Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 14.05.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.09.2008 - 3 U 206/06   

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https://dejure.org/2008,4038
OLG Frankfurt, 18.09.2008 - 3 U 206/06 (https://dejure.org/2008,4038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.09.2008 - 3 U 206/06 (https://dejure.org/2008,4038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. September 2008 - 3 U 206/06 (https://dejure.org/2008,4038)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 AUB, § 11 Abs 1 AUB
    Beurteilung des unfallbedingten Invaliditätsgrades im Rahmen einer Unfallversicherung

  • IWW
  • IWW
  • Judicialis

    AUB 88 § 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 11; AUB 99 Nr. 9
    Kein Rückforderungsanspruch des Versicherers bei Feststellung einer geringeren Invalidität nach einer nur vom VN verlangten Neubemessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 7
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallversicherung - Kann sich der VR ohne früheren Vorbehalt auf eine vom VN verlangte Neubemessung berufen?

  • schadenfixblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Problemzonen der privaten Unfallversicherung - Teil III: Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich für die Invaliditätsbemessung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1653
  • VersR 2010, 39
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2008 - 3 U 206/06
    Zwar weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass diese Erklärung kein Anerkenntnis der Leistungspflicht darstellt und dass der Versicherer auch bei Angabe eines Anerkenntnisses nach § 11 AUB nicht daran gehindert ist, die geleistete Entschädigung wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzuverlangen (BGH VersR 1977, 471); das Recht auf Neubemessung des Invaliditätsanspruchs bis zu 3 Jahren nach Eintritt des Unfalls verbleibt dem Versicherer aber nur, wenn er sich die Neubemessung mit der Abgabe seiner Erklärung entsprechend § 11 I AUB 88 vorbehält (vgl. § 11 IV AUB 88; § 9 Ziff. 3.2. AUB 99/L).
  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2008 - 3 U 206/06
    Spätere Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden (BGH VersR 2001, 1547; OLG Koblenz VersR 2001, 1150).
  • OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 754/99

    Unfallversicherung: Kürzung der Invaliditätsentschädigung bei Eintrittspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2008 - 3 U 206/06
    Spätere Erkenntnisse dürfen nicht verwertet werden (BGH VersR 2001, 1547; OLG Koblenz VersR 2001, 1150).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 5 U 224/11

    Private Unfallversicherung: Rechtsnatur einer Regulierungsmitteilung

    Ein solches Anerkenntnis beinhaltet regelmäßig aber lediglich eine Mitteilung an den Versicherungsnehmer, in welchem Umfang Ansprüche als berechtigt angesehen und entsprechend reguliert werden sollen (vgl. BGH, Urt. v. 24.3.1976 - IV ZR 222/74 - VersR 1977, 471: einseitige Meinungsäußerung und Information; KG, Berlin, RuS 2011, 350; OLG Oldenburg, VersR 2009, 247; OLG Hamm, VersR 2005, 346; Jacob, Rückforderung von Versicherungsleistungen in der privaten Unfallversicherung, VersR 2010, 39; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 187 Rdn. 6: einseitige Absichtserklärung; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 3. Aufl., § 187 Rdn. 1; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., Ziff. 9 AUB 2010 Rdn. 2).

    der Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der Erklärung fällig werdenden - Versicherungsleistungen verlangt (vgl. zur Beweislast bei Rückforderung: OLG Oldenburg, VersR 2009, 247; OLG Hamm, VersR 2006, 1674; Jacob, Rückforderung von Versicherungsleistungen in der privaten Unfallversicherung, VersR 2010, 39; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., Ziff. 9 AUB 2010 Rdn. 2; Knappmann in Prölss/Martin, aaO., § 187, Rdn. 6).

    Dem Ablauf der Drei-Jahres-Frist kommt nämlich auch dann Bedeutung zu, wenn eine frühere Invaliditätsfeststellung nicht möglich ist, was insbesondere darauf zurückzuführen sein kann, dass ein Heilverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte (vgl. Ziff. 9.1. der Bedingungen; Jacobs, Rückforderung von Versicherungsleistungen in der privaten Unfallversicherung, VersR 2010, 39).

