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   BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08   

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BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08 (https://dejure.org/2008,1480)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2008 - VI ZB 37/08 (https://dejure.org/2008,1480)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 (https://dejure.org/2008,1480)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassenem Hinweis des Gerichts auf das Fehlen der Unterschrift unter der Berufungsschrift

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf eine nicht unterzeichnete Berufungsschrift des Prozessbevollmächtigten zehn Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beim Rechtsmittelgericht; Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines ...

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Hinweispflicht des Gerichts auf fehlende Unterzeichnung der Berufung

  • Judicialis

    ZPO § 233 Fe

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Pflicht des Berufungsgerichts zum Hinweis auf fehlende Unterschrift unter Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf eine nicht unterzeichnete Berufungsschrift des Prozessbevollmächtigten zehn Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beim Rechtsmittelgericht; Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei fehlender Unterschrift?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht unterschriebene Berufungsschrift

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 39 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 564
  • MDR 2009, 285
  • NJ 2009, 120
  • FamRZ 2009, 321
  • VersR 2009, 699
  • AnwBl 2009, 229
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
    Sie ist auch im Übrigen zulässig, weil nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f. = NJW 1989, 1147; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004).

    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03 - VersR 2005, 138 und vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05 - VersR 2006, 860; BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004, 1005).

    Eine besondere Gefahrensituation, die einen technischen Vorgang aus der routinemäßigen Behandlung im büroorganisatorischen Ablauf heraushebt und deswegen ein Verschulden des Rechtsanwalts begründen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 9. September 2008 - VI ZB 8/08 - z.V.b.; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84 - VersR 1985, 285; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004), wird damit allein noch nicht geschaffen.

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03 - VersR 2005, 138 und vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05 - VersR 2006, 860; BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004, 1005).

    Dabei müssen Rechtsmittelschriften als bestimmende Schriftsätze im Anwaltsprozess grundsätzlich von einem beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein (BGHZ 97, 251, 254 f.; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05 - VersR 2006, 860 m.w.N.; BVerwG, NJW 1991, 120).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
    Sie ist auch im Übrigen zulässig, weil nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f. = NJW 1989, 1147; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004).

    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03 - VersR 2005, 138 und vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05 - VersR 2006, 860; BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004, 1005).

  • BGH, 09.09.2008 - VI ZB 8/08

    Anforderungen an die Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten in der

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
    Eine besondere Gefahrensituation, die einen technischen Vorgang aus der routinemäßigen Behandlung im büroorganisatorischen Ablauf heraushebt und deswegen ein Verschulden des Rechtsanwalts begründen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 9. September 2008 - VI ZB 8/08 - z.V.b.; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84 - VersR 1985, 285; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004), wird damit allein noch nicht geschaffen.
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZB 26/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Handeln einer Büroangestellten entgegen

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03 - VersR 2005, 138 und vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05 - VersR 2006, 860; BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004, 1005).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
    a) Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass es zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten gehört, dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht (Senatsbeschluss vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03 - VersR 2005, 94; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96 - NJW-RR 1997, 562).
  • BGH, 03.07.2006 - II ZB 24/05

    Verfahrensrecht - Berufung: Fristverlängerungsantrag bei falschem Gericht

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
    Diese kann es z.B. gebieten, einen versehentlich bei einem unzuständigen Gericht eingereichten Schriftsatz zeitnah an das zuständige Gericht weiterzuleiten (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2006 - II ZB 24/05 - NJW 2006, 3499).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
    Bei dieser Sachlage wirkt sich ein etwaiges Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers für die Fristversäumung nicht mehr aus (vgl. BVerfGE 75, 183, 188 ff. = NJW 1987, 2003; 81, 264, 273 f. = NJW 1990, 2373).
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZB 144/96

    Einlegung eines Rechtsmittels bei dem falschen Gericht; Weiterleitung im

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
    Geht ein Schriftsatz so zeitig bei dem mit der Sache befasst gewesenen Gericht ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne Weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz überhaupt weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht (BGH, Beschlüsse vom 24. September 1997 - XII ZB 144/96 - VersR 1998, 341; vom 1. Dezember 1997 - II ZR 85/97 - VersR 1998, 608 und vom 3. September 1998 - IX ZB 46/98 - VersR 1999, 1170).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZB 215/05

    Zurechnung des Verschuldens einer Kanzleiangestellten des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
    Dies ist insbesondere in Fällen entschieden worden, in denen dem Prozessbevollmächtigten das Versehen unterlaufen war, den bestimmenden Schriftsatz nicht unterzeichnet zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95 - VersR 1996, 910, 911; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05 - VersR 2007, 375).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

  • BGH, 02.12.1996 - II ZB 19/96

    Zurechnung eines Verschuldens hinsichtlich eines Fristversäumnisses - Fehler

  • BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung einer Rechtsmittelschrift

  • BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 12/95

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen fehlender

  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85

    Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift

  • BGH, 12.12.1984 - IVb ZB 103/84

    Berufungsbegründung - Unterschrift - Prozeßbevollmächtigter -

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Hiervon ausgehend gebietet es die aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens folgende gerichtliche Fürsorgepflicht, eine Prozesspartei auf einen leicht erkennbaren Formmangel - wie die fehlende Unterschrift in einem bestimmenden Schriftsatz - hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (dazu BGH 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - Rn. 10) .
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Unterbleibt der gebotene Hinweis, ist die Kündigungsschutzklage nachträglich zuzulassen, wenn der Hinweis bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang so rechtzeitig hätte erfolgen können, dass der Partei die Fristwahrung noch möglich gewesen wäre (vgl. für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ausreichender Übermittlung einer Nichtzulassungsbeschwerde: BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - aaO; BSG 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 10 f.; offengelassen BGH 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18 - Rn. 28, BGHZ 222, 105; vgl. zur fehlenden Unterschrift: BGH 25. Juni 2009 - III ZB 99/08 - Rn. 10; 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - Rn. 10 f.) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19

    Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere elektronische

    Die aus dem Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 19 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG) folgende gerichtliche Fürsorgepflicht gebietet es auch, eine Prozesspartei auf einen - leicht erkennbaren - Formmangel in ihrem Schriftsatz hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (BGH 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - Rn. 9 f.).

    Eine solche Hinweispflicht besteht, wenn zwischen dem Eingang einer nicht unterzeichneten Berufungsschrift bei Gericht und dem Ablauf der Berufungsfrist ein Zeitraum von zehn Tagen lag (vgl. BGH 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - Rn. 11).

  • BGH, 19.01.2023 - V ZB 28/22

    Qualifizierte elektronische Signatur der über das Elektronische Gerichts- und

    Allerdings gebietet es die gerichtliche Fürsorgepflicht, die Partei auf einen leicht erkennbaren Formmangel - wie das vollständige Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift - hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, VersR 2009, 699 Rn. 10; Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 14 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - Kart 3/15

    Kartellrechtswidrigkeit sogenannter Radiusklauseln

    (2) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist der Betroffenen auch nicht deshalb zu gewähren, weil sich das vorstehend festgestellte Verschulden des Rechtsanwalts N. - ausnahmsweise - nicht auf die Versäumung der Frist zur Beschwerdebegründung ausgewirkt hätte (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 14.10.2008 - VI ZB 37/08 , NJW-RR 2009, 564 [565] Rz. 8).

    Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihre Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zur Kenntnis genommen werden und offensichtliche äußere formale Mängel dabei nicht unentdeckt bleiben (vgl. BGH, Beschluss v. 14.10.2008 - VI ZB 37/08 , NJW-RR 2009, 564 [565] Rzn. 10 f.).

  • OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12

    Anforderungen an die Form der Berufungsbegründung; Anbringung in elektronischer

    Eine Partei darf dabei grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihre Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht zur Kenntnis genommen werden und offensichtliche äußere formale Mängel dabei nicht unentdeckt bleiben (zu Allem: BGH, NJW-RR 2009, 564 m.w.N.).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf eine Partei nur darauf vertrauen, dass ihre Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht zur Kenntnis genommen werden (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 564 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 04.12.2023 - 9 U 141/23

    Nichtgewährung der Weidereinsetzung in den vorigen Stand nach verschuldeter

    Hiervon ausgehend gebietet es die aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens folgende gerichtliche Fürsorgepflicht, eine Prozesspartei auf einen leicht erkennbaren Formmangel - wie die fehlende Unterschrift in einem bestimmenden Schriftsatz - hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (dazu BGH 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - Rn. 10).
  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist von Amts

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einem Beteiligten allerdings auch bei ihm zuzurechnendem Verschulden an der Fristversäumung zu gewähren, wenn sich das Verschulden wegen einer hierfür ursächlichen Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht nicht ausgewirkt hat (vgl. BGH Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - FamRZ 2009, 321 Rn. 8).

