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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06 - 28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4776
OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06 - 28 (https://dejure.org/2006,4776)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.12.2006 - 5 U 137/06 - 28 (https://dejure.org/2006,4776)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 5 U 137/06 - 28 (https://dejure.org/2006,4776)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Risikolebensversicherung: Beweislast für die Verletzung der Nachmeldeobliegenheit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Nachmeldung einer lebensbedrohlichen Erkrankung gegenüber dem Versicherer; Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag; Umfang der Anzeigeobliegenheiten des Versicherungsnehmers; Ursächlichkeit von auf eine tatsächliche ...

  • Judicialis

    VVG § 16; ; VVG § ... 16 Abs. 1; ; VVG § 16 Abs. 2; ; VVG § 17; ; VVG § 21; ; VVG § 22; ; VVG § 34a S. 2; ; BGB § 123; ; BGB § 286; ; ZPO § 517; ; ZPO § 517 S. 2; ; ZPO § 520; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234; ; ZPO § 236

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 17
    Auge-und-Ohr-Rechtsprechung gilt auch bei Nachmeldepflicht

  • RA Kotz

    Lebensversicherung - Nachmeldeobliegenheit - Beweislast liegt bei Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16; VVG § 17; VVG § 21; VVG § 22
    Nachweispflicht für Verletzung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Nachmeldung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Wer muss Nachmeldeobliegenheitsverletzung beweisen?

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    "Auge- und -Ohr-Rechtsprechung" gilt auch bei der Erfüllung der Nachmeldepflicht eines Versicherungsnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 675
  • VersR 2009, 1482
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2002 - 12 U 47/02

    Leistungsfreiheit der Lebensversicherung wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Umstände, die wie symptomatische Beschwerden oder Krankenhausaufenthalte lediglich auf eine tatsächliche Erkrankung hinweisen, gelten nämlich dann als ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles, wenn sie zur Feststellung eines gefahrerheblichen Zustandes geführt haben würden und letzterer für den Versicherungsfall ursächlich war (vgl. statt aller Langheid in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 21, Rdnr. 11, m.z.w.N.; OLG Karlsruhe, RuS 2003, 516).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2004 - 7 U 165/03

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln innerhalb eines Wohnraummietformularvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Weiterhin kann die Klägerin von der Beklagten vorprozessuale Anwaltskosten in Höhe von 1.206,64 EUR gemäß § 286 BGB als nicht streitwerterhöhende Nebenforderung beanspruchen, weil nun keine vollständige Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren auf die anwaltliche Verfahrensgebühr des wegen desselben Gegenstandes geführten nachfolgenden Rechtsstreits mehr erfolgt (RVG GG 2500, 2503, vgl. Ruess, MDR 2005, 313 ff, 317; Hartung, MDR 2004, 1409 ff, 1415); die Forderung ist im Übrigen nach Grund und Höhe unstreitig.
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Denn die Anzeigeobliegenheit besteht bis zur Schließung des Vertrages, also in der Regel bis zur Annahme des Antrages durch den Versicherer (BGH, Urt. v. 21.3.1990, IV ZR 39/89, NJW 1990, 1851; vgl. auch Langheid, aaO, Rdnr. 31, m.w.N.).
  • BGH, 20.04.1994 - IV ZR 70/93

    Anforderungen an die Beweisführung zum wirksamen Widerruf eines Geständnisses in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Da allerdings nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass diese sogenannte "Nachmeldeobliegenheit" einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres bekannt ist, ist in aller Regel Voraussetzung der auf ihre Verletzung gestützten Rechte des Versicherers, dass er bei Aufnahme des Antrags ausdrücklich über sie belehrt worden ist oder es sich jedenfalls um erhebliche Verschlechterungen seines gesundheitlichen Zustands handelt, deren Bedeutung für den Versicherer sich ihm aufdrängen muss (vgl. hierzu auch Langheid, in: Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., §§ 16, 17, Rdnr. 34, m.w.N.; BGH, Urt. v. 20.4.1994, IV ZR 70/93, VersR 1994, 799; OLG Bamberg, OLGR 2003, 213).
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 40/89

