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   BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06   

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https://dejure.org/2008,526
BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06 (https://dejure.org/2008,526)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2008 - VI ZB 72/06 (https://dejure.org/2008,526)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2008 - VI ZB 72/06 (https://dejure.org/2008,526)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen; Allgemeine Betriebskosten eines Privatsachverständigen und einem damit verbundenen Kostenaufwand bei einer konkreten Klageandrohung; Erforderlichkeit einer ausschließlichen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Privatgutachten (außergerichtliches) - Kostenerstattung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten für Privatgutachten nur ausnahmsweise im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Keine Kostenerstattung für ein zur allgemeinen Prüfung der Einstandspflicht vorprozessual eingeholtes Sachverständigengutachten

  • captain-huk.de

    Zur Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen Sachverständigenkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit der Parteigutachterkosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - Kostenerstattung bei Privatgutachten?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kostenerstattung für Unfallgutachten

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Parteigutachten für konkreten Rechtsstreit: Kosten sind erstattungsfähig!

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrsunfallprozess - Enge Voraussetzungen für Kostenerstattung bei Privatgutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Parteigutachten für konkreten Rechtsstreit: Kosten sind erstattungsfähig! (IBR 2008, 302)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1597
  • MDR 2008, 622
  • NZV 2008, 340
  • VersR 2008, 801
  • Rpfleger 2008, 536
  • BauR 2008, 1180
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Dazu können nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235 f.; vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, VersR 2006, 1236 Rn. 6; vom 4. März 2008 - VI ZB 72/06, VersR 2008, 801 Rn. 6 und vom 18. November 2008 - VI ZB 24/08, VersR 2009, 563 Rn. 6).
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Dazu können nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235 f.; vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rn. 10; vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05, VersR 2006, 1236 Rn. 6; vom 4. März 2008 - VI ZB 72/06, VersR 2008, 801 Rn. 6 und vom 18. November 2008 - VI ZB 24/08, VersR 2009, 563 Rn. 6).
  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 60/11

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Anordnung der Erstattung der

    Zu den erstattungsfähigen Kosten können ausnahmsweise die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, aaO Rn. 10; Beschluss vom 18. November 2008 - VI ZB 24/08, VersR 2009, 563 Rn. 6; Beschluss vom 4. März 2008 - VI ZB 72/06, NJW 2008, 1597 Rn. 6).
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