Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 27.04.2012

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12   

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https://dejure.org/2012,40625
BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12 (https://dejure.org/2012,40625)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2012 - IV ZB 26/12 (https://dejure.org/2012,40625)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 (https://dejure.org/2012,40625)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 568 S 2 ZPO, § 574 Abs 2 ZPO, § 574 Abs 3 S 2 ZPO
    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines Beschwerdesenats

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 574 Abs. 2, 568 S. 2
    Nachträgliche Rechtsbeschwerdezulassung durch Kollegium eines Beschwerdesenats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer nachträglichen Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines Beschwerdesenats nach vorhergehender Ablehnung durch den Einzelrichter

  • rewis.io

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines Beschwerdesenats

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 574 Abs. 2; ZPO § 574 Abs. 3 S. 2; ZPO § 568 S. 2
    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Beschwerdesenat nur nach willkürlicher Entscheidung des Einzelrichters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 568 S. 2; ZPO § 574 Abs. 2
    Möglichkeit einer nachträglichen Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Kollegium eines Beschwerdesenats nach vorhergehender Ablehnung durch den Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Beschwerdesenat

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf nachträglich ein Rechtsmittel zugelassen werden? (IBR 2013, 1239)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 256
  • MDR 2013, 421
  • NJ 2013, 519
  • FamRZ 2013, 373
  • VersR 2013, 920
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12
    Sie kann auf eine Anhörungsrüge oder befristete Gegenvorstellung ausnahmsweise nachgeholt werden, wenn die Nichtzulassung eine willkürliche Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers darstellt (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, VersR 2008, 274 Rn. 4 und vom 15. Februar 2006 - IV ZB 57/04, FamRZ 2006, 695 unter II 2 b; BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07, NJW-RR 2007, 1654 Rn. 6; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529 unter III 3 und vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 unter 1 a; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12
    Sie kann auf eine Anhörungsrüge oder befristete Gegenvorstellung ausnahmsweise nachgeholt werden, wenn die Nichtzulassung eine willkürliche Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers darstellt (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, VersR 2008, 274 Rn. 4 und vom 15. Februar 2006 - IV ZB 57/04, FamRZ 2006, 695 unter II 2 b; BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07, NJW-RR 2007, 1654 Rn. 6; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529 unter III 3 und vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 unter 1 a; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung und Verlust des

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12
    Sie kann auf eine Anhörungsrüge oder befristete Gegenvorstellung ausnahmsweise nachgeholt werden, wenn die Nichtzulassung eine willkürliche Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers darstellt (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, VersR 2008, 274 Rn. 4 und vom 15. Februar 2006 - IV ZB 57/04, FamRZ 2006, 695 unter II 2 b; BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07, NJW-RR 2007, 1654 Rn. 6; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529 unter III 3 und vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 unter 1 a; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12
    Sie kann auf eine Anhörungsrüge oder befristete Gegenvorstellung ausnahmsweise nachgeholt werden, wenn die Nichtzulassung eine willkürliche Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers darstellt (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, VersR 2008, 274 Rn. 4 und vom 15. Februar 2006 - IV ZB 57/04, FamRZ 2006, 695 unter II 2 b; BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07, NJW-RR 2007, 1654 Rn. 6; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529 unter III 3 und vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 unter 1 a; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12
    Sie kann auf eine Anhörungsrüge oder befristete Gegenvorstellung ausnahmsweise nachgeholt werden, wenn die Nichtzulassung eine willkürliche Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers darstellt (Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, VersR 2008, 274 Rn. 4 und vom 15. Februar 2006 - IV ZB 57/04, FamRZ 2006, 695 unter II 2 b; BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07, NJW-RR 2007, 1654 Rn. 6; vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529 unter III 3 und vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 unter 1 a; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 81/09

    Mietrechtstreit auf Räumung und Zahlung rückständiger Miete:

