Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.06.2011 - 4 U 94/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41951
OLG Naumburg, 23.06.2011 - 4 U 94/10 (https://dejure.org/2011,41951)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.06.2011 - 4 U 94/10 (https://dejure.org/2011,41951)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 4 U 94/10 (https://dejure.org/2011,41951)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 37 Abs 2 S 1 VVG, § 37 Abs 2 S 2 Alt 2 VVG
    Kfz-Haftpflichtversicherung: Anforderungen an den Hinweis auf die Rechtsfolge der Leistungsfreiheit bei Zahlungsverzug mit der Erstprämie

  • verkehrslexikon.de

    Zur Form der Belehrung über den Verlust des Kfz-Versicherungsschutzes bei Nichtzahlung der Erstprämie

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Hinweis auf die Leistungsfreiheit des Versicherers im Falle des Zahlungsverzuges mit der Erstprämie

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Leistungsfreiheit Versicherer bei Nichtzahlung Erstprämie

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 37 Abs. 2
    Der Hinweis auf Leistungsfreiheit wegen Nichtzahlung der Erstprämie hat regelmäßig bereits auf der ersten Seite des Versicherungsscheins zu erfolgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 37 Abs. 2 S. 2 Alt. 2
    Anforderungen an den Hinweis auf die Leistungsfreiheit des Versicherers im Falle des Zahlungsverzuges mit der Erstprämie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hinweis auf Leistungsfreiheit ist Pflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 973
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 04.02.2010 - 4 W 36/10

    Zur Veräußerung von Einzelgegenständen (Grundstücken) durch einen Ehegatten (ohne

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.06.2011 - 4 U 94/10
    Zwecks Meidung unnötiger Wiederholungen zu diesem hier nicht mehr weiter interessierenden Problemkreis sei auf die diesbezüglichen Ausführungen in dem beschwerdehalber ergangenen Senats-Beschluss vom 12. Oktober 2010, Az.: 4 W 36/10, Bezug genommen.
  • LG Bremen, 18.05.1994 - 4 S 125/94

    Erforderliche Belehrung über die Folgen verspäteter Erstprämienzahlung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.06.2011 - 4 U 94/10
    Eine Belehrung auf der Rückseite oder auf den Folgeseiten des Versicherungsscheins reicht nur dann, wenn auf der Vorderseite wiederum in herausgestelltem Fett- oder Großdruck auf die später folgende Belehrung hingewiesen wird (vgl. LG Dortmund , Urteil vom 19.01.2011, Az: 2 O 192/10, zitiert nach juris ; LG Bremen VersR 1995, 287 zu § 38 VVG a. F., zitiert nach juris ; Karczewski in: Rüffer/Halbach/Schimikowski , VVG, 1. Auflage, § 37, Rdnr. 21; Michaelis/Pilz , in: Schwintowski/Brömmelmeyer , Versicherungsvertragsrecht, 2. Aufl., § 37 Rdnr. 17) oder aber zum mindesten die erst später folgende Belehrung drucktechnisch so auffällig, das heißt prägnant und ins Auge springend hervorgehoben ist, dass der Versicherungsnehmer die besondere Bedeutung des Hinweises ohne Weiteres zu erkennen vermag (vgl. Beckmann/Matusche-Beckmann , Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 52).
  • LG Dortmund, 19.01.2011 - 2 O 192/10

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolge des

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.06.2011 - 4 U 94/10
    Eine Belehrung auf der Rückseite oder auf den Folgeseiten des Versicherungsscheins reicht nur dann, wenn auf der Vorderseite wiederum in herausgestelltem Fett- oder Großdruck auf die später folgende Belehrung hingewiesen wird (vgl. LG Dortmund , Urteil vom 19.01.2011, Az: 2 O 192/10, zitiert nach juris ; LG Bremen VersR 1995, 287 zu § 38 VVG a. F., zitiert nach juris ; Karczewski in: Rüffer/Halbach/Schimikowski , VVG, 1. Auflage, § 37, Rdnr. 21; Michaelis/Pilz , in: Schwintowski/Brömmelmeyer , Versicherungsvertragsrecht, 2. Aufl., § 37 Rdnr. 17) oder aber zum mindesten die erst später folgende Belehrung drucktechnisch so auffällig, das heißt prägnant und ins Auge springend hervorgehoben ist, dass der Versicherungsnehmer die besondere Bedeutung des Hinweises ohne Weiteres zu erkennen vermag (vgl. Beckmann/Matusche-Beckmann , Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 52).
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Lässt man jedoch die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben zu, ist im Gegenzuge weiterhin zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448, 1449; LG Dortmund, Urteil vom 10. März 2011 - 2 O 105/10, juris Rn. 20; VersR 2010, 465, 467 jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG; Wandt in MünchKomm-VVG § 28 Rn. 340; vgl. zu § 37 Abs. 2 Satz 2 VVG: OLG Naumburg VersR 2012, 973, 974).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2014 - 7 U 253/13

    Hinweispflichten des Versicherers im Antragsformular: Anforderungen an eine

    Lässt man die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben oder Ähnliches zu, ist im Gegenzug weiterhin und vermehrt zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGHZ 196, 67 ff., Rn. 24; Senat, Urteil vom 13.03.2014 - 7 U 216/13; Senat, Beschluss vom 09.07.2012 - 7 U 23/12 mit NZB-Beschluss des BGH vom 11.09.2013 - IV ZR 253/12; Senat, Urteil vom 26.09.2013 - 7 U 101/13; OLG Naumburg, VersR 2012, 973 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 507 ff.; OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448 f.; OLG Hamm VersR 2011, 469 ff., Rn. 72 ff.; LG Dortmund, VersR 2010, 465, 467, jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG; MünchKomm, VVG, § 28, Rn. 340).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 7 U 216/13

    Private Krankenversicherung: Form der Belehrung des Versicherungsnehmers über die

    Lässt man die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben zu, ist im Gegenzug weiterhin und vermehrt zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGHZ 196, 67 ff, Rn. 24; Senat, Beschluss vom 09.07.2012 - 7 U 23/12; NZB-Beschluss des BGH vom 11.09.2013 - IV ZR 253/12; Senat, Urteil vom 26.09.2013 - 7 U 101/13; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 507 ff.; OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448 f.; OLG Hamm, VersR 2011, 469 ff., Rn. 72 ff.; OLG Naumburg VersR 2012, 973 f.; LG Dortmund, VersR 2010, 465, 467 jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG; MünchKomm, VVG, § 28, Rn. 340).
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