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   OLG Düsseldorf, 20.03.2008 - I-24 U 166/07   

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OLG Düsseldorf, 20.03.2008 - I-24 U 166/07 (https://dejure.org/2008,3778)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2008 - I-24 U 166/07 (https://dejure.org/2008,3778)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2008 - I-24 U 166/07 (https://dejure.org/2008,3778)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Heimbetreibers zur eigenen Entlastung für den Fall eines während einer konkreten Pflegemaßnahme innerhalb des Heims unfallbedingt geschädigten Heimbewohners; Begrenzug von Obhutspflichten aus einem Heimvertrag auf die in Pflegeheimen üblichen und mit einem ...

  • Judicialis

    HeimG § 2; ; HeimG § 3; ; BGB § 280; ; BGB § 611; ; BGB § 823; ; BGB § 831

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HeimG § 2; HeimG § 3; BGB § 611; BGB § 280; BGB § 823; BGB § 831
    Darlegungs- und Beweislast bei Sturz eines Heimbewohners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislastumkehr zu Lasten des Heimbetreibers bei Unfall eines Heimbewohners im Rahmen einer konkreten Pflegemaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1272
  • VersR 2008, 1079
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2008 - 24 U 166/07
    Kommt ein Heimbewohner innerhalb des Heims unfallbedingt zu Schaden, so hat sich der Betreiber des Heims zu entlasten, wenn sich der Unfall während einer konkreten Pflegemaßnahme ereignet hat (Anschluss an BGH NJW 2005, 1937; hier verneint für das ungeklärte Lösen eines Sicherheitsgurtes an einem Rollstuhl).

    Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten war daher geeignet, sowohl einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung des Heimvertrages als auch einen damit konkurrierenden deliktischen Anspruch aus §§ 823, 831 BGB zu begründen (vgl. BGH NJW 2005, 1937; 2005, 2613; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868).

    Insbesondere ist auch zu beachten, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind (BGH NJW 2005, 1937 unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HeimG i.d.F. vom 5. November 2001 BGBl. I S. 2970).

    Die Versicherte saß im Rollstuhl in der Küche des Pflegeheims und wartete gemeinsam mit anderen Heimbewohnern auf das Abendessen - sie befand sich mithin in einer ganz alltäglichen, ungefährlichen Situation, für die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 1937) eine Umkehr der Beweislast nicht gerechtfertigt ist.

  • BGH, 14.07.2005 - III ZR 391/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegeheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2008 - 24 U 166/07
    Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten war daher geeignet, sowohl einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung des Heimvertrages als auch einen damit konkurrierenden deliktischen Anspruch aus §§ 823, 831 BGB zu begründen (vgl. BGH NJW 2005, 1937; 2005, 2613; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868).

    Die zu erbringenden Leistungen haben sich hierbei nach dem jeweils allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zu richten (§ 3 Abs. 1 HeimG; BGH NJW 2005, 2613).

  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2008 - 24 U 166/07
    Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten war daher geeignet, sowohl einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung des Heimvertrages als auch einen damit konkurrierenden deliktischen Anspruch aus §§ 823, 831 BGB zu begründen (vgl. BGH NJW 2005, 1937; 2005, 2613; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868).
  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2008 - 24 U 166/07
    Eine konkrete Pflegemaßnahme (wie etwa eine Bewegungs- oder Transportmaßnahme, vgl. BGH NJW 1991, 1540) wurde nicht durchgeführt.
  • OLG Hamm, 22.06.1993 - 15 W 145/93

    Freiheitsentziehung; Bettgitter; Bauchgurte am Rollstuhl; Betreuung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2008 - 24 U 166/07
    Die hierfür erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 1490; Jürgens/Maschner, Betreuungsrecht, 3.Aufl., § 1906 BGB Rn. 37 m.w.N.) lag nicht vor.
  • OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 14 U 168/04

    Heimvertrag: Obhutspflichten des Heimbetreibers zum Schutz der körperlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2008 - 24 U 166/07
    Eine solche Überwachung durch das Pflegepersonal hätte allerdings den Rahmen üblicher und mit einem vernünftigen personellen Einsatz realisierbarer Maßnahmen deutlich überschritten (vgl. OLG Frankfurt/M. OLGR 2005, 904).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 U 165/07

    Umfang der Obhutspflicht des Betreibers eines Pflegeheim gegenüber einer nicht

    Aus dem Heimvertrag ergaben sich für die Beklagte Obhutspflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der ihr anvertrauten Heimbewohnerin (vgl. BGH NJW 2005 S. 1937, NJW 2005, 2613; OLG Hamm OLGR 2006, 569; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867; Senat VersR 2008, 1079 = OLGR Düsseldorf 2008, 585).

    Daraus folgt, dass deren Interesse und Bedürfnis nach einem möglichst selbstbestimmten und selbstverantwortlichen Leben auch in der Heimunterbringung zu wahren und zu fördern und vor unzumutbaren Beeinträchtigungen zu schützen ist (vgl. BGH NJW 2005, 1937; Senat VersR 2008, 1079).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2012 - 24 U 78/11

    Obhutspflichten des Heimbetreibers beim An- und Entkleiden von Heimbewohnern;

    Aus dem Heimvertrag ergaben sich für die Beklagte Obhutspflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der ihr anvertrauten Heimbewohnerin (vgl. BGHZ 163, 53 = NJW 2005, 1937; NJW 2005, 2613; OLG Hamm OLGR 2006, 569; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867; Senat, VersR 2008, 1079 = OLGR Düsseldorf 2008, 585;.
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 24 U 77/14

    Obhutspflichten des Betreibers eines Pflegeheims

    Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten ist daher geeignet, sowohl einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung des Heimvertrags als auch einen damit konkurrierenden deliktischen Anspruch aus §§ 823, 831 BGB zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04-, juris; BGH, Urteil vom 14. Juli 2005 - III ZR 391/04 -, juris; Senat, Beschluss vom 20. März 2008 -I-24 U 166/07-, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 21. März 2002 - 5 U 1648/01 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 24 U 45/07

    Umfang der Obhutspflichten des Betreibers eines Pflegeheim gegenüber einem

    Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten war daher geeignet, sowohl einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung des Heimvertrages (§§ 611, 675, 280 Abs. 1 BGB) als auch einen damit konkurrierenden deliktischen Anspruch (§§ 823, 831 BGB) zu begründen (vgl. BGH NJW 2005, 1937; 2005, 2613; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868; Senat VersR 2008, 1079 = OLGR Düsseldorf 2008, 585).

    Als Anspruchstellerin trägt die Klägerin die Beweislast für eine mögliche Pflichtverletzung der Mitarbeiter der Beklagten (vgl. Senat VersR 2008, 1079).

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 16/10

    Darlegungs- und Beweislast bei Unfallverletzungen eines Patienten in einem

    Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten ist daher geeignet, einen Schadensersatzanspruch sowohl aus positiver Verletzung des Krankenhausaufnahmevertrags gemäß §§ 280 Abs. 1, 249 ff. BGB als auch einen damit konkurrierenden deliktischen Anspruch gemäß §§ 823, 831 bzw.§ 31 BGB zu begründen (vgl. OLG Düsseldorf (8. ZS) GesR 2006, 214 zur Krankenhauspflege; BGH NJW 2005, 1937 und 2613; Senat VersR 2008, 1079; RDG 2009, 221 und 223 jew. zur Altenwohnheimpflege).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10

    Pflichten des Rechtsanwalts im Rahmen eines Prozessmandats hinsichtlich der

    Erforderlich ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH NJW 2004, 1449 sub II.1; 2006, 610 st. Respr.; vgl. auch Senat OLGR Düsseldorf 2008, 585 und 2009, 535 m. w. Nachw.).
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