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   OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10   

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https://dejure.org/2010,4106
OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10 (https://dejure.org/2010,4106)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.12.2010 - 8 U 87/10 (https://dejure.org/2010,4106)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 8 U 87/10 (https://dejure.org/2010,4106)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    § 23 VVG
    Keine (nachträgliche) Gefahrerhöhung i.S.v. § 23 VVG, wenn der Fahrzeugschein - in dem Sonderfall eines Wechsel des Versicherers - sich bereits vor Abgabe der Vertragserklärung des VN im Fahrzeug befand

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug und Versichererwechsel

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug und Versichererwechsel

  • rabüro.de

    Zur Frage der Gefahrerhöhung durch Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23
    Keine nachträgliche Gefahrerhöhung durch eine dauerhafte Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Fahrzeug schon vor Abgabe der Vertragserklärung

  • captain-huk.de

    Keine Gefahrenerhöhung nach § 23 VVG, wenn sich der KfzSchein zum Zeitpunkt des Versicherungswechsels bereits im PKW befand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 23
    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug und Versichererwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz trotz Gefahrerhöhung - Der Fahrzeugschein sollte eigentlich nicht im Handschuhfach aufbewahrt werden

Besprechungen u.ä.

  • tp-partner.com (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerhaftes Belassen des Fahrzeugscheins im Kfz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 324
  • MDR 2011, 486
  • NZV 2011, 203
  • VersR 2011, 663
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Oldenburg, 23.06.2010 - 5 U 153/09

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei Aufbewahrung des Kfz-Scheins im

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10
    Ob der Senat angesichts der Urteile der Oberlandesgerichte Oldenburg vom 23. Juni 2010 (5 U 153/09) und Bremen vom 20. September 2010 (3 U 77/09) unverändert bei seiner bisherigen Rechtsprechung (z. B. VersR 2008, 204) bleibt, wonach die dauerhafte Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug eine nicht nur unerhebliche Gefahrerhöhung darstellt, bedarf keiner Entscheidung.

    Dabei stützt sie sich auch auf ein Urteil des OLG Oldenburg vom 23. Juni 2010 (5 U 153/09).

    Das vom Kläger in Bezug genommene Urteil des OLG Oldenburg vom 23. Juni 2010 (5 U 153/09) weicht, wie einzuräumen ist, von der bisherigen Senatsrechtsprechung ab.

  • OLG Bremen, 20.09.2010 - 3 U 77/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10
    Ob der Senat angesichts der Urteile der Oberlandesgerichte Oldenburg vom 23. Juni 2010 (5 U 153/09) und Bremen vom 20. September 2010 (3 U 77/09) unverändert bei seiner bisherigen Rechtsprechung (z. B. VersR 2008, 204) bleibt, wonach die dauerhafte Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug eine nicht nur unerhebliche Gefahrerhöhung darstellt, bedarf keiner Entscheidung.

    Zu ergänzen ist, dass vor kurzem auch das OLG Bremen mit Urteil vom 20. September 2010 (3 U 77/09) die Auffassung vertreten hat, dass das Belassen des Kfz-Scheins (dort hinter der Sonnenblende) allenfalls eine unerhebliche Gefahrerhöhung darstelle.

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10
    Ob der Senat angesichts der Urteile der Oberlandesgerichte Oldenburg vom 23. Juni 2010 (5 U 153/09) und Bremen vom 20. September 2010 (3 U 77/09) unverändert bei seiner bisherigen Rechtsprechung (z. B. VersR 2008, 204) bleibt, wonach die dauerhafte Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Fahrzeug eine nicht nur unerhebliche Gefahrerhöhung darstellt, bedarf keiner Entscheidung.

    b) An der vom Senat in der Vergangenheit wiederholt vertretenen Auffassung, das Zurücklassen des Kfz-Scheins im Fahrzeug stelle für den Fall, dass dies dauerhaft geschehen sei, eine Gefahrerhöhung dar (z. B. VersR 2008, 204), hält der Senat jedenfalls im Grundsatz nach wie vor fest.

  • OLG Koblenz, 25.04.1997 - 10 U 1437/96

    Ständiges verstecktes Aufbewahren eines Zweitschlüssels im Kfz-Innenraum

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10
    Eine gegenteilige Auffassung hat das OLG Koblenz in einem Urteil vom 25. April 1997, Az. 10 U 1437/96, vertreten, allerdings für den Fall des dauerhaften Verbleibs eines Zweitschlüssels im Innenraum eines Fahrzeugs.
  • OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05

    Hausratversicherung - Einbruchdiebstahl: Wann liegt eine Gefahrerhöhung vor?

