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   OLG Hamm, 12.05.2010 - I-3 U 134/09   

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OLG Hamm, 12.05.2010 - I-3 U 134/09 (https://dejure.org/2010,11967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2010 - I-3 U 134/09 (https://dejure.org/2010,11967)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - I-3 U 134/09 (https://dejure.org/2010,11967)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
    Anforderungen an den Nachweis der Aufklärung des Patienten durch die Behandlungsseite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Klageabweisung von Arzthaftungsansprüchen wegen den Anforderungen entsprechender, umfassender Risikoaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 625
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
    a) An den der Behandlerseite obliegenden Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung dürfen keine unbillig hohen Anforderungen gestellt werden (BGH, VersR 1985, 361 ff.; Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 11. Aufl., Rdnr. 696 - jeweils m.w.N.).

    Ist einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht, kann dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung in der von ihm beschriebenen Weise geschehen ist - dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche nicht mehr erinnern (vgl. etwa : BGH, VersR 1985, 361 ff.; OLG Hamm, Senatsurteil vom 24.03.2004 - 3 U 209/03).

  • OLG Hamm, 22.03.1993 - 3 U 182/92

    Ärztliche Aufklärungspflicht; Nachweis; Ständige Durchführung von

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
    So kann es zur Überzeugungsbildung des Gerichtes von der Patientenunterrichtung in einem vertraulichen Arztgespräch im Einzelfall anerkanntermaßen ausreichen, wenn die ständige Praxis einer ordnungsgemäßen Aufklärung nachgewiesen wird und Indizien vorliegen, dass dies auch im konkreten Fall so gehandhabt worden ist (vgl. OLG Hamm, VersR 1995, 661; Geiß/Greiner, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl., C 134 m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
    Insofern trifft den Patienten die Darlegungslast, weshalb der späte Zeitpunkt der Aufklärung sein Entscheidungsrecht verkürzt hat (vgl. Steffen/Pauge, aaO, Rdnr. 695 m.w.N.); der Patient muss substantiiert darlegen, dass seine Entscheidungsfreiheit wegen der Kurzfristigkeit der Informationserteilung vor dem geplanten Eingriff nicht mehr gewährleistet war (BGH, VersR 1992, 96 ff. - juris-Rdnr. 16).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
    worden ist, die sich nicht verwirklicht haben (vgl. etwa: BGH, VersR 2000, 725 ff.- juris-Zif. 20; Steffen/Pauge, aaO, Rdnr. 533 m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
    - Erfolgt die Aufklärung des Patienten - wie hier nach den Feststellungen des Senates durch den Beklagten zu 2. - am Vortag der stationär durchgeführten Operation , muss sie zu einer Zeit stattfinden, zu der sie dem Patienten die Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes erlaubt - wobei etwaige Vorkenntnisse des Patienten aus früheren Gesprächen zu berücksichtigen sind (BGH, VersR 2007, 66 ff - juris - Rdnr. 10; Martis/Winkhart, AHR, 3. Aufl., Rdnr. A 1656).
  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
    Zwar ist zur Gewährleistung einer selbstbestimmten Patienteneinwilligung in einen invasiven Eingriff die Aufklärung des Patienten über konservative Behandlungsalternativen zu dem operativen Eingriff nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dann erforderlich, wenn die OP durch eine konservative Behandlung vermieden werden kann oder erst nach deren erfolgloser Vorschaltung indiziert ist; der Patient ist insbesondere zu informieren, "wenn anstelle der Operation zunächst alternativ die Fortsetzung der konservativen Behandlung in Frage kommt" (BGH, VersR 2000, 766 ff.).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
    Verlangt der Arzt vom Patienten die Entscheidung zur Operation schon zu einem früheren Zeitpunkt, schuldet er sie schon dann - wobei allerdings die Aufklärung nach den Umständen noch nachgeholt werden kann, wenn die innerliche Entscheidungsfreiheit des Patienten dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt ist (BGH, VersR 1992, 960 - juris-Rdnr. 15/16; Steffen/Pauge, aaO, Rdnr. 492).- Vorliegend war der Klägerin nach den glaubhaften Bekundungen des Beklagten zu 2. der ihr vorgeschlagene arthroskopischen und ggfls.
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00

    Auslagen des Betreuers - Aufwendungsersatz für Fotokopien

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
    Der Feststellung einer ständigen Aufklärungsübung des Arztes gerade in Verbindung mit einer erfolgten Dokumentation kommt - je nach deren Inhalt - eine Indizwirkung für das in Betracht kommende Aufklärungsgespräch zu (OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 79 ff. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 19.05.1993 - 13 U 138/92

    Beweislast bei Streit über Wirksamkeit einer Einverständniserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
    Nicht zuletzt hat die unstreitig unterzeichnete Einverständniserklärung vom 30.08.2004 als Privaturkunde die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (§§ 440 11, 416 ZPO), so dass die Klägerin als Patientin die Beweislast dafür trägt, die Erklärung sei nach ihrer Unterschriftsleistung durch nachträgliche Ergänzungen manipuliert worden (vgl. OLG Hamm, MedR 2006, 649; OLG Frankfurt, VersR 1994, 986 mit NichtannahmeB. des BGH vom 01.03.1994 - VI ZR 187/93).
  • BGH, 01.03.1994 - VI ZR 187/93
    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09
    Nicht zuletzt hat die unstreitig unterzeichnete Einverständniserklärung vom 30.08.2004 als Privaturkunde die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (§§ 440 11, 416 ZPO), so dass die Klägerin als Patientin die Beweislast dafür trägt, die Erklärung sei nach ihrer Unterschriftsleistung durch nachträgliche Ergänzungen manipuliert worden (vgl. OLG Hamm, MedR 2006, 649; OLG Frankfurt, VersR 1994, 986 mit NichtannahmeB. des BGH vom 01.03.1994 - VI ZR 187/93).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    In jedem Fall bedarf es einer verständnisvollen und sorgfältigen Abwägung der tatsächlichen Umstände, für die der Tatrichter einen erheblichen Freiraum hat (vgl. Senatsurteile vom 10. März 1981 - VI ZR 202/79, VersR 1981, 730, 731; vom 21. September 1982 - VI ZR 302/80, VersR 1982, 1193, 1194; vom 28. Februar 1984 - VI ZR 70/82, VersR 1984, 538, 539 f.; vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83, VersR 1985, 361, 362 und vom 28. Januar 2014 - VI ZR 143/13, VersR 2014, 588 Rn. 11, jeweils mwN; OLG Hamm, VersR 2011, 625, 626, mwN).
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 3/14

    Operation "relativ" indiziert - Patient muss besonders aufgeklärt werden

    Aus diesem Grund stellt die Existenz einer unterzeichneten Einwilligungserklärung auf einem individualisierbaren Aufklärungsbogen ein Indiz dafür dar, dass ein tatsächliches Aufklärungsgespräch über die Behandlung mit deren Risiken erfolgt ist (vgl. BGH VersR 1985, 361, 362; OLG Hamm VersR 2011, 625).
  • OLG Hamm, 15.02.2022 - 26 U 21/21

    Schmerzensgeldanspruch wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Fehlende

    Zwar kann der Arzt den Nachweis der Aufklärung stets auch anderweitig als durch die Dokumentation führen, wobei keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, Urt. v. 8.1.1985 - VI ZR 15/83 - NJW 1985, 1399 = VersR 1985, 361; OLG Hamm VersR 2011, 625).
  • KG, 13.03.2017 - 20 U 238/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungspflichtverletzung bezüglich alternativer

    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH, dass an den dem Arzt obliegenden Beweis einer ordnungsgemäßen Risikoaufklärung keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (s.o., vgl. BGH, Urteile vom 10. März 1981 - VI ZR 202/79, VersR 1981, 730, 731; vom 21. September 1982 - VI ZR 302/80, VersR 1982, 1193, 1194; vom 28. Februar 1984 - VI ZR 70/82, VersR 1984, 538, 539 f.; vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83, VersR 1985, 361, 362 und vom 28. Januar 2014 - VI ZR 143/13, VersR 2014, 588 Rn. 11, jeweils mwN; OLG Hamm, VersR 2011, 625, 626, mwN), kann es nicht als erwiesen angesehen werden, dass die Zeugin E... der Klägerin am 4. Juni 2009 mitgeteilt hat, dass deren Trachykardie neben einer Katheterablation auch mittels Medikamenten behandelt werden könne oder gar eine Behandlung ganz unterbleiben könne.
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 4 O 7000/11

    Klage einer Intersexuellen hat Erfolg

    Eine unvollständige Risikoaufklärung führt nach der Rechtsprechung nicht zu einer Haftung, wenn sich das nicht aufgeklärte Risiko nicht verwirklicht hat (BGH VersR 2000, 725 ff; OLG Hamm, Urt. v. 12.05.2010, Az. I-3 U 134/09 - zit. nach juris).
  • KG, 04.12.2014 - 20 U 246/13

    Arzthaftungsverfahren: Erfordernis der Feststellung einer unzureichenden

    (BGH Urteil vom 30.9.2014 - VI ZR 443/13; vgl. BGH Urteile vom 10. März 1981 - VI ZR 202/79, VersR 1981, 730, 731; vom 21. September 1982 - VI ZR 302/80, VersR 1982, 1193, 1194; vom 28. Februar 1984 - VI ZR 70/82, VersR 1984, 538, 539 f.; vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83, VersR 1985, 361, 362 und vom 28. Januar 2014 - VI ZR 143/13, VersR 2014, 588 Rn. 11, jeweils mwN; OLG Hamm, VersR 2011, 625, 626, mwN).
  • LG Bochum, 14.11.2018 - 6 O 383/16
    OLG Hamm VersR 2011, 625; OLG Hamm Beschlüsse vom 29.04.2008 - Az. 26 U 32/08 - und vom 06.02.2009 - Az. 26 U140/08 und vom 03.04.2009 - Az. 26 31/09 - und vom 07.01.2014 - Az. 26 U 160/13 sowie Urteil vom 19.06.2012 - Az. 26 U 188/11, OLG Oldenburg, Urteil vom 02.11.2005 - 5 U 69/05- und MedR 2010, 570 = VersR 2010, 1221).
  • LG Bielefeld, 27.10.2023 - 4 O 166/21
    Ist einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht, kann dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung in der von ihm beschriebenen Weise geschehen ist - dies auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Inhalt solcher Gespräche nicht mehr erinnern (OLG Hamm, VersR 2011, 625).
  • OLG Koblenz, 18.11.2014 - 5 U 907/14

    Operation unter Einsatz eines neuen technischen Geräts - Aufklärungspflicht

    Damit fehlt es am Zurechnungszusammenhang zwischen dem Aufklärungsversäumnis und der Verletzung, an die die Inanspruchnahme der Beklagten anknüpft (BGHZ 144, 1; BGHZ 168, 103; OLG Hamm VersR 2011, 625).
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