    (b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde war das Oberlandesgericht auch nicht aufgrund seiner aus dem Gebot eines fairen Verfahrens folgenden (BVerfGE 93, 99 = FamRZ 1995, 1559 ; BGH Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - FamRZ 2009, 321 Rn. 9) gerichtlichen Fürsorgepflicht gehalten, die Antragsgegnerin vor Ablauf des nach § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO ohne Einwilligung des Gegners bewilligungsfähigen Zeitraums auf die mangels Einwilligung fehlende Möglichkeit einer weitergehenden Fristverlängerung hinzuweisen.

    Aus dem Grundsatz, wonach ein Verfahrensbeteiligter darauf vertrauen darf, dass seine Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht zur Kenntnis genommen werden, offensichtliche äußere formale Mängel dabei nicht unentdeckt bleiben und er auf derartige behebbare Versäumnisse oder Fehler hingewiesen wird (vgl. BGH Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - FamRZ 2009, 321 Rn. 10), ergibt sich nichts Anderes.

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11

    Berufungsbegründung: Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen

    Allerdings gebietet es die gerichtliche Fürsorgepflicht, die Partei auf einen leicht erkennbaren Formmangel - wie das vollständige Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift - hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, VersR 2009, 699 Rn. 10; BVerfG VersR 2004, 1585).
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZB 15/14

    Versäumung der Berufungsfrist durch Einreichung eines nicht unterzeichneten

    In der Rechtsprechung ist deshalb anerkannt, dass bei fehlender Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel-(Begründungs-)schrift Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, VersR 2009, 699 Rn. 7; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95, VersR 1996, 910, 911; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1974 - VIII ZR 30/74 = VersR 1975, 135 unter II 1; vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84, VersR 1985, 285, 286; vom 23. Oktober 1986 - VII ZB 8/86, VersR 1987, 383, 384; vom 27. September 1994 - XI ZB 9/94, VersR 1995, 479, 480; vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05, VersR 2007, 375 Rn. 9 und vom 1. Juni 2006 - III ZB 134/05, VersR 2007, 1101; BAG, NJW 1966, 799; BAG, AP, § 233 ZPO Nr. 66; siehe auch Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 233 Rn. 22).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Prozesskostenhilfeablehnung mangels

  • BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hinweispflicht des Gerichts bei Eingang

  • BGH, 25.06.2009 - III ZB 99/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der

  • OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22

    Elektronische Einlegung der Beschwerde beim unzuständigen Gericht

  • FG Sachsen, 25.11.2019 - 1 K 1155/15

    Feststellung der Wirkung des Gerichtsbescheids als Urteil

  • BGH, 22.03.2022 - VI ZB 27/20

    Formunwirksame Berufungseinlegung: Heilung eines Unterschriftsmangels der

  • LAG Hessen, 14.02.2020 - 10 Sa 1031/19

    1. Wird ein bestimmender Schriftsatz auf elektronischem Weg über das EGVP nach

  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend;

  • LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20

    Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend;

  • OLG Hamm, 28.04.2022 - 30 U 32/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2022 - L 7 AS 326/21

    Unzulässigkeit der Berufungseinlegung mittels einfacher E-Mail im

  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 4 TaBV 11/20

    Syndikusanwalt - Prozessbevollmächtigter - Betriebsratsmitglieder - Freistellung

  • OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 14 U 52/18

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 202/08

    Ablehnung eines Verfahrenskostenstundungsantrages im Insolvenzverfahren:

  • BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21

    Rechtsrelevante Frage nach der Kausalität zwischen verhaltensbezogener

  • BGH, 08.06.2010 - IX ZB 201/08

    Anrechnung des Verschuldens eines Verfahrensbevollmächtigten i.R.e. Antrages auf

  • OLG Brandenburg, 22.02.2022 - 3 U 96/21

    Deliktische Schadenersatzansprüche wegen des behaupteten Diebstahls eines

  • OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 15 U 96/18

    Wiedereinsetzung: Anforderungen an eine qualifizierte Container-Signatur ab

  • LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 11 BV 66/19

    Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts

  • VGH Bayern, 16.02.2018 - 11 CS 17.1780

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines ärztlichen Gutachtens zur,

  • LG Bielefeld, 09.02.2016 - 23 T 657/15

    Gerichtliche Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans

  • VG Halle, 28.09.2021 - 4 A 143/20

    Eritrea: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender

  • VG München, 24.08.2009 - M 23 K 09.1678

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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