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12
    So besteht eine zwingende Vorlagepflicht, wenn er der Sache grundsätzliche Bedeutung beimessen will (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 81/09, WuM 2010, 385 Rn. 6), nicht aber wenn er nach Prüfung der Sach- und Rechtslage die Vorlagevoraussetzungen der besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art und Grundsatzbedeutung nicht für erfüllt hält.
  • BGH, 08.05.2012 - VIII ZB 91/11

    Rechtsbeschwerdezulassung gegen eine Kostenentscheidung nach übereinstimmender

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12
    Lediglich an einer Zulassung der Rechtsbeschwerde ist der originäre Einzelrichter gemäß § 568 Satz 2 ZPO gehindert; diese obliegt allein dem Kollegium (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - VIII ZB 91/11, WuM 2012, 332 Rn. 4).
  • BGH, 12.12.2012 - IV ZB 18/12

    Kostenerstattung nach AGB-Kontrollklage eines eingetragenen Verbraucherverbands:

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12
    Insoweit verweist der Senat auf die heute erlassenen Beschlüsse in den Sachen IV ZB 18/12 und IV ZB 24/12.
  • BGH, 18.11.2009 - IV ZA 12/09

    Nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde im Falle der willkürlichen

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IV ZB 26/12
    a) Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde ist grundsätzlich nicht möglich (Senatsbeschluss vom 18. November 2009 - IV ZA 12/09, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

    b) Allerdings hat der Bundesgerichtshof - auch der Senat - die auf eine Gegenvorstellung hin ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde in entsprechender Anwendung der Verfahrensvorschriften von § 321 a ZPO bzw. von § 44 FamFG unter der Voraussetzung gebilligt, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist, und hat dies aus dem Anspruch des Rechtsmittelführers auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleitet (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 8 mwN; vgl. auch BGH Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 - NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 mwN und vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07 - NJW-RR 2007, 1654 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Unter diesen Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof später wiederholt eine auf eine Gegenvorstellung hin ausgesprochene wirksame Zulassung der Rechtsbeschwerde für möglich gehalten, jedoch jeweils die Voraussetzungen für eine wirksame nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde verneint (etwa BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12, VersR 2013, 920 Rn. 6 ff; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15, NZG 2017, 112 Rn. 8 f; vom 11. Oktober 2017 - I ZB 108/16, juris Rn. 16 f; vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, FamRZ 2018, 936 Rn. 8 ff je mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZR 151/02, NJW 2006, 1978 Rn. 6 zur nachträglichen Vorlage an den Europäischen Gerichtshof).
  • BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22

    Zur Frage, ob Schonvermögen gemäß §§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII für die

    aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof - auch der Senat - in mehreren Entscheidungen die auf eine Gegenvorstellung hin ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde in analoger Anwendung von § 321 a ZPO bzw. § 44 FamFG unter der Voraussetzung gebilligt, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist, und hat dies aus dem Anspruch des Rechtsmittelführers auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleitet (BGH Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 - NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 mwN; BGH Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07 - NJW-RR 2007, 1654 Rn. 3 mwN; Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 7/14

    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Nachträgliche Zulassung einer

    Sie kann auf eine Anhörungsrüge ausnahmsweise nachgeholt werden, wenn die Nichtzulassung eine willkürliche Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers darstellt (BGH Beschluss vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 - NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 mwN).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15

    Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung

    Die Gegenvorstellung diene der von Verfassungs wegen geforderten Abwehr der Verletzung von Verfahrensgrundrechten (BGH NJW-RR 2013, 256, Juris Rn. 6; NJW-RR 2007, 1654, Juris Rn. 6; NJW 2004, 2529 f; vgl. auch BGH MDR 2013, 421, 422; BAG NJW 2011, 3532, 3533; OLG Bremen MDR 2009, 889, Juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 08.01.2019 - 15 U 110/18

