Rechtsprechung
   OLG München, 25.03.2011 - 1 U 4594/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14344
OLG München, 25.03.2011 - 1 U 4594/08 (https://dejure.org/2011,14344)
OLG München, Entscheidung vom 25.03.2011 - 1 U 4594/08 (https://dejure.org/2011,14344)
OLG München, Entscheidung vom 25. März 2011 - 1 U 4594/08 (https://dejure.org/2011,14344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Nachweis der Verursachung einer Hepatitis C-Erkrankung durch eine HCV-Infektion während einer stationären Behandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Infizierung mit Hepatitis-C anlässlich eines Krankenhausaufenthalts

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis einer Hepatitis-C-Infektion nach stationärer Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an den Nachweis der Infizierung mit Hepatitis-C anlässlich eines Krankenhausaufenthalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Hepatitis C - kein voll beherrschbares Risiko

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 885
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG München I, 27.08.2008 - 9 O 13805/05

    Krankenhaushaftung: Verteilung der Beweislast bei einer Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG München, 25.03.2011 - 1 U 4594/08
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 27.08.2008, Az. 9 O 13805/05, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 27.08.2008, Az. 9 O 13805/05 wird aufgehoben und die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, mindestens aber 50.000,00 EUR, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit.

  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG München, 25.03.2011 - 1 U 4594/08
    Zwar genügt für die Beweisführung nach § 286 ZPO, da eine absolute Gewissheit nicht zu erreichen ist und jede Möglichkeit des Gegenteils zumeist nicht sicher ausschließbar bleibt, für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit, dass er den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2000, 953).
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 174/06

    Arzthaftung: Verschulden des Arztes bei Schäden durch Bestrahlung

    Auszug aus OLG München, 25.03.2011 - 1 U 4594/08
    Denn dem Behandler bleibt nach der Rechtsprechung auch in den Fällen des voll beherrschbaren Risikos die Möglichkeit, durch den Nachweis entsprechender sorgsamer Vorkehrungen und der Wahrung der gebotenen Sicherheitsstandards eine Haftung abzuwenden (BGH vom 13.02.2007,Az. VI ZR 174/06).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Kausalität der Infektion einer

    Auszug aus OLG München, 25.03.2011 - 1 U 4594/08
    Nach der Rechtsprechung hat in bestimmten Fallkonstellationen ausnahmsweise die Behandlerseite die Vermutung der objektiven Pflichtwidrigkeit bzw. des Verschuldens zu widerlegen, wenn feststeht, dass die Primärschädigung aus einem Bereich stammt, dessen Gefahren von Behandlerseite voll beherrscht bzw. ausgeschlossen werden können und müssen (BGH vom 20.03.2007, VI ZR 158/06).
  • BGH, 17.01.2012 - VI ZR 336/10

    Heilpraktikerhaftung: Dokumentationspflichten nach dem Transfusionsgesetz bei

    b) Soweit das Berufungsgericht bei ungeklärter Infektionsquelle eine Beweislastumkehr nach den Grundsätzen über das voll beherrschbare Risiko im Hygienebereich ärztlichen Handelns (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2007 - VI ZR 158/06, BGHZ 171, 358 Rn. 9; OLG München VersR 2011, 885, 887) verneint hat, wird dies von der Revision nicht angegriffen und lässt das Berufungsurteil Rechtsfehler nicht erkennen.
  • VG München, 08.03.2012 - M 18 S 11.5405

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Auflage gemäß § 80 Abs. 5 Satz 4 VwGO;

    Aus der Tatsache, dass die zivilrechtliche Rechtsprechung das im Rahmen einer Krankenhausbehandlung bestehende Risiko einer Infektion per se als vollbeherrschbare Gefahr einstuft, die in Schadensersatzverfahren zur Umkehr der Beweislast führen kann (OLG München v. 25.3.2011, 1 U 4594/08; OLG Zweibrücken v. 27.7.2004, 5 U 15/02), ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Koblenz, 13.08.2013 - 5 U 628/13

    Schadensersatzansprüche wegen eines Discusbandrisses nach krankengymnastischer

    Dazu gehören Unzulänglichkeiten in der Hygiene oder Schwächen des eingesetzten Materials, nicht aber Therapiemängel (vgl. BGHZ 171, 358 ; BGH, VersR 2007, 1416; OLG München, VersR 2011, 885).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht