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   OLG Köln, 18.04.2011 - I-5 U 21/11   

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https://dejure.org/2011,18561
OLG Köln, 18.04.2011 - I-5 U 21/11 (https://dejure.org/2011,18561)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.04.2011 - I-5 U 21/11 (https://dejure.org/2011,18561)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. April 2011 - I-5 U 21/11 (https://dejure.org/2011,18561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
    Schmerzensgeld bei ungewollter Schwangerschaft nach Behandlungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei ungewollter Schwangerschaft aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1325
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 17.01.1985 - 20 O 142/84
    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2011 - 5 U 21/11
    Der Entscheidung lagen - wiederum anders als hier - zum einen mehrere gravierende Versäumnisse der Ärzte zugrunde, des weiteren hatte die seelische Belastung der Mutter ausnahmsweise Krankheitswert erreicht, die zu einem Rentenverfahren führte (vgl. auch die von der Klägerin angeführte Landgericht Berlin NJW 1985, 2200: 10.000 DM Schmerzensgeld wegen einer ausgetragenen ungewollten Schwangerschaft).
  • OLG Oldenburg, 02.07.1991 - 5 U 23/91

    Schmerzensgeld; Fehlerhafte ärztliche Aufklärung; Circumcision;

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2011 - 5 U 21/11
    Soweit die Klägerin demgegenüber auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (VersR 1992, 1005 f.) abhebt, nach der wegen der Einschränkung der Sexualfunktion ein Schmerzensgeld von 5.000 EUR zuerkannt worden sei, übersieht sie, dass der Kläger in diesem Fall infolge des Behandlungsfehlers noch weitergehende Behandlungen über sich ergehen lassen musste mit drei operativen Folgeeingriffen.
  • OLG Braunschweig, 26.06.2007 - 1 U 11/07

    Nichtvornahme eines Schwangerschaftstests vor Beginn einer Therapie mit einem

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2011 - 5 U 21/11
    Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLGR 2008, 11 ff.) erkannte im Jahr 2007 auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 9.000 EUR, weil der Behandler trotz bestehender Unsicherheit über das Vorliegen einer Schwangerschaft zu deren Ausschluss vor Beginn der Therapie mit einem Ovulationshemmer-Medikament fehlerhaft keinen Schwangerschaftstest veranlasste; dieser Behandlungsfehler war ursächlich für einen drei Wochen später durchgeführten Schwangerschaftsabbruch.
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02

    Arzthaftung: Unterlassene Rücklaufkontrolle eines zytogenetischen

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2011 - 5 U 21/11
    Das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLGR 2005, 5 ff.) schließlich hatte im Jahr 2004 ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR zugesprochen für einen aus ärztlichem Verschulden verhinderten Schwangerschaftsabbruch aus embryopathischer Indikation bei Geburt eines behinderten Kindes, was zu schwersten Depressionen bei der Mutter führte.
  • OLG Frankfurt, 03.03.1995 - 24 U 311/93

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch bei unterlassener Kenntnisnahme eines

    Auszug aus OLG Köln, 18.04.2011 - 5 U 21/11
    Das Oberlandesgericht Frankfurt (VersR 1996, 101 f.) hatte im Jahre 1995 wegen der entstandenen physischen und psychischen Belastungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 DM zugesprochen nach einem operativen Schwangerschaftsabbruch aufgrund unzureichend abgeklärter "verhaltener Fehlgeburt"; ob dabei gleichsam fahrlässig die noch lebende Leibesfrucht abgetrieben wurde, konnte zu Lasten der Patientin nicht mehr geklärt werden.
  • LG Heidelberg, 01.08.2012 - 4 O 79/07

    Arzthaftung: Behandlungsfehler bei Implantation eines Verhütungsimplantats

    c) Das OLG Köln hat die durch den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft, die durch ein ärztliches Fehlverhalten verursacht worden war, eingetretenen psychischen Folgen auch unter dem Gesichtspunkt eines massiven und belastenden Entscheidungskonfliktes vor dem Hintergrund religiöser Überzeugungen bei einer bereits zuvor magersüchtigen Patientin mit 4.500,00 EUR bewertet (OLG Köln VersR 2011, 1325).
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