    Verfahrensverstoß in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

    Dies schließt es jedoch nicht aus, fachgerichtlich einen außerordentlichen (befristeten) Rechtsbehelf in Form einer Gegenvorstellung jedenfalls für solche Fälle auch weiterhin anzuerkennen (siehe nur Zöller/ Vollkommer , ZPO, 32. Aufl. 2018, § 321a Rn. 3, 4; MüKo-FamFG/ Ulrici , 3. Aufl. 2018, § 44 Rn. 19 ff. m.w.N.; vgl. zudem BGH v. 09.06.2016 - IX ZB 92/15, NJW-RR 2016, 955 Rn. 7 ff.; v. 12.12.2012 - IV ZB 26/12, NJW-RR 2013, 256 Rn. 6; v. 28.11.2012 - V ZB 286/11, BeckRS 2013, 00258 Rn. 7; sowie im Ergebnis auch BVerfG v. 25.11.2008 - 1 BvR 848/07, NJW 2009, 829; v. 30.06.2009 - 1 BvR 893/09, NJW 2009, 3710).
  • BGH, 09.09.2020 - IV ZB 9/20

    Keine ermäßigte Gebühr bei Teilaufhebung eines Vertrags

    Es wäre zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen, dass eine Zulassung der Rechtsbeschwerde im Übrigen ausnahmsweise auf eine Anhörungsrüge oder befristete Gegenvorstellung - auch des Beteiligten zu 2 - hätte nachgeholt werden können, wenn die Nichtzulassung eine willkürliche Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers darstellte (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12, NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 m.w.N.).
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZB 31/18

    Festsetzung Rechtsanwaltsvergütung - funktionelle Zuständigkeit

    Die Zulassungsentscheidung kann grundsätzlich nicht nachgeholt oder mittels Ergänzungsentscheidung entsprechend § 321 ZPO ausgesprochen werden (BGH 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 - Rn. 6; 24. November 2003 - II ZB 37/02 - zu II 2 a der Gründe) .
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - 26 W 16/13

    Nachholung der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch Beschlussergänzung

    Nur ausnahmsweise kann sie auf eine Anhörungsrüge oder befristete Gegenvorstellung hin nachgeholt werden, wenn die Nichtzulassung eine (willkürliche) Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers darstellt (BGH NJW-RR 2013, 256 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - 26 W 7/14

    Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde in der Entscheidung

    Ob das Landgericht Anlass hat, die Zulassung der Beschwerde auf eine Anhörungsrüge oder befristete Gegenvorstellung hin nachzuholen, weil die Nichtzulassung eine (willkürliche) Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers darstellt (BGH NJW-RR 2013, 256 m.w.N.), war nicht Gegenstand des angegriffenen Berichtigungsbeschlusses und ist daher vom Senat nicht zu entscheiden.
  • OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
  • OLG München, 03.04.2013 - 345 SchH 6/11
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.04.2012 - I-20 W 13/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12455
OLG Hamm, 27.04.2012 - I-20 W 13/12 (https://dejure.org/2012,12455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.2012 - I-20 W 13/12 (https://dejure.org/2012,12455)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 2012 - I-20 W 13/12 (https://dejure.org/2012,12455)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Erhöhung der Einigungsgebühr in einem Vergleichsverfahren

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Mehrvergleich - Erhöhung der Einigungsgebühr

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 3; ZPO § 9
    Höhe der Einigungsgebühr bei Vergleich über eine kapitalisierte Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und die Beendigung des Versicherungsvertrags

  • rechtsportal.de

    GKG § 48 Abs. 4; ZPO § 3
    Streitwert eines Rechtsstreits und eines Vergleichs betreffend eine kapitalisierte Rente aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und Einigung der Parteien über die Beendigung des Versicherungsvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 920
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Bei wiederkehrenden Leistungen, zu denen auch die Ansprüche auf Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehören, ist der Wert nach § 9 Satz 1 ZPO zu bestimmen, also mit dem 3, 5 fachen Wert des einjährigen Bezuges, wobei darauf bei einer positiven Feststellungsklage ein Abschlag von 20% vorzunehmen ist (siehe dazu zuletzt BGH, Beschluss vom 06.10.2011, IV ZR 183/10, juris Tz. 1 und 2).

