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   BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10   

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https://dejure.org/2011,1222
BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10 (https://dejure.org/2011,1222)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2011 - VI ZR 142/10 (https://dejure.org/2011,1222)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - VI ZR 142/10 (https://dejure.org/2011,1222)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 287 ZPO, § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 254 Abs 2 S 1 BGB
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der Mietwagenkosten

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berücksichtigung von Einwänden bei der Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels bei der Ermittlung des sog. Normaltarifs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eignung von zur Schadensschätzung verwendeten Listen und Tabellen bedarf bei konkret aufgezeigten, entscheidungserheblichen Mängeln der Schätzungsgrundlage einer Klärung; Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen bei konkret aufgezeigten, ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Tatrichter darf nach Schwacke-Mietpreisspiegel schätzen, wenn keine Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Liste bestehen; §§ 249 Abs. 2 Satz 1, 254 Abs. 2 Satz 1 BGB; 287 ZPO

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwagenkosten - Mängel in der Schätzungsgrundlage

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwagenkosten - Schätzungsgrundlage

  • rewis.io

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der Mietwagenkosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der Mietwagenkosten

  • captain-huk.de

    Zur Einholung eines Sachverständigengutachtens bei konkreten Einwendungen gegen die Mietwagenkosten bzw. gegen die Schätzungsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen bei konkret aufgezeigten, auf Mängel der Schätzungsgrundlage hinweisenden Tatsachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Zur Schätzung von Mietwagenkosten auf Grundlage von Listen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schätzung von Mietwagenkosten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entscheidung zu Mietwagenkosten - Konkreter Tatsachenvortrag zu Mängeln der Schätzungsgrundlage

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mietwagenkosten: Konkreter Tatsachenvortrag zu Mängeln der Schätzungsgrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1109
  • MDR 2011, 845
  • NZV 2011, 431
  • VersR 2011, 1026
 
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Wird zitiert von ... (183)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Die Schadensschätzung, die der Tatrichter nach freiem Ermessen vorzunehmen hat, unterliegt nur einer beschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht dahingehend, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Acht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (BGH, Urteile vom 17. Mai 2011 - VI ZR 142/10, NJW-RR 2011, 1109 Rn. 7 und vom 18. Februar 1993 - III ZR 23/92, NJW-RR 1993, 795, 796, jeweils mwN).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (st. Rspr., vgl. Senatsurteile vom 7. Juni 2009 - VI ZR 110/08, BGHZ 181, 242 Rn. 10; vom 17. Mai 2011 - VI ZR 142/10, VersR 2001, 1026 Rn. 7 und vom 27. März 2012 - VI ZR 40/10, zVb Rn. 6, jeweils mwN).
  • BGH, 07.03.2013 - III ZR 231/12

    Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund

    Eine solche liegt im pflichtgemäßen Beurteilungsermessen des Tatrichters und ist durch das Revisionsgericht nur beschränkt dahingehend nachprüfbar, ob die Vorinstanz erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Acht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (z.B. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, NJW 2012, 2427 Rn. 65 und Versäumnisurteil vom 17. Mai 2011 - VI ZR 142/10, NJW-RR 2011, 1109 Rn. 7 mwN).

    Diese Berechnungsmethode ist, da § 287 ZPO eine bestimmte Schätzungsgrundlage nicht vorgibt (BGH, Versäumnisurteil vom 17. Mai 2011 aaO), nicht zu beanstanden.

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