Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06   

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https://dejure.org/2007,3463
OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06 (https://dejure.org/2007,3463)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.11.2007 - 7 U 251/06 (https://dejure.org/2007,3463)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. November 2007 - 7 U 251/06 (https://dejure.org/2007,3463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers bei Vorliegen einer schweren Grunderkrankung; Rechtswidrige und schuldhafte Gesundheitsbeschädigung durch Nichtüberweisung eines Patienten zu einem Augenarzt; Bemessung des Entschädigungsrahmens i.R. ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847 a.F.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Höhe des Schmerzensgeldes für Erblindung eines schon vor der Behandlung erheblich sehbehinderten Patienten. Mit Anmerkung: Lothar Jaeger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 847 (a.F.)
    Schmerzensgeld bei aufgrund eines Behandlungsfehlers notwendiger Entfernung beider Augäpfel bei bereits vorliegender schwerer Grunderkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Haftung des Kinderarztes wegen unterlassener Überweisung zum Augenarzt bei U 5

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Haftung des Kinderarztes wegen unterlassener Überweisung zum Augenarzt bei U 5

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kinderarzt haftet wegen Erblindung eines Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 545
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06
    Dies hat nach ständiger Rechtsprechung zur Folge, dass sich die Beweislast für die Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden umkehrt, die sonst der Patient zu tragen hat (vgl. nur BGHZ 85, 212 = NJW 1983, 333, 334; VersR 2004, 909, VersR 2005, 228, 229), wenn der grobe Behandlungsfehler geeignet war, den konkreten Schaden herbeizuführen; Naheliegen oder Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich (BGH VersR 2005, 228, 229; VersR 2004, 909, 911).

    Solche Sekundärschäden ergreift die Beweislastumkehr aber ebenfalls (BGH VersR 1989, 145; VersR 1993, 969; VersR 2005, 228, 229).

    Die Eignung des Fehlers zur Herbeiführung des Erfolgs reicht aus (BGH VersR 2005, 228, 229; VersR 2004, 909, 911).

    Bei der Verletzung eines absoluten Rechtsguts, wie hier der Gesundheit des Klägers zu 1 reicht die bloße Möglichkeit weiterer Schäden aus (BGH VersR 2005, 228, 230), um erfolgreich die Feststellung zu betreiben.

  • BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06

    Abänderung einer Schmerzensgeldrente wegen gestiegenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06
    Bei einer Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente muss der monatliche Rentenbetrag so bemessen werden, dass er kapitalisiert mit dem zuerkannten Kapitalbetrag einen Gesamtbetrag ergibt, der in seiner Größenordnung einem in ausschließlicher Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (vgl. BGH VersR 1976, 697, 698 f.; NJW 2007, 2475, 2476 m.w.N.).

    Diese Art der Berechnung trägt der Tatsache Rechnung, dass der Geschädigte, soweit ihm Schmerzensgeldrente statt des Kapitalbetrags zuerkannt wird, gehindert ist, das Kapital gewinnbringend anzulegen, während der Schädiger die Möglichkeit hat, die Renten aufgrund einer gewinnbringenden Anlage des Kapitals zu bedienen (BGH NJW 2007, 2475, 2476).

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06
    Dies hat nach ständiger Rechtsprechung zur Folge, dass sich die Beweislast für die Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden umkehrt, die sonst der Patient zu tragen hat (vgl. nur BGHZ 85, 212 = NJW 1983, 333, 334; VersR 2004, 909, VersR 2005, 228, 229), wenn der grobe Behandlungsfehler geeignet war, den konkreten Schaden herbeizuführen; Naheliegen oder Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich (BGH VersR 2005, 228, 229; VersR 2004, 909, 911).

    Die Eignung des Fehlers zur Herbeiführung des Erfolgs reicht aus (BGH VersR 2005, 228, 229; VersR 2004, 909, 911).

  • BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06
    Auch wenn ein Diagnosefehler grundsätzlich nur zurückhaltend als Behandlungsfehler zu beurteilen ist (vgl. BGH VersR 1981, 1033, 1034; NJW 2001, 1787, 1788; VersR 1992, 1263, 1265), so schließt das die Annahme eines auch groben Behandlungsfehlers dann nicht aus, wenn der Arzt die für eine Krankheit kennzeichnenden Symptome nicht ausreichend berücksichtigt und ein sogenannter "fundamentaler" Diagnoseirrtum vorliegt (vgl. BGH VersR 2003, 1256, 1257; VersR 2007, 541, 542).

    Unabhängig von der konkreten Vertragsgestaltung zwischen den Klägern, der Krankenkasse und dem Beklagten entfaltet jedenfalls der Behandlungsvertrag Schutzwirkungen im Sinne des § 328 BGB zugunsten des untersuchten Kindes und seiner Eltern (vgl. nur BGH NJW 1992, 2962; Geiß/Greiner, Arzthaftungsrecht, 4. Auflage, Teil A IV Rn. 93, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 59/06

    Arzthaftung - Rechtsnatur eines Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06
    Auch wenn ein Diagnosefehler grundsätzlich nur zurückhaltend als Behandlungsfehler zu beurteilen ist (vgl. BGH VersR 1981, 1033, 1034; NJW 2001, 1787, 1788; VersR 1992, 1263, 1265), so schließt das die Annahme eines auch groben Behandlungsfehlers dann nicht aus, wenn der Arzt die für eine Krankheit kennzeichnenden Symptome nicht ausreichend berücksichtigt und ein sogenannter "fundamentaler" Diagnoseirrtum vorliegt (vgl. BGH VersR 2003, 1256, 1257; VersR 2007, 541, 542).

    Wenn sich jedoch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental fehlerhaft (BGH VersR 1999, 231, 232) oder die Nichtreaktion als grob fehlerhaft darstellen müsste (ständige Rechtsprechung, BGH VersR 1999, 1282, 1283; VersR 2003, 1256, 1257; VersR 2007, 541, 542), so erstreckt sich die Beweislastumkehr auch in diesem Fall auf die Ursächlichkeit des Fehlers für den Schaden.

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06
    Auch wenn ein Diagnosefehler grundsätzlich nur zurückhaltend als Behandlungsfehler zu beurteilen ist (vgl. BGH VersR 1981, 1033, 1034; NJW 2001, 1787, 1788; VersR 1992, 1263, 1265), so schließt das die Annahme eines auch groben Behandlungsfehlers dann nicht aus, wenn der Arzt die für eine Krankheit kennzeichnenden Symptome nicht ausreichend berücksichtigt und ein sogenannter "fundamentaler" Diagnoseirrtum vorliegt (vgl. BGH VersR 2003, 1256, 1257; VersR 2007, 541, 542).

    Wenn sich jedoch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental fehlerhaft (BGH VersR 1999, 231, 232) oder die Nichtreaktion als grob fehlerhaft darstellen müsste (ständige Rechtsprechung, BGH VersR 1999, 1282, 1283; VersR 2003, 1256, 1257; VersR 2007, 541, 542), so erstreckt sich die Beweislastumkehr auch in diesem Fall auf die Ursächlichkeit des Fehlers für den Schaden.

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06
    Darüber hinaus liegt hier auch eine gewisse Wahrscheinlichkeit weiterer Vermögensschäden der Kläger zu 2 und 3 für vermehrte Aufwendungen der Pflege und Betreuung des Klägers zu 1 vor, so dass auch ihr Antrag begründet ist (vgl. BGH VersR 2007, 708).
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06
    Dies hat nach ständiger Rechtsprechung zur Folge, dass sich die Beweislast für die Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden umkehrt, die sonst der Patient zu tragen hat (vgl. nur BGHZ 85, 212 = NJW 1983, 333, 334; VersR 2004, 909, VersR 2005, 228, 229), wenn der grobe Behandlungsfehler geeignet war, den konkreten Schaden herbeizuführen; Naheliegen oder Wahrscheinlichkeit ist nicht erforderlich (BGH VersR 2005, 228, 229; VersR 2004, 909, 911).
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06
    Es handelt sich um einen Fehler von solchem Gewicht, ein eindeutiges Fehlverhalten, das aus objektiver ärztlicher Sicht bei Anlegung des für den Beklagten als Facharzt für Pädiatrie geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabs nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, weil ein solcher Fehler dem Arzt aus dieser Sicht schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH VersR 2000, 1146, 1148 = BGHZ 144, 296).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06
    Wird ein medizinisch gebotener Befund behandlungsfehlerhaft nicht erhoben, so begründet dies die Vermutung, "dass der Befund, wäre er erhoben worden, ein positives Ergebnis im behaupteten Sinn gehabt hätte, sofern ein solches hinreichend wahrscheinlich war (grundlegend BGH VersR 1996, 633, 634 = BGHZ 132, 47, 52; VersR 2004, 645, 647; VersR 2004, 790, 791).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 408/99

    Aufklärungspflicht des Richters bei lückenhaftem Sachverständigengutachten

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

  • OLG Karlsruhe, 11.03.1998 - 7 U 214/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlichen Behandlung;

  • OLG Hamm, 15.05.1995 - 3 U 287/93

    Unterlassen von augenärztlichen Kontrolluntersuchungen bei Frühgeborenem

  • OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 23 U 171/95

    Erblindung eines Kindes durch Explosion einer Limonadenflasche -

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 207/92

    Schadensermittlung bei entgangenem Gewinn nach Behandlungsfehler

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 210/87

    Beweislastumkehr für Sekundärschäden bei grobem Behandlungsfehler

  • OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 22 U 34/19

    Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung bei Dauerschäden

    Eine Erhöhung des Schmerzensgeldes unter diesem Aspekt wurde ebenfalls angenommen bei einem über die legitime Rechtsverteidigung hinausgehenden, herabwürdigenden Verhalten des Versicherers (OLG Karlsruhe 14.11.2007 - 7 U 251/06 - LG München I 29.07.2008 - 6 O 12934/06 - OLG Schleswig 15.1.09 - 7 U 76/07 -).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2016 - 7 U 32/13

    Arzthaftungsprozess: Ermessensfehler bei der Auswahl des Sachverständigen; Umfang

    Ein solcher Verstoß kann aber darüber hinaus auch für die Kausalitätsfrage beweiserleichternde Bedeutung gewinnen, nämlich dann, wenn im Einzelfall zugleich auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen ist, weil sich bei der unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (vgl. BGH, VersR 2014, 374 ff. Tz. 20, juris; NJW 2013, 1174 ff, Tz. 11, juris; VersR 1996, 633, 634; VersR 1999, 1241, 1243; NJW 1999, 860, 861; VersR 2004, 645, 647; 790, 791, Senat, VersR 2008, 545, Tz. 17).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2021 - 22 U 181/20

    Verkehrsunfall: Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung (hier: taggenaue

    Eine Erhöhung des Schmerzensgeldes unter diesem Aspekt wurde ebenfalls angenommen bei einem über die legitime Rechtsverteidigung hinausgehenden, herabwürdigenden Verhalten des Versicherers (OLG Karlsruhe 14.11.2007 - 7 U 251/06 - LG München I 29.07.2008 - 6 O 12934/06 - OLG Schleswig 15.1.09 - 7 U 76/07 -).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis

    Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass hier voraussichtlich auch die Voraussetzungen für eine Ausdehnung der Beweislastumkehr auf die haftungsausfüllende Kausalität, das heißt den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlichen Primärschädigungen und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten vorliegen, weil dafür spricht, dass der sekundäre Gesundheitsschaden typischer Weise mit dem Primärschaden verbunden ist und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregeln gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen sollte (vgl. BGH, VersR 2005, 228, 229; 1994, a.a.O.; 1989, 145; Senat, VersR 2008, 545, Tz. 16; NJOZ 2006, 3042, 3043).
  • OLG Karlsruhe, 12.09.2012 - 7 U 146/11

    Arzthaftungsprozess: Rechtskraftwirkung des Schmerzensgeldurteils;

    Auf die haftungsausfüllende Kausalität, das heißt den Kausalzusammenhang zwischen gesundheitlichen Primärschädigungen und weiteren Gesundheitsschäden des Patienten wird die Beweislastumkehr nicht ausgedehnt, es sei denn, der sekundäre Gesundheitsschaden wäre typisch mit dem Primärschaden verbunden und die als grob zu bewertende Missachtung der ärztlichen Verhaltensregeln sollte gerade auch solcher Art Schädigung vorbeugen (BGH, VersR 1989, 145; VersR 1994, 52, 54; VersR 2005, 228, 229; NJW 2008, 1381 ff., Tz. 13, Senat, OLGR Karlsruhe 2006, 617 ff., juris Tz. 12; VersR 2008, 545, Tz. 16).
  • LG Dortmund, 11.03.2010 - 2 O 245/09

    Anspruch auf Kürzung von Leistungen gem. § 28 Abs. 2 S. 2

    Allerdings kann sich die Beklagte mit ihrer Auffassung auf OLG Celle VersR 2008, 545 stützen.
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2018 - 7 U 182/16

    Arzthaftung: Verspätete Indikation für einen Kaiserschnitt bei Verdacht auf ein

    Ein solcher Verstoß kann darüber hinaus auch für die Kausalitätsfrage beweiserleichternde Bedeutung gewinnen, nämlich dann, wenn im Einzelfall zugleich auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen ist, weil sich bei der unterlassenen Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen müsste (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2013, VI ZR 527/12, Tz. 14 m.w.N., juris; VersR 1996, 633, 634; VersR 1999, 1241, 1243; NJW 1999, 860, 861; VersR 2004, 645, 647; 790, 791, Senat, VersR 2008, 545, Tz. 17).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2016 - 1 U 135/15

    Arzthaftung: Erblindung eines Säuglings aufgrund eines groben Behandlungsfehlers

    2265 (2jähriger Junge, Verlust beider Augäpfel, grober Behandlungsfehler, ohne den bei bestehenden Vorschädigungen zumindest links eine Sehkraft von 30% hätte erhalten werden können, Antrag Kapitalbetrag 260.000 ? und 260 ? Rente: Kapitalbetrag 90.000 ? [indexiert 99.361] und 260 ? Rente, OLG Karlsruhe - 7 U 251/06).
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