    Zu dem Wert des Leistungsantrags ist in einem solchen Fall für den Feststellungsantrag ein Betrag von 20% des 3, 5fachen Jahresrentenwertes hinzuzurechnen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 06.10.2011, IV ZR 183/10, juris Tz. 1, 2), da in wirtschaftlicher Hinsicht eine Teilidentität besteht.

  • OLG Hamm, 15.02.2012 - 20 U 165/11

    Streitwert einer Klage auf Leistung aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Nichts Anderes gilt dann, wenn ein Feststellungsantrag bezüglich des Fortbestehens zwar nicht rechtshängig ist, aber die Parteien im Wege des Vergleiches eine Einigung über die Beendigung des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages treffen (Senatsbeschluss vom 15.02.2012, 20 U 165/11).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 7 W 48/09

    Streitwertfestsetzung: Wert eines Abfindungsvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Der nach der kapitalisierten Rente errechnete Vergleichsbetrag führt auch dann, wenn er höher als der Streitwert ist, nicht zu einer Erhöhung des Vergleichswertes (OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.08.2009, 7 W 48/09, r+s 2011, 228).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Maßgeblich für die Berechnung des Vergleichswertes ist nämlich nicht, worauf sich die Parteien geeinigt haben, sondern worüber sie den Vergleich geschlossen haben (so OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1697).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2009 - 24 W 13/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das Landgericht

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Der Senat war auch nicht gehindert, den Streitwert stärker als mit der Beschwerde der Beklagten beantragt herabzusetzen, denn die (Rechtsmittel-)gerichte sind in den zeitlichen Grenzen des 63 Abs. 3 Satz 1 GKG befugt, den Streitwert von Amts wegen festzusetzen und ohne Bindung an Parteianträge abzuändern (siehe dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2009, 24 W 13/09, juris Tz. 6).
  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98

    Beschwer bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Spätere Veränderungen rückständiger Beträge bleiben außer Betracht, selbst wenn sie während des Rechtsstreits mit einem bezifferten Antrag geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 25.06.2008, II ZR 179/07, juris Tz. 2; Beschluss vom 25.11.1998. IV ZR 199/98, juris Tz. 3, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.06.2008 - II ZR 179/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Zahlung eines Ruhegeldes

    Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
    Spätere Veränderungen rückständiger Beträge bleiben außer Betracht, selbst wenn sie während des Rechtsstreits mit einem bezifferten Antrag geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 25.06.2008, II ZR 179/07, juris Tz. 2; Beschluss vom 25.11.1998. IV ZR 199/98, juris Tz. 3, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamburg, 14.09.2016 - 6 Ta 23/16

    Vergleichsmehrwert einer Freistellungsregelung

    Wird über den Streitgegenstand des Verfahrens hinaus eine weitere Regelung zwischen den Parteien getroffen, so ist diese bei der Berechnung des Vergleichswertes zu berücksichtigen (OLG Hamm 27.04.2012 - 20 W 13/12 - juris Rn 15; BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - juris Rn 21f.), ohne dass es darauf ankommt, welche Motive die Parteien zu der entsprechenden Regelung bewegt haben.
  • OLG Nürnberg, 13.08.2014 - 8 W 1409/14

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Streitwertbemessung

    In der nachfolgenden Entscheidung vom 27.04.2012 (20 W 13/12, juris, VersR 2013, 920) hat das Oberlandesgericht Hamm vertiefend ausgeführt:.

    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 27.04.2012 (OLG Hamm 20 W 13/12, mit Verweis auf BGH IV ZR 183/10, veröffentlicht unter anderem bei juris) entschieden, auf den wegen der Begründung im Einzelnen zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.".

  • OLG Hamm, 22.05.2018 - 7 W 9/18

    Gegenstandswert eines Abfindungsvergleichs

    Folglich kommt es bei einem Abfindungsvergleich - wie er vorliegt - nicht auf den Abfindungsbetrag, sondern auf den Wert der abgefundenen Ansprüche an (OLG Hamm, Beschluss vom 27.4.2012, Az. 20 W 13/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.8.2009, Az. 7 W 48/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2014, Az. 9 W 33/14; auch schon: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.2.1991, 3 WF 29/91; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.11.1990, Az. 9 W 136/90).

    Nur in einem solchen Fall nimmt die herrschende Meinung einen Mehrwert des Vergleichs an (u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 27.4.2012, Az. 20 W 13/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2014, Az. 9 W 33/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.8.2014, Az. 8 W 1409/14).

  • OLG Hamm, 19.04.2017 - 20 U 117/16

    Mehrwert eines Vergleichs hinsichtlich der Beendigung einer

    Denn der Versicherungsnehmer verzichtet durch eine entsprechende Regelung auf etwaig denkbare Ansprüche aus einem künftigen Versicherungsfall (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 29.04.2015, 20 W 75/14, juris, Rn. 2 m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2015, 12 W 7/15, juris, Rn. 9, VersR 2015, 1530; KG, Beschl. v. 17.09.2014, 6 W 127/14, juris, Rn. 3, VersR 2015, 128; Senat, Beschl. v. 27.04.2012, 20 W 12/12, juris, Rn. 15 m. w. N.,  VersR 2013, 920) .

    Auf den sich danach errechnenden Betrag von 10.231,20 EUR (3 x (2.600,76 EUR + 736, 04)) ist sodann noch ein Abschlag auf 20 % dieses Betrages, also 2.002,08 EUR, vorzunehmen, weil insoweit wirtschaftliche Teilidentität mit dem tatsächlich rechtshängigen Streitgegenstand besteht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 29.04.2015, 20 W 75/14, juris, Rn. 2 m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2015, 12 W 7/15, juris, Rn. 9, VersR 2015, 1530; KG, Beschl. v. 17.09.2014, 6 W 127/14, juris, Rn. 3, VersR 2015, 128; Senat, Beschl. v. 27.04.2012, 20 W 12/12, juris, Rn. 15 m. w. N., VersR 2013, 920) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 7 Ta 27/19

    Vergleichsmehrwert - Freistellungsvereinbarung - Abänderung des

    Werde über den Streitgegenstand des Verfahrens hinaus eine weitere Regelung zwischen den Parteien getroffen, so sei diese bei der Berechnung des Vergleichswertes zu berücksichtigen (OLG Hamm, Az. 20 W 13/12; BAG, Az. 3 AZB 34711), ohne dass es darauf ankomme, welche Motive die Parteien zu der entsprechen Regelung bewegt hätten (LAG München, Az. 7 Ta 55/17).
  • OLG Rostock, 08.11.2018 - 4 W 27/18

    Streitwertbemessung im Deckungsprozess gegen eine Krankentagegeldversicherung:

    Zutreffend verweisen die Beschwerdeführer allerdings darauf, dass nach gefestigter Rechtsprechung der überschießende Vergleichswert aus einem Anteil von 20 % des dreieinhalbfachen Jahresbetrags der Summe von (Renten-)Leistung und Prämien(freistellung) zu ermitteln ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.08.2014 - 8 W 1409/14, AGS 2015, 79, juris Rn. 54 ff.; KG, Beschluss vom 17.09.2014 - 6 W 127/14, VersR 2015, 128, juris Leitsatz und Rn. 2 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2015 - 12 W 7/15, VersR 2015, 1530, juris Leitsatz 2 und Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 19.04.2017 - 20 U 117/16, VersR 2017, 1545, juris Leitsatz und Rn. 8, Beschluss vom 16.01.2013 - 20 W 47/12, juris Leitsatz und Rn. 2, Beschluss vom 27.04.2012 - 20 W 13/12, VersR 2013, 920, juris Leitsatz 2 und Rn. 15; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14.12.2016, a.a.O., juris Rn. 9 und Beschluss vom 06.10.2011, a.a.O., juris Rn. 1).
  • OLG Hamm, 14.01.2019 - 2 UF 187/17

