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   BGH, 13.01.2010 - IV ZR 28/09   

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BGH, 13.01.2010 - IV ZR 28/09 (https://dejure.org/2010,2011)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2010 - IV ZR 28/09 (https://dejure.org/2010,2011)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - IV ZR 28/09 (https://dejure.org/2010,2011)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Nr 1 Buchst c VHB 1992, § 242 BGB
    Hausratversicherung: Treuwidrige Berufung auf eine Leistungsfreiheit wegen verspäteter Vorlage einer Stehlgutliste bei der Polizei

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Möglichkeit der Berufung auf Leistungsfreiheit durch einen Hausratversicherer bei Verletzung der Obliegenheit zur Vorlage eines Verzeichnisses abhanden gekommener Sachen bei der zuständigen Polizeidienststelle

  • rewis.io

    Hausratversicherung: Treuwidrige Berufung auf eine Leistungsfreiheit wegen verspäteter Vorlage einer Stehlgutliste bei der Polizei

  • ra.de
  • rewis.io

    Hausratversicherung: Treuwidrige Berufung auf eine Leistungsfreiheit wegen verspäteter Vorlage einer Stehlgutliste bei der Polizei

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 6 Abs. 3; VHB 92 § 21 Nr. 1 c
    Keine generelle Hinweis- oder Belehrungspflicht des Versicherers auf die Obliegenheit zur Vorlage einer Stehlgutliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Möglichkeit der Berufung auf Leistungsfreiheit durch einen Hausratversicherer bei Verletzung der Obliegenheit zur Vorlage eines Verzeichnisses abhanden gekommener Sachen bei der zuständigen Polizeidienststelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung der Revision weil offensichtlich erfolglos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Es besteht keine generelle Hinweis- und Belehrungspflicht des Versicherers über die Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer Stehlgutliste

  • schadensversicherungsreport.de (Kurzmitteilung)

    Hausratsversicherung - Treuwidrigkeit der Berufung auf die Nichtvorlage einer Stehlgutliste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 903
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05

    Hinweispflicht des Versicherers auf Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - IV ZR 28/09
    Sie machen deutlich, dass das Berufungsgericht mit der Revisionszulassung lediglich die Prüfung ermöglichen wollte, ob die Grundsätze der Senatsentscheidung vom 17. September 2008 (IV ZR 317/05 - VersR 2008, 1491) seiner Entscheidung entgegenstehen.

    a) Mit seinem Urteil vom 17. September 2008 (aaO Tz. 8-11) hat der Senat grundsätzlich geklärt, dass es dem Hausratversicherer nach Treu und Glauben verwehrt sein kann, sich auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit zur Vorlage eines Verzeichnisses der abhanden gekommenen Sachen bei der zuständigen Polizeidienststelle (§ 21 Nr. 1 Buchst. c VHB 92) zu berufen, wenn einerseits sein Verhalten nach der Schadenmeldung geeignet ist, den Versicherungsnehmer hinsichtlich dieser Obliegenheit und ihrer Rechtsfolgen irrezuführen und er es andererseits unterlässt, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass er auf der Erfüllung der Obliegenheit bestehe und er anderenfalls leistungsfrei werden könne.

    Ungeachtet der dem Senatsurteil vom 17. September 2008 (aaO) zugrunde liegenden Besonderheiten hat sich - solange der Versicherer bei ihm keinen Irrtum über die Bedingungslage erweckt oder sich anderweitig widersprüchlich verhält - grundsätzlich der Versicherungsnehmer selbst im Schadenfalle anhand der Versicherungsbedingungen darüber zu informieren, was er unternehmen muss, um Versicherungsschutz zu erlangen.

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - IV ZR 28/09
    Denn der Kläger hat innerhalb der Frist des § 544 Abs. 2 ZPO Gründe für die Zulassung der Revision nicht in einer den Anforderungen der Rechtsprechung genügenden Art und Weise dargelegt (vgl. dazu BGHZ 154, 288, 291 ff.).
  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 243/08

    Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - IV ZR 28/09
    Das ergibt sich zwar nicht aus dem Tenor des Berufungsurteils, wohl aber, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausreicht (BGHZ 153, 358, 360 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08 - ZIP 2009, 2158 Tz. 11), aus den Urteilsgründen.
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - IV ZR 28/09
    Das ergibt sich zwar nicht aus dem Tenor des Berufungsurteils, wohl aber, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausreicht (BGHZ 153, 358, 360 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08 - ZIP 2009, 2158 Tz. 11), aus den Urteilsgründen.
  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 124/19

    Unterliegen der Vorausabtretung des mit dem Eintritt des Versorgungsfalles

    Auch bei uneingeschränkter Zulassung der Revision im Tenor kann sich eine wirksame Beschränkung aus den Gründen ergeben (Senatsbeschlüsse vom 17. März 2010 - IV ZR 92/07, juris Rn. 7; vom 13. Januar 2010 - IV ZR 28/09, VersR 2010, 903 Rn. 3; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.10.2013 - 9 U 69/13

    Rechtsfolgen der Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer

    Die Klausel ist inhaltsgleich mit der entsprechenden Regelung in § 21 Nr. 1 c VHB 92, welche in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGH Beschl. v. 13.01.2010 - IV ZR 28/09 - VersR 2010, 903; BGH Urt. v. 17.09.2008 - IV ZR 317/05 - VersR 2008, 1491) durchgängig als wirksam zugrunde gelegt worden ist.

    Wenn nicht schon über die notwendige Kenntnisnahme von den ihr nach dem Bedingungswerk obliegenden Pflichten (so grundsätzlich BGH Beschl. v. 13.01.2010 - IV ZR 28/09 - r+s 2010, 245 ), so hat sie jedenfalls durch das ihr von der Polizei bereits am 22.12.2010 übergebene Formular (vgl. BA 3 a.E.) und nochmals durch die ausdrückliche Aufforderung der Beklagten in deren Schreiben vom 06.01.2011 von der Notwendigkeit erfahren, der Ermittlungsbehörde umgehend die Schadenaufstellung zukommen zu lassen.

  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 151/19

    Inanspruchnahme eines Versicherers auf Auszahlung der Erlebensfallleistung aus

    Auch bei uneingeschränkter Zulassung der Revision im Tenor kann sich eine wirksame Beschränkung aus den Gründen ergeben (Senatsbeschlüsse vom 17. März 2010 - IV ZR 92/07, juris Rn. 7; vom 13. Januar 2010 - IV ZR 28/09, VersR 2010, 903 Rn. 3; jeweils m.w.N.).
  • LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10

    Quotenbildung bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem

    Da die Beklagte den Kläger am 04.02.2009 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass eine Stehlgutliste noch bei der Polizei eingereicht werden muss, ist es ihr auch nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Verletzung dieser Obliegenheit zu berufen und das daraus resultierende Leistungskürzungsrecht geltend zu machen (vgl. BGH, RuS 2008, 513; VersR 2010, 903).

    Eine solche Belehrung ist dem Versicherer für die Erfüllung von Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten aufgegeben worden, nicht aber hinsichtlich spontan zu erfüllender Obliegenheiten, zu denen auch die Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei zählt (Marlow in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 13 Rn. 152; Rixecker, zfs 2010, 334).

  • BGH, 26.04.2023 - IV ZR 17/22

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung eines

    a) Eine Beschränkung der Revisionszulassung, die - wie hier - nicht im Urteilstenor angeordnet ist, kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - IV ZR 28/09, VersR 2010, 903 Rn. 3).
  • BGH, 26.04.2023 - IV ZR 248/21

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung eines

    a) Eine Beschränkung der Revisionszulassung, die - wie hier - nicht im Urteilstenor angeordnet ist, kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 - IV ZR 28/09, VersR 2010, 903 Rn. 3).
  • LG Köln, 07.12.2016 - 26 O 216/16

    Hausratversicherung - Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste

    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln und des Bundesgerichtshofes an, wonach keine Bedenken gegen vergleichbare Klauseln bestehen (OLG Köln, Urteil vom 15.10.2013 - 9 U 69/13; BGH, Urteil vom 17.09.2008 - IV Z 317/05, Beschluss vom 13.01.2010 - IV ZR 28/09; a.A.: OLG Celle, Urteil vom 11.12.2014 - 8 U 190/14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 - 12 U 89/11).
  • LG Hannover, 08.07.2010 - 8 O 312/09

    Pflichtverletzung durch unverzügliche Vorlage einer sog. Stehlgutliste bei der

    Rechtsmissbräuchlich verhält sich der Versicherer nur dann, wenn er beim Versicherungsnehmer einen Irrtum über dessen Obliegenheiten erweckt oder sich anderweitig widersprüchlich verhält, denn grundsätzlich hat sich der Versicherungsnehmer im Schadenfall anhand der Versicherungsbedingungen selbst darüber zu informieren, was er unternehmen muss, um Versicherungsschutz zu erlangen (BGH, Hinweisbeschluss vom 13.01.2010 - IV ZR 28/09 - betreffend das Urteil des OLG Celle vom 29.01.2009 - 8 U 187/08 ).
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