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   OLG Karlsruhe, 31.03.2011 - 12 U 164/10   

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https://dejure.org/2011,7890
OLG Karlsruhe, 31.03.2011 - 12 U 164/10 (https://dejure.org/2011,7890)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2011 - 12 U 164/10 (https://dejure.org/2011,7890)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 2011 - 12 U 164/10 (https://dejure.org/2011,7890)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Private Krankenversicherung: Voraussetzungen für die Herabsetzung eines vereinbarten Risikozuschlags bei weggefallenem Rückenleiden

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Entscheidung über die Herabsetzung eines Risikozuschlags in der Krankenversicherung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankenversicherung (private) - Herabsetzung eines Risikozuschlags

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Krankenversicherung - Herabsetzung monatlicher Risikozuschlag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 41 a
    Bei der Prüfung der Herabsetzung eines vereinbarten Risikozuschlags kann sich der Versicherer an eigenen medizinischen Erfahrungswerten orientieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG (a.F.) § 41a; VVG § 41
    Gerichtliche Entscheidung über die Herabsetzung eines Risikozuschlags in der Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen der Herabsetzung eines vereinbarten Risikozuschlags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 788
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2011 - 12 U 164/10
    Dies gilt im Zusammenhang mit einer Überprüfung von Risikozuschlägen gemäß § 41 a VVG a.F. ebenso wie im Zusammenhang mit der Frage der Gefahrerheblichkeit eines gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 VVG a. F. anzeigepflichtigen Umstandes (hierzu BGH VersR 1994, 711 Tz 7, juris; VersR 2000, 1486 Tz 10f, juris).
  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2011 - 12 U 164/10
    Dies gilt im Zusammenhang mit einer Überprüfung von Risikozuschlägen gemäß § 41 a VVG a.F. ebenso wie im Zusammenhang mit der Frage der Gefahrerheblichkeit eines gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 VVG a. F. anzeigepflichtigen Umstandes (hierzu BGH VersR 1994, 711 Tz 7, juris; VersR 2000, 1486 Tz 10f, juris).
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 42/80

    Revisionsgrund - Aktenwidrigkeit - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2011 - 12 U 164/10
    Im Übrigen ist für die Angemessenheit einer Verminderung das im Vertrag zugrunde gelegte Prämienberechnungssystem maßgebend (BGH, VersR 1981, 621, Tz 21, juris).
  • BGH, 15.07.2015 - IV ZR 70/15

    Private Krankenversicherung: Erhebung eines individuellen Risikozuschlags bei

    Zwar findet diese Regelung auch auf die Krankenversicherung Anwendung, da sie bei den ausgeschlossenen Bestimmungen in § 194 VVG nicht genannt wird (OLG Karlsruhe VersR 2011, 788; MünchKomm-VVG/Staudinger, § 41 Rn. 3; einschränkend MünchKomm-VVG/Boetius, § 203 Rn. 625).
  • LG München I, 07.03.2023 - 12 S 12059/22

    Herabsetzung eines Risikozuschlags in der Krankenversicherung

    Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts ist die Konsequenz hieraus nicht eine (Darlegungs- oder) Beweisfälligkeit des Klägers, sondern die Aktivierung einer sekundären Darlegungslast der Beklagten (Prölss/Martin/Reiff, 31. Aufl. 2021, VVG § 41 Rn. 14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2011, Az. 12 U 164/10): Es lag nunmehr an der Beklagten, den durch sie genannten Betrag von "ausgerechnet" 77, 19 EUR schlüssig herzuleiten.
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