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   OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10 - 16   

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https://dejure.org/2010,13422
OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10 - 16 (https://dejure.org/2010,13422)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.10.2010 - 5 U 88/10 - 16 (https://dejure.org/2010,13422)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 5 U 88/10 - 16 (https://dejure.org/2010,13422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglistiges Verschweigen von Vorschäden in der Fahrzeugversicherung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28 Abs. 3; BGB § 166
    Die Arglist eines Erklärungsgehilfen wird dem VN bei bewusst ungeprüftem Unterschreiben des ausgefüllten Schadensanzeigeformulars zugerechnet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arglistiges Verschweigen von Vorschäden in der Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die Arglist eines Erklärungsgehilfen bei bewusst ungeprüftem Unterschreiben des bereits ausgefüllten Schadenanzeigeformulars wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1511
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10
    Aus der Sicht des Erklärungsempfängers erscheint das vom Versicherungsnehmer unterschriebene Formular als dessen Erklärung und nicht als die eines mit der Erfüllung von Obliegenheiten betrauten Dritten (BGH, Urt. v. 14.12.1994 - IV ZR 304/93 - VersR 1995, 281; Senat, Urt. v. 12.07.2006 - 5 U 6/06-1 - VersR 2007, 532).

    Die Zurechnung von subjektiven Mängeln, die der Erklärungsgehilfe verursacht habe, komme der Haftung für einen Erfüllungsgehilfen gleich, die das Versicherungsrecht nicht kenne (BGH, Urt. v. 14.12.1994 - IV ZR 304/93 - VersR 1995, 281).

    Die Entscheidung weicht teilweise von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.12.1994 - IV ZR 304/93 - VersR 1995, 281 ab.

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 6/06

    Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10
    Aus der Sicht des Erklärungsempfängers erscheint das vom Versicherungsnehmer unterschriebene Formular als dessen Erklärung und nicht als die eines mit der Erfüllung von Obliegenheiten betrauten Dritten (BGH, Urt. v. 14.12.1994 - IV ZR 304/93 - VersR 1995, 281; Senat, Urt. v. 12.07.2006 - 5 U 6/06-1 - VersR 2007, 532).

    Hierfür ist maßgeblich, wie begründet diese Hoffnung war (vgl. Senat, Urt. v. 12.07.2006 - 5 U 6/06-1 - VersR 2007, 532 m.w.N.; Grundmann in: MünchKommBGB, 4. Aufl., § 276 Rn. 161).

  • BGH, 12.12.2007 - IV ZR 40/06

    Begriff der Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10
    Dieses positive Wissen um die die Obliegenheit auslösenden Umstände muss der Versicherer, will er sich auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit berufen, beweisen (BGH, Urt. v. 16.09.2009 - IV ZR 246/08 - VersR 2009, 1659; BGH, Beschl. v. 12.12.2007 - IV ZR 40/06 - VersR 2008, 484; BGH, Urt. v. 13.12.2006 - IV ZR 252/05 - VersR 2007, 389).

    Deshalb begründet der Bundesgerichtshof in der oben genannten Entscheidung (Beschl. v. 12.12.2007 - IV ZR 40/06 - VersR 2008, 484) die Ablehnung einer Obliegenheitsverletzung damit, es gebe nichts, worüber der Versicherungsnehmer nach seinem Kenntnisstand seinen Versicherer aufklären könne.

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 252/05

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit bei Kenntnis des Versicherungsnehmers von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10
    Dieses positive Wissen um die die Obliegenheit auslösenden Umstände muss der Versicherer, will er sich auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit berufen, beweisen (BGH, Urt. v. 16.09.2009 - IV ZR 246/08 - VersR 2009, 1659; BGH, Beschl. v. 12.12.2007 - IV ZR 40/06 - VersR 2008, 484; BGH, Urt. v. 13.12.2006 - IV ZR 252/05 - VersR 2007, 389).

    Er muss sich über die Tatsachen, zu denen der Versicherer berechtigt Auskunft verlangt, gegebenenfalls erkundigen (BGH, Urt. v. 13.12.2006 - IV ZR 252/05 - VersR 2007, 389; BGH, Urt. v. 21.04.1993 - IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10
    Die Antwort soll gewährleisten, dass der Versicherer in die Lage versetzt wird, die sachgemäßen Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalls zu treffen (BGH, Urt. v. 21.04.1993 - IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828).

