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   OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 81/07   

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https://dejure.org/2007,7854
OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 81/07 (https://dejure.org/2007,7854)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.11.2007 - 1 U 81/07 (https://dejure.org/2007,7854)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. November 2007 - 1 U 81/07 (https://dejure.org/2007,7854)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Hemmung der Verjährungsfrist des § 3 Nr. 3 S. 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG); Unzulässigkeit einer Berufung auf eine Verjährungshemmung als Folge einer zehnjährigen Nichtgeltendmachung von Ansprüchen eines Versicherers

  • Judicialis

    PflVG § 3 Nr. 3 Satz 2; ; PflVG § 3 Nr. 3 Satz 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    PflVG § 3; BGB § 214; BGB § 242
    Ein Berufen des Geschädigten auf die gehemmte Verjährung eines Direktanspruchs ist zehn Jahre nach Abschluss der Regulierung nach Treu und Glauben ausgeschlossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflVG § 3 Nr. 3 Satz 2; PflVG § 3 Nr. 3 Satz 3
    Keine absolute Verjährungsgrenze durch Verjährungsfrist des § 3 Nr. 3 Satz 2 PflVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 450
  • VersR 2008, 775
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 114/91

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 81/07
    Die bloße Zahlung des geforderten Betrages Mitte November 1993 konnte hier schon deshalb nicht als eine endgültige Entscheidung im Rahmen der Schadensregulierung gelten, weil u.U. eine Nachberechnung noch im Raume stand, vor allem aber deswegen, weil dem Schriftformerfordernis des § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG für die Entscheidung des Versicherers nicht genügt worden ist (vgl. zur regelmäßigen Formunwirksamkeit einer bloßen anerkennenden Zahlung BGH, Urteil v. 30. April 1991, VI ZR 229/90 - BGHZ 114, 299 = VersR 1991, 878 ; und Urteil v. 28. Januar 1992, VI ZR 114/91 - VersR 1992, 604 ).
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 256/02

    Haftung des Schädigers nach Abweisung der Klage gegen den Versicherer wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 81/07
    Der Gesetzgeber hat im konkreten Fall der Verjährungsfrist nach § 3 Nr. 3 Satz 2 Halbsatz 2 PflVG der mit der Einführung des Direktanspruchs eingetretenen erhöhten Belastung der Versicherer Rechnung tragen und berücksichtigen wollen, dass der Schuldner des Anspruchs ein Unternehmen ist, welches auf einen möglichst baldigen Abschluss seines Rechnungswerks Wert legen muss (vgl. BT-Drs. IV/2252, S. 16; ebenso BGH, Urteil v. 24. Juni 2003, VI ZR 256/02 - VersR 2003, 1121 ).
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 229/90

    Anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 81/07
    Die bloße Zahlung des geforderten Betrages Mitte November 1993 konnte hier schon deshalb nicht als eine endgültige Entscheidung im Rahmen der Schadensregulierung gelten, weil u.U. eine Nachberechnung noch im Raume stand, vor allem aber deswegen, weil dem Schriftformerfordernis des § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG für die Entscheidung des Versicherers nicht genügt worden ist (vgl. zur regelmäßigen Formunwirksamkeit einer bloßen anerkennenden Zahlung BGH, Urteil v. 30. April 1991, VI ZR 229/90 - BGHZ 114, 299 = VersR 1991, 878 ; und Urteil v. 28. Januar 1992, VI ZR 114/91 - VersR 1992, 604 ).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 139/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall nach Verjährung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 81/07
    Allerdings ist die Verjährungsfrist des § 3 Nr. 3 Satz 2 Halbsatz 2 PflVG keine absolute Verjährungsgrenze, so dass Hemmungsgründe zur Wirkung gelangen können (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, Urteil v. 17. April 1989, 1 U 110/88 - NJW-RR 1990, 472; ebenso BGH, Urteil v. 9. Januar 2007, VI ZR 139/06 - NJW-RR 2007, 467 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.1989 - 1 U 110/88
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 81/07
    Allerdings ist die Verjährungsfrist des § 3 Nr. 3 Satz 2 Halbsatz 2 PflVG keine absolute Verjährungsgrenze, so dass Hemmungsgründe zur Wirkung gelangen können (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, Urteil v. 17. April 1989, 1 U 110/88 - NJW-RR 1990, 472; ebenso BGH, Urteil v. 9. Januar 2007, VI ZR 139/06 - NJW-RR 2007, 467 ).
  • OLG Celle, 27.09.2005 - 14 U 59/05

    Berufung auf eine dauerhafte Hemmung der dreijährigen Verjährungsfrist durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.11.2007 - 1 U 81/07
    Die Klägerin kann sich hier nach Treu und Glauben aber nicht mehr auf die ursprünglich eingetretene Hemmung der Verjährung berufen (vgl. auch OLG Celle, Urteil v. 27. September 2005, 14 U 59/05 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 22 U 222/19

    Anforderungen an die schriftliche Entscheidung des Versicherers gemäß § 115 Abs.

    In der Rechtsprechung wird z. B. davon ausgegangen, dass sich der Geschädigte dann nach Treu und Glauben nicht mehr auf die Hemmung berufen kann, wenn er nach dem Zeitpunkt, zu dem alle Beteiligten der Schadensregulierung übereinstimmend von deren Abschluss ausgegangen sind, mehr als zehn Jahre nicht erneut einen weiteren Anspruch angemeldet hat (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.11.2007 - 1 U 81/07, zitiert nach juris, Rz. 7), wenn der Geschädigte nach in periodischen Abständen geleisteten Zahlungen nach geführter Korrespondenz in der Folgezeit über neunzehn Jahre lang keinerlei Ansprüche mehr erhoben hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.07.2001 - 9 U 95/00, zitiert nach juris, Rz. 34) oder der Geschädigte sich über sieben Jahre nach voller Befriedigung des einzig angemeldeten Schadens nicht mehr gemeldet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.1989 - 15 U 205/88).
  • OLG Köln, 15.08.2023 - 9 U 183/21
    Dabei muss es sich um eine eindeutige und als abschließend erkennbare Stellungnahme des Versicherers zu Grund und Umfang der Leistungspflicht handeln (BGH VersR 1991, 878 zu § 3 Nr. 3 PflVG a.F.; OLG Naumburg VersR 2008, 775; OLG Köln r+s 1991, 254; OLG Hamburg r+s 1986, 55 [56]; Langheid/Rixecker-Rixecker, VVG, 7. Aufl. 2022, § 15, Rdnr. 10, 13).
  • OLG Hamm, 18.01.2013 - 9 U 23/12

    Anfordrtungen an den Nachweis von Folgeschäden; Verwirkung von Ansprüchen des

    Zwar genügt nach gefestigter Rechtsprechung die bloße Untätigkeit des Geschädigten über einen längeren Zeitraum nicht für die Annahme, dieser verfolge seine Ansprüche offensichtlich nicht mehr weiter (BGH, a.a.O., für eine Untätigkeit über 2, 5 Jahre; ebenso OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 472 [473]; VersR 1999, 873 f.; OLG Naumburg, VersR 2008, 775-776).
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