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   BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08   

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https://dejure.org/2010,8085
BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08 (https://dejure.org/2010,8085)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2010 - IV ZR 265/08 (https://dejure.org/2010,8085)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - IV ZR 265/08 (https://dejure.org/2010,8085)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG, § 3 ZPO, § 9 ZPO
    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungs- oder Pflegeversicherungsvertrages

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG, § 3 ZPO, § 9 ZPO
    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungs- oder Pflegeversicherungsvertrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen auf die Wertfestsetzung bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen von Pflegedienstleistungen aus versicherter Zeit nach der Kündigung

  • rewis.io

    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungs- oder Pflegeversicherungsvertrages

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschwerdewert einer Nichtzulassungsbeschwerde: Streit über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungs- oder Pflegeversicherungsvertrages

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 3; ZPO § 9
    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde wegen zu geringen Beschwerdewerts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 9; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Auswirkungen auf die Wertfestsetzung bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen von Pflegedienstleistungen aus versicherter Zeit nach der Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde (Wert der Beschwer)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages bei daneben geltend gemachten Leistungsansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 237
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 171/01

    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung des Fortbestandes eines

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08
    b) Daneben sind geltend gemachte oder angekündigte, jedoch noch nicht rechtshängige Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers mit Blick auf ihre noch ausstehende Klärung zu 50% in die Wertfestsetzung einzustellen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430 unter II und vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21).

    Ob von den behaupteten Krankheitskosten 1.364,11 EUR abzuziehen wären, die aus ärztlichen Leistungen und Rezeptbelieferungen nach dem Tag der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2001 aaO), dem 24. August 2008, herrühren, und ob aus dem gleichen Grunde das Pflegegeld für die Monate September und Oktober 2008 außer Betracht bleiben müsste, kann offen bleiben.

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 258/99

    Berechnung der Beschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes einer

    Auszug aus BGH, 08.12.2010 - IV ZR 265/08
    b) Daneben sind geltend gemachte oder angekündigte, jedoch noch nicht rechtshängige Leistungsansprüche des Versicherungsnehmers mit Blick auf ihre noch ausstehende Klärung zu 50% in die Wertfestsetzung einzustellen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 3. Mai 2000 - IV ZR 258/99, VersR 2000, 1430 unter II und vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 171/01, NVersZ 2002, 21).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 37/11

    Streitwertbemessung: Feststellung des Bestehens eines privaten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages gemäß den §§ 3 und 9 ZPO nach der 3, 5-fachen Jahresprämie festzusetzen (Beschlüsse vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95, r+s 1996, 332; vom 8. Dezember 2010 - IV ZR 296/08, VersR 2011, 237 f.) abzüglich des bei positiven Feststellungsklagen üblichen Abschlags von 20%.
  • OLG Köln, 20.09.2013 - 20 U 193/12

    Rückforderung physiotherapeutischer Leistungen durch den privaten

    Er setzt sich zusammen aus dem Wert der Feststellungsklage zuzüglich der Hälfte der von dem Kläger mit Schriftsatz vom 4. Juli 2013 angekündigten, aber noch nicht rechtshängigen Leistungsansprüche (vgl. hierzu BGH BeckRS 2010, 30937) sowie dem Wert der Widerklage.
  • BGH, 04.09.2019 - IV ZR 40/19

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund des nicht erreichten

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages gemäß § 3 und § 9 ZPO nach der 3, 5-fachen Jahresprämie abzüglich des bei positiven Feststellungsklagen üblichen Abschlags von 20 % festzusetzen (Senatsbeschlüsse vom 18. November 2015 - IV ZR 154/15, juris Rn. 2; vom 9. November 2011 - IV ZR 37/11, VersR 2012, 336 Rn. 3; vom 8. Dezember 2010 - IV ZR 265/08, VersR 2011, 237 Rn. 2; vom 15. Mai 1996 - IV ZR 337/95, r+s 1996, 332 [juris Rn. 4]).
  • OLG Hamm, 28.11.2016 - 6 W 28/16

    Streitwert der Klage eines Versicherungsnehmers in der

    Die Beklagte kann eine Herabsetzung des Streitwerts nicht mit der Erwägung erreichen, dass sich bei einer Feststellungsklage gerichtet auf Fortbestand eines Krankentagegeldvertrages der regelmäßig anzusetzende Streitwert auf die Höhe der dreieinhalbfachen Jahresprämie belaufe (BGH VersR 2011, 237).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2011 - 9 W 19/11

    Gerichtskosten: Streitwertfestsetzung bei geltend gemachtem Nichtbestehen eines

    d) In der Rechtsprechung wird bei Feststellungsklagen, mit denen das Bestehen eines Versicherungsvertrages geltend gemacht wird, teilweise der 3, 5-fache Jahresbetrag der Versicherungsprämien als Streitwert angenommen (vgl. beispielsweise BGH, Versicherungsrecht 2011, 237).
  • OLG Köln, 06.08.2019 - 9 W 37/19

    Streitwert einer Feststellungsklage zum Fortbestand einer

    Soweit die Beklagte in ihrer Beschwerdebegründung auf den Beschluss des BGH vom 08.12.2010 (IV ZR 265/08 = VersR 2011, 237) zur Begründung ihrer Auffassung verweist, der Streitwert für den Feststellungsantrag sei nach der 3, 5-fachen Jahresprämie festzusetzen, verfängt dies nicht.
  • KG, 12.08.2014 - 6 W 105/14

    Feststellungsklage über den Fortbestand einer Unfallversicherung

    Bei der Krankenversicherung wird auf den 3, 5-fachen Betrag der Jahresprämie mit einem Abschlag von 20% abgestellt (BGH VersR 2012, 336 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 3; NVersZ 2002, 21 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 2); bei der Krankentagegeldversicherung wird ebenso verfahren (vgl. BGH VersR 2011, 237 - zitiert nach juris: Rdnr. 2; NJW 2000, 2750 - zitiert nach juris: Rdnr. 5).
  • LG Saarbrücken, 20.07.2011 - 14 O 182/11

    Zum Vorliegen des Verfügungsgrundes bei der im Verfügungsverfahren begehrten

    Der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Krankenversicherungsvertrages ist gemäß den §§ 3 und 9 ZPO nach der 3, 5-fachen Jahresprämie festzusetzen (BGH VersR 2011, 237; OLG Frankfurt v. 10. Juli 2009, 3 W 43/09).
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