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   BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07   

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https://dejure.org/2009,2512
BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07 (https://dejure.org/2009,2512)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2009 - IV ZR 62/07 (https://dejure.org/2009,2512)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - IV ZR 62/07 (https://dejure.org/2009,2512)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Leistungen aus einem Unfallversicherungsvertrag für einen versicherten Elternteil im Falle falscher Angaben zum Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsschluss; Voraussetzungen einer Leistungsfreiheit des Versicherers bei ...

  • Judicialis

    VVG § 179 Abs. 2 S. 1; ; VVG § 179 Abs. 3 S. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 179; VVG § 31
    Anforderungen an eine arglistige Täuschung durch den VN bei Einschaltung eines Versicherungsmaklers für Vertragsabschluss und Abgabe der Schadensanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des Unfallversicherers wegen unrichtiger Angaben bei der Schadensanzeige

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1036
  • VersR 2009, 968
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 152/05

    Anforderungen an die Belehrung über die Folgen einer Verletzung der

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
    Voraussetzung für die Leistungsfreiheit ist weiterhin, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer vorher deutlich über den Anspruchsverlust belehrt hat, der ihm bei vorsätzlich falschen Angaben droht (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2007 - IV ZR 152/05 - VersR 2007, 683 Tz. 2 m.w.N.; Senatsurteil vom 21. Januar 1998 aaO unter 2 c).

    Der Versicherungsnehmer muss vorsätzlich handeln, indem er bewusst und willentlich auf die Entscheidung des Versicherers einwirkt (Senatsurteil vom 28. Februar 2007 aaO Tz. 8 m.w.N.).

    Einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer vom Versicherer gestellten Frage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken, gibt es nicht (Senatsurteil vom 28. Februar 2007 aaO Tz. 8 m.w.N.).

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
    Nach der dem Berufungsurteil zugrunde liegenden Relevanzrechtsprechung des Senats kann sich der Versicherer bei einer vorsätzlichen folgenlosen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers nur dann auf Leistungsfreiheit berufen, wenn - was das Berufungsgericht hier bejaht hat - die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fiel (Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 331/05 - VersR 2007, 785 Tz. 15; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97 - VersR 1998, 447 unter 2 b, jeweils m.w.N.).

    Voraussetzung für die Leistungsfreiheit ist weiterhin, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer vorher deutlich über den Anspruchsverlust belehrt hat, der ihm bei vorsätzlich falschen Angaben droht (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2007 - IV ZR 152/05 - VersR 2007, 683 Tz. 2 m.w.N.; Senatsurteil vom 21. Januar 1998 aaO unter 2 c).

  • BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73

    Gewährung von Versicherungsschutz für einen Unfallfahrer - Wahrheitswidrige

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
    In einem solchen Fall wird - wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat - der Versicherer gleichwohl leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer arglistig seine Aufklärungspflicht verletzt hat und deshalb den mit der Belehrungspflicht bezweckten Schutz nicht verdient (vgl. Senatsurteile vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73 - VersR 1976, 383 unter 2; vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174 unter VI 4; vom 10. Februar 1971 - IV ZR 143/69 - VersR 1971, 405 unter II 2; vom 20. November 1970 - IV ZR 1074/68 - VersR 1971, 142 unter II 3).
  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 143/69

    Versicherung eines Landwirtes gegen Betriebshaftpflicht und

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
    In einem solchen Fall wird - wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat - der Versicherer gleichwohl leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer arglistig seine Aufklärungspflicht verletzt hat und deshalb den mit der Belehrungspflicht bezweckten Schutz nicht verdient (vgl. Senatsurteile vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73 - VersR 1976, 383 unter 2; vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174 unter VI 4; vom 10. Februar 1971 - IV ZR 143/69 - VersR 1971, 405 unter II 2; vom 20. November 1970 - IV ZR 1074/68 - VersR 1971, 142 unter II 3).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
    In einem solchen Fall wird - wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat - der Versicherer gleichwohl leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer arglistig seine Aufklärungspflicht verletzt hat und deshalb den mit der Belehrungspflicht bezweckten Schutz nicht verdient (vgl. Senatsurteile vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73 - VersR 1976, 383 unter 2; vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174 unter VI 4; vom 10. Februar 1971 - IV ZR 143/69 - VersR 1971, 405 unter II 2; vom 20. November 1970 - IV ZR 1074/68 - VersR 1971, 142 unter II 3).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
    Nach der dem Berufungsurteil zugrunde liegenden Relevanzrechtsprechung des Senats kann sich der Versicherer bei einer vorsätzlichen folgenlosen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers nur dann auf Leistungsfreiheit berufen, wenn - was das Berufungsgericht hier bejaht hat - die Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fiel (Senatsurteile vom 28. Februar 2007 - IV ZR 331/05 - VersR 2007, 785 Tz. 15; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97 - VersR 1998, 447 unter 2 b, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68

    Aufklärungspflicht - Leistungsfreiheit - Schadenbericht

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
    In einem solchen Fall wird - wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat - der Versicherer gleichwohl leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer arglistig seine Aufklärungspflicht verletzt hat und deshalb den mit der Belehrungspflicht bezweckten Schutz nicht verdient (vgl. Senatsurteile vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73 - VersR 1976, 383 unter 2; vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174 unter VI 4; vom 10. Februar 1971 - IV ZR 143/69 - VersR 1971, 405 unter II 2; vom 20. November 1970 - IV ZR 1074/68 - VersR 1971, 142 unter II 3).
  • BGH, 08.07.1991 - II ZR 65/90

    Verwirkung des Anspruchs in der Yacht-Neuwertversicherung durch falsche Angaben

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07
    Es reicht aus, dass er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche ausräumen will und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 8. Juli 1991 - II ZR 65/90 - VersR 1991, 1129, 1131 unter 2 c (2) m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Eine arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt und weiß, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 2009 - IV ZR 62/07, VersR 2009, 968 Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts kann der Kausalitätsgegenbeweis des § 28 Abs. 3 Satz 1 VVG , Buchst. D.3.2 AKB 2014 nicht schon von vornherein als ausgeschlossen angesehen werden, weil der Kläger arglistig gehandelt habe (§ 28 Abs. 3 Satz 2 VVG , Buchst. D.3.2 Satz 2 AKB 2014), also einen gegen die Interessen der Beklagten gerichteten Zweck verfolgt und dabei gewusst habe, dass sein Verhalten die Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11 - VersR 2013, 175; Urt. v. 4.5.2009 - IV ZR 62/07 - VersR 2009, 968 ).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 34/23

    Wer lügt, verliert!

    Es reicht aus, dass er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche ausräumen will und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2009 - IV ZR 62/07, VersR 2009, 968; Senat, Urteil 6. Juli 2022 - 5 U 92/21, RuS 2022, 707, 712; OLG Stuttgart, VersR 2014, 1452).
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