  • BGH, 02.11.2022 - IV ZR 257/21

    Private Unfallversicherung: Rückforderung der Invaliditätsleistung nach

    Aufl. Ziff. 9 Rn. 113; ders., VersR 2010, 39, 40 f.; VersR 2005, 1341, 1343; Bruck/Möller/Leverenz, VVG 9. Aufl. § 188 Rn. 34; Lücke, VK 2009, 77; Beckmann/Matusche-Beckmann/Mangen, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 47 Rn. 227; Marlow/Anschlag in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 4. Aufl. § 12 Rn. 309; Marlow/Tschersich, r+s 2011, 453, 459; HK-VVG/Rüffer, 4. Aufl. AUB 2014 Ziff. 9 Rn. 19; Rüffer/Reitter, NJW 2019, 1005; Schubach/Jannsen/Schubach, Private Unfallversicherung Ziff. 9 AUB 2008 Rn. 15).

    Auf die Frage, welche Folgen es hat, wenn diese Neubemessung eine geringere Invalidität als die Erstbemessung ergibt, wird der Versicherungsnehmer im Wortlaut der Ziff. 9.4 AUB 2008 keine ausdrückliche Antwort finden (vgl. Jacob, Unfallversicherung AUB 2020 3. Aufl. Ziff. 9 Rn. 113; ders., VersR 2010, 39, 40; Marlow/Tschersich, r+s 2011, 453, 459).

  • OLG Brandenburg, 01.02.2017 - 11 U 95/12

    Private Unfallversicherung: Rückerstattung einer Invaliditätsleistung nach

    Mit der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 18.09.2008 - 3 U 206/06 (juris = BeckRS 2008, 23975) sei Abschn. 9.4 AUB 2000 so auszulegen, dass eine Verschlechterung zulasten des Versicherungsnehmers nicht in Betracht komme, wenn Letzterer die Neubemessung beantragt und der Versicherer selbst sich dieses Recht nicht vorbehalten habe.

    Ebenso wie das Landgericht im Streitfall legen die Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 18.09.2008 - 3 U 206/06 (juris = BeckRS 2008, 23975) und jüngst des OLG Oldenburg, Urt. v. 21.12.2016 - 5 U 96/16 (juris = BeckRS 2016, 112562) den Schwerpunkt auf die prozessuale Seite und kommen im Wege der Auslegung des Nachprüfungsverlangens beziehungsweise der vereinbarten Versicherungsbedingungen zu dem Ergebnis, dass eine Überzahlung vom Versicherer allein dann kondiziert werden darf, wenn dieser sich sein eigenes Recht, die ärztliche Neubemessung vornehmen zu lassen, bereits bei der Ersterklärung über seine Leistungspflicht vorbehalten hat.

    Er hat diese Auffassung inzwischen allerdings aufgegeben (vgl. Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl., Teil G Rdn. 236) und sich der herrschenden Meinung angeschlossen, die die materielle Richtigkeit der - infolge weiteren Zeitablaufs besser möglichen - Bestimmung des Invaliditätsgrades betont und es daher für unerheblich hält, von wem letztlich die Neubemessung initiiert wurde (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 27.08.1997 - 2 U 64/96, juris = BeckRS 1997, 07178; eingehend dazu Jacob, VersR 2010, 39, 40 f.; Kloth aaO; ferner Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., AUB 2010 Ziff. 9 Rdn. 2; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 188 Rdn. 2 und AUB 2010 Ziff. 9 Rdn. 11; Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 188 Rdn. 34).

  • OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - 4 U 67/18

    Rückforderung durch den Unfallversicherer geleisteter Überzahlungen nach

    Dieses Verlangen gibt der Klägerin kein Recht zur Abänderung ihrer Erklärung vom 11.06.2015 zum Nachteil des Beklagten, weil ansonsten die Bindungswirkung der Festsetzung unterlaufen würde (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. September 2008 - 3 U 206/06 -, Rn. 15, juris; zustimmmend zunächst noch Kloth, jurisPR-VersR 4/2009 Anm. 5, aufgegeben in Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl., Teil G Rdn. 236).

    Zwar wird in der Literatur vertreten, dass der Versicherer trotz fehlender Ausübung eines eigenen Neubemessungsverlangens eine durch ein Neubemessungsverlangen des Versicherungsnehmers festgestellte Überzahlung kondizieren könne (Jacobs VersR 2010, 39, 40; ders. Unfallversicherung, Ziff.9 Rn. 113; ihm folgend: Prölss/Martin-Knappmann, VVG, 30. Aufl., § 188 VVG Rn. 2 sowie AUB 2010 Nr. 9 Rn. 11a; Bruck/Möller-Leverenz, VVG, 9. Aufl., § 188 Rn. 34 a.E.; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., 9 AUB Rn.2).

  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 7 U 169/16

    Keine Rückforderung des Invaliditätsversicherers bei fehlendem Vorbehalt der

    Dies hat zur Folge, dass sie selbst die zur Entschädigungsgrundlage gemachte Invaliditätsbemessung von 4/10 Fußwert nicht mehr neubemessen lassen konnte (Prölss/Martin/Knappmann, VVG, 30. Auflage 2018, Nr. 9 AUB 2010, Rn. 11; Grimm, Unfallversicherung, 5. Auflage 2013, 9 AUB 99 Rn. 22; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.09.2008, Az. 3 U 206/06; zitiert nach Juris).

    Mit dem Oberlandesgericht Oldenburg (Urteil vom 21.12.2016, Az. 5 U 96/16; zitiert nach Juris) und dem 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (Urteil vom 18.09.2008, Az. 3 U 206/06, zustimmend Kloth, jurisPR-VersR 4/2009; zitiert nach Juris) ist der Senat der Auffassung, dass im Rahmen der vorzunehmenden Auslegung der Klauseln nach §§ 133, 157 BGB ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer nach einer Erstfestsetzung ohne Vorbehalt annehmen darf, dass er im Verhältnis zum Versicherer auch hinsichtlich der Erstfestsetzung eine unanfechtbare Position erlangt hat.

    Die teilweise in der Literatur vertretende gegenteilige Auffassung (Jacobs, VersR 2010, 39; Prölss/Martin/Knappmann, a. a. O., AUB 2008 Nr. 9 Rn. 11; Bruck/Möller/Leverenz, VVG, 9. Auflage 2010, § 188 Rn. 34; Grimm, a. a. O., 9 AUB Rn.2,) differenziert nicht zwischen den verschiedenen denkbaren Fallgestaltungen und vermag den Senat deshalb nicht zu überzeugen.

  • OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 5 U 96/16

    Private Unfallversicherung: Rückforderung zu hoher Invaliditätsleistungen

    Hat sich der Versicherer nach den AUB 2008 das Recht auf Neubemessung bei der Erstfestsetzung der Invaliditätsentschädigung nicht vorbehalten, kann er später, wenn sich im Prozess des Versicherungsnehmers eine geringere Invalidität ergibt, eine Überzahlung nicht kondizieren (Anschluss an OLG Frankfurt, Urteil vom 18.09.2008, Az. 3 U 206/06 - juris Rn.15).

    Während die herrschende Meinung der Ansicht ist, dass der fehlende Vorbehalt einer Rückforderung nicht entgegenstehe, und deswegen der Versicherer die Überzahlung im Wege der Widerklage kondizieren könne (Jacobs VersR 2010, 39, 40; ders. Unfallversicherung, Ziff.9 Rn. 113; ihm folgend: Prölss/Martin-Knappmann, VVG, 28. Aufl., AUB 2008 Nr. 9 Rn. 11; Bruck/Möller-Leverenz, VVG, 9. Aufl., § 188 Rn. 34 a.E.; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., 9 AUB Rn.2,) hat das OLG Frankfurt (Urteil vom 18.09.2008, 3 U 206/06 - juris Rn.15; zustimmend Kloth, jurisPR-VersR 4/2009 Anm. 5) die Ansicht vertreten, der Versicherer sei auch in diesem Fall an die Erstfestsetzung gebunden, wenn er sich das entsprechende Recht nicht bei Erstfestsetzung vorbehalte habe.

  • OLG Frankfurt, 20.12.2017 - 3 U 47/15

    Invaliditätsversicherung: Rückforderung der Versicherungsleistung nur bei

    Ein solches Recht verbleibt dem Versicherer aber nur, wenn er sich die Neubemessung mit der Abgabe seiner Erklärung entsprechend Ziffer 9.1 in Verbindung mit 9.4 AUB 99 vorbehalten hat (vgl. Senatsurteil vom 18.09.2008, 3 U 206/06 - Juris Tz. 15 ).
  • LG Dortmund, 28.01.2010 - 2 O 235/09

    Möglichkeit der Leistungskürzung eines Unfallversicherers bei unfallbedingten

    Denn nach ganz herrschender Meinung -zurückgehend auf BGH VersR 1977, 471- stellt die Leistungszusage in der Unfallversicherung kein Anerkenntnis des Versicherers dar, so dass er ohne Weiteres in der Lage ist, unberechtigt erbrachte Leistungen zurückzufordern (OLG Oldenburg r+s 2008, 524 und VersR 1998, 1274; OLG Frankfurt r+s 2002, 85; OLG Schleswig VersR 1995, 825; Jacob VersR 2010, 39).
  • OLG Köln, 16.07.2021 - 20 U 150/19

