Weitere Entscheidungen unten: AG Stuttgart, 16.09.2010 | KG, 16.12.2010

Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2011 - IV ZB 29/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7711
BGH, 19.01.2011 - IV ZB 29/10 (https://dejure.org/2011,7711)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2011 - IV ZB 29/10 (https://dejure.org/2011,7711)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - IV ZB 29/10 (https://dejure.org/2011,7711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Wert der Berufungsbeschwer: Rückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Wert der Berufungsbeschwer: Rückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berufung bei zu niedriger Festlegung des Beschwerdewertes durch das Ausgangsgericht

  • rewis.io

    Wert der Berufungsbeschwer: Rückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wert der Berufungsbeschwer: Rückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3 ff.; 511 Abs. 2 Nr. 1
    Beschwerdewert bei Rückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung bei zu niedriger Festlegung des Beschwerdewertes durch das Ausgangsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsverletzung durch zu geringen Beschwerdewert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 814
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - IV ZB 29/10
    aa) Art. 103 Abs. 1 GG gebietet dem Richter eine Verfahrensgestaltung, die den Parteien rechtliches Gehör in einem Ausmaß eröffnet, das dem Erfordernis effektiven Rechtsschutzes gerecht wird (vgl. dazu BVerfGE 74, 228, 233 f.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - IV ZB 29/10
    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, weil das Landgericht Verfahrensgrundrechte der Klägerin verletzt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 226 f.).
  • BGH, 14.06.2010 - II ZB 20/09

    Berufungsverwerfungsbeschluss: Anforderungen an die Begründung bei Verwerfung

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - IV ZB 29/10
    b) Ob der angefochtene Beschluss auch deshalb aufzuheben gewesen wäre, weil er nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 4 ff.; vom 28. April 2008 - II ZB 27/07, NJW-RR 2008, 1455 Rn. 4 jeweils m.w.N.), kann dahinstehen.
  • BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - IV ZB 29/10
    Die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO gilt im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht (BGH, Beschluss vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02, NJW 2002, 3783 unter II 1).
  • BGH, 28.04.2008 - II ZB 27/07

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Beschwer

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - IV ZB 29/10
    b) Ob der angefochtene Beschluss auch deshalb aufzuheben gewesen wäre, weil er nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2010 - II ZB 20/09, NJW-RR 2010, 1582 Rn. 4 ff.; vom 28. April 2008 - II ZB 27/07, NJW-RR 2008, 1455 Rn. 4 jeweils m.w.N.), kann dahinstehen.
  • BGH, 08.12.1977 - II ZB 7/77

    Wiedereintragung ins Handelsregister - Bemessung des Werts eines

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - IV ZB 29/10
    Der Beschwerdewert im Sinne des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist gemäß § 2 ZPO nach den §§ 3 bis 9 ZPO zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1977 - II ZB 7/77, WM 1978, 335).
  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 19.01.2011 - IV ZB 29/10
    Das Gericht muss deshalb das Verfahrensrecht so handhaben, dass die eigentlichen materiellen Rechtsfragen entschieden werden und ihnen nicht durch übertriebene Anforderungen an das formelle Recht ausgewichen wird (vgl. BVerfG, NJW 2005, 814, 815 m.w.N.).
  • BGH, 11.09.2019 - IV ZB 13/19

    Zustimmung des Kraftfahrzeug-Kaskoversicherers zur Geltendmachung von

    Insbesondere darf den Prozessparteien der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - IV ZB 29/10, VersR 2011, 814 Rn. 6).
  • VerfG Brandenburg, 26.08.2011 - VfGBbg 12/11

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren

    Für die Wertbemessung ergibt sich aus der von den Beschwerdeführern genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 19. Januar 2011 - IV ZB 29/10) nichts anderes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Stuttgart, 16.09.2010 - 44 C 3637/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27787
AG Stuttgart, 16.09.2010 - 44 C 3637/10 (https://dejure.org/2010,27787)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 16.09.2010 - 44 C 3637/10 (https://dejure.org/2010,27787)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 16. September 2010 - 44 C 3637/10 (https://dejure.org/2010,27787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,27787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Verkauf des Unfallfahrzeugs ohne Rückfrage bei gegnerischer Kfz-Haftpflichtversicherung

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254 Abs. 2 S. 1
    Geschädigter muss den Haftpflichtversicherer des Schädigers bei Vorliegen eines Gutachtens mit korrekter Restwertermittlung nicht über anstehende Veräußerung des Kfz informieren L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfallwagen verkauft - Haftpflichtversicherung muss nicht gefragt werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf des Unfallfahrzeugs ohne Rückfrage bei Haftpflichtversicherung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallwagen: Wurde der Restwert korrekt ermittelt darf der Unfallgeschädigte das Auto sofort zu diesem Preis verkaufen

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherung hat kein Mitspracherecht - Wirtschaftlichkeitsgebot und Schadensminderungspflicht ist erfüllt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 384
  • NZV 2011, 309
  • VersR 2011, 814
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.09.2010 - 44 C 3637/10
    Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für die Frage, in welcher Höhe der Restwert des Unfallfahrzeugs bei der Schadensabrechnung berücksichtigt werden muss (ausführlich zum Gesamtkomplex: BGHZ 143, 189, 193; BGHZ 163, 362, 365; BGH VersR 2010, 963, 964; Palandt/Grüneberg Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Auflage 2010, § 249 Rn. 15 ff. m. w. N.).

    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht in vollem Umfang anschließt, leistet der Geschädigte dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Allgemeinen Genüge, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen oder einem höheren Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGHZ 143, 189, 193; BGHZ 163, 362, 366 f.; BGHZ 171, 287, 290 f., BGH VersR 2010, 130, 131; BGH VersR 2010, 963, 964; Buschbell Straßenverkehrsrecht, 3. Auflage 2009, § 24 Rn. 49; Greger Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Auflage 2007, § 24 Rn. 65 jeweils m. w. N.).

    Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, noch vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs das von ihm eingeholte Gutachten der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung zur Prüfung zu übersenden, über seine Veräußerungsabsicht zu informieren und ein gegebenenfalls höheres Restwertangebot abzuwarten (so auch ausdrücklich: BGH VersR 1993, 769, Rn. 16; BGHZ 163, 362, Rn. 16; OLG Düsseldorf VersR 2006, 1657, Rn. 24 ff.; Palandt/Grüneberg aaO § 249 Rn. 19 a. E.; Buschbell aaO § 24 Rn. 47; Greger aaO § 24 Rn. 68; Elsner JurisPR-VerkR 17/2010, Anmerkung 3 C, D).

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.09.2010 - 44 C 3637/10
    Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für die Frage, in welcher Höhe der Restwert des Unfallfahrzeugs bei der Schadensabrechnung berücksichtigt werden muss (ausführlich zum Gesamtkomplex: BGHZ 143, 189, 193; BGHZ 163, 362, 365; BGH VersR 2010, 963, 964; Palandt/Grüneberg Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Auflage 2010, § 249 Rn. 15 ff. m. w. N.).

    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht in vollem Umfang anschließt, leistet der Geschädigte dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Allgemeinen Genüge, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen oder einem höheren Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGHZ 143, 189, 193; BGHZ 163, 362, 366 f.; BGHZ 171, 287, 290 f., BGH VersR 2010, 130, 131; BGH VersR 2010, 963, 964; Buschbell Straßenverkehrsrecht, 3. Auflage 2009, § 24 Rn. 49; Greger Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Auflage 2007, § 24 Rn. 65 jeweils m. w. N.).

  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.09.2010 - 44 C 3637/10
    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht in vollem Umfang anschließt, leistet der Geschädigte dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Allgemeinen Genüge, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen oder einem höheren Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGHZ 143, 189, 193; BGHZ 163, 362, 366 f.; BGHZ 171, 287, 290 f., BGH VersR 2010, 130, 131; BGH VersR 2010, 963, 964; Buschbell Straßenverkehrsrecht, 3. Auflage 2009, § 24 Rn. 49; Greger Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Auflage 2007, § 24 Rn. 65 jeweils m. w. N.).

    Dabei setzt die ordnungsgemäße Feststellung des Restwerts voraus, dass der beauftragte Sachverständige als geeignete Schätzgrundlage im Regelfall drei Angebote auf dem maßgeblichen regionalen Markt ermittelt und diese in seinem Gutachten konkret benennt (so ausdrücklich: BGH VersR 2010, 130, Rn. 11; Elsner JurisPR-VerkR 2/2010, Anmerkung 4 C, D).

  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.09.2010 - 44 C 3637/10
    Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für die Frage, in welcher Höhe der Restwert des Unfallfahrzeugs bei der Schadensabrechnung berücksichtigt werden muss (ausführlich zum Gesamtkomplex: BGHZ 143, 189, 193; BGHZ 163, 362, 365; BGH VersR 2010, 963, 964; Palandt/Grüneberg Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Auflage 2010, § 249 Rn. 15 ff. m. w. N.).

    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht in vollem Umfang anschließt, leistet der Geschädigte dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Allgemeinen Genüge, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen oder einem höheren Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGHZ 143, 189, 193; BGHZ 163, 362, 366 f.; BGHZ 171, 287, 290 f., BGH VersR 2010, 130, 131; BGH VersR 2010, 963, 964; Buschbell Straßenverkehrsrecht, 3. Auflage 2009, § 24 Rn. 49; Greger Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Auflage 2007, § 24 Rn. 65 jeweils m. w. N.).

  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.09.2010 - 44 C 3637/10
    Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, noch vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs das von ihm eingeholte Gutachten der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung zur Prüfung zu übersenden, über seine Veräußerungsabsicht zu informieren und ein gegebenenfalls höheres Restwertangebot abzuwarten (so auch ausdrücklich: BGH VersR 1993, 769, Rn. 16; BGHZ 163, 362, Rn. 16; OLG Düsseldorf VersR 2006, 1657, Rn. 24 ff.; Palandt/Grüneberg aaO § 249 Rn. 19 a. E.; Buschbell aaO § 24 Rn. 47; Greger aaO § 24 Rn. 68; Elsner JurisPR-VerkR 17/2010, Anmerkung 3 C, D).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.09.2010 - 44 C 3637/10
    Nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht in vollem Umfang anschließt, leistet der Geschädigte dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Allgemeinen Genüge, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen oder einem höheren Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGHZ 143, 189, 193; BGHZ 163, 362, 366 f.; BGHZ 171, 287, 290 f., BGH VersR 2010, 130, 131; BGH VersR 2010, 963, 964; Buschbell Straßenverkehrsrecht, 3. Auflage 2009, § 24 Rn. 49; Greger Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Auflage 2007, § 24 Rn. 65 jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 1 U 128/05

    Ermittlung des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall nach den Grundsätzen

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.09.2010 - 44 C 3637/10
    Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, noch vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs das von ihm eingeholte Gutachten der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung zur Prüfung zu übersenden, über seine Veräußerungsabsicht zu informieren und ein gegebenenfalls höheres Restwertangebot abzuwarten (so auch ausdrücklich: BGH VersR 1993, 769, Rn. 16; BGHZ 163, 362, Rn. 16; OLG Düsseldorf VersR 2006, 1657, Rn. 24 ff.; Palandt/Grüneberg aaO § 249 Rn. 19 a. E.; Buschbell aaO § 24 Rn. 47; Greger aaO § 24 Rn. 68; Elsner JurisPR-VerkR 17/2010, Anmerkung 3 C, D).
  • AG Düsseldorf, 31.07.2015 - 27 C 137/15

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot bei

    Der Geschädigte ist insbesondere nicht verpflichtet, vor der Veräußerung etwa das von ihm eingeholte Gutachten der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung zur Prüfung zu übersenden, über seine Veräußerungsabsicht zu unterrichten und ein gegebenenfalls höheres Restwertangebot abzuwarten (vgl. Palandt- Grüneberg, 73. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn. 17 a.E. m.w.V. auf die Rspr. des BGH; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2005 - I-1 U 128/05, 1 U 128/05; AG Stuttgart, Urt. v. 09.09.2010 - 44 C 3637/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 16.12.2010 - 12 U 209/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24110
KG, 16.12.2010 - 12 U 209/09 (https://dejure.org/2010,24110)
KG, Entscheidung vom 16.12.2010 - 12 U 209/09 (https://dejure.org/2010,24110)
KG, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 12 U 209/09 (https://dejure.org/2010,24110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,24110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ausschwenken eines Linienbusses beim Wenden durch einen Mittelstreifendurchbruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision des ausschwenkenden Hecks eines durch einen Mittelstreifendurchbruch wendenden Linienbusses mit einem verkehrsbedingt anhaltenden Fahrzeug

  • rechtsportal.de

    StVG § 17 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision des ausschwenkenden Hecks eines durch einen Mittelstreifendurchbruch wendenden Linienbusses mit einem verkehrsbedingt anhaltenden Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 814
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht