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   BGH, 14.07.2010 - IV ZR 250/09   

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https://dejure.org/2010,7141
BGH, 14.07.2010 - IV ZR 250/09 (https://dejure.org/2010,7141)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2010 - IV ZR 250/09 (https://dejure.org/2010,7141)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - IV ZR 250/09 (https://dejure.org/2010,7141)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 Nr 3 VAG, § 24 VAG, § 25 VAG
    Kommunaler Schadensausgleich: Feststellungsklage betreffend eine satzungsgemäße nachwirkende Umlagepflicht eines ausgeschiedenen Mitglieds

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 3 Nr 3 VAG, § 24 VAG, § 25 VAG
    Kommunaler Schadensausgleich: Feststellungsklage betreffend eine satzungsgemäße nachwirkende Umlagepflicht eines ausgeschiedenen Mitglieds

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zweck und Reichweite einer Einzugsermächtigung

  • rewis.io

    Kommunaler Schadensausgleich: Feststellungsklage betreffend eine satzungsgemäße nachwirkende Umlagepflicht eines ausgeschiedenen Mitglieds

  • ra.de
  • rewis.io

    Kommunaler Schadensausgleich: Feststellungsklage betreffend eine satzungsgemäße nachwirkende Umlagepflicht eines ausgeschiedenen Mitglieds

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 1 Abs. 3 Nr. 3; VAG § 24; VAG § 25
    Zulässige Feststellungsklage über satzungsgemäße nachwirkende Umlagepflicht eines ausgeschiedenen Mitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO a.F. § 50 Abs. 2; VVG a.F. § 67
    Zweck und Reichweite einer Einzugsermächtigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umlageverpflichtung bei kommunalem Schadensausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • publicus-boorberg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Kommunale Schadenausgleich - Nachhaftung: Einmalzahlung, Jahresumlage, gar keine Verpflichtung? (RA Arndt Tetzlaff)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1598
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06

    Satzungsmäßige Festlegung der Erhebung einer Umlage von Vereinsmitgliedern

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - IV ZR 250/09
    Der hier gegebene Sachverhalt lässt sich nicht unter die Rechtsprechung des II. Zivilsenats (Urteil vom 24. September 2007 - II ZR 91/06 - ZIP 2007, 2264 Tz. 11 f.) einordnen.
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - IV ZR 250/09
    Sie verschafft dem Ermächtigten insoweit die Sachlegitimation, Leistung an sich zu verlangen (BGHZ 125, 196, 205; BGH, Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 101/98 - VersR 1999, 892 unter II 1 a).
  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - IV ZR 250/09
    Das ist wiederum insbesondere dann der Fall, wenn die beklagte Partei die Erwartung rechtfertigt, sie werde auf ein rechtskräftiges Feststellungsurteil hin ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf; das ist etwa bei einer Behörde, einer Bank oder einem großen Versicherungsunternehmen der Fall (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 2005 - IV ZR 18/04 - VersR 2005, 629 unter II 1).
  • BGH, 16.11.1967 - II ZR 259/64

    Anspruch wegen des Unfalltods eines Erblassers bei einer Dienstfahrt mit dem

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - IV ZR 250/09
    In § 24 Abs. 1 VAG ist zudem das Umlagesystem als solches ausdrücklich anerkannt (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. November 1967 - II ZR 259/64 - VersR 1968, 138 unter I); auf diese Weise wird das übernommene Risiko planmäßig auf die Gemeinschaft aller von der gleichen Gefahr bedrohten Mitglieder verteilt.
  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

    Auszug aus BGH, 14.07.2010 - IV ZR 250/09
    Sie verschafft dem Ermächtigten insoweit die Sachlegitimation, Leistung an sich zu verlangen (BGHZ 125, 196, 205; BGH, Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 101/98 - VersR 1999, 892 unter II 1 a).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 19/15

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines nicht rechtsfähigen Vereins

    Nach allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung und Literatur handelt es sich bei den Kommunalen Schadensausgleichen (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 4 VAG; § 1 Abs. 3 Nr. 3 VAG aF) typischerweise um nichtrechtsfähige Vereine (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2010 - IV ZR 250/09, VersR 2010, 1598, 1599; Urteil vom 22. Oktober 1969 - IV ZR 635/68, VersR 1970, 25; Urteil vom 16. November 1967 - II ZR 259/64, VersR 1968, 138; Schwartze, Die Kommunalen Schadensausgleiche, 2011, S. 71 ff.; Petersen, Entstehung, Rechtsnatur und Aufgabenstellung des Kommunalen Schadensausgleichs Hannover, 1992, S. 21 ff.; Knott, Die kommunalen Haftpflichtschadenausgleiche, 1951, S. 13 ff.; Fahr/Kaulbach/Bähr, VAG, 4. Aufl., § 1 Rn. 80; Brinkmann in Püttner, Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, Bd. 5, 2. Aufl., § 107, 2. A).
  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 6/13

    Kommunaler Schadensausgleich: Voraussetzungen einer wirksamen Änderung der

    Der Ausgang des Rechtsstreits hängt maßgeblich von der Auslegung dieser Satzungsvorschrift ab, deren Transparenz der Senat bereits mit Beschluss vom 14. Juli 2010 (IV ZR 250/09, VersR 2010, 1598, 1599 Rn. 12) bestätigt hat.

    Eine umfassende Umlagepflicht der im Laufe eines Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder entspricht dem Leitbild des § 25 Abs. 1 VAG (Senatsbeschluss vom 14. Juli 2010 - IV ZR 250/09, VersR 2010, 1598, 1599 Rn. 12).