    Teilweise Rückforderung der geleisteten Entschädigung aus einer privaten

    Teilweise wird vertreten (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2018, Az. 4 U 67/18 - zitiert nach juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.12.2016, Az. 5 U 96/16; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.09.2008, Az. 3 U 206/06; Dörner in: Langheid/Wandt, VVG, 2. Auflage 2017, § 188 Rn. 4, 8; im Grundsatz wohl auch Jungermann , r+s 2019, 369, 377 ff.), dass der Versicherer, der im Zuge einer konkreten Regulierung die Geltendmachung eines Vorbehalts der Neubemessung unterlasse, konkludent auf seinen Neubemessungsanspruch verzichte.
  • LG Köln, 17.06.2019 - 26 O 213/18
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer kann die Klausel somit nur so verstehen, dass er bei eigenem Neubemessungsverlangen nicht mit einer Verschlechterung der Leistungsentscheidung und einer möglichen Rückzahlungsverpflichtung rechnen muss (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2018, 4 U 67/18; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.09.2008, 3 U 206/06).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.05.2009 - 12 U 215/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8687
OLG Brandenburg, 14.05.2009 - 12 U 215/08 (https://dejure.org/2009,8687)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.05.2009 - 12 U 215/08 (https://dejure.org/2009,8687)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 12 U 215/08 (https://dejure.org/2009,8687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei unklarer Angabe über die Unfallstelle

  • VersR (via Owlit)

    AKB § 12 Abs. 1 II e
    Zu den für die Individualisierung eines Versicherungsfalls vom VN nachzuweisenden Umständen gehört auch die Lage der Unfallstelle

  • rechtsportal.de

    AKB § 12 Abs. 1 II lit e
    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei unklarer Angabe über die Unfallstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Zu den für die Individualisierung eines Versicherungsfalls vom Versicherungsnehmer nachzuweisenden Umständen gehört auch die Lage der Unfallstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1653
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 14.12.2006 - 12 U 114/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungspflichtverletzung durch mangelnde Darlegung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2009 - 12 U 215/08
    Auch die damit in Abrede gestellte Lage der Unfallstelle ist jedoch eine für die Individualisierung des geltend gemachten Versicherungsfalles notwendige Angabe und gehört mithin zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen (so der Senat bereits im Rechtsstreit 12 U 114/06, Urteil vom 14.12.2006, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Hamm r+s 2005, S. 194; Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 5, Rn. 89).
  • OLG Hamm, 21.01.2005 - 20 U 228/03

    Vollkaskoversicherung: Nachweis des Versicherungsschadens - Verdacht der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.05.2009 - 12 U 215/08
    Auch die damit in Abrede gestellte Lage der Unfallstelle ist jedoch eine für die Individualisierung des geltend gemachten Versicherungsfalles notwendige Angabe und gehört mithin zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen (so der Senat bereits im Rechtsstreit 12 U 114/06, Urteil vom 14.12.2006, zitiert nach juris; vgl. auch OLG Hamm r+s 2005, S. 194; Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozess, § 5, Rn. 89).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2021 - 12 U 333/20

    Darlegungs- und Beweislast für den Versicherungsfall "Unfall" in der

    Der Senat folgt nicht der vom Oberlandesgericht Brandenburg vertretenen Auffassung, wonach die Lage der Unfallstelle zu den vom Versicherungsnehmer darzulegenden und nachzuweisenden Umständen gehört (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2009 - 12 U 215/08, juris Rn. 3; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 12 U 114/06, juris Rn. 3; vgl. auch Stadler in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, AKB 2015, A.2 Rn. 375; Scheu, jurisPR-VersR 9/2018 Anm. 4).
  • LG Dortmund, 09.07.2009 - 2 O 31/09

    Vorliegen eines Versicherungsfalles bei Unvermögen des Versicherungsnehmers zu

    Dem Kläger steht gegen die Beklagte kein Anspruch auf Versicherungsleistung aus der zwischen den Parteien bestehenden Kaskoversicherung zu, weil der Kläger nicht bewiesen hat, dass der von ihm behauptete Unfall in der geschilderten Art und Weise an der behaupteten Örtlichkeit stattgefunden hat (vgl. OLG Brandenburg NJOZ 2009, 2639).
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