    Zulässigkeit einer Rückwärtsversicherung in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Denn die Anzeigeobliegenheit besteht bis zur Schließung des Vertrages, also in der Regel bis zur Annahme des Antrages durch den Versicherer (BGH, Urt. v. 21.3.1990, IV ZR 39/89, NJW 1990, 1851; vgl. auch Langheid, aaO, Rdnr. 31, m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Auf die weitere Behauptung der Klägerin, der Agent H. habe eine Relevanz dieses Umstandes bei der Antragsaufnahme verneint, weil zum damaligen Zeitpunkt noch keine konkrete Diagnose gestellt gewesen sei und die stationäre Behandlung lediglich der Abklärung eines nicht klaren Röntgenbefundes gedient habe, kommt es deswegen nicht mehr an (vgl. hierzu auch BGH, Urt.v. 10.10.2001 - IV ZR 6/01 - NVersZ 2002, 60;BGH NVersZ 2002, 254).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Auf die weitere Behauptung der Klägerin, der Agent H. habe eine Relevanz dieses Umstandes bei der Antragsaufnahme verneint, weil zum damaligen Zeitpunkt noch keine konkrete Diagnose gestellt gewesen sei und die stationäre Behandlung lediglich der Abklärung eines nicht klaren Röntgenbefundes gedient habe, kommt es deswegen nicht mehr an (vgl. hierzu auch BGH, Urt.v. 10.10.2001 - IV ZR 6/01 - NVersZ 2002, 60;BGH NVersZ 2002, 254).
  • OLG Bamberg, 10.10.2002 - 1 U 19/02

    Arglistige Täuschung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - 5 U 137/06
    Da allerdings nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass diese sogenannte "Nachmeldeobliegenheit" einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres bekannt ist, ist in aller Regel Voraussetzung der auf ihre Verletzung gestützten Rechte des Versicherers, dass er bei Aufnahme des Antrags ausdrücklich über sie belehrt worden ist oder es sich jedenfalls um erhebliche Verschlechterungen seines gesundheitlichen Zustands handelt, deren Bedeutung für den Versicherer sich ihm aufdrängen muss (vgl. hierzu auch Langheid, in: Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., §§ 16, 17, Rdnr. 34, m.w.N.; BGH, Urt. v. 20.4.1994, IV ZR 70/93, VersR 1994, 799; OLG Bamberg, OLGR 2003, 213).
  • OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom

    Die Beweislast für die unterbliebene Angabe eines gefahrerheblichen Umstands liegt beim Versicherer (Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., §§ 16, 17 Rn. 41; Senat, Urt. v. 13.12.2006 - 5 U 137/06-28 - VersR 2007, 675 [676]).
  • OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 3/08

    Kenntnis eines Versicherungsnehmers von der Entfernung eines Dickdarmadenoms nach

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem anzeigepflichtigen Umstand trägt der Versicherer (vgl. BGH VersR 1994, 711. OLG Saarbrücken VersR 2007, 675).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 7 U 218/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14559
OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 7 U 218/08 (https://dejure.org/2009,14559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2009 - 7 U 218/08 (https://dejure.org/2009,14559)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 7 U 218/08 (https://dejure.org/2009,14559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nr 9 Abs 3 AUB, § 12 Abs 3 VVG, § 242 BGB
    Private Unfallversicherung: Zulässigkeit einer Klage des Versicherungsnehmers auf Neufeststellung der Invaliditätsentschädigung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Neufeststellung der Invaliditätsentschädigung für den Zeitpunkt des Zustandes drei Jahre nach dem Unfall i.R.e. privaten Unfallversicherung

  • VersR (via Owlit)

    AUB 99 Nr. 9.4; VVG a. F. § 12 Abs. 3
    Eine mit der Klagefrist versehene Leistungsentscheidung des Versicherers zur Erstbemessung schränkt das Neubemessungsrecht des VN nicht ein

  • rechtsportal.de

    AUB § 9 Abs. 3; VVG § 12 Abs. 3
    Frist für die Nachbegutachtung in der privaten Unfallversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1482
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 14.07.1995 - 20 U 48/95

    Neubemessung; Klage; Invalidität; Nachprüfungsverlangen; Fristablauf;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 7 U 218/08
    Für ein derartiges Begehren besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, weil die Nachbegutachtung grundsätzlich Sache des Versicherers ist und dem Versicherungsnehmer nicht das Risiko einer Zahlungsklage ohne vorherige Begutachtung aufgebürdet werden kann (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 14. Juli 1995 - 20 U 48/95 -, Juris).

    Beides ist hier nicht der Fall, da zwischen der Erstbemessung und der Neubemessung sowie den hieraus jeweils resultierenden Leistungsansprüchen zu unterscheiden ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14. Juli 1995 - 20 U 48/95 -, Juris; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 11 AUB 94 Rdn. 8).

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. September 1988 entgegen, wonach das Verlangen auf Neufeststellung des Invaliditätsgrads sich auf konkrete Untersuchungen und durchzuführende Maßnahmen beziehen muss (20 U 337/87; zweifelnd OLG Hamm, Urt. v. 14. Juli 1995 - 20 U 48/95 -, Juris Rdn. 7).

    Verstehen sich die vorzunehmenden Maßnahmen aber von selbst, so bedarf es auch keiner Konkretisierung des Neufeststellungsverlangens (OLG Hamm, Urt. v. 14.07.1995 - 20 U 48/95 -, Juris).

    Schließlich ist der Anspruch auch nicht - wie die Beklagte unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm andeutet (Urt. v. 14.07.1995 - 20 U 48/95 -, Juris) - ausgeschlossen, weil eine Invaliditätsfeststellung nicht mehr innerhalb von drei Jahren im Rahmen eines stattgebenden Urteils möglich sei.

  • OLG Saarbrücken, 10.05.2000 - 5 U 531/99

    Unfallversicherung - Invaliditätsentschädigung - Neufeststellung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 7 U 218/08
    Da ein Verzicht des Anspruchs auf Nachbesserung dem Verhalten der Klägerin nicht zu entnehmen ist (vgl. dazu etwa OLG Saarbrücken, VersR 2001, 1271) und überdies von der Beklagten nicht geltend gemacht wird, stellt sich allein die Frage, ob der bestehende Anspruch auf erneute Bemessung aufgrund eines Fristablaufs ausgeschlossen ist.

    Vielmehr wird das Recht des Versicherungsnehmers, wegen einer Verschlimmerung der Unfallfolgen eine Neufeststellung der Invaliditätsentschädigung zu beanspruchen, von der Klagefrist gemäß § 12 Abs. 3 VVG nicht eingeschränkt (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2001, 1271 für einen Anspruch aus § 13 Nr. 3 AUB 61; a.A. Wussow/Pürckhauer, AUB, 6. Aufl., § 11 Rdn. 47; wohl ebenfalls Grimm, Unfallversicherung, 2. Aufl. 1994, § 11 AUB 88 Rdn. 32).

    Im Übrigen kann sich ein Versicherer nach Treu und Glauben ohnehin nicht auf den Ablauf der dreijährigen Frist zur Neufeststellung berufen, sofern - wie hier - der Versicherungsnehmer die Neufeststellung rechtzeitig verlangt hat und allein aufgrund des Verhaltens des Versicherers die Frist nicht eingehalten werden konnte (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2001, 1271 ).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.1996 - 4 U 222/95

    Unentschuldigtes Nichterscheinen zu einem Untersuchungstermin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 7 U 218/08
    Ein solches Unterlaufen des Rechts der gegnerischen Vertragspartei hat die Rechtsprechung mit Blick auf die Rechte des Versicherers zutreffend ausdrücklich abgelehnt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 1387 ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.08.2008 - I-20 W 34/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22748
OLG Hamm, 13.08.2008 - I-20 W 34/08 (https://dejure.org/2008,22748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.2008 - I-20 W 34/08 (https://dejure.org/2008,22748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 2008 - I-20 W 34/08 (https://dejure.org/2008,22748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Restschuldversicherung - Wirksamkeit einer Ausschlussklausel für "ernsthafte Erkrankungen" ist zweifelhaft

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Restschuldversicherung - Wirksamkeit einer Ausschlussklausel für "ernsthafte Erkrankungen" ist zweifelhaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1482
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 30.06.2005 - 4 U 232/05

    Restschuldversicherung; Ausschlussklausel; Gesundheitserklärung; Risikoprüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08
    Entgegen der im angefochtenen Beschluss vertretenen Auffassung bestehen erhebliche Bedenken daran, ob § 6 der Bedingungen für die Restschuldversicherung (Bl. 10b d.A.) wirksam ist (vgl. BGH VersR 1996, 486; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 280; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLGR Saarbrücken 2004, 183; OLG Frankfurt VersR 2000, 1135; Senat r+s 1999, 294; Knappmann VersR 2006, 495 ff.).

