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   OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 3 U 21/10   

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https://dejure.org/2010,30981
OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 3 U 21/10 (https://dejure.org/2010,30981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.07.2010 - 3 U 21/10 (https://dejure.org/2010,30981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 3 U 21/10 (https://dejure.org/2010,30981)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 2 Nr 1 AHB, § 4 AHB, § 150 Abs 1 VVG
    Haftpflichtversicherung: Darlegungs- und Beweislast für die vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens nach § 4 II Nr. 1 AHB

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast für die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 AHB (hier: Schlag gegen eine Schaufensterscheibe)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haftpflichtversicherung - Beschädigung Schaufensterscheibe

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 II Nr. 1
    Kein Vorsatzausschluss nach § 4 II Nr. 1 AHB bei Schlag des VN gegen eine Schaufensterscheibe nach einem Streit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1314
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97

    Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 3 U 21/10
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der Vorsatz des Schädigers auch die Schadensfolgen umfassen muss (ständige Rechtsprechung, BGH VersR 1998, 1011 = NJW-RR 1998, 1321), jedoch bedarf es auch einer konkreten Feststellung zur Frage der vorsätzlichen Herbeiführung des Schadens; dabei sind auch Umstände, die die Schuldfähigkeit beeinträchtigen (BGH a. a. O., Juris Rn 11) im Rahmen der Abgrenzung von grober Fahrlässigkeit zu bedingtem Vorsatz zu berücksichtigen.
  • OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16

    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher

    - Die genannten subjektiven Elemente können fehlen, wenn der Schadensverursacher insoweit in "gutem Glauben" gehandelt habe (OLG Hamm, Urt. v. 27.03.2013 - 11 U 25/12 [BeckRS 2013, 9145]), typische Verhaltensweisen in besonderen Situationen (OLG Koblenz, r+s 2014, 154), oder Einschränkungen der Einsichts- oder Hemmungsfähigkeit vorlägen (OLG Frankfurt, Urt. v. 02.07.2010 - 3 U 21/10 [BeckRS 2011, 24553]).
  • OLG München, 24.05.2019 - 10 U 500/16

    Vollkaskoversicherung - Haftungsausschluss wegen Teilnahme an einer

    Die genannten subjektiven Elemente können fehlen, wenn der Schadensverursacher insoweit in "gutem Glauben" gehandelt hat (OLG Hamm, Urt. v. 27.03.2013 - 11 U 25/12 [BeckRS 2013, 9145]), typische Verhaltensweisen in besonderen Situationen (OLG Koblenz, r+s 2014, 154), oder Einschränkungen der Einsichts- oder Hemmungsfähigkeit vorlagen (OLG Frankfurt, Urt. v. 02.07.2010 - 3 U 21/10 [BeckRS 2011, 24553]).
  • OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13

    Privathaftpflichtversicherung: Feststellungsinteresse des geschädigten Dritten

    Im Falle eines erfolgreichen Haftpflichtprozesses der Klägerin gegen den Versicherungsnehmer der Beklagten müsste die Klägerin u.U. mangels Bindungswirkung dieser Feststellungen erneut Deckungsklage erheben; erst in diesem - nachlaufenden - Deckungsprozess wäre dann u.U. Beweis zu erheben über die streitige Frage, ob die Voraussetzungen für einen Risikoausschluss nach § 103 VVG vorlagen oder nicht (vgl. BGH, Urteil v. 29.10.2008, IV ZR 272/06, VersR 2009, 517; OLG Frankfurt, Urteil v. 02.07.2010, 3 U 21/10, VersR 2011, 1314).
  • OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 41/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlagevermittlung: Aufklärung über Rückvergütungen durch

    Soweit sich der Beklagte auf die Entscheidung des OLG Celle vom 04.08.2010, Az. 3 U 21/10, beruft, betraf diese Entscheidung insofern einen anderen Sachverhalt, als im dortigen Fall der Emissionsprospekt erst nach Zeichnung der Anlage übergeben worden war und daher als Mittel der Aufklärung von vornherein ausschied.
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