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   OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09   

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https://dejure.org/2009,3831
OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09 (https://dejure.org/2009,3831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2009 - 12 W 11/09 (https://dejure.org/2009,3831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 12 W 11/09 (https://dejure.org/2009,3831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 Abs 1 ZPO, § 104 Abs 3 ZPO
    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein privates Sachverständigengutachten, dessen ergänzende Stellungnahme und die Anwesenheit des Sachverständigen im Termin

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 104 Abs. 3
    Kostenerstattung für ein von einem Kfz-Haftpflichtversicherer bei Verdacht der Unfallmanipulation vorprozessual eingeholtes Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 104 Abs. 3
    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachters; Anforderungen an den Nachweis der Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachters; Anforderungen an den Nachweis der Kosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten dem Grunde und der Höhe nach (IBR 2009, 1389)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1076
  • VersR 2009, 1559
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09
    Die Kosten für ein vorprozessual eingeholtes Privatgutachten können nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden (vergleiche BGH vom 17. Dezember 2002, VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235).

    Als Ausnahmen anerkannt sind Privatgutachtenaufträge nach Klageandrohung (vergleiche BGHZ 153, 235; BGH vom 23. Mai 2006, VI ZB 7/05, NJW 2006, 2415), um sich gegen die bevorstehende Klage sachgerecht verteidigen zu können.

    Dies hat der erkennende Senat bereits in der Vergangenheit wiederholt ausgesprochen (OLG Frankfurt vom 7. Juni 1994, 12 W 112/94, Versicherungsrecht 1996, 122; Beschluss vom 5. August 1996, 12 W 114/96, OLGR Frankfurt 1996, 216 - Anschluss durch BGHZ 153, 235 -).

    Darauf, dass dieses bereits am 29. Dezember 2006 und somit vor Androhung einer Klage und deren Erhebung am 23. Februar 2007 in Auftrag gegeben wurde, kommt es nicht entscheidend an, weil die Beklagte aufgrund der anwaltlichen Zahlungsaufforderung der Klägerseite vom 23. Dezember 2006 mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme rechnen musste und aufgrund der Schadensschilderung in Verbindung mit dem Schadensgutachten vom 22. Dezember 2006 Anhaltspunkte für eine Unfallmanipulation bestanden, die die Beklagte in einem Rechtsstreit zur erfolgversprechenden Rechtsverteidigung darlegen musste, was sie aus eigener Sachkunde heraus nicht zuverlässig vermochte (vergleiche BGH vom 17. Dezember 2006, BGHZ 153, 235 zitiert nach juris Randnummer 13, 14).

    Das Erarbeiten einer ergänzenden Stellungnahme des Privatsachverständigen zum ersten Gerichtsgutachten SV2 war notwendig, weil die Beklagte zum Verständnis der technischen Fragen und zur Verteidigung gegen das Gutachten keine ausreichende eigene technische Sachkunde besaß (vergleiche BGH vom 17. Dezember 2006, BGHZ 153, 235 zitiert nach juris Randnummer 13, 14).

  • OLG Frankfurt, 05.08.1996 - 12 W 114/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09
    Dies hat der erkennende Senat bereits in der Vergangenheit wiederholt ausgesprochen (OLG Frankfurt vom 7. Juni 1994, 12 W 112/94, Versicherungsrecht 1996, 122; Beschluss vom 5. August 1996, 12 W 114/96, OLGR Frankfurt 1996, 216 - Anschluss durch BGHZ 153, 235 -).

    An die Bemessung der Entschädigung dürfen keine allzu kleinlichen Anforderungen gestellt werden (Senat vom 5. August 1996, 12 W 114/96, OLGR 1996, 216).

  • OLG München, 24.09.1999 - 11 W 2377/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09
    Die Parteivereinbarung und nicht die Regelung des JVEG ist die Grundlage der Festsetzung der notwendigen Kosten (vergleiche OLG München vom 24. September 1999, 11 W 2377/99, AGS 2000, 37, zitiert nach juris; vergleiche BGH vom 25. Januar 2007, VIIZB 74/06, NJW 2007, 1532, zitiert nach juris Rdnr. 11), weil dem Gutachten ein privater und kein gerichtlicher Auftrag im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 JVEG zugrunde liegt.

    Das von der Beklagten gleichwohl veranlasste Erscheinen des Privatgutachters zum Termin war ebenfalls nicht notwendig, um für sie ungünstige Feststellungen des gerichtlich bestellten und in diesem Termin angehörten Sachverständigen SV2 zu erschüttern; lediglich in diesem Fall kann eine Terminswahrnehmung mit einem Privatgutachter notwendig sein (vergleiche OLG München AGS 2000, 37, juris Randnummer 5).

