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   LG Köln, 07.10.2009 - 23 O 154/09   

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https://dejure.org/2009,8042
LG Köln, 07.10.2009 - 23 O 154/09 (https://dejure.org/2009,8042)
LG Köln, Entscheidung vom 07.10.2009 - 23 O 154/09 (https://dejure.org/2009,8042)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 23 O 154/09 (https://dejure.org/2009,8042)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • nomos.de PDF, S. 42 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Gestaltungsrechten des Versicherers nach § 19 VVG n. F.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassen einer Anzeige über geringfügig erhöhte Blutzuckerwerte und Cholesterinwerte als vereinbar mit der Anzeigepflicht eines Versicherungsnehmers im Hinblick auf die Wirksamkeit eines Rücktritts von einem Krankheitskostenversicherungsvertrag

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankenversicherungsvertrag - Gesundheitsfragen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGVVG Art. 1; VVG § 19 Abs. 2
    Die Rechtsfolgen einer im Jahr 2007 begangenen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung richten sich bei Rücktrittserklärung des Versicherers im Jahr 2009 nach neuem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Anzeigepflicht nicht grob verletzt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anwendbares Recht bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anwendbares Recht bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Anwendbares Recht bei der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 42 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Gestaltungsrechten des Versicherers nach § 19 VVG n. F.

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 199
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 16.02.2012 - 7 U 72/11

    Versicherungsrecht: Ausschluss des Rücktrittsrechts bei vermutetem

    Steht in Frage, welche Folgen eine vor der Geltung des neuen Rechts verwirklichte Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten hat, ist nach in Rechtsprechung und Lehre einhelliger Ansicht (LG Köln VersR 2010, 199; Grote/Finkel , VersR 2009, 312; Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 28. Aufl., Art. 1 EGVVG Rdn. 9; Looschelders/Pohmann, 2. Aufl., Art. 1 EGVVG, Rdn. 15; MüKo-VVG-Looschelders, Art. 1 EGVVG Rdn. 10; Rüffer/Halbach/Schimikowski-Muschner, EGVVG Art. 1 Rdn. 8), die auch in den Gesetzesmaterialien verlautbart ist (BT-Drucks. 16/3945, S. 118), nach dem sogenannten Spaltungsmodell zu differenzieren.
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