    Allerdings haben die Oberlandesgerichte Koblenz (VersR 2008, 383), Dresden (VersR 2006, 61), Schleswig (OLGR Schleswig 2006, 395) und Düsseldorf (VersR 200, 1093) die Auffassung vertreten, dass ein Abweichen von dem System der §§ 16 ff. VVG (a.F.) zulässig sei.

  • OLG Saarbrücken, 11.07.2007 - 5 U 643/06

    Risikolebensversicherung: Wirksamkeit einer AVB-Ausschlussklausel für bereits

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08
    Entgegen der im angefochtenen Beschluss vertretenen Auffassung bestehen erhebliche Bedenken daran, ob § 6 der Bedingungen für die Restschuldversicherung (Bl. 10b d.A.) wirksam ist (vgl. BGH VersR 1996, 486; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 280; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLGR Saarbrücken 2004, 183; OLG Frankfurt VersR 2000, 1135; Senat r+s 1999, 294; Knappmann VersR 2006, 495 ff.).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08
    Da das Prozesskostenhilfeverfahren nicht dem Zweck dient, über streitige und höchstrichterliche noch nicht entschiedene Rechtsfragen abschließend vorweg zu entscheiden (BVerfG NJW-RR 2005, 500; BGH FamRZ 2005, 1477), kann die - relevante - Frage nach der Wirksamkeit der Klausel jedenfalls nicht im Prozesskostenhilfeverfahren beantwortet werden.
  • BVerfG, 08.11.2004 - 1 BvR 2095/04

    Verletzung des Gleichheitssatzes iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch überspannte

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08
    Da das Prozesskostenhilfeverfahren nicht dem Zweck dient, über streitige und höchstrichterliche noch nicht entschiedene Rechtsfragen abschließend vorweg zu entscheiden (BVerfG NJW-RR 2005, 500; BGH FamRZ 2005, 1477), kann die - relevante - Frage nach der Wirksamkeit der Klausel jedenfalls nicht im Prozesskostenhilfeverfahren beantwortet werden.
  • OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 183/06

    Restschuldversicherung: Wirksamkeit einer Klausel über die Einschränkung des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08
    Entgegen der im angefochtenen Beschluss vertretenen Auffassung bestehen erhebliche Bedenken daran, ob § 6 der Bedingungen für die Restschuldversicherung (Bl. 10b d.A.) wirksam ist (vgl. BGH VersR 1996, 486; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 280; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLGR Saarbrücken 2004, 183; OLG Frankfurt VersR 2000, 1135; Senat r+s 1999, 294; Knappmann VersR 2006, 495 ff.).
  • OLG Schleswig, 27.03.2006 - 16 W 177/05

    Wirksamkeit von Ausschlussklausel in der Restschuldversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08
    Allerdings haben die Oberlandesgerichte Koblenz (VersR 2008, 383), Dresden (VersR 2006, 61), Schleswig (OLGR Schleswig 2006, 395) und Düsseldorf (VersR 200, 1093) die Auffassung vertreten, dass ein Abweichen von dem System der §§ 16 ff. VVG (a.F.) zulässig sei.
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 155/95

    Auslegung und Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08
    Entgegen der im angefochtenen Beschluss vertretenen Auffassung bestehen erhebliche Bedenken daran, ob § 6 der Bedingungen für die Restschuldversicherung (Bl. 10b d.A.) wirksam ist (vgl. BGH VersR 1996, 486; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 280; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLGR Saarbrücken 2004, 183; OLG Frankfurt VersR 2000, 1135; Senat r+s 1999, 294; Knappmann VersR 2006, 495 ff.).
  • OLG Koblenz, 01.06.2007 - 10 U 1321/06

    Wirksamkeit einer Risikoausschlussklausel in der Restschuldversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08
    Allerdings haben die Oberlandesgerichte Koblenz (VersR 2008, 383), Dresden (VersR 2006, 61), Schleswig (OLGR Schleswig 2006, 395) und Düsseldorf (VersR 200, 1093) die Auffassung vertreten, dass ein Abweichen von dem System der §§ 16 ff. VVG (a.F.) zulässig sei.
  • OLG Frankfurt, 28.07.1999 - 7 U 14/98

    Keine Kenntnis der ausgeschlossenen Krebserkrankung nach ärztlicher Erklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 W 34/08
    Entgegen der im angefochtenen Beschluss vertretenen Auffassung bestehen erhebliche Bedenken daran, ob § 6 der Bedingungen für die Restschuldversicherung (Bl. 10b d.A.) wirksam ist (vgl. BGH VersR 1996, 486; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 280; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLGR Saarbrücken 2004, 183; OLG Frankfurt VersR 2000, 1135; Senat r+s 1999, 294; Knappmann VersR 2006, 495 ff.).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08

    Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung

    Dies entspricht der herrschenden Meinung (BGH NJW 2006, 992; Senat, Beschl. v. 15.09.2009 -20 W 34/2008- ; Palandt/Bassenge: BGB, 70. Aufl., § 1004, Rdnr. 18; vgl. die Nachweise bei Staudinger/Gursky: BGB, 12. Aufl., § 1004, Rdnr. 93 sowie Rdnr. 123).
  • LG Dortmund, 26.11.2009 - 2 O 320/09

    Anspruch einer Witwe aus eigenem Recht auf Übernahme noch ausstehender Raten aus

    Aus diesen Gründen hat die Kammer in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des ihr übergeordneten Versicherungssenats beim OLG Hamm Versicherungsbedingungen in Restschuldversicherungen insoweit für unwirksam erklärt, als sie durch die Einfügung eines Risikoausschlusses die an sich gebotene Risikoprüfung des Versicherers ersetzen sollen (BGH NJW 1996, 1409; OLG Hamm NVersZ 1999, 164; VersR 2009, 1482; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 281 für die Einfügung eines Risikoausschlusses statt einer Gesundheitsprüfung bei vorläufiger Deckung in der Lebensversicherung; Landgericht Koblenz Urteil vom 02.12.1999 - 1 O 45/99; Amtsgericht Bochum NJWE-VHR 1998, 2; Präve VW 2009, 68; Berliner Kommentar/Voit, § 16, 109 ff., 114/116; Bruck/Möller/Wriede, VVG Band VI 2 Anmerkung F 37; Knops VersR 2006, 1455, 1459; Knappmann in Beckmann/Matusche-Beckmann Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 14 Rdnr. 120; derselbe VersR 2006, 495; a.A: OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLG Dresden VersR 2006, 61; Landgericht Köln VersR 2009, 490; Landgericht Düsseldorf Urteil vom 10.05.2006 - 11 O 350/04; Römer/Langheit VVG 2. Aufl. §§ 16, 17 Rdnrn. 53 ff.; Prölss/Martin VVG 27. Aufl. §§ 16, 17 Rdnrn. 45 ff.; Krämer VersR 2004, 713).
  • LG Dortmund, 26.11.2009 - 2 O 320/99

    Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer Restschuldversicherung;

    Aus diesen Gründen hat die Kammer in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des ihr übergeordneten Versicherungssenats beim OLG Hamm Versicherungsbedingungen in Restschuldversicherungen insoweit für unwirksam erklärt, als sie durch die Einfügung eines Risikoausschlusses die an sich gebotene Risikoprüfung des Versicherers ersetzen sollen (BGH NJW 1996, 1409; OLG Hamm NVersZ 1999, 164; VersR 2009, 1482; OLG Saarbrücken NJW-RR 2008, 281 für die Einfügung eines Risikoausschlusses statt einer Gesundheitsprüfung bei vorläufiger Deckung in der Lebensversicherung; Landgericht Koblenz Urteil vom 02.12.1999 - 1 O 45/99; Amtsgericht Bochum NJWE-VHR 1998, 2; Präve VW 2009, 68; Berliner Kommentar/Voit, § 16, 109 ff., 114/116; Bruck/Möller/Wriede, VVG Band VI 2 Anmerkung F 37; Knops VersR 2006, 1455, 1459; Knappmann in Beckmann/Matusche-Beckmann Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 14 Rdnr. 120; derselbe VersR 2006, 495; a.A: OLG Koblenz VersR 2008, 383; OLG Brandenburg VersR 2007, 1071; OLG Dresden VersR 2006, 61; Landgericht Köln VersR 2009, 490; Landgericht Düsseldorf Urteil vom 10.05.2006 - 11 O 350/04; Römer/Langheit VVG 2. Aufl. §§ 16, 17 Rdnrn. 53 ff.; Prölss/Martin VVG 27. Aufl. §§ 16, 17 Rdnrn. 45 ff.; Krämer VersR 2004, 713).
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