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10
    In gleicher Weise hat sich das OLG Köln in einem Urteil vom 30. Mai 2006, Az. 9 U 129/05, Rdnrn. 24 f., geäußert:.
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 12 U 97/03

    Wohngebäudeversicherung: Risikoausschluss bei Unbenutzbarkeit wegen Umbauarbeiten

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10
    So heißt es z. B. in einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 18. Dezember 2003, 12 U 97/03, zitiert nach juris, dort Rdnr. 16:.
  • BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 29/88

    Folgen der Weiterbenutzung eines Fahrzeuges trotz Verstoßes gegen bauartabhängige

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10
    Die insoweit ergangene Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH, VersR 1970, 412, 413; VersR 1990, 80, 81, wo der BGH auch nicht auf den Zustand des Fahrzeugs abstellt, sondern auf deren Nutzung, so dass es ohnehin nicht darauf ankomme, seit wann der verkehrsuntaugliche Zustand des Fahrzeugs bestehe) kann auf andere Versicherungszweige, die nicht Pflichtversicherungen sind, nicht übertragen werden (vgl. BGH, VersR 1979, 73, 74, unter I. a. E.).
  • BGH, 15.11.1978 - IV ZR 103/77

    Gefahrerhöhung, wenn die Gefahrenlage sich verändert hat; die Annahme einer

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10
    Die insoweit ergangene Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH, VersR 1970, 412, 413; VersR 1990, 80, 81, wo der BGH auch nicht auf den Zustand des Fahrzeugs abstellt, sondern auf deren Nutzung, so dass es ohnehin nicht darauf ankomme, seit wann der verkehrsuntaugliche Zustand des Fahrzeugs bestehe) kann auf andere Versicherungszweige, die nicht Pflichtversicherungen sind, nicht übertragen werden (vgl. BGH, VersR 1979, 73, 74, unter I. a. E.).
  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 639/68

    Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag - Fahrzeugtyp - Höchstgeschwindigkeit -

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2010 - 8 U 87/10
    Die insoweit ergangene Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH, VersR 1970, 412, 413; VersR 1990, 80, 81, wo der BGH auch nicht auf den Zustand des Fahrzeugs abstellt, sondern auf deren Nutzung, so dass es ohnehin nicht darauf ankomme, seit wann der verkehrsuntaugliche Zustand des Fahrzeugs bestehe) kann auf andere Versicherungszweige, die nicht Pflichtversicherungen sind, nicht übertragen werden (vgl. BGH, VersR 1979, 73, 74, unter I. a. E.).
  • OLG Hamm, 03.07.2013 - 20 U 226/12

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Unabhängig von der Frage, ob eine nachträgliche Gefahrerhöhung schon daran scheitert, dass der Kläger seine Papiere von vornherein, das heißt schon vor Vertragsschluss, im Wagen aufbewahrt hatte (so OLG Celle, VersR 2011, 663, Juris Rdn. 22) oder ob nur auf die vom Versicherer bei Vertragsschluss bedingungsgemäß angenommenen Umstände abzustellen ist, ist das versicherte Risiko durch die Aufbewahrung der Papiere im Wagen nicht erhöht.
  • LG Koblenz, 14.12.2017 - 16 O 112/17

    Kfz-Kaskoversicherung - Aufbewahrung des Fahrzeugschlüssels im Fahrzeug

    Damit lag der gefahrerhöhende Umstand, auf den die Beklagte sich ohne Erfolg beruft, bereits weit vor dem hiesigen Vertragsschluss vor und kann damit nicht zur Begründung einer Leistungsfreiheit nach § 26 Abs. 1 Satz 1 VVG herangezogen werden (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 21.12.2010, Az.: 8 U 87/10, zitiert nach juris).
  • LG Traunstein, 12.05.2011 - 1 O 3826/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung

    Das OLG Celle hat mit seinem Urteil vom 21.12.2010 (MDR 2011, 486) einen Fall entschieden, bei dem es um das Belassen des Fahrzeugscheins im Handschuhfach ging, und der ebenfalls bereits der Neufassung des VVG unterlag.
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