Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - I-8 U 19/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei wiederholter Zahnextraktion
- Judicialis
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 253; BGB § 280; BGB § 823
Keine erneute Aufklärung des informierten Patienten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei wiederholter Zahnextraktion - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 09.01.2007 - 6 O 272/06
- OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - I-8 U 19/07
Papierfundstellen
- VersR 2009, 546
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 20.10.1988 - 8 U 261/87
Fehlerhafte Aufklärung bei der Leitungsanästhesie - ein Haftungsrisiko für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 8 U 19/07
Das betrifft einmal das Risiko von Nervenläsionen, über das vor der Entfernung eines Weisheitszahns aufgeklärt werden muss, denn die Schädigung des Nervus alveolaris bei einer Zahnextraktion ist ein zwar recht seltener, aber immerhin für diesen Eingriff typischer Zwischenfall, dessen Kenntnis bei einem Durchschnittspatienten ohne medizinische Vorbildung und ohne besondere Erfahrungen mit einer spezifischen Krankheitsvorgeschichte nicht vorausgesetzt werden kann (vgl. Senat, NJW 1989, 2334; s.a. BGH, NJW 1994, 799, 800). - BGH, 23.10.1979 - VI ZR 197/78
Aufklärungspflicht eines Arztes im Vorfeld einer Blinddarmoperation - Umfang der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 8 U 19/07
Den Beklagten könnte es allerdings nicht entlasten, wenn er ohne nähere Anhaltspunkte davon ausgegangen wäre, dass schon Dr. v. d. K. der ihm obliegenden Aufklärungspflicht nachgekommen wäre, während das nach dem Vortrag der Klägerin in Wirklichkeit nicht der Fall war (vgl. BGH, NJW 1980, 633, 634). - BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93
Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 8 U 19/07
Hierauf musste der Beklagte nur rund zwei Monate später nicht erneut hinweisen, denn eine erneute Aufklärung ist entbehrlich, wenn der Patient innerhalb kurzer Zeit wiederholt operiert werden muss, vor der ersten Operation ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist und sich gegenüber der ersten Operation keine wesentlichen neuen Risiken ergeben (vgl. BGH, NJW 1994, 3010, 3011;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rdnr. C 46). - BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - 8 U 19/07
Das betrifft einmal das Risiko von Nervenläsionen, über das vor der Entfernung eines Weisheitszahns aufgeklärt werden muss, denn die Schädigung des Nervus alveolaris bei einer Zahnextraktion ist ein zwar recht seltener, aber immerhin für diesen Eingriff typischer Zwischenfall, dessen Kenntnis bei einem Durchschnittspatienten ohne medizinische Vorbildung und ohne besondere Erfahrungen mit einer spezifischen Krankheitsvorgeschichte nicht vorausgesetzt werden kann (vgl. Senat, NJW 1989, 2334; s.a. BGH, NJW 1994, 799, 800).
- OLG Hamm, 29.09.2010 - 3 U 169/09
Umfang der Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über das Risiko einer …
Nach der Gegenauffassung muss ein Zahnarzt seinen Patienten auch über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis durch eine Leitungsanästhesie zur Schmerzausschaltung aufklären, weil dem Patienten mit Ausfällen im Bereich der Injektionsstelle und der betroffenen Zungenhälfte sowie persistierenden Beschwerden ein seine weitere Lebensführung schwer belastendes Risiko droht (so insbesondere OLG Koblenz, VersR 2005, 118; so wohl auch OLG Karlsruhe, AHRS III, 4800/302, das eine entsprechende Aufklärungsverpflichtung des Zahnarztes bereits über eine vorübergehende Schädigung des Nervus alveolaris annimmt.) Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass der Zahnarzt jedenfalls bei der Extraktion eines Weißheitzahnes über das Risiko einer dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis aufzuklären hat (Senat, 3 U 35/87, Urteil vom 19.10.1987; Senat, AHRS III, 4800/308; ebenso OLG Hamburg, MDR 1998, 906; OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546). - LG Dessau-Roßlau, 08.10.2013 - 4 O 662/11
Zahnarzthaftung: Aufklärungsumfang bei Extraktion eines Weisheitszahnes; …
Ferner hat auf die Rechtmäßigkeit der Aufklärung keinen Einfluss, dass sie ca. drei Monate vor dem Eingriff lag (vgl. die Entscheidung des OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546). - OLG Karlsruhe, 28.09.2011 - 7 U 56/10
Arzthaftung: Erneute Aufklärung bei einer Knieoperation knapp sechs Wochen nach …
aa) Eine erneute Aufklärung ist entbehrlich, wenn der Patient innerhalb kurzer Zeit wiederholt operiert werden muss, vor der ersten Operation ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist und sich gegenüber der ersten Operation keine wesentlichen neuen Risiken ergeben (BGH, NJW 2003, 2012 ff., juris Tz. 23; NJW 1994, 3009 ff., juris Tz. 24; OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546 f., juris Tz. 15). - OLG Karlsruhe, 28.11.2012 - 7 U 74/11
Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über das Risiko von Nervenverletzungen bei …
Zwar ist eine erneute Aufklärung entbehrlich, wenn der Patient innerhalb kurzer Zeit wiederholt operiert werden muss, vor der ersten Operation ordnungsgemäß aufgeklärt worden ist und sich gegenüber der ersten Operation keine wesentlichen neuen Risiken ergeben (BGH, NJW 2003, 2012 ff., juris Tz. 23; NJW 1994, 3009 ff., juris Tz. 24; OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546 f., juris Tz. 15). - LG Mönchengladbach, 17.08.2016 - 6 O 189/14
Krankenhaushaftung bei einer Infektion
Einer Aufklärung bedarf es nämlich dann nicht, wenn der Patient nicht (mehr) aufklärungsbedürftig ist, weil er das erforderliche Wissen bereits besitzt (OLG Düsseldorf, VersR 2009, 546).