Rechtsprechung
BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im Zusammenhang mit einem Verkauf eines Grundstücks; Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises in der Steuerberaterhaftung; Vermutungsregeln im Rahmen von Verträgen mit rechtlichen oder steuerlichen ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Anscheinsbeweis für Steuerberaterhaftung
- Anwaltsblatt
§ 675 BGB, § 287 ZPO
Kein Beweis des ersten Anscheins bei Haftungskausalität - Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 675; ZPO § 287
Voraussetzungen des Anscheinsbeweises in der Steuerberaterhaftung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6b Abs. 4; ZPO § 287
Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im Zusammenhang mit einem Verkauf eines Grundstücks; Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises in der Steuerberaterhaftung; Vermutungsregeln im Rahmen von Verträgen mit rechtlichen oder steuerlichen ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anscheinsbeweises in der Steuerberaterhaftung?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Beweislast des Mandanten, dass Schaden durch fehlerhafte steuerliche Beratung entstanden ist ? Keine Vermutung des beratungskonformen Verhaltens, wenn Mandant mehrere wirtschaftlich vernünftige Handlungsmöglichkeiten offenstehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Haftungsrecht - Nicht jeder Beratungsfehler führt zur Haftung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anscheinsbeweis in der Steuerberaterhaftung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerberaterhaftung und der bestehende Verlustvortrag
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1591
- MDR 2009, 656
- VersR 2009, 1551
- WM 2009, 715
- DB 2009, 729
- AnwBl 2009, 385
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.05.2006 - IX ZR 53/05
Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung
Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
Wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Beratung verhalten hätte, zählt zur haftungsausfüllenden Kausalität, die der Mandant nach § 287 ZPO zu beweisen hat (BGHZ 129, 386, 399 ; BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 - IX ZR 53/05, WM 2006, 1736, 1737 Rn. 9).Sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGHZ 123, 311, 314 f ; BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, aaO Rn. 11).
Um beurteilen zu können, wie ein Mandant sich nach pflichtgemäßer anwaltlicher oder steuerlicher Beratung verhalten hätte, müssen die Handlungsalternativen geprüft werden, die sich ihm stellten; deren Rechtsfolgen müssen ermittelt sowie miteinander und mit den Handlungszielen des Mandanten verglichen werden (BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, aaO Rn. 9 mit weiteren Nachweisen).
Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens stellt eine Ausnahme zu dem allgemeinen Grundsatz dar, dass es keinen Anscheinsbeweis für individuelle Verhaltensweisen von Menschen in bestimmten Lebenslagen gibt (BGHZ 123, 311, 316 f ; BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, aaO S. 1738 Rn. 15).
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93
Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag
Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung durch den Berater aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahe gelegt hätten (BGHZ 123, 311, 314 ;… BGH, Urt. v. 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, WM 2008, 946, 947 Rn. 20 mit weiteren Nachweisen).Sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGHZ 123, 311, 314 f ;… BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, aaO Rn. 11).
Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens stellt eine Ausnahme zu dem allgemeinen Grundsatz dar, dass es keinen Anscheinsbeweis für individuelle Verhaltensweisen von Menschen in bestimmten Lebenslagen gibt (BGHZ 123, 311, 316 f ;… BGH, Urt. v. 18. Mai 2006, aaO S. 1738 Rn. 15).
- BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02
Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung
Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
Auch im Rahmen des § 287 ZPO, ist jedoch eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu verlangen (BGH, Urt. v. 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02, NJW 2004, 444, 445).Künftige Entwicklungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie aufgrund der vorgetragenen Tatsachen mit einer für die Anwendung von § 287 ZPO ausreichenden Wahrscheinlichkeit beurteilt werden können (BGH, Urt. v. 23. Oktober 2003 aaO S. 476 f).
- BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04
Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags
Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
Er ist nach einhelliger Auffassung nicht übertragbar (BFH GrS DB 2008, 675, 677;… Blümich/Schlenker, EStG, KStG, GewStG § 10d EStG Rn. 51;… Bordewin/Brandt/Schmieszek, EStG § 10c Rn. 66) und nicht vererbbar (…BFH aaO S. 679 unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung). - BGH, 07.02.2008 - IX ZR 149/04
Haftung eines Rechtsanwalts wegen unrichtiger Beratung über die Wirkungen einer …
Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung durch den Berater aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahe gelegt hätten (BGHZ 123, 311, 314 ; BGH, Urt. v. 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, WM 2008, 946, 947 Rn. 20 mit weiteren Nachweisen). - OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten
Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
Zur Begründung hat das Berufungsgericht auf ein eigenes Urteil vom 21. November 2002 verwiesen (8 U 44/02, OLG Köln OLG-Report 2003, 69 ff = VersR 2003, 1137, 1139) . - BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der …
Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
Wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Beratung verhalten hätte, zählt zur haftungsausfüllenden Kausalität, die der Mandant nach § 287 ZPO zu beweisen hat (BGHZ 129, 386, 399 ;… BGH, Urt. v. 18. Mai 2006 - IX ZR 53/05, WM 2006, 1736, 1737 Rn. 9). - BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82
Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein) …
Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
Ob ein Anscheinsbeweis eingreift, unterliegt der Prüfung durch das Revisionsgericht (vgl. etwa BGH, Urt. v. 4. Oktober 1983 - VI ZR 98/82, NJW 1984, 432; v. 2. Dezember 1986 - VI ZR 252, WM 1987, 407, 408).
- BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14
Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen …
Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung durch den Berater aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahegelegt hätten (BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - IX ZR 6/06, WM 2009, 715 Rn. 9 mwN; st. Rspr.).Die genannte Beweiserleichterung gilt also nicht generell; sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf den Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGH, Urteil vom 5. Februar 2009, aaO mwN).
- BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08
Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den …
Ähnlich wie bei der Einbuße eines Verlustvortrags, der gleichfalls nur zweckgebunden - zur Verrechnung mit positiven Einkünften - verwendet werden kann und bei dem ein ersatzfähiger Schaden erst entstanden ist, wenn sich der Verlust konkret ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 2009 - IX ZR 6/06, WM 2009, 715, 718 Rn. 20), ist der Kläger daher auf die Schadensberechnung bei Eintritt des Versicherungsfalls angewiesen. - BGH, 25.09.2014 - IX ZR 199/13
Steuerberaterhaftung: Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresberichte des …
Darlegungs- und beweispflichtig für den Kausalzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden ist der geschädigte Mandant (BGH, Urteil vom 30. September 1993 - IX ZR 73/93, BGHZ 123, 311, 313; vom 5. Februar 2009 - IX ZR 6/06, WM 2009, 715 Rn. 7).
- OLG Karlsruhe, 15.09.2011 - 12 U 56/11
Versicherungsmaklerhaftung: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei empfohlenem …
Die Beweiserleichterung setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Vertragspartners typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (vgl. BGH VersR 2009, 1551-1553 [juris Tz. 9]; NJW 2005, 3275-3277 [juris Tz. 10]).Sofern mehrere Verhaltensvarianten ernsthaft in Betracht kommen, müssen dagegen die Alternativen und ihre Folgen geprüft und mit dem Handlungsziel des Betroffenen verglichen werden (vgl. BGH VersR 2009, 1551-1553 [juris Tz. 10]; NJW 2005, 3275-3277 [juris Tz. 11]).
Bei der insoweit erforderlichen Prüfung der haftungsausfüllenden Kausalität reicht allerdings eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die Annahme der Ursächlichkeit aus (§ 287 Abs. 1 ZPO, vgl. BGH VersR 2009, 1551-1553 [juris Tz. 14]; NJW 2005, 3275-3277 [juris Tz. 10]).
- BGH, 15.05.2014 - IX ZR 267/12
Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung: Beweiserleichterung für den …
Dies ist anzunehmen, wenn bei zutreffender rechtlicher Beratung vom Standpunkt eines vernünftigen Betrachters aus allein eine Entscheidung nahe gelegen hätte (BGH…, Urteil vom 30. September 1993, aaO S. 314 ff; vom 30. März 2000 - IX ZR 53/99, WM 2000, 1351, 1352;… vom 20. März 2008 - IX ZR 104/05, WM 2008, 1042 Rn. 12; vom 5. Februar 2009 - IX ZR 6/06, WM 2009, 715 Rn. 8 ff; st.Rspr.). - OLG Köln, 17.12.2009 - 8 U 27/09
Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters gegen den steuerlichen Berater …
aa) Nach gefestigter Rechtsprechung (zuletzt BGH NJW 2009, 1591 ff., m.w.Nachw.) kann sich der Mandant eines Rechtsanwaltes bzw. eines Steuerberaters bei Fehlberatungen nur unter engen Voraussetzungen auf die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens berufen.Sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGHZ 123, 311, 314 f; BGH NJW 2009, 1591, 1592, m.w.Nachw.).
Auch soweit der Kläger im Schriftsatz vom 09.11.2009 (Gegenvorstellung zum Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Senats vom 22.10.2009) darauf verweist, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 05.02.2009 (NJW 2009, 1591 ff.) maßgeblich darauf abgestellt habe, ob mehrere "wirtschaftlich vernünftige" Entscheidungen möglich gewesen wären, ändert dies an der Bewertung des vorliegenden Sachverhaltes nichts.
Da die Frage, wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Beratung verhalten hätte, zur haftungsausfüllenden Kausalität zählt, gilt insoweit der Maßstab des § 287 ZPO (vgl. BGHZ 129, 386, 399; BGH NJW 2009, 1591 f. m.w.Nachw.).