    Mehrwert eines Vergleichs hinsichtlich des Verzichts auf zukünftigen

    Die Gegenvorstellungen verkennen, dass der Wert des Vergleichsgegenstandes sich nach dem Wert der Ansprüche oder Rechtsverhältnisse richtet, die durch den Vergleich erledigt werden sollen, nicht aber nach dem Wert der Leistung, die ein Beteiligter im Vergleich übernimmt (einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. etwa Oestreich/Trenkle, GKG/FamGKG, Mai 2014, Anhang Verfahrenswert, Stichwort Vergleich, Rn. 3 m.w.N.; Schneider/Kurpat, Streitwertkommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren, 14. Aufl., Stichwort Vergleich, Rn. 5485 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 27.04.2012, Az. 20 W 13/12, VersR 2013, 920).
  • LAG München, 08.02.2018 - 7 Ta 55/17

    Gegenstandswert; Mehrwert für Vergleich

    Wird über den Streitgegenstand des Verfahrens hinaus eine weitere Regelung zwischen den Parteien getroffen, so ist diese bei der Berechnung des Vergleichswertes zu berücksichtigen (OLG Hamm 27.04.2012 - 20 W 13/12; HYPERLINK "https://www.juris.de/jportal/portal/t/1dfd/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige& showdoccase=1& js_peid=Trefferliste& documentnumber=1& numberofresults=1& fromdoctodoc=yes& doc.id=KARE600036648& doc.part=K& doc.price=0.0%23focuspoint" BAG 16.02.2012 - 3 AZB 34/11), ohne dass es darauf ankommt, welche Motive die Parteien zu der entsprechenden Regelung bewegt haben.
  • OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Eintrittspflicht einer

    Treffen die Partei über den Streitgegenstand hinaus eine weitergehende gütliche Einigung, so ist diese bei der Berechnung des Vergleichswertes zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2012 - 20 W 13/13 -, VersR 2013, 920, bei juris Langtext Rn. 14, 15).
  • OLG Bremen, 01.03.2021 - 3 U 19/20

    Zivilprozessrecht

    Entsprechend kommt es bei einem Abfindungsvergleich, wie dem vorliegenden, grundsätzlich nicht auf den Abfindungsbetrag als solchen, sondern vielmehr auf den Wert der abgefundenen Ansprüche an (zum Ganzen: OLG Hamm, Beschluss vom 27.04.2012 - I-20 W 13/12, 20 W 13/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2010 - 7 W 75/10; KG, Beschluss vom 17.09.2014 - 6 W 127/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 9 W 33/14 -, allesamt juris).
  • OLG Köln, 29.04.2015 - 20 W 75/14

    Gegenstandswert eines Vergleichs über Ansprüche aus einer

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14

    Gegenstandswert für einen Abfindungsvergleich in der

  • OLG Saarbrücken, 04.10.2018 - 5 W 71/18

    Streitwertbeschwerde: Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Zahlung einer

  • OLG Köln, 09.04.2014 - 20 W 13/14

    Mehrwert eines Vergleichs in einem Rechtsstreit über Ansprüche aus einer

  • KG, 17.09.2014 - 6 W 127/14

    Streitwertfestsetzung: Vergleich über den Anspruch auf Zahlung einer

  • OLG Hamm, 16.01.2013 - 20 W 47/12

    Gegenstandswert eines Vergleichs hinsichtlich der nicht anhängigen Beendigung

  • OLG Hamm, 04.05.2023 - 20 W 9/23
  • OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 U 13/12
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