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   BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08   

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https://dejure.org/2009,787
BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08 (https://dejure.org/2009,787)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2009 - VI ZR 183/08 (https://dejure.org/2009,787)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - VI ZR 183/08 (https://dejure.org/2009,787)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Orientierung eines Tatrichters an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt) bei der Schätzung eines Haushaltsführungsschadens nach § 287 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO - Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; BGB § 843 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 843 Abs. 1 Alt. 2; ZPO § 287
    Mangels anderer konkreter Anhaltspunkte kann sich die Schätzung des Haushaltsführungsschadens an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann orientieren

  • RA Kotz

    Haushaltsführungsschaden nach Verletzung durch Verkehrsunfall - Schätzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287; BGB § 843 Abs. 1 Alt. 2
    Orientierung eines Tatrichters an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt) bei der Schätzung eines Haushaltsführungsschadens nach § 287 Zivilprozessordnung ( ZPO )

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Schätzung des Haushaltsführungsschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anwendung der Tabellen Schulz-Borck/Hofmann bei der Berechnung des Haushaltsführungsschadens

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - BGH zum Haushaltsführungsschaden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haushaltsführungsschaden - oder: wieviel ist Hausarbeit wert?

Besprechungen u.ä.

  • schadenfixblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Haushaltsführungsschaden-sicheres Einkommen ?!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2060
  • MDR 2009, 567
  • NZV 2009, 278
  • FamRZ 2009, 596
  • VersR 2009, 515
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 151/75

    Berücksichtigung über die Unterhaltspflicht hinausgehender Unterhaltsbeträge bei

    Auszug aus BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08
    Die Überprüfung der im Rahmen des Schätzungsermessens des Tatrichters nach § 287 Abs. 1 ZPO vorzunehmenden Bewertung der unfallbedingt entgangenen Tätigkeit eines Verletzten im Haushalt durch das Revisionsgericht ist darauf beschränkt, ob das Berufungsurteil auf grundsätzlich falschen Erwägungen beruht oder entscheidungserhebliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. z.B. Senatsurteil vom 10. April 1979 - VI ZR 151/75 - VersR 1979, 670, 671).

    Dass sich der Tatrichter in Ermangelung konkreter Anhaltspunkte für eine abweichende Beurteilung solcher Erfahrungswerte im Rahmen der Bemessung des Haushaltsführungsschadens bedient, hat der erkennende Senat bereits mehrfach gebilligt (vgl. Senatsurteile BGHZ 104, 113, 117 f. ;vom 10. April 1979 - VI ZR 151/75 - aaO; vom 8. Juni 1982 - VI ZR 314/80 - VersR 1982, 951, 952; vom 11. Oktober 1983 - VI ZR 251/81 - VersR 1984, 79, 80 f.).

  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

    Auszug aus BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08
    Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass auch der Klägerin als allein stehender Person mit eigenem Haushalt ein Anspruch auf Ersatz ihres unfallbedingten Haushaltsführungsschadens unter dem Gesichtspunkt der vermehrten Bedürfnisse im Sinne des § 843 Abs. 1, 2. Alt. BGB zusteht (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1973 - VI ZR 49/72 - VersR 1974, 162, 163; vom 18. Februar 1992 - VI ZR 367/90 - VersR 1992, 618, 619 und vom 8. Oktober 1996 - VI ZR 247/95 - VersR 1996, 1565 ).
  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 87/87

    Ersatzansprüche des Ehemannes bei Tötung der Ehefrau durch einen Dritten

    Auszug aus BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08
    Dass sich der Tatrichter in Ermangelung konkreter Anhaltspunkte für eine abweichende Beurteilung solcher Erfahrungswerte im Rahmen der Bemessung des Haushaltsführungsschadens bedient, hat der erkennende Senat bereits mehrfach gebilligt (vgl. Senatsurteile BGHZ 104, 113, 117 f. ;vom 10. April 1979 - VI ZR 151/75 - aaO; vom 8. Juni 1982 - VI ZR 314/80 - VersR 1982, 951, 952; vom 11. Oktober 1983 - VI ZR 251/81 - VersR 1984, 79, 80 f.).
  • BGH, 11.10.1983 - VI ZR 251/81

    Ersatz von Mehrkosten des Versicherers bei Behinderung der Schadensfeststellung

    Auszug aus BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08
    Dass sich der Tatrichter in Ermangelung konkreter Anhaltspunkte für eine abweichende Beurteilung solcher Erfahrungswerte im Rahmen der Bemessung des Haushaltsführungsschadens bedient, hat der erkennende Senat bereits mehrfach gebilligt (vgl. Senatsurteile BGHZ 104, 113, 117 f. ;vom 10. April 1979 - VI ZR 151/75 - aaO; vom 8. Juni 1982 - VI ZR 314/80 - VersR 1982, 951, 952; vom 11. Oktober 1983 - VI ZR 251/81 - VersR 1984, 79, 80 f.).
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 314/80

    Einbeziehung der Aufwendungen eines Kindes für die wegen Todes seiner Mutter

    Auszug aus BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08
    Dass sich der Tatrichter in Ermangelung konkreter Anhaltspunkte für eine abweichende Beurteilung solcher Erfahrungswerte im Rahmen der Bemessung des Haushaltsführungsschadens bedient, hat der erkennende Senat bereits mehrfach gebilligt (vgl. Senatsurteile BGHZ 104, 113, 117 f. ;vom 10. April 1979 - VI ZR 151/75 - aaO; vom 8. Juni 1982 - VI ZR 314/80 - VersR 1982, 951, 952; vom 11. Oktober 1983 - VI ZR 251/81 - VersR 1984, 79, 80 f.).
  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 6 U 105/03

    Haftung eines Radfahrers für Folgen des Sturzes eines anderen Radfahrers im Zuge

    Auszug aus BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08
    Während der Zeit einer stationären Behandlung ist der Haushaltsführungsschaden in einem Ein-Personen-Haushalt naturgemäß deutlich reduziert und beschränkt sich im Allgemeinen auf notwendige Erhaltungsmaßnahmen (vgl. OLG Hamm NZV 2004, 631, 632 ; Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht, 3. Aufl., Kap. 7 A Rn. 12).
  • BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72

    Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten

    Auszug aus BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08
    Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass auch der Klägerin als allein stehender Person mit eigenem Haushalt ein Anspruch auf Ersatz ihres unfallbedingten Haushaltsführungsschadens unter dem Gesichtspunkt der vermehrten Bedürfnisse im Sinne des § 843 Abs. 1, 2. Alt. BGB zusteht (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1973 - VI ZR 49/72 - VersR 1974, 162, 163; vom 18. Februar 1992 - VI ZR 367/90 - VersR 1992, 618, 619 und vom 8. Oktober 1996 - VI ZR 247/95 - VersR 1996, 1565 ).
  • BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08
    Das Berufungsgericht ist mit Recht davon ausgegangen, dass auch der Klägerin als allein stehender Person mit eigenem Haushalt ein Anspruch auf Ersatz ihres unfallbedingten Haushaltsführungsschadens unter dem Gesichtspunkt der vermehrten Bedürfnisse im Sinne des § 843 Abs. 1, 2. Alt. BGB zusteht (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1973 - VI ZR 49/72 - VersR 1974, 162, 163; vom 18. Februar 1992 - VI ZR 367/90 - VersR 1992, 618, 619 und vom 8. Oktober 1996 - VI ZR 247/95 - VersR 1996, 1565 ).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Dennoch ist der Umfang der Einschränkungen in der Haushaltsführung durch den Tatrichter auf Plausibilität zu überprüfen, wobei er sich in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an Tabellenwerken orientieren kann (BGH, 3. Februar 2009 - VI ZR 183/08 -).
  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Der für derartige Ansprüche zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat die Verwendung dieser Tabellen zwar ausdrücklich gebilligt (BGH Urt. v. 3.2.2009 - VI ZR 183/08, NJW 2009, 2060 (Rn. 5) mwN., dazu auch Lang, jurisPR-VerkR 7/2009, Anm. 1), jedoch nur - so im amtlichen Leitsatz eigens hervorgehoben - "in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte" (so auch Diederichsen DAR 2009, 301 (314, dort Fn. 105) mwN).

    Im Übrigen wurde auch gegen die Anwendung der Tabelle 8 von Schulz-Borck/Hofmann (6. Aufl.) wiederholt zu Recht vorgebracht, dass diese Tabelle lediglich auf Befragungen beruht und nur subjektive Einschätzungen über die tatsächlich aufgewendete Zeit der Haushaltsführung wiedergibt, weshalb sie jedenfalls bei der gerichtlichen Anspruchsbegründung keine taugliche Schätzgrundlage bieten soll (so auch Senat, Urt. v. 17.1.2007 - 14 U 101/06, Schaden-Praxis 2008, 7, juris-Rn. 39; vgl. ebenso Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadenersatzrecht, 4. Aufl. § 8 Rn. 100; Küppersbusch/Höher aaO, Rn. 193 [Fn. 489]; Pardey DAR 2006, 671, 673. Schah Sedi/Schah Sedi ZfS 2009, 610, 612 f. übergehen hier, dass der BGH in seinem Urt. v. 3.2.2009 - VI ZR 183/08, NJW 2009, 2060 nicht die einzelnen Tabellen selbst einer Kontrolle unterzogen, sondern lediglich deren Anwendbarkeit als Hilfsmittel bei der tatrichterlichen Schadensschätzung gebilligt hat, worauf auch Wussow/Zoll, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 35 Rn. 13, 18 hinweist; zu den insoweit eingeschränkten Überprüfungsmöglichkeiten im Revisionsverfahren Müller ZfS 2009, 62 [68]); demgegenüber ohne ausreichendes Problembewusstsein zu den Tabellenwerten Luckey, Personenschaden, Rn. 763, 841 ff.).

    Das widerspricht nicht der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte oder derjenigen des BGH, wonach der Tatrichter sich nicht an den sog. Tabellenwerken orientieren muss (vgl. BGH, Urt. v. 03.02.2009 - VI ZR 183/08, NJW 2009, 2060).

  • BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17

    Gehörsverstoß wegen unterbliebener Berücksichtigung einer konkret in Bezug

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht auf der Grundlage der in Anlage K09 enthaltenen Aufstellung - ggf. nach im Rahmen von § 139 Abs. 1 ZPO gebotener konkreter Ergänzungsfragen - zum Ergebnis gelangt wäre, bei dem von der Klägerin geführten Haushalt handle es sich um einen normalen Haushaltstyp ohne Anhalt für Besonderheiten, sich infolgedessen im Rahmen seines Schätzungsermessens für den Umfang der vor dem Unfall angefallenen Haushaltstätigkeit - wie zulässig (vgl. nur Senatsurteile vom 22. Mai 2012 - VI ZR 157/11, NJW 2012, 2024 Rn. 21 und vom 3. Februar 2009 - VI ZR 183/08, NJW 2009, 2060 Rn. 5) - auf ein anerkanntes Tabellenwerk gestützt hätte und damit letztlich zum Ergebnis gelangt wäre, dass der Haushaltsführungsschaden noch nicht vollständig ausgeglichen ist.
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