Rechtsprechung
LG Köln, 07.10.2009 - 23 O 154/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- nomos.de , S. 42 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
Zu den Gestaltungsrechten des Versicherers nach § 19 VVG n. F.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassen einer Anzeige über geringfügig erhöhte Blutzuckerwerte und Cholesterinwerte als vereinbar mit der Anzeigepflicht eines Versicherungsnehmers im Hinblick auf die Wirksamkeit eines Rücktritts von einem Krankheitskostenversicherungsvertrag
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Krankenversicherungsvertrag - Gesundheitsfragen
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
EGVVG Art. 1; VVG § 19 Abs. 2
Die Rechtsfolgen einer im Jahr 2007 begangenen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung richten sich bei Rücktrittserklärung des Versicherers im Jahr 2009 nach neuem Recht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Anzeigepflicht nicht grob verletzt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anwendbares Recht bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anwendbares Recht bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Anwendbares Recht bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- VersR 2010, 199
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 16.02.2012 - 7 U 72/11
Versicherungsrecht: Ausschluss des Rücktrittsrechts bei vermutetem …
Steht in Frage, welche Folgen eine vor der Geltung des neuen Rechts verwirklichte Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten hat, ist nach in Rechtsprechung und Lehre einhelliger Ansicht (LG Köln VersR 2010, 199; Grote/Finkel , VersR 2009, 312;… Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 28. Aufl., Art. 1 EGVVG Rdn. 9;… Looschelders/Pohmann, 2. Aufl., Art. 1 EGVVG, Rdn. 15;… MüKo-VVG-Looschelders, Art. 1 EGVVG Rdn. 10;… Rüffer/Halbach/Schimikowski-Muschner, EGVVG Art. 1 Rdn. 8), die auch in den Gesetzesmaterialien verlautbart ist (…BT-Drucks. 16/3945, S. 118), nach dem sogenannten Spaltungsmodell zu differenzieren.