Weitere Entscheidung unten: KG, 01.11.2007

Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07   

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https://dejure.org/2008,920
BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07 (https://dejure.org/2008,920)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2008 - VI ZR 171/07 (https://dejure.org/2008,920)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2008 - VI ZR 171/07 (https://dejure.org/2008,920)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Rücksichtnahmepflicht von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf gemeinsamen Rad- und Fußwegen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücksichtnahme von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf einem farblich getrennten Radweg und Fußweg; Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Fahrradunfalls; Sturz eines Radfahrers wegen einer Körperbewegung eines Fußgängers in Richtung Radweg; Mitverschulden eines ...

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1 Da; ; BGB § 254 Abs. 1 F; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad- und Fußwegen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zusammenstoß von Radler und Fußgänger an Bushaltestelle

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Radunfall an der Bushaltestelle - Radfahrer müssen so fahren, dass sie das Rad ständig im Griff haben

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Radfahrer müssen auf Fußgänger auch auf getrennten Rad- und Fußwegen Rücksicht nehmen

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Rücksichtnahme von Radfahrern auf Fußwegen auch auf getrennten Rad- und Fußwegen!

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Radfahrerunfall: Klingeln allein genügt nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 239
  • MDR 2009, 203
  • NZV 2009, 177
  • VersR 2009, 234
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 250/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Allein der Umstand, dass es sich um einen unbefestigten Weg handelte, erforderte es nicht, weniger als eine "normale" Geschwindigkeit, die bei den hier als Mindestgeschwindigkeit des Geschädigten festgestellten 16 km/h ohne weiteres angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2008 - VI ZR 171/07, VersR 2009, 234 Rn. 7), zu wählen.

    Die falsche Reaktion eines Verkehrsteilnehmers stellt dann keinen vorwerfbaren Obliegenheitsverstoß dar, wenn dieser in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlichem Erschrecken objektiv falsch reagiert (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 2008 aaO Rn. 10 und vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 286/09, NJW 2011, 292 Rn. 13).

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

    Objektiv falsche Reaktionen von Verkehrsteilnehmern stellen nach ständiger Senatsrechtsprechung dann kein schuldhaftes Verhalten im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB dar, wenn der Verkehrsteilnehmer in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (Senat, Urteil vom 28. September 1976 - VI ZR 219/74, VersR 1977, 36; vom 4. November 2008 - VI ZR 171/07, VersR 2009, 234 Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 251/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Allein der Umstand, dass es sich um einen unbefestigten Weg handelte, erforderte es nicht, weniger als eine "normale" Geschwindigkeit, die bei den hier als Mindestgeschwindigkeit des Klägers festgestellten 16 km/h ohne weiteres angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2008 - VI ZR 171/07, VersR 2009, 234 Rn. 7), zu wählen.

    Die falsche Reaktion eines Verkehrsteilnehmers stellt dann keinen vorwerfbaren Obliegenheitsverstoß dar, wenn dieser in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlichem Erschrecken objektiv falsch reagiert (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 2008 aaO Rn. 10 und vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 286/09, NJW 2011, 292 Rn. 13).

  • OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem parallel

    Der BGH (NJW-RR 2009, 239, 240 Rn. 8) hat diese Frage ausdrücklich offen gelassen.
  • OLG Schleswig, 05.06.2013 - 7 U 11/12

    Fahrradunfall ohne Helm - Mitverschulden an der Kopfverletzung?

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner anschließenden Revisionsentscheidung (BGH, Urt. v. 04.11.2008, VI ZR 171/07, VersR 2009, 234-236) diese Frage offen gelassen, da nach den Feststellungen des OLG Düsseldorf der Kläger keine Kopfverletzungen erlitten hatte, mithin das Tragen eines Fahrradhelms nicht den Eintritt seiner sturzbedingten Verletzungen hätte verhindern können.
  • KG, 15.01.2015 - 29 U 18/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Radfahrers mit einem aus

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass der dargestellten Auslegung des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 2 StVO das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4. November 2008 - VI ZR 171/07 -, NJW-RR 2009, 239 ff. zitiert nach Juris) nicht entgegensteht.
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

    Die unter diesem Gesichtspunkt vorzunehmende Abwägung kann zwar bei besonderen Fallgestaltungen zu dem Ergebnis führen, dass einer der Beteiligten allein für den Schaden aufkommen muss (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - VI ZR 59/97, VersR 1998, 474, 475), eine vollständige Überbürdung des Schadens auf einen der Beteiligten ist aber unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung nur ausnahmsweise in Betracht zu ziehen (Senatsurteile vom 21. Februar 1995 - VI ZR 19/94, VersR 1995, 583, 584; vom 7. Februar 2006 - VI ZR 20/05, VersR 2006, 663 und vom 4. November 2008 - VI ZR 171/07, VersR 2009, 234 Rn. 15).

    Abstrakt gefährliche Situationen können zwar eine besondere Pflicht zur Rücksichtnahme dann begründen, wenn sich das abstrakte Gefährdungspotential zu einer kritischen Situation verdichtet (vgl. zu lediglich farbig getrennten Fußgänger- und Radfahrwegen: Senatsurteil vom 4. November 2008 - VI ZR 171/07, VersR 2009, 234 Rn. 11 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote;

    Es kommt demnach für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. BGH NJW-RR 2009, 239-241 [juris Tz. 15]; NJW 1998, 1137-1138 [juris Tz. 8]; jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2015 - 9 U 9/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden eines Fußgängers bei Schreckreaktion

    Für "Schreckreaktionen" ist anerkannt, dass kein Verschulden vorliegt, wenn jemand in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat, und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um einen Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (vgl. BGH, NJW 1976, 1504; BGH, Urteil vom 04.11.2008 - VI ZR 171/07 -, RdNr. 10, zitiert nach Juris; Palandt/Grüneberg a.a.O., § 276 BGB, RdNr. 17; Spiegel a.a.O., S. 291).

    Wer in dieser Situation bei einer nachträglichen Betrachtung objektiv falsch reagiert, weil der Zaun den Hund zurückgehalten hat, handelt nicht schuldhaft (vgl. für entsprechende Fälle BGH, Urteil vom 04.11.2008 - VI ZR 171/07 -, RdNr. 10, zitiert nach Juris).

  • OLG Hamburg, 08.11.2019 - 1 U 155/18

    Unfall zwischen Fahrradfahrer und Hund auf einem Geh- und Radweg:

    Auch bei einer "normalen" Geschwindigkeit kann es zu einem solchen Sturz vom Fahrrad kommen, wenn das Vorderrad plötzlich blockiert wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2008, VI ZR 171/07, juris, Rdn. 7), wie dies bei der Kollision mit dem Hund hier der Fall war.

    Ohne erkennbare Reaktion auf ein Klingelzeichen hätte sie ihre Geschwindigkeit weiter reduzieren und sich bremsbereit verhalten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2008, VI ZR 171/07, juris, Rdn. 14).

  • OLG Saarbrücken, 03.08.2017 - 4 U 156/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines aus einer Einfahrt

  • OLG München, 04.10.2013 - 10 U 2020/13

    Mitverschulden eines verbotswidrig in einer Fußgängerzone fahrenden Radfahrers

  • OLG München, 24.04.2013 - 10 U 3820/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Überholen eines ohne Ankündigung abbiegenden

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 1 U 242/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Inline-Skaters mit einem Radfahrer auf

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2011 - 4 U 3/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg befahrenden 14-jährigen

  • OLG Bamberg, 28.04.2021 - 3 U 272/20

    Ein selbsttätigen Verhalten eines Tieres kann auch in einem krankheitsbedingten

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen kombinierten Fuß-/Radweg mit

  • OLG München, 05.10.2012 - 10 U 1869/12

    Sorgfaltspflichten des Radfahrers auf einem nur optisch getrennten Geh- und

  • OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3150/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls;

  • OLG Hamm, 30.09.2020 - 11 U 81/19

    Fahrradunfall, Verkehrssicherungspflicht, Radweg, Sperrpfosten, ERA 2010

  • OLG Brandenburg, 14.09.2017 - 12 U 12/17

    Verkehrsunfallhaftung: Zurechnung der Betriebsgefahr bei einem berührungslosen

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 17/11

    Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung an einem verunfallten

  • OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Ausweichlenkung vor einem verkehrswidrig aus einer

  • LG Flensburg, 12.01.2012 - 4 O 265/11

    Haftung bei Radfahrerunfall im öffentlichen Straßenverkehr: Mitverschulden bei

  • OLG Köln, 17.02.2021 - 5 U 110/20

    Zur Haftung von niedergelassenen Kinderärzten wegen unterlassener

  • LG Arnsberg, 15.01.2015 - 4 O 260/14

    Abwägung von Verursachungsbeiträgen mehrerer Unfallbeteiligter; Vornahme einer

  • LG Köln, 14.06.2019 - 2 O 174/17

    Aufzugsanlage - Verkehrssicherungspflicht - Anforderungen an den Betreiber

  • OLG München, 03.07.2009 - 10 U 1711/09

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines auf eine Vorfahrtstraße einfahrenden

  • OLG München, 30.04.2010 - 10 U 3822/09

    Beurteilung der Schuldfrage eines Verkehrunfalls in Österreich nach dortigem

  • OLG Hamm, 27.06.2022 - 7 U 19/22

    Einfahren; Abbiegen; Überholen bei unklarer Verkehrslage; doppelte Gefährlichkeit

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.05.2011 - 8 O 9642/10

    Schadensersatzansprüche aus einem Fahrradunfall

  • LG München I, 18.08.2009 - 17 O 22330/08

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Sturz eines Radfahrers bei

  • LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 84/18
  • VG Düsseldorf, 08.05.2009 - 14 K 329/09

    Überprüfung einer durch Verkehrszeichen geregelten Pflicht zur Benutzung eines

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Rechtsprechung
   KG, 01.11.2007 - 12 U 20/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15293
KG, 01.11.2007 - 12 U 20/07 (https://dejure.org/2007,15293)
KG, Entscheidung vom 01.11.2007 - 12 U 20/07 (https://dejure.org/2007,15293)
KG, Entscheidung vom 01. November 2007 - 12 U 20/07 (https://dejure.org/2007,15293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit einem in zweiter Reihe haltenden, anfahrenden Müllfahrzeug

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden Fahrzeugs mit einem in zweiter Reihe haltenden, anfahrenden Müllfahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten des Fahrers eines nach Anhalten in zweiter Reihe wieder anfahrenden Müllfahrzeugs; Beendigung des Einfahrens in den fließenden Verkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 625
  • VersR 2009, 234
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 25.02.2010 - 5 U 45/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem aus einer

    Ein verkehrsbedingtes Anhalten des Beklagten zu 2. an der Einmündung O.-Damm führt auch nicht dazu, dass er als Verkehrsteilnehmer aus dem fließenden Verkehr ausscheidet und damit das Vorrecht gegenüber dem ausfahrenden Fahrzeug verliert (vgl. KG, VRS 100, 286; NZV 2008, 625; Burmann, aaO, § 10 StVO Rn. 13).
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