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 24/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09
    Die notwendige unmittelbare Prozessbezogenheit einer vorgerichtlichen Begutachtung ist auch zu bejahen, wenn sich im Vorfeld der Klageerhebung der Verdacht eines Versicherungsbetruges aufdrängt und sich der Versicherer deshalb auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vergleiche BGH vom 14. Oktober 2008, VI ZB 16/08, NZV 2009, 27 = Rpfleger 2009, 117; BGH vom 18. November 2008, VI ZB 24/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZB 74/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09
    Die Parteivereinbarung und nicht die Regelung des JVEG ist die Grundlage der Festsetzung der notwendigen Kosten (vergleiche OLG München vom 24. September 1999, 11 W 2377/99, AGS 2000, 37, zitiert nach juris; vergleiche BGH vom 25. Januar 2007, VIIZB 74/06, NJW 2007, 1532, zitiert nach juris Rdnr. 11), weil dem Gutachten ein privater und kein gerichtlicher Auftrag im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 JVEG zugrunde liegt.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09
    Die notwendige unmittelbare Prozessbezogenheit einer vorgerichtlichen Begutachtung ist auch zu bejahen, wenn sich im Vorfeld der Klageerhebung der Verdacht eines Versicherungsbetruges aufdrängt und sich der Versicherer deshalb auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vergleiche BGH vom 14. Oktober 2008, VI ZB 16/08, NZV 2009, 27 = Rpfleger 2009, 117; BGH vom 18. November 2008, VI ZB 24/08, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09
    Als Ausnahmen anerkannt sind Privatgutachtenaufträge nach Klageandrohung (vergleiche BGHZ 153, 235; BGH vom 23. Mai 2006, VI ZB 7/05, NJW 2006, 2415), um sich gegen die bevorstehende Klage sachgerecht verteidigen zu können.
  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09
    Grundsätzlich hat eine Partei ihre Einstandspflicht in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen (vergleiche BGH vom 4. März 2008, VI ZB 72/06, NJW 2008, 1597).
  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09
    Die Festsetzung der zweimaligen Fahrtkosten von Frankenthal nach Darmstadt in Höhe von 110, 80 EUR durch das Landgericht entspricht der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 28.Juni 2006, IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008).
  • OLG Frankfurt, 07.06.1994 - 12 W 112/94

    Haftpflichtversicherung; Gutachterkosten; Erstattungsfähigkeit der Kosten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09
    Dies hat der erkennende Senat bereits in der Vergangenheit wiederholt ausgesprochen (OLG Frankfurt vom 7. Juni 1994, 12 W 112/94, Versicherungsrecht 1996, 122; Beschluss vom 5. August 1996, 12 W 114/96, OLGR Frankfurt 1996, 216 - Anschluss durch BGHZ 153, 235 -).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Ob es sich bei den Kosten des Ergänzungsgutachtens um Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 ZPO handelt, die im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens zu berücksichtigen sind (vgl. dazu BGHZ 153, 235; BGH, Beschluss vom 18.11.2008 - VI ZB 24/08, VersR 2009, 563; OLG Frankfurt, VersR 2009, 1559), kann danach ebenso dahingestellt bleiben wie die Frage zum Verhältnis zwischen materiell-rechtlichem Ersatzanspruch und prozessualem Kostenerstattungsanspruch (vgl. dazu Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., Vorbem. § 91 Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.04.2024 - 17 W 42/24

    Wann sind die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens erstattungsfähig?

    Bei einem privat beauftragten Sachverständigen sind hinsichtlich der Frage der Angemessenheit des Stundenlohns nicht die Stundensätze des JVEG maßgeblich; auch eine entsprechende Anwendung kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - VII ZB 74/06; Beschluss vom 07.02.2013 - VII ZB 60/11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2009 - 12 W 11/09; OLG Köln, Beschluss vom 21.09.2015 - 17 W 64/15, BeckRS 2015, 19513 Rn. 19 ff.; Flockenhaus in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 91 Rn. Zöller/Herget, ZPO, 35. Aufl., § 91 Rn. 13.73).
  • OLG Köln, 12.03.2010 - 17 W 21/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess

    Ob die von einer Prozesspartei gleichwohl veranlasste Teilnahme ihres Privatgutachters an einem (Gerichts-) Termin dann als notwendig angesehen werden kann, wenn es darum geht, für die Partei ungünstige Feststellungen des gerichtlich bestellten und in dem Termin angehörten Sachverständigen zu erschüttern (vgl. OLG München AGS 2000, 37; OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 1076, 1077), kann hier auf sich beruhen, weil eine unter diesem Gesichtspunkt anzuerkennende Beratungsbedürftigkeit der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten im Termin vom 23.07.2007 ungeachtet des wiederholten Bestreitens der Erforderlichkeit der Privatgutachterkosten vom Kläger nicht hinreichend konkret vorgetragen worden ist.

    An die Bemessung der Entschädigung dürfen dabei mit Rücksicht auf die dargestellten Schwierigkeiten bei der Sachverständigen-Gewinnung keine allzu kleinlichen Anforderungen gestellt werden (vgl. OLG Frankfurt OLG-Report 1996, 216; NJW-RR 2009, 1076, 1077).

  • OLG Rostock, 26.11.2009 - 3 U 103/06

    Schadensersatz bei Beschädigung eines Kunstwerks: Unmöglichkeit der

    Die Notwendigkeit gilt als festgestellt, wenn das Gericht dem Wunsch nach Beiladung des Privatgutachters zum Beweisaufnahmetermin entspricht (OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.02.2009, 12 W 11/09, NJW-RR 2009, 1076).
  • OLG Dresden, 25.03.2022 - 22 U 547/15

    Bauzeitennachtrag wegen verzögerter Vergabe: Gutachterkosten können

    Welche Kosten angemessen sind, ist nach freiem Ermessen zu beurteilen, wobei diese Kosten nicht auf die Höhe der Kosten beschränkt sind, die im gerichtlichen Verfahren nach dem JVEG erstattungsfähig wären (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - VII ZB 60/11 -, NJW 2013, 1820 ; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16. Februar 2009 - 12 W 11/09 -, NJW-RR 2009, 1076).
  • OLG Celle, 10.01.2011 - 2 W 8/11

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines durch den Haftpflichtversicherer wegen des

    Denn jede Partei habe grundsätzlich ihrer Einstandspflicht und ihre Ersatzberechtigung in eigener Verantwortung zu prüfen und den dadurch entstehenden Aufwand selbst zu tragen (vgl. BGH VersR 2006, 1236f.; OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 1076; OLG Celle, Beschluss vom 15.09.2009, Az.: 2 W 251/09; OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2009, Az.: 2 W 361/09).
  • OLG Hamm, 31.03.2023 - 6 WF 13/23

    Gerichtsgutachten nachteilig: Privatgutachten notwendig!

    Die Vereinbarung ist in der Regel durch eine Rechnung des Privatgutachters, die die Anzahl der erbrachten Stunden und dem Stundensatz erkennen lässt, nicht hingegen durch eine pauschalisierte Rechnung, hinreichend dokumentiert (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2009, 12 W 11/09, NJW-RR 2009, 1076, Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2010 - 2 W 32/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Aufwendungen von Privatgutachtern;

    ZS], OLGR 2002, 18; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort "Privatgutachten"; s. a. für vorprozessual eingeholte Privatgutachten: BGH, NJW 2003, 1398; NJW 2006, 2415; NJW 2008, 1597; OLG Koblenz, MDR 2009, 471; OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 1076).
  • OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 9 W 35/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Wird eine Klage angedroht wird, liegt es auf der Hand, dass das Privatgutachten nicht nur einer etwaigen außergerichtlichen Schadensfeststellung dienen, sondern auch die Position der beauftragenden Partei in dem angedrohten Rechtsstreit stützen soll, so dass die Tätigkeit des Privatsachverständigen in unmittelbarer Beziehung zu dem sich konkret abzeichnenden Rechtsstreit steht (BGH, VersR 2003, 481 = BGHZ 153, 235; BGH, NJW 2006, 2415; OLG Frankfurt, VersR 2009, 1559; OLG Koblenz, MDR 2009, 471).
  • OLG Oldenburg, 13.10.2010 - 6 W 114/10

    Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten für einen auswärtigen

    Nach der Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte (VersR 2009, 563 f, Beschluss vom 18.11.2008 - VI ZB 24/08 in juris Rn. 11 m. w. N., insbesondere auf Entscheidungen diverser Oberlandesgerichte) wird eine die Erstattungsfähigkeit auslösende Prozessbezogenheit in den Fällen bejaht, in denen sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, weil sich der Versicherer - der zu Unrecht in Anspruch genommen werden soll - dann von vorneherein auf einen Deckungsprozess einstellen muss (vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 1076 f, Beschluss vom 16.02.2009 - 12 W 11/09, in juris Rn. 11).
  • AG Kandel, 09.10.2009 - 2 C 20/09

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall bzgl. eines Unfallersatztarifs als

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