Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2009 - Xa ZB 34/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2469
BGH, 20.01.2009 - Xa ZB 34/08 (https://dejure.org/2009,2469)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2009 - Xa ZB 34/08 (https://dejure.org/2009,2469)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - Xa ZB 34/08 (https://dejure.org/2009,2469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungskonforme Auslegung der Einschränkung des § 321a Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bei ein selbstständiges Zwischenverfahren abschließenden Entscheidungen; Pflicht zur eigenverantwortlichen Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 321a Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 321 a Abs. 1 S. 2; ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    Pflicht des Anwalts zur eigenen Fristenkontrolle bei Vorlage der Handakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gehörsrüge der Gegenpartei gegen Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesstaktik - Prozesserfolg des Gegners mit formalen Mitteln verhindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristenkontrolle bei der Berufungsbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittel gegen die Wiedereinsetzung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesstaktik - Prozesserfolg des Gegners mit formalen Mitteln verhindern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 642
  • MDR 2009, 520
  • FamRZ 2009, 685
  • VersR 2010, 646
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 243/03

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Notierung von

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - Xa ZB 34/08
    Auch wenn Handakten im Zusammenhang mit der Fertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden, beschränkt sich die Kontrollpflicht daher nicht auf die Prüfung, ob die Berufungsfrist notiert ist; sie erstreckt sich vielmehr auch auf die Erledigung der Notierung der Berufungsbegründungsfrist (BGH, Beschl. v. 21.4.2004 - XII ZB 243/03, FamRZ 2004, 1183 f.).
  • BGH, 24.10.2001 - VIII ZB 19/01

    Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Vorlage der Akte zur Fertigung

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - Xa ZB 34/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt einem Rechtsanwalt die Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob eine zu beachtende Frist richtig ermittelt und eingetragen worden ist, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung vorgelegt werden (BGH, Beschl. v. 6.7.1994 - VIII ZB 12/94, NJW 1994, 2831, 2832;Beschl. v. 9.3.1999 - VI ZB 3/99, NJW 1999, 2048;Beschl. v. 24.10.2001 - VIII ZB 19/01, VersR 2002, 1391 f.;Beschl. v. 10.6.2008 - VI ZB 2/08, NJW 2008, 3439 Tz. 7).
  • BGH, 09.03.1999 - VI ZB 3/99

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung von Akten am Vorfristtage

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - Xa ZB 34/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt einem Rechtsanwalt die Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob eine zu beachtende Frist richtig ermittelt und eingetragen worden ist, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung vorgelegt werden (BGH, Beschl. v. 6.7.1994 - VIII ZB 12/94, NJW 1994, 2831, 2832;Beschl. v. 9.3.1999 - VI ZB 3/99, NJW 1999, 2048;Beschl. v. 24.10.2001 - VIII ZB 19/01, VersR 2002, 1391 f.;Beschl. v. 10.6.2008 - VI ZB 2/08, NJW 2008, 3439 Tz. 7).
  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 2/08

    Anforderungen an die Überprüfung der Frist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - Xa ZB 34/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt einem Rechtsanwalt die Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob eine zu beachtende Frist richtig ermittelt und eingetragen worden ist, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung vorgelegt werden (BGH, Beschl. v. 6.7.1994 - VIII ZB 12/94, NJW 1994, 2831, 2832;Beschl. v. 9.3.1999 - VI ZB 3/99, NJW 1999, 2048;Beschl. v. 24.10.2001 - VIII ZB 19/01, VersR 2002, 1391 f.;Beschl. v. 10.6.2008 - VI ZB 2/08, NJW 2008, 3439 Tz. 7).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - Xa ZB 34/08
    Der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG steht aber einer Auslegung der Norm entgegen, nach der Entscheidungen, die ein selbständiges Zwischenverfahren abschließen, nicht mit der Anhörungsrüge angegriffen werden könnten (BVerfGE 119, 292 Tz. 26).
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 57/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - Xa ZB 34/08
    Für die Berechnung der Berufungsbegründungsfrist gilt entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nichts anderes (BGH, Beschl. v. 15.8.2007 - XII ZB 57/07 Tz. 10).
  • BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 12/94

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - Xa ZB 34/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt einem Rechtsanwalt die Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob eine zu beachtende Frist richtig ermittelt und eingetragen worden ist, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung vorgelegt werden (BGH, Beschl. v. 6.7.1994 - VIII ZB 12/94, NJW 1994, 2831, 2832;Beschl. v. 9.3.1999 - VI ZB 3/99, NJW 1999, 2048;Beschl. v. 24.10.2001 - VIII ZB 19/01, VersR 2002, 1391 f.;Beschl. v. 10.6.2008 - VI ZB 2/08, NJW 2008, 3439 Tz. 7).
  • BGH, 23.04.2018 - VI ZR 76/17

    Prüfung des Vorliegens eines Gehörsverstoßes; Zurückweisung einer Anhörungsrüge;

    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob der Kläger seine Anhörungsrüge insoweit bereits gegen den Zulassungsbeschluss des Senats vom 19. September 2017, ggf. in Zusammenhang mit dem ergänzenden Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2017, hätte erheben können und müssen, in welchem Fall die nunmehrige Anhörungsrüge insoweit verfristet und damit bereits unzulässig wäre (vgl. zur verfassungskonformen Auslegung von § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - Xa ZB 34/08, NJW-RR 2009, 642 Rn. 6 [Gewährung von Wiedereinsetzung]; BVerfGE 119, 292; BVerfG [Kammer], NJW 2009, 833 Rn. 9 ff. [jeweils Richterablehnung]).
  • LAG Köln, 21.08.2014 - 7 Sa 320/14

    Berufungsbegründungsfrist; Anwaltsverschulden; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auch in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit geteilt wird und der sich das Berufungsgericht ausdrücklich anschließt, obliegt einem Rechtsanwalt die Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob eine zu beachtende Frist richtig ermittelt und eingetragen worden ist, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung vorgelegt werden (BGH Xa ZB 34/08 vom 20.01.2009, NJW-RR 2009, 642 f.; BGH vom 10.06.2008, VI ZB 2/08, NJW 2008, 3439; BGH vom 24.10.2001, VIII ZB 19/01, VersR 2002, 1391 f.; BGH vom 06.07.1994, VIII ZB 12/94, NJW 1994, 2831 f.).

    Darauf, ob die Vorlage der Handakte wegen der Berufungsbegründungsfrist oder aus Anlass einer anderen fristgebundenen Prozesshandlung, wie hier der Einlegung der Berufung, erfolgt ist, kommt es nicht an (BGH vom 20.01.2009, a.a.O.); denn der Rechtsanwalt muss im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung eigenverantwortlich stets auch alle weiteren noch unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in den Handakten prüfen.

    Auch wenn Handakten im Zusammenhang mit der Fertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden, beschränkt sich die Kontrollpflicht daher nicht auf die Prüfung, ob die Berufungsfrist notiert ist; sie erstreckt sich vielmehr auch auf die Erledigung der Notierung der Berufungsbegründungsfrist (BGH vom 20.01.2009, a.a.O.; BGH vom 21.04.2004, XII ZB 243/03, FamRZ 2004, 1183 f.).

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZB 46/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    cc) Die Pflicht, den Fristablauf selbständig zu prüfen, besteht entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde auch dann, wenn die Akte dem Prozessbevollmächtigten nach vorangegangener Fertigung eines Entwurfs der Berufungsschrift nur zum Zwecke der Unterschrift vorgelegt wird (BGH, Beschlüsse vom 13. November 1975 - III ZB 18/75, VersR 1976, 342; vom 13. Oktober 1993 - XII ZB 120/93, juris Rn. 10; vgl. Senat, Beschluss vom 5. März 2002 - VI ZR 286/01, VersR 2002, 637; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - Xa ZB 34/08, VersR 2010, 646 Rn. 8).
  • LAG Köln, 21.08.2014 - 7 Sa 138/14

    Berufungsbegründungsfrist; Anwaltsverschulden; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auch in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit geteilt wird und der sich das Berufungsgericht ausdrücklich anschließt, obliegt einem Rechtsanwalt die Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob eine zu beachtende Frist richtig ermittelt und eingetragen worden ist, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung vorgelegt werden (BGH Xa ZB 34/08 vom 20.01.2009, NJW-RR 2009, 642 f.; BGH vom 10.06.2008, VI ZB 2/08, NJW 2008, 3439; BGH vom 24.10.2001, VIII ZB 19/01, VersR 2002, 1391 f.; BGH vom 06.07.1994, VIII ZB 12/94, NJW 1994, 2831 f.).

    Darauf, ob die Vorlage der Handakte wegen der Berufungsbegründungsfrist oder aus Anlass einer anderen fristgebundenen Prozesshandlung, wie hier der Einlegung der Berufung, erfolgt ist, kommt es nicht an (BGH vom 20.01.2009, a.a.O.); denn der Rechtsanwalt muss im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung eigenverantwortlich stets auch alle weiteren noch unerledigten Fristen einschließlich ihrer Notierung in den Handakten prüfen.

    Auch wenn Handakten im Zusammenhang mit der Fertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden, beschränkt sich die Kontrollpflicht daher nicht auf die Prüfung, ob die Berufungsfrist notiert ist; sie erstreckt sich vielmehr auch auf die Erledigung der Notierung der Berufungsbegründungsfrist (BGH vom 20.01.2009, a.a.O.; BGH vom 21.04.2004, XII ZB 243/03, FamRZ 2004, 1183 f.).

  • VerfG Brandenburg, 15.03.2013 - VfGBbg 49/12

    Rechtsschutzgleichheit; Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren;

    Die Ablehnung von Prozesskostenhilfe gehört zu derartigen Zwischenentscheidungen (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 1 BvR 279/11 -, zitiert nach juris Rn. 2; Vollkommer, in: Zöller, Kommentar zur ZPO, 29. Aufl. 2012, § 321a Rn. 5; grundlegend BVerfGE 119, 292, 294; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 20. Januar 2009 - Xa ZB 34/08 -, NJW-RR 2009, 642).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 24 U 177/13

    Zulässigkeit öffentlicher Zustellung bei Bekanntheit der inländischen Anschrift

    Gegen die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand steht der Gegenpartei wegen des Grundsatzes auf effektiven Rechtsschutz in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG die Gehörsrüge zu (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - Xa ZB 34/08 -, juris).
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZB 33/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Im Übrigen muss der Prozessbevollmächtigte bereits bei der Vorlage der (Hand-)Akten zur Einlegung der Berufung die Berechnung der Berufungsbegründungsfrist kontrollieren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - XII ZB 243/03 - FamRZ 2004, 1183, 1184; vom 15. August 2007 - XII ZB 57/07 - Tz. 10 und vom 20. Januar 2009 - Xa ZB 34/08 - Umdr. S. 5).
  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 439/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt einem Rechtsanwalt die Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung, ob eine zu beachtende Frist richtig ermittelt und eingetragen worden ist, wenn ihm die Akten zur Bearbeitung vorgelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20.01.2009, Xa ZB 34/08, NJW-RR 2009, 642 m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung des BGH).

    Auch wenn die Handakten im Zusammenhang mit der Fertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden, beschränkt sich die Kontrollpflicht nicht auf die Prüfung, ob die Berufungsfrist notiert ist, sie erstreckt sich vielmehr auch auf die Erledigung der Notierung der Berufungsbegründungsfrist (BGH vom 20.01.2009 a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 14.02.2014 - 11 W 47/13

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Dieser Auffassung kann aber unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs nicht beigetreten werden; dementsprechend ist fachgerichtlicher Rechtsschutz gegen eine mögliche Gehörsverletzung in allen Zwischenverfahren gemäß dem Grundsatz wirkungsvollen Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG stets dann notwendig, wenn dort abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den jeweiligen Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.10.2007 - 1 BvR 782/07, Rdn. 22, BVerfGE 119, 292 = MDR 2008, 223; Beschl. v. 06.05.2010 - 1 BvR 96/10, Rdn. 15, BVerfGK 17, 298 = NVwZ-RR 2010, 545; ferner BGH, Beschl. v. 20.01.2009 - Xa ZB 34/08, Rdn. 6, MDR 2009, 520 = NJW-RR 2009, 642; BeckOK-ZPO/Utermark, Edition 11, § 321a Rdn. 6; Musielak/Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 321a Rdn. 3; Zöller/Voll-kommer, ZPO, 30. Aufl., § 321a Rdn. 5).
  • OLG Köln, 21.09.2015 - 28 Wx 15/15

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Bundesamts für Justiz gegen die Gewährung

    Ob seitens das Bundesamtes gegen die Gewährung einer Wiedereinsetzung u.U. Gehörsrüge hätte eingelegt werden können (so zu § 321a ZPO BGH v. 20.01.2009 - Xa ZB 34/08, NJW-RR 2009, 642), bedarf hier ebenfalls keine Entscheidung.
  • LAG Köln, 19.11.2010 - 4 Sa 368/10

    Unzulässige Berufung bei Fristversäumnis; eigenverantwortliche Fristenkontrolle

  • BPatG, 24.09.2019 - 29 W (pat) 9/19
  • BPatG, 24.04.2018 - 25 W (pat) 581/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Cookix/Coolix" - verspätete Zahlung der

  • BPatG, 09.05.2012 - 28 W (pat) 612/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bueno Perro/PERRO (Wort-Bild-Marke)/Perro" - keine

  • BPatG, 22.01.2019 - 29 W (pat) 542/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "job physio (Wort-Bild-Marke)/physio.de" -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht