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   OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3974/08   

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https://dejure.org/2009,6881
OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3974/08 (https://dejure.org/2009,6881)
OLG München, Entscheidung vom 17.02.2009 - 25 U 3974/08 (https://dejure.org/2009,6881)
OLG München, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 25 U 3974/08 (https://dejure.org/2009,6881)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kapitallebensversicherung: Verjährungsfristbeginn für Nacherfüllungsansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeit von Nacherfüllungsansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 1 S. 2 a.F.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 12 Abs. 1 S. 2
    Die Verjährung von möglichen Ansprüchen des VN nach einer Kündigung des Vertrags beginnt mit dem Ende des Jahres der Vertragsabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 12 Abs. 1 Satz 2 a.F.
    Fälligkeit von Nacherfüllungsansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 666
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3974/08
    Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof auch in seiner Entscheidung vom 12.10.2005 (Az.: IV ZR 177/03) nicht aufgegeben, da die dortigen Ausführungen nur den Verzicht und die Verwirkung betreffen (vgl. BGH VersR 2005, 1670 unter C).

    Dass nach Kündigung der Versicherungsverträge durch die Kläger und Abrechnung der Rückkaufswerte durch die Beklagte Klage erhoben werden konnte, kann nach Auffassung des Senats keinem vernünftigen Zweifel unterliegen und wird auch durch die vom Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 12.10.2005 entschiedenen Verfahren (vgl. nur BGH VersR 2005, 1565) belegt.

    Auch aus dem Rechtsinstitut der ergänzenden Vertragsauslegung lässt sich nicht Gegenteiliges ableiten, da eine solche eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (BGH VersR 2005, 1565 unter B IV 1 b).

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3974/08
    Nicht durchzudringen vermögen die Kläger auch mit dem Argument, die Klageerhebung sei wie in der Entscheidung BGH MDR 2008, 1405 wegen "unsicherer und zweifelhafter Rechtslage" unzumutbar gewesen.

    Dieser Vorschrift vergleichbare subjektive Voraussetzungen (vgl. hierzu BGH MDR 2008, 1405 unter II 1 b bb) sind aber bei der hier maßgeblichen Verjährungsvorschrift des § 12 Abs. 1 VVG a.F. i.V.m. § 11 Abs. 1 VVG a.F. nicht zu erfüllen.

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3974/08
    Dem steht bereits entgegen, dass noch das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 29.2.2000 (OLG Nürnberg VersR 2000, 713), das der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.5.2001 (BGH VersR 2001, 841) vorausgegangen war, von einer Wirksamkeit von Klauseln der streitgegenständlichen Art ausgegangen war.
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3974/08
    Die Verwendung der streitgegenständlichen AVB ist insbesondere nicht unter dem Gesichtspunkt schuldhaft, dass bereits die Entscheidung BGH VersR 1995, 77 ausreichende Anzeichen für deren Unwirksamkeit enthalten hätte.
  • OLG Nürnberg, 11.07.2005 - 8 U 3187/04

    Ansprüche auf Rückzahlung von Beiträgen aus einem Lebensversicherungsvertrag;

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3974/08
    Die Beklagte hatte keine Pflicht, die Wirksamkeit von Klauseln der streitigen Art sorgfältiger als die damals mit der Rechtsfrage befassten Gerichte zu prüfen (vgl. hierzu OLG Nürnberg VersR 2005, 1375 unter I 2 c).
  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 117/93

    Beginn der Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Versorgungsanstalt der

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3974/08
    Es muss also Klage auf sofortige Leistung erhoben werden können (vgl. zum Vorstehenden BGH VersR 1994, 337 unter 2 b).
  • OLG Nürnberg, 29.02.2000 - 3 U 3127/99

    Wirksamkeit der Überschußermittlung und -beteiligung und der Errechnung des

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3974/08
    Dem steht bereits entgegen, dass noch das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 29.2.2000 (OLG Nürnberg VersR 2000, 713), das der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.5.2001 (BGH VersR 2001, 841) vorausgegangen war, von einer Wirksamkeit von Klauseln der streitgegenständlichen Art ausgegangen war.
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 177/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG München, 17.02.2009 - 25 U 3974/08
    Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof auch in seiner Entscheidung vom 12.10.2005 (Az.: IV ZR 177/03) nicht aufgegeben, da die dortigen Ausführungen nur den Verzicht und die Verwirkung betreffen (vgl. BGH VersR 2005, 1670 unter C).
  • BGH, 14.07.2010 - IV ZR 208/09

    Anspruch auf Zahlung einer weitergehenden Rückvergütung bei gekündigten Lebens-

    (1) Die Ansprüche auf eine weitergehende Rückvergütung sind mit der Beendigung des jeweiligen Vertrages durch die Kündigungen entstanden, nicht erst infolge der Senatsurteile vom 12. Oktober 2005 (aaO; ebenso OLG München VersR 2009, 666; OLG Köln, Urteil vom 5. Februar 2010 - I-20 U 80/08 - juris; AG Kenzingen VersR 2007, 526; Seiffert, r+s 2010, 177 f.; a.A. Schwintowski, DStR 2006, 429; VuR 2007, 130, 132 f.).
  • OLG Hamburg, 06.10.2009 - 9 U 204/08

    Verjährung und Neuberechnung der Rückkaufswerte von Lebensversicherungsverträgen

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