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   BGH, 08.07.2009 - IV ZR 216/07   

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https://dejure.org/2009,4532
BGH, 08.07.2009 - IV ZR 216/07 (https://dejure.org/2009,4532)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2009 - IV ZR 216/07 (https://dejure.org/2009,4532)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - IV ZR 216/07 (https://dejure.org/2009,4532)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankheit i.S.v. Nr. 3 S. 2 Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen 2000 (AUB 2000); Einstufung eines Kreuzbandrisses als Gebrechen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 2000 Nr. 3 S. 2
    Anspruchsminderung wegen Vorschadens aus einem während der Versicherungsdauer vorangegangenen und nicht fristgerecht geltend gemachten Unfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2; AUB 2000 Nr. 3 S. 2
    Zurückweisung der Revision betreffend die Minderung der Invaliditätsentschädigung in der privaten Unfallversicherung wegen Vorschädigung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Mitwirkender Vorschaden im Sinne von Nr. 3 Satz 2 AUB 2000 - entsprechend § 8 AUB 1994 - bei fehlender Behandlungsbedürftigkeit und fehlender Funktionsbeeinträchtigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kürzung der Invaliditätsrente aufgrund Mitwirkung eines früheren Kreuzbandrisses an unfallbedingter Bewegungseinschränkung des Knies - Private Unfallversicherung kann Leistung aufgrund Mitwirkung eines Gebrechens kürzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 39
  • VersR 2009, 1525
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - IV ZR 216/07
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (Senatsurteile BGHZ 153, 182, 185 f.; 123, 83, 85, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - IV ZR 216/07
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (Senatsurteile BGHZ 153, 182, 185 f.; 123, 83, 85, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1997 - IV ZR 43/97

    Zurechnung von Dauerfolgen eines Unfalls in der Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - IV ZR 216/07
    Weiter entnimmt er daraus, dass Krankheiten und Gebrechen, wenn und soweit sie Folge eines früheren Unfalls sind, diesem zuzurechnen sind und nicht dem neuen Unfall (vgl. BGHZ 137, 247, 253 m.w.N. zu § 10 AUB 61).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - IV ZR 216/07
    Erforderlich ist weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2 b) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191).
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - IV ZR 216/07
    Erforderlich ist weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2 b) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - IV ZR 216/07
    Erforderlich ist weiter, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02 - r+s 2004, 166 unter II 2 b) und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 154, 288, 291; 152, 182, 191).
  • BGH, 19.10.2016 - IV ZR 521/14

    Private Unfallversicherung: Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis

    Demgegenüber sind Zustände, die noch im Rahmen der medizinischen Norm liegen, selbst dann keine Gebrechen, wenn sie eine gewisse Disposition für Gesundheitsstörungen bedeuten (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2009 - IV ZR 216/07, VersR 2009, 1525 Rn. 14).

    Ein mitwirkendes Gebrechen liegt allerdings unabhängig davon, ob der Versicherte zuvor schon an Beschwerden gelitten hat, auch dann vor, wenn eine vorbestehende Schädigung nicht lediglich zu einer erhöhten Schadenanfälligkeit geführt, sondern zur Verstärkung der Folgen des späteren Unfalls beigetragen hat (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2009 aaO Rn. 15; OLG Schleswig VersR 2014, 1074, 1075).

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2016 - 12 U 97/16

    Private Unfallversicherung: Bemessung des Invaliditätsgrades bei Komplettruptur

    Als mitwirkende Gebrechen kommen insbesondere latente Vorschädigungen zum Tragen, die sich also vor dem Unfall noch nicht in praktischen Funktionsbeeinträchtigungen geäußert haben (BGH VersR 2016, 1492; VersR 2009, 1525; OLG Schleswig VersR 2014, 1074; vgl. auch Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 29. Aufl., AUB 2010 Ziff. 2 Rn. 42; Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl., J.13; Kloth/Tschersich, r+s 2015, 321, 328 f.).

    Trägt eine früher erlittene Körperverletzung auch ohne zwischenzeitliche Beschwerden zur Verstärkung der gesundheitlichen Folgen eines späteren Unfalls bei, so ist darin ein Gebrechen im genannten Sinne zu sehen (BGH VersR 2016, 1492; VersR 2009, 1525).

  • OLG Stuttgart, 07.08.2014 - 7 U 35/14

    Private Unfallversicherung: Minderung der Invaliditätsentschädigung bei nicht

    Ist ein Unfall ursächlich für eine dauerhafte Schädigung im Schultergelenk, berechtigen degenerative Vorschäden des Schultergelenks, die vor dem Unfall weder behandlungsbedürftig waren noch zu einer Funktionsbeeinträchtigung geführt hatten, nicht zur Kürzung der Invaliditätsentschädigung (Anschluss an BGH, Beschluss v. 8.7.2009, IV ZR 216/07).

    Er verweist ergänzend auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.07.2009 - IV ZR 216/07 (VersR 2009, 1525).

  • BGH, 22.01.2020 - IV ZR 125/18

    Vorliegen einer Verletzung "an Gliedmaßen" im Sinne von Ziffer 1.4.1 der

    Demgegenüber sind Zustände, die noch im Rahmen der medizinischen Norm liegen, selbst dann keine Gebrechen, wenn sie eine gewisse Disposition für Gesundheitsstörungen bedeuten (vgl. Senatsurteile vom 19. Oktober 2016 - IV ZR 521/14, VersR 2016, 1492 Rn. 22; vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 98/12, VersR 2013, 1570 Rn. 28; Senatsbeschluss vom 8. Juli 2009 - IV ZR 216/07, VersR 2009, 1525 Rn. 14).

    Weiter entnimmt er daraus, dass Krankheiten und Gebrechen, wenn und soweit sie Folge eines früheren Unfalls sind, diesem zuzurechnen sind und nicht dem neuen Unfall (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2009 aaO Rn. 18 m.w.N.).

    Er entnimmt schon aus Ziffer 3 Satz 1 AUB 2008, dass der Unfallversicherer Versicherungsschutz für Unfälle und deren Folgen bieten will, nicht jedoch für unfallfremde Ursachen von Gesundheitsschädigungen wie Krankheiten oder konstitutionell oder schicksalhaft bedingte gesundheitliche Anomalien (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2009 aaO Rn. 19).

    Zustände, die noch im Rahmen der medizinischen Norm liegen, sind nach dem oben Gesagten selbst dann keine Gebrechen, wenn sie eine gewisse Disposition für Gesundheitsstörungen bedeuten (vgl. Senatsurteile vom 19. Oktober 2016 - IV ZR 521/14, VersR 2016, 1492 Rn. 22; vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 98/12, VersR 2013, 1570 Rn. 28; Senatsbeschluss vom 8. Juli 2009 - IV ZR 216/07, VersR 2009, 1525 Rn. 14).

  • BGH, 23.10.2013 - IV ZR 98/12

    Private Unfallversicherung: Eintrittspflicht bei Tod eines auf Nüsse allergischen

    Ein Gebrechen ist ein dauernder abnormer Gesundheitszustand, der eine einwandfreie Ausübung normaler Körperfunktionen nicht mehr zulässt (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2009 - IV ZR 216/07, VersR 2009, 1525 Rn. 14 m.w.N.; OLG Braunschweig VersR 1995, 823, 824).

    Allerdings wird eine lediglich erhöhte Empfänglichkeit für Krankheiten infolge individueller Körperdisposition solange nicht als Gebrechen bewertet, wie sie noch als innerhalb der medizinischen Norm liegend angesehen werden kann (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2009 aaO).

  • OLG Koblenz, 25.04.2018 - 10 U 33/16

    Private Unfallversicherung: Versicherungsschutz bei Sehnenriss durch Anheben

    Krankheit ist ein regelwidriger Körperzustand, der ärztlicher Behandlung bedarf, Gebrechen ein dauernder abnormer Gesundheitszustand, der eine einwandfreie Ausübung normaler Körperfunktionen (teilweise) nicht mehr zulässt (BGH, Beschl. V. 08.07.2009 - IV ZR 216/07 -, VersR 2009, 1525, juris Rz. 14; Urt. v. 19.10.2016 - IV ZR 521/14 -, VersR 2016, 1492, juris Rn. 22).

    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer entnimmt aus Klauseln wie der streitgegenständlichen, dass der Unfallversicherer Versicherungsschutz für Unfälle und deren Folgen bieten will, nicht jedoch für unfallfremde Ursachen von Gesundheitsschädigungen wie Krankheiten oder konstitutionell oder schicksalhaft bedingte gesundheitliche Anomalien (BGH, Beschl. v. 08.07.2009 - IV ZR 216/07 -, VersR 2009, 1525, juris Rz. 19, für die insoweit gleichlautende Ziff. 3 S. 2 AUB 2000).

  • OLG München, 25.04.2019 - 25 U 146/19

    Unfallversicherungsrechtliche Leistungseinschränkung

    Unter einem Gebrechen ist ein dauernder abnormer Gesundheitszustand zu verstehen, der eine einwandfreie Ausübung normaler Körperfunktionen jedenfalls teilweise nicht mehr zulässt (BGH, Beschluss vom 08.07.2009 - IV ZR 216/07, NJW-RR 2010, 39, 40, Rn. 14; BGH, Urteil vom 23.10.2013 - IV ZR 98/12, NJW 2014, 69, 71, Rn. 28; BGH, Urteil vom 19.10.2016 - IV ZR 521/14, NJW 2017, 263, 264, Rn. 22).

    Der Zustand muss allerdings weder behandlungsbedürftig sein, noch muss er der versicherten Person Beschwerden bereiten (BGH, Beschluss vom 08.07.2009 - IV ZR 216/07, NJW-RR 2010, 39, 40, Rn. 15).

    Abzugrenzen sind Gebrechen von Zuständen, die noch im Rahmen der medizinischen Norm liegen, selbst wenn sie eine gewisse Disposition für Gesundheitsstörungen bedeuten (BGH, Beschluss vom 08.07.2009 - IV ZR 216/07, NJW-RR 2010, 39, 40, Rn. 14).

    Für bereits bestehende Schäden kann ein Unfallereignis nicht kausal sein, allenfalls für ihre Verschlimmerung (vgl. BGH, Beschluss vom 08.07.2009 - IV ZR 216/07, NJW-RR 2010, 39, 40, Rn. 19).

  • OLG Hamm, 24.01.2020 - 20 U 143/18

    Private Unfallversicherung - Invaliditätsgrad bei operativer Versteifung zweier

    Demgegenüber sind Zustände, die noch im Rahmen der medizinischen Norm liegen, selbst dann keine Gebrechen, wenn sie eine gewisse Disposition für Gesundheitsstörungen bedeuten (BGH Urt. v. 19.10.2016 - IV ZR 521/14, r+s 2016, 630 Rn. 22; BGH Beschl. v. 8.7.2009 - IV ZR 216/07, VersR 2009, 1525 Rn. 14) .

    Das setzte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weiter voraus, dass der dauernd abnorme Gesundheitszustand eine einwandfreie Ausübung normaler Körperfunktionen (teilweise) nicht mehr zulässt (BGH Urt. v. 19.10.2016 - IV ZR 521/14, r+s 2016, 630 Rn. 22; BGH Beschl. v. 8.7.2009 - IV ZR 216/07, VersR 2009, 1525 Rn. 14) , selbst wenn aber für die versicherte Person diese Beeinträchtigung nicht zu bemerken ist ("stummes Gebrechen": BGH Urt. v. 19.10.2016 - IV ZR 521/14, r+s 2016, 630 Rn. 22) .

  • OLG Schleswig, 06.03.2014 - 16 U 95/13

    Unfallversicherung: Minderung der Invaliditätsleistung bei einer nach einem Sturz

    Dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 8. Juli 2009, VersR 2009, 1525, Rn. 18f.; dort lag ein vorbestehender abgeheilter Kreuzbandriss dem erneuten Kreuzbandriss zugrunde) zufolge geht, was das Verständnis der Bedingungen in der Unfallversicherung angeht, der durchschnittliche Versicherungsnehmer vom Wortlaut aus und versteht die Regelung in Ziffer 3 Satz 2 AUB 2000 (gleichlautend die hier maßgeblichen AUB 2005) so, das unfallfremde Krankheiten und Gebrechen grundsätzlich zu seinen Lasten gehen, nämlich zu einer Kürzung des Anspruchs oder einem Abzug von der Gesamtinvalidität führen.
  • OLG Köln, 01.02.2019 - 20 U 57/18

    Eintrittspflicht der privaten Krankenhaustagegeldversicherung bei einem durch die

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits eine bloße Verstärkung der gesundheitlichen Folgen eines Unfalls durch eine frühere Verletzung als Mitwirkung eines "Gebrechens" zu werten (BGH, Beschl. v. 8.7.2009 - IV ZR 216/07, VersR 2009, 1525 Rz. 15); und der Gebrechensbegriff ist auch erfüllt, wenn die Vorschädigung bislang klinisch stumm verlaufen ist, also keine Beschwerden verursacht hat, vorausgesetzt sie hat zur Verstärkung der Folgen des späteren Unfalls beigetragen (BGH, Urt. v. 19.10.2016 - IV ZR 521/14, VersR 2016, 1492 Rz. 23).
  • LG Dortmund, 28.01.2010 - 2 O 235/09

    Möglichkeit der Leistungskürzung eines Unfallversicherers bei unfallbedingten

  • KG, 11.08.2015 - 6 U 147/13

    Private Unfallversicherung: Nachweis einer unfallbedingten Knieverletzung nebst

  • OLG Naumburg, 18.12.2014 - 4 U 23/14

    Private Unfallversicherung: Berücksichtigung einer Gelegenheitsursache bereits

  • OLG Köln, 02.03.2012 - 20 U 234/11

    Anforderungen an Einwendungen gegen ein Parteigutachten

  • OLG Hamm, 10.12.2020 - 6 U 72/20

    Invaliditätsleistung aus einer Unfallversicherung Vorliegen eines Dauerschadens

  • OLG Köln, 12.10.2012 - 20 U 16/11
  • OLG Jena, 22.11.2019 - 4 U 183/19

    Private Unfallversicherung: Unfall bei Verletzung infolge reflexhafter

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