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   BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09   

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https://dejure.org/2010,689
BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09 (https://dejure.org/2010,689)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2010 - VI ZR 286/09 (https://dejure.org/2010,689)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - VI ZR 286/09 (https://dejure.org/2010,689)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 1 BGB, § 426 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 7 StVG, §§ 7 ff StVG
    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger; Mitverschuldensvorwurf gegen den nicht vernünftig handelnden Unfallhelfer; Haftungsausschluss bei gelegentlicher Hilfeleistung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei Kfz-Unfall mit mehreren verantwortlichen Schädigern und zum Haftungsausschluss bei gelegentlicher Hilfeleistung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei mehreren nebeneinander verantwortlichen Schädigern; Mitverschuldensvorwurf eines Unfallhelfers infolge des Nichtergreifens der aus nachträglicher Sicht vernünftigsten Maßnahme; Haftungsausschluss nach § 8 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei ...

  • Betriebs-Berater

    Volle Haftung von mehreren nebeneinander verantwortlichen Schädigern gegenüber Geschädigten

  • rabüro.de

    Kein zwangsläufiges (Mit-)Verschulden eines Unfallbeteiligten, wenn er nicht die vernünftigste Maßnahme ergreift

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schadensersatz - Verkehrsunfall - Verletzung eines Unfallhelfers durch Drittfahrzeug - gesamtschuldnerische Haftung - kein Mitverschulden des Unfallhelfers - kein Haftungsausschluss nach § 8 Nr. 2 StVG

  • rewis.io

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger; Mitverschuldensvorwurf gegen den nicht vernünftig handelnden Unfallhelfer; Haftungsausschluss bei gelegentlicher Hilfeleistung

  • ra.de
  • rewis.io

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger; Mitverschuldensvorwurf gegen den nicht vernünftig handelnden Unfallhelfer; Haftungsausschluss bei gelegentlicher Hilfeleistung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1; BGB § 426 Abs. 1; StVG § 7 ff.; StVG § 8 Nr. 2
    Kein Mitverschulden für Unfall infolge einer im Nachhinein nicht unbedingt erforderlichen Unfallabsicherung durch Unfallhelfer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Unfallhelfers durch ein auffahrendes Fahrzeug

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Mitverschulden und gemeinsame Haftung mehrerer Schädiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gemeinsame Haftung mehrere Schädiger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitverschuldensvorwurf an den Unfallhelfer

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Haftung bei mehreren nebeneinander verantwortlichen Schädigern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallhelfer auf der Autobahn angefahren - Hat er in gefährlicher Situation nicht optimal gehandelt, bedeutet das kein Mitverschulden

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger trifft die volle Haftung gegenüber dem Geschädigten

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verletzung des Unfallhelfers durch einen Zweitunfall - Zurechnungszusammenhang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 292
  • MDR 2010, 1378
  • NZV 2010, 609
  • NJ 2011, 121
  • VersR 2010, 1662
  • BB 2010, 2706
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Wirken in der Rechtsgutsverletzung dagegen die besonderen Gefahren fort, die durch die erste Ursache gesetzt wurden, kann der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang nicht verneint werden (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 286/09, VersR 2010, 1662 Rn. 20; vom 26. Februar 2013 - VI ZR 116/12, VersR 2013, 599 Rn. 10; BGH, Urteile vom 28. April 1955 - III ZR 161/53, BGHZ 17, 153, 159; vom 15. November 2007 - IX ZR 44/04, BGHZ 174, 205 Rn. 11 ff.; vgl. auch MünchKomm/BGB/Oetker, 6. Aufl., § 249 Rn. 141 ff., 157 ff.; Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearbeitung 2005, § 249 Rn. 35, 58 ff.; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Auflage, Vorb.
  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 236/18

    Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb

    Hat sich aus dieser Sicht im Zweiteingriff nicht mehr das Schadensrisiko des Ersteingriffs verwirklicht, war dieses Risiko vielmehr schon gänzlich abgeklungen und besteht deshalb zwischen beiden Eingriffen bei wertender Betrachtung nur ein "äußerlicher", gleichsam "zufälliger" Zusammenhang, dann kann vom Erstschädiger billigerweise nicht verlangt werden, dem Geschädigten auch für die Folgen des Zweiteingriffs einstehen zu müssen (Senatsurteile vom 10. Dezember 1996 - VI ZR 14/96, NJW 1997, 865, 866; vom 20. September 1988 - VI ZR 37/88, NJW 1989, 767, 768; vgl. ferner Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 55; vom 26. Februar 2013 - VI ZR 116/12, NJW 2013, 1679 Rn. 10; vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 286/09, NJW 2011, 292 Rn. 20; vom 16. Februar 1972 - VI ZR 128/70, BGHZ 58, 162, 165 ff.; BGH, Urteil vom 10. Mai 1990 - IX ZR 113/89, NJW 1990, 2882, 2883 f.).
  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 250/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Die falsche Reaktion eines Verkehrsteilnehmers stellt dann keinen vorwerfbaren Obliegenheitsverstoß dar, wenn dieser in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten, sondern aus verständlichem Erschrecken objektiv falsch reagiert (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 2008 aaO Rn. 10 und vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 286/09, NJW 2011, 292 Rn. 13).
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