    In § 24 Abs. 1 VAG ist zudem das Umlagesystem als solches ausdrücklich anerkannt; auf diese Weise wird das übernommene Risiko planmäßig auf die Gemeinschaft aller von der gleichen Gefahr bedrohten Mitglieder verteilt (Senatsbeschluss vom 14. Juli 2010 aaO).

    bb) § 9 Abs. 1 der Satzung ist wirksam und verstößt nicht - wie der Senat ebenfalls mit Beschluss vom 14. Juli 2010 (aaO) bereits ausgeführt hat - gegen das Transparenzgebot.

  • BGH, 07.06.2023 - IV ZR 252/22

    Auskunftsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Mieter bezüglich des Inhalts

    Hierfür macht es keinen Unterschied, ob der Mieter gegenüber seinem Haftpflichtversicherer eine im Vorhinein kalkulierte Prämie schuldet oder Beiträge nach Bedarf umgelegt werden, um auf diese Weise das übernommene Risiko planmäßig auf die Gemeinschaft aller von der gleichen Gefahr bedrohten Mitglieder zu verteilen (vgl. insoweit Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 6/13, VersR 2014, 332 Rn. 18; vom 14. Juli 2010 - IV ZR 250/09, VersR 2010, 1598 Rn. 12).
  • OLG Naumburg, 14.02.2018 - 4 U 32/17

    Umlagefinanziertes solidarisches Selbstversicherungssystem für

    Die in § 9 II der Vereinssatzung für ausgeschiedene Mitglieder vorgesehene nachwirkende oder fortgesetzte Beitragspflicht dient der planmäßigen Verteilung des vom Kläger übernommenen Wagnisses auf die Gemeinschaft aller von der gleichen Gefahr bedrohten Mitglieder (BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - IV ZR 250/09) und ist letztlich die Konsequenz und das "Entgelt" des in der Vergangenheit in Anspruch genommenen Versicherungsschutzes.

    In dieser Beziehung hält die Satzung einer Inhaltskontrolle (vgl. zur Inhaltskontrolle von Satzungsbestimmungen - BGH, Urteil vom 08.10.1997 - IV ZR 220/96; Otto, in: Stöber/Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 11. Aufl., IV. Rdn. 56 f. - und speziell des KSA - OLG Dresden, VersR 2009, 1260 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 24.03.2011 - 2 U 8/10; KG, Urteil vom 26.11.2012 - 8 U 222/11), insbesondere mit Blick auf das Transparenzgebot, stand (BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - IV ZR 250/09).

    Schon deshalb liegt der eine zeitliche Begrenzung für erforderlich haltende Hinweis der Beklagten auf § 180 I VAG neben der Sache und interpretiert die Argumentation des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 14.07.2010 - IV ZR 250/09 und Beschluss vom 16.10.2013 - IV ZR 6/13) offensichtlich falsch.

    Tatsächlich sind beim KSA aber sämtliche Mitglieder gleichmäßig in die Umlageverpflichtung einzubeziehen (BGH, NJOZ 2014, 1616, 1617; BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - IV ZR 250/09).

  • OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10

    Kommunaler Schadensausgleich: Wirksamkeit von Satzungsbestimmungen hinsichtlich

    Er verteidigt das erstinstanzliche Urteil und verweist auf einen ihm günstigen Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 14.07.2010 (IV ZR 250/09).

    Der Kläger, der im Hinblick auf § 1 Abs. 3 Nr. 3 VAG kein solches aufsichtspflichtiges Unternehmen ist, darf sich für seine Ausgabendeckung erst recht auf ein bedarfsbezogenes Umlagesystem stützen (vgl. dazu auch OLG Dresden, Urteil v. 19.02.2009, 4 U 1721/08 - VersR 2009, 1260, hier zitiert nach juris und nachfolgend BGH, Beschluss v. 14.07.2010, IV ZR 250/09 - VersR 2010, 1598, hier zitiert nach juris ).

  • LG Dortmund, 17.02.2022 - 2 O 387/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist für eine Leistungspflicht der Mitglieder eines Vereins allein maßgeblich die Satzung, wie sie zum Zeitpunkt der Mitgliedschaft des ausscheidenden Mitglieds Gültigkeit hatte (vgl. BGH, Beschl. v. 14.07.2010, IV ZR 250/09, so auch LG Bielefeld, Urt. v. 30.12.2021, 3 O 1/20, Anlage BLD 27, Bl. 413 d.A.; LG Bremen, Urt. v. 11.11.2021, 6 O 2005/19, Anlage BLD 26, Bl. 404 d.A.; OLG Naumburg, Urt. v. 19.08.2021, 4 U 9/21, Anlage BLD 25, Bl. 293 d. A.).

    Daneben führt § 39a der A1-Satzung zu einer unangemessenen Benachteiligung des (ausgeschiedenen) Mitglieds, da es auf die Satzungsänderungen in der Zukunft und die damit verbundenen etwaigen Nachteile keinen Einfluss mehr zu nehmen vermag (vgl. BGH, Beschl. v. 14.07.2010, IV ZR 250/09; Urt. v. 08.10.1997, IV ZR 220/96, Rn. 35 - zitiert nach juris).

  • OLG Naumburg, 09.09.2021 - 4 U 9/21
    Die Entscheidung des BGH (Beschluss vom 14. Juli 2010, IV ZR 250/09) sei nicht einschlägig, da in dem dort zu Grunde liegenden Fall offenbar keine Änderungsklausel vorgelegen habe.

    Nach Rechtsprechung des BGH ist für eine Leistungspflicht grundsätzlich die Satzungsfassung maßgeblich, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens gilt (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2010, IV ZR 250/09).

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