Der Tatrichter ist in diesem Rahmen zwar freier als bei Anwendung des § 286 ZPO, auch hier ist jedoch eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu verlangen (BGH, NJW 2004, 444, 445; NJW 2009, 1591, 1593).
- LG Hamburg, 23.06.2009 - 310 O 4/09
Lehman-Prozess: HASPA zum Schadensersatz verurteilt
Die Rechtsprechung, wonach es bei der Beweislast für den Ersatzberechtigten bleibt, weil eine ordnungsgemäße Aufklärung mangels einer einzigen Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens nur zu einem Entscheidungskonflikt für ihn geführt hätte (in diese Richtung jüngst wieder in einem Fall zur Steuerberaterhaftung BGH, Urteil vom 05.02.2009, IX ZR 6/06) steht dem nicht entgegen. - OLG Köln, 19.07.2012 - 8 U 55/11
Haftung des Steuerberaters für unterbliebene Hinweise auf eine bilanzielle …
Im Rahmen von Verträgen mit rechtlichen oder steuerlichen Beratern gilt die Vermutung, dass der Mandant beratungsgemäß gehandelt hätte, nämlich nur dann, wenn im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände eine bestimmte Entschließung des zutreffend unterrichteten Mandanten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2009, 1591; WM 2008, 946; BGHZ 123, 311; Senat, Urteil vom 17.12.2009 - 8 U 27/09, DStR 2011, 47 m. w. N.).Sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (vgl. BGH NJW 2009, 1591; BGHZ 123, 311; Senat, Urteil vom 17.12.2009 - 8 U 27/09, DStR 2011, 47 m.w.N.).
Da die Frage, wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Beratung verhalten hätte, zur haftungsausfüllenden Kausalität zählt, gilt insoweit der Maßstab des § 287 ZPO (vgl. BGH NJW 2009, 1591; BGHZ 129, 386; Senat, Urteil vom 17.12.2009 - 8 U 27/09, DStR 2011, 47 m. w. N.).
Der Tatrichter ist in diesem Rahmen zwar freier als bei Anwendung des § 286 ZPO, auch hier ist jedoch eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu verlangen (vgl. BGH NJW 2009, 1591; NJW 2004, 444).
- OLG Düsseldorf, 08.10.2021 - 22 U 66/21
Fehlerhafte Berechnung zur Einsparung von Energie durch eine Solaranlage Haftung …
Denn schon diese Frage gehört zur haftungsausfüllenden Kausalität, da sie die Folgen der Pflichtverletzung betrifft (BGH, Urt. v. 05.02.2009 - IX ZR 6/06, NJW 2009, 1591). - OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
Abrechnungsbetrug Ostheopathie: vom Gefängnis verschont aber Approbation verloren …
Voraussetzung sind danach tatsächliche Feststellungen, die im Falle sachgerechter Aufklärung durch den Berater aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahegelegt hätten (BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - IX ZR 6/06, WM 2009, 715 Rn. 9 mwN; st. Rspr.).Die genannte Beweiserleichterung gilt also nicht generell; sie setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Beraters und einem bestimmten Verhalten seines Mandanten typischerweise gegeben ist, beruht also auf den Umständen, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (BGH, Urteil vom 5. Februar 2009, a.a.O. m.w.N).
- BGH, 15.06.2023 - III ZR 44/22
Notarhaftung, Vermutung beratungsgerechten Verhaltens
- OLG Düsseldorf, 07.05.2020 - 10 U 178/19
Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Detektivvertrages Wirksamkeit im Hinblick …
- BGH, 21.06.2012 - IX ZR 146/10
Beweismaßstab bei fehlerhafter steuerlicher Beratung
- OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19
Erschütterung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens des Käufers eines vom …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09
Anwaltsregress wegen unterbliebener Bezifferung eines Nutzungsvergütungsanspruchs …
- OLG Karlsruhe, 06.05.2014 - 19 U 112/12
- LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23
Aufklärungspflicht über eine einmal im Leben gewährte Steuerermäßigung
- OLG Düsseldorf, 13.07.2021 - 23 U 106/18
Haftung aus steuerlicher Fehlberatung bezüglich eines Sonderausgabenabzugs …
- OLG Düsseldorf, 23.10.2018 - 24 U 166/17
Haftung des Prozessbevollmächtigten in einem familienrechtlichen …
- OLG Düsseldorf, 27.12.2022 - 24 U 128/21
Ursachenzusammenhang im Rahmen der Rechtsberaterhaftung
- OLG Rostock, 12.12.2019 - 25 U 1/16
Rechtsanwaltshaftung: Aufklärungspflichten hinsichtlich der Geltendmachung des …
- OLG Hamm, 04.05.2021 - 25 U 26/19
Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung; Konsolidierte …
- OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 24 U 133/08
Rechtsfolgen eines unterbliebenen Hinweises auf die Möglichkeit der …
- OLG Hamm, 05.11.2020 - 5 U 21/19
Verwertung von Lebensversicherungen durch Kündigung vor Laufzeitende durch eine …
- OLG Düsseldorf, 29.10.2020 - 24 U 176/19
Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzungen in einer …
- LG Saarbrücken, 28.11.2011 - 9 O 261/10
Fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht durch …
- OLG Stuttgart, 28.08.2012 - 12 U 18/12
Anforderungen an den Nachweis einer fehlerhaften rechtsanwaltlichen Beratung
- OLG Köln, 21.06.2012 - 8 U 24/11
Schadensersatzanspruch eines Mandanten wegen Beratungsfehler eines Rechtsanwalts
- OLG Düsseldorf, 28.08.2009 - 23 U 176/08
Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsfehlern in steuerlichen …
- OLG Frankfurt, 15.01.2018 - 8 U 121/16
Zur Haftung des Steuerberaters
- OLG Frankfurt, 01.12.2021 - 12 U 315/20
Steuerberaterhaftung: Beratungspflichten bei Begründung einer Betriebsaufspaltung
- OLG Köln, 03.04.2012 - 9 U 153/11
Schadensersatz gegen Anwalt wegen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem …
- OLG Brandenburg, 20.10.2011 - 5 U 138/09
Steuerberatervertrag: Schadensberechnung auf Grund einer Pflichtverletzung durch …
- OLG Celle, 06.04.2011 - 3 U 190/10
Ein Steuerberater haftet nicht wegen unterlassener Beantragung des …
- LG Heidelberg, 13.07.2010 - 2 O 444/09
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütung …
- LG Dortmund, 24.04.2020 - 25 O 410/17
(Kein) Schadensersatz wegen Falschberatung durch Steuerberater
- LG Würzburg, 06.03.2018 - 22 O 2199/16
Anwaltshaftung - Einreichung eines Mahnantrags mit bewusst falschen Angaben trotz …
- BGH, 02.07.2009 - IX ZR 46/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die haftungsausfüllende …
- BGH, 24.05.2012 - IX ZR 152/10
Anscheinsbeweis bei Klage eines Mandanten gegen den ihn beratenden Rechtsanwalt …
- LG Düsseldorf, 17.08.2012 - 8 O 300/11
Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber einer Rechtschutzversicherung bei Erhebung …
- LG Bielefeld, 20.06.2012 - 8 O 19/12
Aufklärungspflichten und Wartungspflichten eines Stromnetzbetreibers im …
- LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 O 141/09
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Empfehlung von Lehman-Zertifikaten …
- OLG Düsseldorf, 01.02.2017 - 24 U 100/16
- BGH, 17.09.2009 - IX ZR 72/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einer Steuerberaterregress …
- OLG Köln, 22.05.2012 - 9 U 191/11
Pflichten des Haftpflichtversicherers im Haftpflichtprozess
- OLG Köln, 12.08.2010 - 8 U 11/09
Aufzeigen des relativ sichersten Weges zu dem angestrebten steuerlichen Ziel als …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/10
Haftung wegen unzureichender Beratung
- OLG Düsseldorf, 12.11.2010 - 23 U 98/09
Schadensersatzanspruch aufgrund mangelhafter Steuerberatung im Zusammenhang mit …
- OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 16 U 82/20
Haftung wegen Beratungsfehlers im Rahmen von Finanzierungsberatungsvertrag wegen …
- BGH, 25.04.2013 - IX ZA 35/12
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Beschwerde gegen die …
- OLG München, 13.12.2010 - 19 U 1594/08
Haftung für Kapitalanlageverlust bei einer Filmfondsbeteiligung: Vermutung der …
- OLG Düsseldorf, 23.01.2012 - 24 U 127/11
Pflichten des Rechtsanwalts bei der Beitreibung einer Forderung; Darlegungs- und …
- OLG München, 25.05.2011 - 15 U 2373/10
Haftung des Steuerberaters: Pflichtverletzung bei fehlerhafter …
- LG Oldenburg, 12.04.2010 - 9 O 2124/09
Schadensersatzpflicht der Bank bei fehlendem Hinweis auf Einlagensicherung
- LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16
- LG Düsseldorf, 04.09.2014 - 14c O 300/12
Schadenersatzanspruch wegen einer Verletzung von Pflichten eines Anwalts aus …
- OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10
Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Risikoaufklärung; …
- LG Heidelberg, 18.05.2010 - 2 O 287/09
Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Beratungspflicht bei Vermittlung von …
- LG Köln, 10.01.2019 - 22 O 31/18