Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 08.10.2007 - 8 U 1031/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30690
OLG Nürnberg, 08.10.2007 - 8 U 1031/07 (https://dejure.org/2007,30690)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08.10.2007 - 8 U 1031/07 (https://dejure.org/2007,30690)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Oktober 2007 - 8 U 1031/07 (https://dejure.org/2007,30690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,30690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 9 Abs. 2
    Die Auskunftsobliegenheiten des VN entfallen nicht durch die Entscheidung des BVerfG zur generellen Schweigepflichtentbindungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Auskunftsobliegenheiten des Versicherungsnehmers entfallen nicht durch die Entscheidung des BVerfG vom 23.10.2006

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 627
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus OLG Nürnberg, 08.10.2007 - 8 U 1031/07
    Die Entscheidung des BVerfG vom 23.10.2006 (VersR 2006, 1669) zur Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch eine generelle Schweigepflichtentbindungserklärung entbindet den VN nicht von seinen vertraglichen Mitwirkungsobliegenheiten bei der Prüfung, ob ein Versicherungsfall vorliegt.
  • OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11

    Private Krankenversicherung: Anspruch auf Vorlage einer Kopie aus der

    Übereinstimmend mit dem Oberlandesgericht Nürnberg in seiner Entscheidung vom 8.10.2007 (Az. 8 U 1031/07, zitiert nach juris) ist der Senat der Auffassung, dass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2006 zur Verfassungswidrigkeit einer vertraglichen Verpflichtung zur generellen Schweigepflichtsentbindung (VersR 2006, 1669 ff) nicht zu entnehmen ist, dass der Versicherungsnehmer aufgrund seines informationellen Selbstbestimmungsrechts seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht bei der Prüfung eines Versicherungsfalls grundsätzlich enthoben wäre.
  • KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss der Fälligkeit von

    Denn auch das Bundesverfassungsgericht hat in den zitierten Entscheidungen festgestellt, dass dem Recht des Versicherungsnehmers am Schutz seiner personenbezogenen Daten regelmäßig ein Offenbarungsinteresse des Versicherers von gleichfalls erheblichem Gewicht gegenübersteht, wenn er nur durch die Offenbarung der Daten Feststellungen zum Eintritt des Versicherungsfalls treffen kann (BVerfG VersR 2006 a.a.O., zitiert nach juris, dort Rdz. 46/47 und BVerfG VersR 2013 a.a.O., zitiert nach juris, dort Rdz. 22; vgl. auch OLG Nürnberg VersR 2008, 627 - 628, zitiert nach juris, dort Rdz. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2017 - 2 S 1826/16

    Postbeamtenkrankenkasse; Vorlagepflicht für Behandlungsunterlagen; Zulässigkeit

    Dieses besondere Informationsbedürfnis hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.10.2006 (a.a.O.) ausdrücklich anerkannt (so schon VGH Bad.-Württ, Urteil vom 24.11.2011, a.a.O. mit Verweis auf OLG Nürnberg, Urteil vom 08.10.2007 - 8 U 1031/07 -, VersR 2008, 627 zum Parallelproblem der Interessenabwägung bei der Prüfung des Eintritts des Versicherungsfalles in der privaten Krankenversicherung).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2295/10

    Zum Anspruch auf Bewilligung von Leistungen der Postbeamtenkrankenkasse -

    Dieses besondere Informationsbedürfnis hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.10.2006 (aaO) ausdrücklich anerkannt (vgl. zur Interessenabwägung bei der Prüfung des Eintritts des Versicherungsfalles in der privaten Krankenversicherung: OLG Nürnberg, Urteil vom 08.10.2007 - 8 U 1031/07 - VersR 2008, 627).

    Diese Auslegung entspricht auch der Rechtsprechung der Zivilgerichte bei vergleichbaren Konstellationen in der privaten Krankenversicherung (vgl. etwa OLG Nürnberg, Urteil vom 08.10.2007, aaO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht