Rechtsprechung
   KG, 27.08.2010 - 6 U 66/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16496
KG, 27.08.2010 - 6 U 66/10 (https://dejure.org/2010,16496)
KG, Entscheidung vom 27.08.2010 - 6 U 66/10 (https://dejure.org/2010,16496)
KG, Entscheidung vom 27. August 2010 - 6 U 66/10 (https://dejure.org/2010,16496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,16496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 28 Abs 2 S 1 VVG, § 28 Abs 3 S 1 VVG, § 142 Abs 1 Nr 1 StGB, § 522 Abs 2 S 2 ZPO, Nr E.1.3 AKB 2008
    Kfz-Vollkaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Aufklärungspflicht durch Unfallflucht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche Angaben über die Person des Fahrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche Angaben über die Person des Fahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Der Versicherungsnehmer kann den Kausalitätsbeweis für eine angeblich bestehende Fahrtauglichkeit nicht durch Zeugen erbringen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 875
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die

    Bei dem Unfall selbst war die Zeugin nach dem Vortrag des Klägers nicht zugegen; über dessen Fahrtüchtigkeit oder eine alkoholische Beeinflussung könnte eine Aussage der Zeugin nicht mit der gleichen Sicherheit Aufschluss geben wie eine direkt nach dem Unfall durchgeführte Blutprobe (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 27. August 2010, 6 U 66/10, juris Rn. 14).
  • LG Köln, 21.07.2016 - 11 S 534/14

    Anspruch auf Ersatz Schadens an einem Mietfahrzeug ohne Berufung auf

    Diese Feststellungen sind nur durch eine polizeiliche Unfallaufnahme zu führen, die der Beklagte durch die Verletzung seiner Obliegenheit vereitelt hat und die im Nachhinein durch den erst mehr als vier Wochen nach Fahrzeugrückgabe vorgelegten Schadensbericht oder eine zeugenschaftliche Vernehmung des Beifahrers nicht mehr mit der gleichen Sicherheit und Eindeutigkeit nachzuholen ist (so auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015, Az. 14 U 208/14; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014, Az. 7 U 121/14; LG Dresden, Urteil vom 31.05.2013, Az. 8 O 2445/12; KG Berlin, Beschluss vom 27.08.2010 - 6 U 66/10 -, Rn. 14, alle nach juris).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2022 - 11 U 176/20

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherers wegen Vereitelung

    Unabhängig davon, dass im Falle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort immer dann von einer Kausalität auszugehen ist, wenn infolge einer Unfallflucht oder eines Nachtrunks keine objektiven Feststellungen mehr dazu getroffen werden können, ob der Versicherungsnehmer bei dem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand und seine Fahrtüchtigkeit hierdurch eingeschränkt war (so OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, juris Rn. 59; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, juris Rn. 12; KG, Beschluss vom 27.08.2010 - 6 U 66/10, juris Rn. 14; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG , 31. Aufl. § 28 Rn. 255), so ist jedenfalls die Benennung der Eltern des Klägers als Zeugen zum Beweis einer fehlenden Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt nicht geeignet.
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2020 - 12 U 120/19

    Leistungen aus einer Kaskoversicherung Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

    Offenbleiben kann, ob im Falle des unerlaubten Entfernens vom Unfallort immer dann von einer Kausalität auszugehen, wenn infolge einer Unfallflucht oder eines Nachtrunks keine objektiven Feststellungen mehr dazu getroffen werden können, ob der Versicherungsnehmer bei dem Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand und seine Fahrtüchtigkeit hierdurch eingeschränkt war (so OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2014 - 7 U 121/14, juris Rn. 59; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14, juris Rn. 12; KG, Beschluss vom 27.08.2010 - 6 U 66/10, juris Rn. 14; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG , 30. Aufl. § 28 Rn. 255; a.A.: Maier in Stiefel/Maier aaO Rn. 43).
  • LG Dresden, 31.05.2013 - 8 O 2445/12

    Leistungsfreiheit in der Vollkaskoversicherung nach Unfallflucht mit bedingtem

    Denn der Kläger beruft sich zum Beweis für sein Vorbringen, dass er am 13.12.2011 keinen Alkohol zu sich genommen habe, auf verschiedene Zeugen, deren Aussagen aber keinen Aufschluss über den letzten Fahrtabschnitt, bei dem der Kläger allein in dem Fahrzeug war, geben können (so auch Kammergericht Berlin vom 27.08.2010, VersR 2011, 875, zitiert nach Juris, Rn. 14).
  • LG Wuppertal, 31.05.2017 - 17 O 30/17

    Ersatz des Vermögensschadens wegen Eigentumsverletzung aufgrund eines

    Zum anderen kann eine Zeugenaussage Feststellungen zur tatsächlichen Fahrtüchtigkeit oder einer alkoholischen Beeinflussung des Beklagten nicht mit der gleichen Sicherheit und Eindeutigkeit zulassen wie eine direkt nach dem Unfall durchgeführte Blutprobe (vgl.: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.04.2015 - 14 U 208/14; KG Berlin, Urteil vom 27.08.2010 - 6 U 66/10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht