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   OLG Köln, 29.08.2012 - 5 U 18/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42559
OLG Köln, 29.08.2012 - 5 U 18/12 (https://dejure.org/2012,42559)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.08.2012 - 5 U 18/12 (https://dejure.org/2012,42559)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. August 2012 - 5 U 18/12 (https://dejure.org/2012,42559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 628; BGB § 823
    Verlust des Vergütungsanspruchs bei gekündigtem Zahnbehandlungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 628 Abs. 1 S. 2
    Vergütungsanspruch eines Zahnarztes bei Unbrauchbarkeit der Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rpmed.de PDF (Kurzinformation)

    Verlust des Vergütungsanspruchs beim zahnärztlichen Behandlungsvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verlust des zahnärztlichen Vergütungsanspruchs bei nutzloser bzw. unbrauchbarer Leistung

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verlust des Vergütungsanspruchs beim zahnärztlichen Behandlungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1004
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 133/10

    Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2012 - 5 U 18/12
    Danach lässt zwar eine lediglich geringfügige Vertragsverletzung bei gekündigten Verträgen über Dienste höherer Art und damit auch bei gekündigten zahnärztlichen Behandlungsverträgen die Pflicht unberührt, die bis zur Kündigung erbrachten Dienste zu vergüten [vgl. hierzu etwa: BGH, NJW 2011, 1674, Juris-Rn. 15 m. w. N.].

    Der Verlust des Vergütungsanspruches wegen vertragswidrigen Verhaltens nach § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt aber auch bei zahnärztlichen Behandlungsverträgen nicht voraus, dass das vertragswidrige Verhalten als schwerwiegend oder als wichtiger Grund im Sinne von § 626 BGB anzusehen ist [vgl. hierzu etwa: BGH, NJW 2011, 1674, Juris-Rn. 15 m. w. N.].

    Vielmehr kann auch ein zahnärztlicher Behandlungsfehler ein vertragswidriges Verhalten im Sinne von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB sein [vgl. hierzu etwa: BGH, NJW 2011, 1674, Juris-Rn. 16/17].

  • BGH, 13.09.2018 - III ZR 294/16

    Kein Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung, wenn die

    Wird die ärztliche Dienstleistung hingegen so schlecht erbracht, dass die Behebung des durch die Schlechterfüllung herbeigeführten Zustands nicht möglich oder dem Dienstberechtigten nicht zumutbar ist, sind die bisher erbrachten Dienste ohne Wert (vgl. OLG Düsseldorf, BeckRS 2016, 13819 Rn. 15 ff, 22; OLG Hamburg, MDR 2001, 799; OLG Köln, VersR 2013, 1004, 1005; OLG Naumburg, NJW-RR 2008, 1056, 1057).
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