    Er muss sich über die Tatsachen, zu denen der Versicherer berechtigt Auskunft verlangt, gegebenenfalls erkundigen (BGH, Urt. v. 13.12.2006 - IV ZR 252/05 - VersR 2007, 389; BGH, Urt. v. 21.04.1993 - IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828).

  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10
    Das arglistige Verhalten liegt gerade darin, dass dem Erklärenden, was ihm auch bewusst war, jegliche zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlte und er gleichwohl diesen Umstand gegenüber dem anderen Teil verschwieg (BGH, Urt. v. 08.05.1980 - IVa ZR 1/80 - NJW 1980, 2460; BGH, Urt. v. 11.05.2001 - V ZR 14/00 - NJW 2001, 2326; Wandt in: MünchKomm(VVG), § 28 Rdn. 302).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 5 U 614/07

    Vorschaden verschwiegen: Anspruchsverlust in Kasko

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10
    Es ist für den Versicherungsnehmer leicht zu erkennen, dass der Versicherer ein offenkundiges Interesse daran hat zu erfahren, ob Vorschäden vorlagen, ob und wie die für notwendig gehaltenen Reparaturen vorgenommen worden sind, und entsprechende Belege zu erhalten, damit die Höhe der von ihm zu leistenden Entschädigung richtig festgelegt werden kann (Senat, Urt. v. 30.04.2008 - 5 U 614/07-58).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10
    Das arglistige Verhalten liegt gerade darin, dass dem Erklärenden, was ihm auch bewusst war, jegliche zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlte und er gleichwohl diesen Umstand gegenüber dem anderen Teil verschwieg (BGH, Urt. v. 08.05.1980 - IVa ZR 1/80 - NJW 1980, 2460; BGH, Urt. v. 11.05.2001 - V ZR 14/00 - NJW 2001, 2326; Wandt in: MünchKomm(VVG), § 28 Rdn. 302).
  • BGH, 14.03.2007 - IV ZR 102/03

    Rechtsfolgen der Übertragung der Pflichten des Versicherungsnehmers auf einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10
    Grundsatz der Repräsentantenhaftung ist auch, dass der Versicherungsnehmer sich das Repräsentantenverhalten nur insoweit zurechnen lassen muss, als er den Dritten an seine Stelle hat treten lassen (BGH, Urt. v. 14.03.2007 - IV ZR 102/03 - VersR 2007, 673).
  • BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99

    Beweislast für Fälschung der Unterschrift bei Mikroverfilmung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.10.2010 - 5 U 88/10
    Außerdem ist nach der Rechtsprechung Wissensvertreter derjenige, den der Geschäftsherr dazu berufen hat, im Rechtsverkehr für ihn bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls weiterzugeben (BGH, Urt. v. 21.06.2000 - IV ZR 157/99 - VersR 2000, 1133).
  • OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 5 U 272/08

    BU-Zusatzversicherung - Nichtangabe Pollenallergie im Antrag

  • OLG Hamm, 30.09.1996 - 6 U 222/95

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Kaskoversicherers eines

  • OLG Saarbrücken, 15.01.2003 - 5 U 261/02

    Leistungsfreiheit des Vollkaskoversicherers bei unfallursächlichen Reifenmängeln

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Schaden durch

  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

  • BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08

    Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für

  • LG Saarbrücken, 21.06.2016 - 14 S 32/15

    Kfz-Kaskoversicherung, Wissenszurechnung, Erkundigungspflicht, Eheleute

    Dann wird der Familienangehörige damit betraut an Stelle des Versicherungsnehmers den Pkw betreffende Umstände zur Kenntnis zu nehmen (Saarl. OLG, Urteil vom 15. Januar 2003 - 5 U 261/02-25, RuS 2003, 147; Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10 - 16, VersR 2011, 1511 ; OLG Bamberg, RuS 2005, 459 (Ls.) = BeckRS 2009, 16615).

    Das macht sie insoweit zur Wissensvertreterin, deren Kenntnis sich der Kläger analog § 166 BGB zurechnen lassen muss (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10 - 16, VersR 2011, 1511 ; OLG Bamberg, RuS 2005, 459).

    Es reicht aus, dass er einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem er Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter Deckungsansprüche ausräumen will und weiß, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2009 - IV ZR 62/07, VersR 2009, 968 ; Saarl. OLG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511 ; Wandt, in MünchKomm- VVG , 1. Aufl., § 28 Rn. 302).

    Das arglistige Verhalten liegt gerade darin, dass dem Erklärenden, was ihm auch bewusst war, jegliche zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlte und er gleichwohl diesen Umstand gegenüber dem anderen Teil verschwieg (Saarl. OLG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511 ; vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 - IVa ZR 1/80, NJW 1980, 2460 ; Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, NJW 2001, 2326 ; Wandt in: MünchKomm- VVG , 1. Aufl., § 28 Rn. 302).

    Dabei genügt es, wenn der arglistig Handelnde es zumindest billigend in Kauf nimmt, dass die ins Blaue hinein gemachten Angaben für den Versicherer nachteilige Auswirkungen haben können, er also dessen freie rechtsgeschäftliche Willensentscheidung unlauter beeinflusst: Sowohl für das Bewusstsein der Obliegenheitsverletzung als auch der nachteiligen Auswirkung für den Versicherer genügt folglich bedingter Vorsatz, wenn Angaben "ins Blaue hinein" erfolgen, mit deren Unrichtigkeit der Erklärende rechnet (Saarl. OLG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511 ; Rixecker, in: Römer/Langheid, a.a.O., § 28 Rn. 104).

    Ist der Kläger nämlich so zu behandeln, als habe er selbst beim Ausfüllen des Schadensanzeigeformulars die verschwiegenen Vorschäden gekannt, folgt daraus zugleich, dass er wusste oder doch mit der Möglichkeit rechnen musste, dass dadurch die Entscheidung des Versicherers beeinflusst werden würde (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1989 - V ZR 246/87, BGHZ 109, 327 Saarl. OLG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511 ).

    Vielmehr setzt er in diesen Fällen - und so auch hier - einen konkreten Zurechnungstatbestand, der auch die Elemente der Arglist erfasst (Saarl. OLG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10 - 16, VersR 2011, 1511 ).

    Dadurch wird nicht nur verhindert, dass ein rein formaler Unterschied entscheidende und ihm nicht zustehende Bedeutung erlangt, sondern es wird zugleich verhindert, dass - gerade auch im Zusammenwirken von Ehegatten - ein formaler Weg zur Verfügung steht, in der Praxis nicht beweisbare, bewusste Aufklärungspflichtverletzungen folgenlos vornehmen zu können (Saarl. OLG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10 - 16, VersR 2011, 1511 ; vgl. auch OLG Bamberg, RuS 2005, 459).

    Für diese Erwägungen ist indes kein Raum, wenn der Versicherungsnehmer seine Aufklärungspflicht arglistig verletzt, er mithin nicht schutzwürdig ist, zumal in seinem solchen Fall nicht davon auszugehen ist, dass sich der arglistig handelnde Versicherungsnehmer durch eine förmliche Warnung in einem Vordruck von seinem Vorhaben abbringen lassen würde (Kammerurteil vom 6. September 2011 - 14 S 2/11, VersR 2012, 98 ; Saarl. OLG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10 - 16, VersR 2011, 1511 ; OLG Köln, VersR 2013, 1428 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2014 - IV ZR 306/13, BGHZ 200, 286 zu § 19 Abs. 5 WG ).

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 34/23

    Wer lügt, verliert!

    Es genügt aber, wenn der arglistig Handelnde es zumindest billigend in Kauf nimmt, dass die ins Blaue hinein gemachten Angaben für den Versicherer nachteilige Auswirkungen haben können, er also dessen freie rechtsgeschäftliche Willensentscheidung unlauter beeinflusst; sowohl für das Bewusstsein der Obliegenheitsverletzung als auch der nachteiligen Auswirkung für den Versicherer genügt bedingter Vorsatz, wenn Angaben ins Blaue hinein erfolgen (Senat, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511; KG, RuS 2015, 66; Armbrüster, in: Prölss/Martin a.a.O., § 28 Rn. 199; Wandt in: MünchKomm-VVG a.a.O., § 28 Rn. 310; Rixecker, in: Langheid/Rixecker a.a.O., § 28 Rn. 104; allgemein auch BGH, Urteil vom 14. Juni 2019 - V ZR 73/18, VersR 2020, 626).

    Einer Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Rechtsfolge der vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit bedurfte es im Hinblick auf die Arglist des Klägers nicht (Senat, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511; Urteil vom 2. September 2020 - 5 U 94/19, VersR 2020, 1372; OLG Rostock, VersR 2020, 690; Felsch, in: Hk-VVG a.a.O., § 28 Rn. 214; vgl. zu § 19 Abs. 5 VVG BGH, Urteil vom 12. März 2014 - IV ZR 306/13, BGHZ 200, 286 Rn. 17).

  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

    Es trifft zwar zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat angeschlossen hat, schon der objektive Tatbestand der Verletzung einer Aufklärungsobliegenheit die - vom Versicherer zu beweisende - Kenntnis des Versicherungsnehmers von der anzugebenden Tatsache voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2006 - IV ZR 252/05, VersR 2007, 389; Beschluss vom 12. Dezember 2007 - IV ZR 40/06, VersR 2008, 484; Urteil vom 16. September 2009 - IV ZR 246/08, VersR 2009, 1659; Senat, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511); ebenso, dass dabei in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Schadenanzeige durch einen anderen als den Versicherungsnehmer unterschrieben wird und keine eigene oder auf Weisung des Versicherungsnehmers gefertigte Erklärung (vgl. § 166 Abs. 2 BGB) vorliegt, grundsätzlich auf den Kenntnisstand des Wissenserklärungsvertreters abzustellen ist (§ 166 Abs. 1 BGB; OLG Köln, VersR 2003, 57; OLG Nürnberg, ZfS 1997, 378; OLG Hamm, RuS 1996, 129; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 157).

    Das arglistige Verhalten liegt gerade darin, dass dem Erklärenden, was ihm auch bewusst war, jegliche zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlte und er gleichwohl diesen Umstand gegenüber dem anderen Teil verschwieg (BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 - IVa ZR 1/80, NJW 1980, 2460; Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, NJW 2001, 2326; Senat, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511; Wandt in: MünchKomm-VVG 3. Aufl., § 28 Rn. 310).

    Dabei genügt es, wenn der arglistig Handelnde es zumindest billigend in Kauf nimmt, dass die ins Blaue hinein gemachten Angaben für den Versicherer nachteilige Auswirkungen haben können, er also dessen freie rechtsgeschäftliche Willensentscheidung unlauter beeinflusst; sowohl für das Bewusstsein der Obliegenheitsverletzung als auch der nachteiligen Auswirkung für den Versicherer genügt bedingter Vorsatz, wenn Angaben ins Blaue hinein erfolgen (Senat, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511; KG, RuS 2015, 66; Armbrüster, in: Prölss/Martin a.a.O., § 28 Rn. 199; Wandt in: MünchKomm-VVG a.a.O., § 28 Rn. 310; Rixecker, in: Langheid/Rixecker a.a.O., § 28 Rn. 104).

    Einer Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG bedurfte es im Hinblick auf die Arglist der Klägerin nicht (Senat, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511; Urteil vom 2. September 2020 - 5 U 94/19, VersR 2020, 1372; OLG Rostock, VersR 2020, 690).

  • OLG Brandenburg, 31.08.2020 - 11 U 70/17

    Zu den Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers in der

    Dafür genügt es, wenn der Versicherungsnehmer die Verletzung der Obliegenheit für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, wobei von ihm - weil es um subjektive Umstände aus seiner Sphäre geht - eine substanziierte Einlassung erwartet wird (so Wohlthat, r+s 2019, 549, 553 f. und 560, m.w.N. vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 06.10.2010 - 5 U 88/10, juris-Rdn. 37, juris = BeckRS 2011, 18062).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/19

    1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im

    Gemessen daran, hat der Kläger arglistig gehandelt, wobei er sich auch insoweit für den - von ihm selbst nicht behaupteten - Fall, dass das Verweigern der weiteren Auskünfte mit ihm nicht abgesprochen gewesen sein sollte, das Verhalten seines bei der Schadensabwicklung als Wissenserklärungsvertreter agierenden Rechtsanwalts zurechnen lassen muss (zur Zurechnung der Arglist des Wissenserklärungsvertreters Senat, Urteil vom 06.10.2010 - 5 U 88/10 - VersR 2011, 1511; OLG Rostock, VersR 2020, 690; OLG Köln, VersR 2014, 1452).

    Einer Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG bedurfte es im Hinblick auf die Arglist des Klägers nicht (Senat, Urteil vom 06.10.2010 - 5 U 88/10 - VersR 2011, 1511; OLG Rostock, VersR 2020, 690).

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19

    1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen,

    Das arglistige Verhalten läge dann gerade darin, dass dem Erklärenden, was ihm auch bewusst war, jegliche zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlte und er gleichwohl diesen Umstand gegenüber dem anderen Teil verschwieg (Senat, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511; vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 - IVa ZR 1/80, NJW 1980, 2460; Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 14/00, NJW 2001, 2326).
  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 94/20

    1. Verweigert sich der anwaltlich vertretene Versicherungsnehmer im

    Gemessen daran, hat der Kläger arglistig gehandelt, wobei er sich auch insoweit für den - von ihm selbst nicht behaupteten - Fall, dass das Verweigern der weiteren Auskünfte mit ihm nicht abgesprochen gewesen sein sollte, das Verhalten seines bei der Schadensabwicklung als Wissenserklärungsvertreter agierenden Rechtsanwalts zurechnen lassen muss (zur Zurechnung der Arglist des Wissenserklärungsvertreters Senat, Urteil vom 06.10.2010 - 5 U 88/10 - VersR 2011, 1511 ; OLG Rostock, VersR 2020, 690 ; OLG Köln, VersR 2014, 1452 ).

    Einer Belehrung nach § 28 Abs. 4 VVG bedurfte es im Hinblick auf die Arglist des Klägers nicht (Senat, Urteil vom 06.10.2010 - 5 U 88/10 - VersR 2011, 1511 ; OLG Rostock, VersR 2020, 690 ).

  • LG Saarbrücken, 24.09.2013 - 14 O 122/13

    Hausratversicherung: Leistungsausschluss bei Verschweigen der Abgabe einer

    Sollte der Antragsteller im übrigen seine Antwort auf die Frage der Antragsgegnerin nach eidesstattlichen Versicherungen tatsächlich - wie von ihm behauptet - ohne gehöriges Überlegen, gewissermaßen ins Blaue hinein, getätigt haben, was die von ihm geäußerten Umstände nahelegen, wäre auch das ein zur Leistungsfreiheit führendes arglistiges Verhalten (vgl. Saarl. OLG, Urt. v. 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511).

    Eine solche Belehrung ist nämlich entbehrlich, wenn der Versicherungsnehmer - wie hier - die Obliegenheit arglistig verletzt hat (Saarl. OLG, Urt. v. 6. Oktober 2010 - 5 U 88/10-16, VersR 2011, 1511; OLG Köln, MDR 2013, 1037; Kammerurt.

  • LG Berlin, 03.06.2013 - 44 O 159/12

    Zur Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung durch Falschangaben zur

    Unabhängig davon, macht sich der Versicherungsnehmer die Angaben im Schadenformular zu Eigen, auch wenn er dies nicht selbst ausgefüllt hat (vergl. Saarländisches OLG Saarbrücken, VersR 2011, 1511 - 1515).

    Dabei genügt es, wenn der arglistig Handelnde es zumindest billigend in Kauf nimmt, dass die ins Blaue hinein gemachten Angaben für den Versicherer nachteilige Auswirkungen haben können, er also dessen freie rechtsgeschäftliche Willensentscheidung unlauter beeinflusst (vergl. Saarl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 6.10.2020 - 5 U 88/10 -, 16, 5 U 88/10 - unter juris).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2013 - 12 U 157/12

    Rechtsschutzversicherung - Nachhaftungsfrist nach Beendigung des

    (c) Die Qualifizierung des Prozessbevollmächtigten des Klägers als dessen Wissensvertreter mit der Folge der Zurechnung seines Wissens nach § 166 BGB setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer seinen Wissensvertreter in nicht ganz untergeordneter Stellung zumindest in einem Teilbereich damit betraut hat, an seiner Stelle für das Versicherungsverhältnis rechtserhebliche Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen (BGH VersR 2005, 218; OLG Saarbrücken r + s 2011, 325, 327; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., 2010, § 28 Rdnr. 86).
  • OLG Hamm, 29.11.2017 - 20 U 18/17

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen arglistiger Täuschung über den

  • LG Saarbrücken, 06.09.2011 - 14 S 2/11

    Zum Verschweigen von Vorschäden an einem Wohnwagen gegenüber dem Privatgutachter

  • OLG Saarbrücken, 27.09.2017 - 5 U 43/16

    Leistungsfreiheit der Fahrzeugvollversicherung wegen arglistiger Verletzung der

  • OLG Saarbrücken, 04.12.2013 - 5 U 372/12

    Arglistige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit wegen Verschweigens von

  • OLG Rostock, 08.01.2020 - 4 U 136/19

    Wohngebäudeversicherung: Zurechnung von Falschangaben eines Handwerkers des

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