Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.01.2010 - I-1 W 71/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8694
OLG Düsseldorf, 11.01.2010 - I-1 W 71/09 (https://dejure.org/2010,8694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2010 - I-1 W 71/09 (https://dejure.org/2010,8694)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2010 - I-1 W 71/09 (https://dejure.org/2010,8694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 485
    Selbstständiges Beweisverfahren ist im Arzthaftungsrecht generell zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3
    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel gutachterlicher Aufklärung über eine fehlerhaft durchgeführte kieferorthopädische Behandlung und einer Paradontoseerkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1056
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2010 - 1 W 71/09
    Dagegen spreche auch nicht zwingend, dass dem Gutachten unter Umständen ein geringerer Beweiswert zukommen könne, weil der Antragsteller ohne Hilfe durch das Gericht die Beweisfrage vorgebe oder wesentliche Unterlagen fehlten (BGH NJW 2003, 1741, 1742).

    Deshalb kann die vorprozessuale Klärung eines Gesundheitsschadens und seiner Gründe durchaus prozessökonomisch sein (BGH NJW 2003, 1741, 1742 rechte Spalte).

    Ein solches Interesse kann bei Arzthaftungsansprüchen nicht aus grundsätzlichen Erwägungen ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalls verneint werden (BGH NJW 2003, 1741).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - 8 W 53/99

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens im Arzthaftungsprozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2010 - 1 W 71/09
    Zweckmäßig sei es, der Antragschrift die den umstrittenen Vorfall betreffende medizinische Dokumentation beizufügen (NJW 2000, 3438).

    Sollte sich demgegenüber, insbesondere auch nach Verwertung der Dokumentation der Antragsgegnerinnen, eine Fehlerhaftigkeit der Behandlungen herausstellen, besteht die nicht von vornherein auszuschließende Möglichkeit einer außergerichtlichen Klaglosstellung der Antragstellerin (vgl. OLG Düsseldorf - 8. Zivilsenat - NJW 2000, 3438, 3439).

  • OLG Düsseldorf, 30.07.1998 - 8 W 16/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2010 - 1 W 71/09
    a) Dieser hat bereits im Jahre 1998 entschieden, ein selbständiges Beweisverfahren könne auch zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses durchgeführt werden (MDR 1998, 1241).
  • OLG Stuttgart, 06.10.1998 - 14 W 7/98

    Begründetheit eines Antrag auf Durchführung eines selbstständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2010 - 1 W 71/09
    d) Die Gefahr, dass ein Sachverständiger im selbständigen Beweisverfahren sein Gutachten auf ungesicherter tatsächlicher Grundlage erstellt, sowie der Umstand, dass die Fragen einseitig vom Antragsteller formuliert sind, sind keine Besonderheiten des Arzthaftpflichtprozesses, die es rechtfertigen würden, gerade in Arzthaftpflichtfällen das rechtliche Interesse regelmäßig zu verneinen (OLG Düsseldorf - 8. Zivilsenat - MDR 1996, 132 sowie OLG Stuttgart NJW 1999, 874).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1998 - 7 W 52/98

    Selbständiges Beweisverfahren; Zulässigkeit des Antrags ; Rechtliches Interesse;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2010 - 1 W 71/09
    Ein rechtliches Interesse im Sinne des § 485 Abs. 2 S. 2 ZPO ist im Allgemeinen zu bejahen, wenn die Feststellung Grundlage für Ansprüche des Antragstellers oder für deren Verneinung sein kann (OLG Karlsruhe MDR 1999, 496).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.01.2010 - 1 W 71/09
    3) Im selbständigen Beweisverfahren auf Begutachtung durch einen Sachverständigen (§ 485 Abs. 2 ZPO) ist der Sachvortrag des Antragstellers hinsichtlich des Hauptanspruchs, zu dessen Geltendmachung die Begutachtung dienen soll, grundsätzlich nicht auf seine Schlüssigkeit oder Erheblichkeit zu prüfen (BGH NJW 2004, 2488 = MDR 2005, 162).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht