUZ

    Die vom Versicherer zu treffende Entscheidung, ob er die Leistungen wegen Wegfalls der Berufsunfähigkeit einstellen kann, erfordert einen Vergleich des Zustandes, der dem Leistungsanerkenntnis zugrunde liegt, mit dem Zustand zu einem späteren Zeitpunkt (BGH, Urteil vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, Rz. 11 mwN; Beschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 48/06, Rz. 3).

    Dies gilt auch bei der Nachprüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 B-BUZ (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, Rz. 11 mwN und Beschluss vom 30. Januar 2008, aaO, mwN).

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 22/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Inhaltliche Anforderungen an eine wirksame

    a) Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein so genanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (vgl. BGHZ 121, 284, 293; BGH, Urteil vom 28. April 1999 - IV ZR 123/98 - VersR 1999, 958 unter II 1 a; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 48/06 - VersR 2008, 521 unter 1 m.w.N.).
  • KG, 10.01.2017 - 6 U 89/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nachweis des Wegfalls der Berufsunfähigkeit

    Die vom Versicherer zu treffende Entscheidung, ob er die Leistungen wegen Wegfalls der Berufsunfähigkeit einstellen kann, erfordert einen Vergleich des Zustandes, der dem Leistungsanerkenntnis zugrunde liegt, mit dem Zustand zu einem späteren Zeitpunkt (BGH, aaO unter Hinweis auf Urteil vom 21. April 2010 aaO; Beschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 48/06, VersR 2008, 521 Rn. 3; jeweils m.w.N.).

    Dies gilt auch für den Vergleich der vor dem Leistungsanerkenntnis zuletzt ausgeübten Tätigkeit mit der anderen, nach dem Anerkenntnis ausgeübten Tätigkeit, auf die der Versicherte verwiesen werden soll (vgl. BGH, aaO unter Hinweis auf den Beschluss vom 30. Januar 2008 aaO; Urteil vom 21. April 2010 aaO Rn. 11 a.E.).

  • OLG Karlsruhe, 23.05.2012 - 9 U 138/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungspflicht auch bei neuer Tätigkeit

    In diesem Fall wären im Jahr 2005 keine Anerkenntnis-Wirkungen eingetreten, mit der Konsequenz, dass sich die Beklagte im Jahr 2007 auf eine Veränderung gegenüber der früheren Anerkenntnis-Erklärung im Jahr 2003 hätte berufen können (vgl. zu einem solchen Fall BGH, NJW-RR 2008, 626).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2009 - 12 U 36/09

    Verfahren bei Einstellung der Leistungen aus der

    Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann ein Versicherer sein Ziel, eine von ihm anerkannte Leistungspflicht wieder enden zu lassen, regelmäßig nur über ein so genanntes Nachprüfungsverfahren erreichen (vgl. BGH VersR 1993, 562 unter II 2 a; BGH VersR 1999, 958 unter II 1 a; BGH VersR 2008, 521 unter 1.m.w.N.; Senat, VersR 2008, 1252 ).
  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 125/05

    Einstellung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen neu

    Auch nach den Maßstäben des § 7 BB-BUZ gereicht es dem Versicherer nicht zum Nachteil, wenn er nicht schon zum frühest möglichen Zeitpunkt die Leistungen wegen neu erworbener beruflicher Fähigkeiten einstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Januar 2008 - IV ZR 48/06 - VersR 2008, 521).
  • LG Kiel, 28.05.2014 - 17 O 169/13

    Einstellung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • KG, 09.10.2018 - 6 U 64/18

    Leistungseinstellung eines Berufsunfähigkeitsversicherers bei Minderung der

  • OLG Hamm, 23.11.2022 - 20 U 238/22

    Einstellung der Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen neuer

  • LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 20/08

    Anforderungen an die Mitteilung der Leistungseinstellung einer Versicherung

  • LG Berlin, 18.11.2020 - 23 O 288/16

    Voraussetzungen für Erlöschen von Leistungspflicht des Versicherers

  • KG, 06.03.2015 - 6 U 109/13

    Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen einer Leistungseinstellung von

  • LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf andere Tätigkeit und

  • KG, 16.09.2014 - 6 U 39/14

    Verweisung im Nachprüfungsverfahren

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