Rechtsprechung
BGH, 25.11.2008 - VI ZR 245/07 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- verkehrslexikon.de
Zur Anschaffung eines differenzbesteuerten Ersatzfahrzeugs durch den vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht eines vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten zum Erwerb eines regelbesteuerten Fahrzeugs bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs
- Judicialis
UStG § 15 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 249 Fb; ; BGB § 254 Dc
- ra.de
- captain-huk.de
Schadenersatz auf Basis des Bruttowiederbeschaffungswertes bei Vorsteuerabzugsberechtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249; BGB § 254 Abs. 2; UStG § 15 Abs. 1
Pflicht eines vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten zum Erwerb eines regelbesteuerten Fahrzeugs bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht - Pflicht zum Erwerb eines regelbesteuertes Fahrzeugs?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Kfz-Versicherung - Unternehmer darf Ersatzfahrzeug differenzbesteuert kaufen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht zur Anschaffung eines regelbesteuerten Fahrzeugs als Ersatzfahrzeug
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- AG Celle, 23.08.2007 - 13 C 926/07 10b
- BGH, 25.11.2008 - VI ZR 245/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 319
- MDR 2009, 198
- NZV 2009, 134
- VersR 2009, 516
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15
Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom …
Da die fiktive Umsatzsteuer nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB von vornherein nicht zu erstatten ist, ist es entgegen der Auffassung der Revision nicht erheblich, dass die bei Differenzbesteuerung im (fiktiven) Brutto-Wiederbeschaffungswert enthaltene (fiktive) Umsatzsteuer von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs nicht erfasst würde (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 25. November 2008 - VI ZR 245/07, r + s 2009, 83 mwN). - OLG Hamm, 26.08.2016 - 7 U 22/16
Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat
aa) Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei ausgeführt, dass bei der hier vorgenommenen (zulässigen) fiktiven Berechnung auf Gutachtenbasis trotz tatsächlicher Ersatzbeschaffung der Geschädigte seiner Schadensberechnung nur den Nettowiederbeschaffungswert zu Grunde legen kann (vgl. BGH, VersR 2009, 516; OLG Hamm, Urteil vom 19.02.2010 - 9 U 147/09 -, juris). - OLG Hamm, 22.11.2012 - 6 U 90/12
Ansprüche der Eigentümerin einer Bundesautobahn wegen unfallbedingter Schäden
Im vorliegenden Fall ist die Schädigerin diejenige, die wie ein Endverbraucher die unstreitig entstandene Umsatzsteuerschuld zu begleichen hat (vgl. BGH NJW-RR 2009, 319).
- OLG Hamm, 19.02.2010 - 9 U 147/09
Ansatz des Wiederbeschaffungswerts bei fiktiver Schadensberechnung aufgrund …
Dies bedeutet, dass sie aber nicht wegen der Ersatzbeschaffung auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung (VersR 2006, 238; VersR 2009, 516) Anspruch auf Ersatz des Bruttowiederbeschaffungswertes hat.Nur für die konkrete Schadensberechnung hat der BGH (VersR 2009, 516) entschieden, dass ein vorsteuerabzugsberechtigter Geschädigter nicht verpflichtet ist, beim Erwerb eines Ersatzfahrzeuges ein regelbesteuertes Fahrzeug anzuschaffen.
- LG Essen, 10.02.2016 - 20 O 155/13
Bemessung des Umfangs des zu ersetzenden Schadens seitens der Verkehrsteilnehmer …
Dies bedeutet, dass sie aber nicht wegen der Ersatzbeschaffung auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung (VersR 2006, 238; VersR 2009, 516) Anspruch auf Ersatz des Bruttowiederbeschaffungswertes hat.Nur für die konkrete Schadensberechnung hat der BGH (VersR 2009, 516) entschieden, dass ein vorsteuerabzugsberechtigter Geschädigter nicht verpflichtet ist, beim Erwerb eines Ersatzfahrzeuges ein regelbesteuertes Fahrzeug anzuschaffen.
- LG Essen, 05.04.2012 - 8 O 278/11
Anspruch des Eigentümers einer Straßenanlage gegenüber dem Halter eines …
Würde man dies als Ausprägung der Schadensminderungspflicht von der Klägerin verlangen, würde dies im Ergebnis dazu führen, dass das gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB bestehende Wahlrecht auf die erste Alternative des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (Herstellung durch den Schädiger) beschränkt würde (vgl. zur Bedeutung dieses Wahlrechts Urteilsanmerkung Diehl zu BGH, Beschluss v. 25.11.2008, VI ZR 245/07, ZFS 2009, 326).