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   OLG Koblenz, 12.02.2009 - 5 U 927/06   

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OLG Koblenz, 12.02.2009 - 5 U 927/06 (https://dejure.org/2009,21211)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.02.2009 - 5 U 927/06 (https://dejure.org/2009,21211)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 5 U 927/06 (https://dejure.org/2009,21211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 276; BGB §§ 278; BGB §§ 253; BGB §§ 611; BGB §§ 823; BGB §§ 831; BGB §§ 840
    Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Eingriff mit hoher Risikodichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arzthaftung-aktuell.de (Kurzinformation)

    Darf ein Arzt seinem Patienten eine Behandlungsalternative empfehlen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1077
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05

    Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - 5 U 927/06
    Ein Chefarzt, der die Risikoaufklärung eines Patienten einem nachgeordneten Arzt überträgt, muss darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um eine ordnungsgemäße Aufklärung sicherzustellen (vgl. BGHZ 169, 364 - 369 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 27.07.2006 - 5 U 212/05

    Anforderungen an die Dokumentation eines Heileingriffs im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - 5 U 927/06
    Die unter anderem auf die Senatsentscheidung 5 U 212/05 ( MedR 2007, 305 [OLG Koblenz 27.07.2006 - 5 U 212/05]-308) gestützte Auffassung der Beklagten, derartige Selbstverständlichkeiten seien nicht dokumentationspflichtig, teilt der Senat nicht.
  • BGH, 23.09.1975 - VI ZR 232/73

    Erforderlichkeit des Gebrauchs einer Schußwaffe

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - 5 U 927/06
    Den in Anspruch Genommenen trifft die Darlegungs- und Beweislast für einen derartigen Irrtum (vgl. zur Putativnotwehr BGH NJW 1976, 41 [BGH 23.09.1975 - VI ZR 232/73] und zur Entschuldbarkeit eines Irrtums des Schädigers BGH NJW 1981, 745 [BGH 18.11.1980 - VI ZR 151/78] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.11.1980 - VI ZR 151/78

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Notwehr

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - 5 U 927/06
    Den in Anspruch Genommenen trifft die Darlegungs- und Beweislast für einen derartigen Irrtum (vgl. zur Putativnotwehr BGH NJW 1976, 41 [BGH 23.09.1975 - VI ZR 232/73] und zur Entschuldbarkeit eines Irrtums des Schädigers BGH NJW 1981, 745 [BGH 18.11.1980 - VI ZR 151/78] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Weder das Oberlandesgericht Brandenburg (vgl. VersR 2000, 1283, 1285; Urteil vom 12. Juli 2007 - 12 U 207/06, juris Rn. 13) noch das Oberlandesgericht Oldenburg (OLGR Oldenburg 2007, 473, 474) noch das Oberlandesgericht Koblenz (OLGR Koblenz 2004, 537, 538; VersR 2009, 1077, 1078) haben Grundsätze aufgestellt, die in Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats stünden.
  • OLG Koblenz, 20.06.2012 - 5 U 1450/11

    Arzt muss sich regelmäßig weiterbilden und gesicherte Erkenntnisse zeitnah

    Liegt diese Empfehlung unter Berücksichtigung aller entscheidungserheblichen medizinischen Anknüpfungstatsachen im Rahmen des Vertretbaren, ist die therapeutische Aufklärung nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 12.02.2009 - 5 U 927/06 - in VersR 2009, 1077 - 1079).
  • OLG Koblenz, 15.10.2014 - 5 U 976/13

    Pflicht des Arztes zur Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden

    Nur wenn der Arzt nach Darstellung des Für und Wider eine konkrete Empfehlung erteilt, die unter Berücksichtigung aller entscheidungserheblichen medizinischen Fakten im Rahmen des Vertretbaren liegt, ist die Aufklärung nicht zu beanstanden (vgl. zu einem derartigen Fall Senatsurteil vom 12.02.2009, 5 U 927/06, in VersR 2009, 1077 - 1079).
  • OLG Koblenz, 08.01.2014 - 5 U 1011/13
    Dass er hiernach eine medizinisch gut vertretbare Empfehlung aussprach, ergibt sich aus den vom Landgericht eingeholten Sachverständigengutachten und ist demnach auch unter Aufklärungsgesichtspunkten nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil 5 U 927/06 vom 12. Februar 2009 in VersR 2009, 1077 - 1079 = OLGR Koblenz 2009, 556 - 559 mit Nichtannahmebeschluss des BGH vom 6. November 2010, VI ZR 79/09).

    Dass er hiernach eine medizinisch gut vertretbare Empfehlung aussprach, ergibt sich aus den vom Landgericht eingeholten Sachverständigen- gutachten und ist demnach auch unter Aufklärungsgesichtspunkten nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil 5 U 927/06 vom 12. Februar 2009 in VersR 2009, 1077 - 1079 = OLGR Koblenz 2009, 556 - 559).

  • OLG Naumburg, 09.11.2010 - 1 U 44/10

    Beckenosteotomie - Arzthaftung: Aufklärungspflichtverletzung vor einer dreifachen

    Wird - wie hier - aus dem Einwilligungsformular ersichtlich, dass bestimmte, nicht unerhebliche Risiken nicht angesprochen worden sind, obliegt es dem Operateur, dies rechtzeitig nachzuholen und die Aufklärung hinreichend zu vervollständigen (vgl. BGH NJW 2007, 217, 219; OLG Koblenz VersR 2009, 1077, 1078/1079 zitiert nach juris; Martis/ Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. A 1752, A 1753).
  • OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 1786/20

    1. Wird präoperativ nur allgemein über das Risiko von Nervenschäden aufgeklärt,

    Vor diesem Hintergrund gilt im Hinblick auf mögliche Nervenverletzungen, dass ein lediglich allgemeiner Hinweis auf eine Nervenschädigung die Verletzung des Peroneus-Nerves mit dauerhafter Lähmung sowie dauerhafter Fußheberschwäche nicht umfasst (OLG Koblenz, Urteil vom 12.02.2009 - 5 U 927/06; OLG Köln, Urteil vom 15.07.2015 - 5 U 202/08 - juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., Rz. A841 a und 847 f - jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 02.07.2010 - 4 U 307/10

    Arzthaftung; Aufklärung; Behandlungsalternativen; distalen Spiralfraktur;

    Besteht eine Behandlungsalternative, ist der Arzt nach Darstellung des Für und Wider nicht gehalten, von einer konkreten Empfehlung abzusehen (OLG Koblenz, VersR 2009, 1077).
  • OLG Koblenz, 08.05.2013 - 5 U 1536/11

    Anforderungen an den Nachweis der ärztlichen Aufklärung bei Verlust des

    Maßgeblich ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls (Abgrenzung zum Senatsurteil 5 U 927/06 vom 2.02.2009).
  • LG Trier, 10.07.2013 - 4 O 165/11
    Dass er hiernach eine medizinisch gut vertreibare Empfehlung aussprach, ergibt sich aus den vom Landgericht eingehoiten Sachverständigengutachten und ist demnach auch unter Aufklärungsgesichtspunkten nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil 5 U 927106 vom 12. Februar 2009 in VersR 2009, 1077 - 1079= OLGR Koblenz 2009, 556 - 559).
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