Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 3 U 307/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Privathaftpflichtversicherung: Kein Ausschluss wegen "Gefahren eines Amtes" bei Brandverletzung durch Grill auf Feuerwehrfest
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung bei Schädigung eines Jugendlichen anlässlich einer Veranstaltung der Polizei durch den Brandmeister der Freiwilligen Feuerwehr; Begriff des Ehrenamts i.S. der AHB
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG a. F. § 154 Abs. 2; AHB § 7
Zu den Risikoausschlüssen Gefahren eines Dienstes und Ehrenamts in der Privathaftpflichtversicherung und zur Bindungswirkung eines Anerkenntnisses nach Verweigerung des Deckungsschutzes. Mit Anmerkung von Prof. Dr. Robert Koch - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung bei Schädigung eines Jugendlichen anlässlich einer Veranstaltung der Polizei durch den Brandmeister der Freiwilligen Feuerwehr; Begriff des Ehrenamts i.S. der AHB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anerkannter Betrag grob unbillig: Keine Bindungswirkung zu Lasten der Versicherung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 18.11.2010 - 3 O 268/09
- OLG Frankfurt, 12.10.2011 - 3 U 307/10
- OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 3 U 307/10
- BGH, 05.12.2012 - IV ZR 56/12
Papierfundstellen
- VersR 2013, 617
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Stade, 19.11.2008 - 5 O 38/08
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 3 U 307/10
- Nachfolgend führte der Kläger gegen die Gemeinde O3 einen Rechtsstreit, wobei ein Schmerzensgeld von 100.000,-- EUR verlangt und außerdem ein Feststellungsantrag verfolgt wurde; wegen der näheren Einzelheiten wird auf die beigezogene Akte des Landgerichts Stade Bezug genommen (Az. 5 O 38/08). - OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08
Schadensersatzansprüche wegen eines Konstruktionsfehlers des Sicherheitsventils …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 3 U 307/10
Hingegen erscheint vergleichbar die - zeitnahe - Entscheidung des OLG Hannover vom 21.12.2010 (NJW-RR 2011, 893), worin ebenfalls ein Schmerzensgeld von 50.000,-- EUR zuerkannt worden ist. - OLG Köln, 22.12.1993 - 27 U 3/93
Besondere Aufsichtspflicht einer Kinderklinik - Arzthaftung, Krankenhaus, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 3 U 307/10
Ebenfalls ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,-- EUR wurde durch Urteil des OLG Köln vom 22.12.1993 zuerkannt (vgl. NJW-RR 94, 862). - BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 29/80
Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 3 U 307/10
Als "Dienst" im Sinne dieser Regelung wird eine Tätigkeit bezeichnet, die mit einer beruflichen Tätigkeit vergleichbar ist, aber nach dem Sprachgebrauch nicht unter den Begriff "Beruf" fällt (vgl. BGH VersR 81, 271). - BGH, 06.02.1991 - IV ZR 49/90
Verkehrssicherungspflicht eines Sportvereins; Verletzung spielender Kinder durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2012 - 3 U 307/10
Mithin kommen auch die in der Entscheidung BGH NJW-RR 91, 668 dargelegten Grundsätze vorliegend nicht zur Anwendung.
- BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
Forderungsausfallversicherung in der Privathaftpflichtversicherung: Intransparenz …
Hierbei wird insbesondere in Rechnung zu stellen sein, dass es in Ausnahmefällen treuwidrig sein kann, wenn sich der Versicherer gegenüber dem Mitversicherten auf dessen fehlende Aktivlegitimation beruft (vgl. OLG Frankfurt VersR 2013, 617 f.; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489, 1490;… HK-VVG/Schimikowski, 3. Aufl. Ziff. 27 AHB Rn. 4). - OLG Nürnberg, 09.08.2021 - 8 U 1012/21
Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für das …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherungsnehmer in zumindest leichtfertiger Weise seine eigenen wohlverstandenen Interessen missachtet, indem er einen Betrag anerkennt, der grob unbillig ist und den Versicherer in sachlich nicht gerechtfertigter Weise belastet (Anschluss an OLG Frankfurt, BeckRS 2013, 8425).Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherungsnehmer in zumindest leichtfertiger Weise seine eigenen wohlverstandenen Interessen missachtet, indem er einen Betrag anerkennt, der grob unbillig ist und den Versicherer in sachlich nicht gerechtfertigter Weise belastet (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2013, 617, 619).
Außerhalb solcher Ausnahmefälle ist der Versicherer auch ohne Regelung in den AVB nach Treu und Glauben so zu behandeln, als habe er seine Zustimmung zum Abschluss des Vergleichs erteilt (vgl. Koch, VersR 2013, 617, 623).
- OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 7 U 242/13
Entfallen der Bindungswirkung der Feststellung des Haftpflichtprozesses bei …
Dem entspricht es, dass dem Versicherer zugestanden wird, sogar bei unberechtigter Deckungsablehnung der Bindungswirkung eines Haftpflichttitels den Einwand leichtfertiger Preisgabe wohlverstandener eigener Interessen entgegen zu setzen (…Bruck-Möller-Koch aaO.; BGH VersR 1977, 174 f.; OLG Frankfurt - 3. ZS - VersR 2013, 617 bezüglich eines Anerkenntnisses).