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   OLG München, 08.05.2009 - 25 U 5136/08   

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https://dejure.org/2009,2603
OLG München, 08.05.2009 - 25 U 5136/08 (https://dejure.org/2009,2603)
OLG München, Entscheidung vom 08.05.2009 - 25 U 5136/08 (https://dejure.org/2009,2603)
OLG München, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 25 U 5136/08 (https://dejure.org/2009,2603)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    D&O-Versicherung: Wirksamkeitskontrolle für das sog. Claims-made-Prinzip; Kompensation der Nachteile durch Rückwärtsversicherung, Nachhaftungszeit und Umstandsmeldung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Beschränkung der Eintrittspflicht einer D&O-Versicherung auf während der Versicherungsdauer geltend gemachte Ansprüche (sog. claims-made-Prinzip)

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit des Claim-made-Prinzips in D & O - Versicherung

  • Judicialis

    BGB § 305 c Abs. 1; ; BGB § 307

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 305 c Abs. 1; BGB §§ 307
    Nicht (i. S. d. § 305 c Abs. 1 BGB) überraschende Klauseln über das Claims-made-Prinzip in einer D&O-Versicherung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Versicherungsrecht: Claims-made-Prinzip in AVB einer D&O-Versicherung ist wirksam

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gesellschaftsrecht: Claims-made-Prinzip in AVB einer D&O-Versicherung ist wirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 1; BGB § 307
    Formularmäßige Beschränkung der Eintrittspflicht einer D&O-Versicherung auf während der Versicherungsdauer geltend gemachte Ansprüche (sog. claims-made-Prinzip)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1066
  • BB 2009, 1665
  • NZG 2009, 714
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus OLG München, 08.05.2009 - 25 U 5136/08
    Die Ausführungen des BGH in der Entscheidung vom 4.12.1980 (BGHZ 79, 76) kann der Kläger nicht für seinen Rechtsstandpunkt in Anspruch nehmen.
  • LG München I, 25.09.2008 - 12 O 20461/07

    D&O-Versicherung: Wirksamkeitskontrolle für das sog. Claims-made-Prinzips

    Auszug aus OLG München, 08.05.2009 - 25 U 5136/08
    Das angefochtene Urteil des Landgerichts München I vom 25.09.2008 (Az. 12 O 20461/07) abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger EUR 73.100,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit 11.01.2008 zu bezahlen.
  • OLG Hamburg, 08.07.2015 - 11 U 313/13

    Haftung des Insolvenzverwalters einer GmbH: Unabgestimmte Beendigung einer

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung der Oberlandesgerichte München und Frankfurt, dass die mit dem vorliegend in § 1 Ziffer 2.2 der Versicherungsbedingungen zu Grunde gelegten sog. "Claims-Made-Prinzip" verbundenen Nachteile nur dann keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB darstellen und mithin nicht zur Unwirksamkeit entsprechender Versicherungsbedingungen führen, sofern sie unter anderem durch eine Nachhaftungsregelung kompensiert werden (OLG München, Urt. v. 8. Mai 2009 - 25 U 5136/08 -, VersR 2009, 1066 ff., juris Rn. 29 ff., 33; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. Dezember 2012 - 7 U 73/11 -, RuS 2013, 329 ff., juris Rn. 63; Prölss/Martin/ Voit , VVG, 29. Aufl. 2015, AVB-AVG Ziff. 2 Rn. 1d).
  • LG Düsseldorf, 13.07.2023 - 9a O 154/23

    Managerhaftpflichtversicherung: Markus Braun unterliegt im Rechtsstreit mit Swiss

    Das OLG München (Urteil vom 08.05.2009, 25 U 5136/08, VersR 2009, 1066) hatte ausgeführt, die grundsätzlichen Nachteile des claims-made-Prinzips würden durch die Regelungen über die unbegrenzte Rückwärtsdeckung, die vereinbarte Nachhaftungszeit und die Möglichkeit einer Umstandsmeldung bei Vertragsbeendigung durch Kündigung des Versicherers ausreichend kompensiert (zu allem van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht, 7. Aufl., D&O-Versicherung Rn. 112 ff).
  • OLG Hamburg, 08.05.2015 - 11 U 313/13

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters einer GmbH gegen den Geschäftsführer:

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung der Oberlandesgerichte München und Frankfurt, dass die mit dem vorliegend in § 1 Ziffer 2.2 der Versicherungsbedingungen zu Grunde gelegten sog. "Claims-Made-Prinzip" verbundenen Nachteile nur dann keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB darstellen und mithin nicht zur Unwirksamkeit entsprechender Versicherungsbedingungen führen, sofern sie unter anderem durch eine Nachhaftungsregelung kompensiert werden (OLG München, Urt. v. 8. Mai 2009 - 25 U 5136/08 -, VersR 2009, 1066 ff., juris Rn. 29 ff.; OLG Frankfurt, Urt. v. 5. Dezember 2012 - 7 U 73/11 -, RuS 2013, 329 ff., juris Rn. 63; Prölss/Martin/ Voit , VVG, 29. Aufl. 2015, AVB-AVG Ziff. 2 Rn. 1d).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2012 - 7 U 73/11

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter

    63 Unabhängig von der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage, ob die das Claims-made-Prinzip regelnden Klauseln überhaupt kontrollfähig sind (zum Meinungsstand Robert Koch, Das Claims-made-Prinzip in der D&O-Versicherung auf dem Prüfstand der AGB-Inhaltskontrolle, VersR 2011, 295), ist der Senat mit dem OLG München (Urteil vom 08.05.2009, Az. 25 U 5136/08; zitiert nach Juris) der Auffassung, dass das Claims-made-Prinzip grundsätzlich wirksam ist und einer Inhaltskontrolle genügt, sofern die mit ihm verbundenen Nachteile ausreichend kompensiert werden.
  • LG Wiesbaden, 23.02.2011 - 7 O 120/10

    Zur Wirksamkeitskontroll für das sog. claims-made-Prinzip

    In diesem Marktsegment ist das claims made-Prinzip so verbreitet, dass die Bestimmungen nicht als ungewöhnlich angesehen werden können (vgl. Landgericht München, Urteil vom 25.09.2008, Az: 12 O 20461/07; OLG München, Urteil vom 08.05.2009, Az: 25 U 5136/08).

    Das OLG München hatte zwar in seiner Entscheidung vom 08.05.2009 (Az: 25 U 5136/08) ausgeführt, dass es als Vorteile, die die mit dem Anspruchserhebungsprinzip verbundenen Nachteile ausreichend abmildern, die Nachhaftungsfrist, die Rückwärtsversicherung und die Möglichkeit der Umstandsmeldung ansieht.

  • OLG Köln, 16.11.2021 - 9 U 253/20

    Voraussetzungen der Deckungspflicht aus einer Betriebshaftpflichtversicherung

    Vielmehr ist auf den Erwartungshorizont eines typischen Versicherungsnehmers abzustellen, der im speziellen Segment der Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter Versicherungsschutz erlangen will (vgl. hierzu OLG München r + s 2009, 327 < 329>).
  • OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16

    Zulässigkeit der Berufung des Rechtsschutzversicherers auf die Erschöpfung der

    Nach dieser Vorschrift werden Bestimmungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartners des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil (OLG München, Urteil vom 08.05.2009, Az: 25 U 5136/08, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 18.06.2010 - 10 U 1185/09

    Rückwärtsversicherung für Geschäftsführerhaftung: Begrenzung auf nicht positiv

    Gegen die Wirksamkeit einer derartigen Regelung bestehen keine Bedenken, denn ein Versicherungsnehmer kann nicht erwarten, bei Neuabschluss eines Vertrages im Rahmen der Rückwärtsdeckung Versicherungsschutz für bereits bekannt gewordene Pflichtverletzungen erlangen zu können (vgl. OLG München, VersR 2009, 1066).
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