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   BGH, 20.05.2014 - VI ZR 396/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12468
BGH, 20.05.2014 - VI ZR 396/13 (https://dejure.org/2014,12468)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2014 - VI ZR 396/13 (https://dejure.org/2014,12468)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - VI ZR 396/13 (https://dejure.org/2014,12468)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 RVG, § 22 RVG, Nr 2300 RVG-VV
    Rechtsanwaltskosten: Geschäftsgebühr bei nur teilweiser außergerichtlicher Erfüllung der Forderung des Mandanten und Klageauftrag für den noch offenen Teil der Forderung

  • verkehrslexikon.de

    Zur einmaligen Geschäftsgebühr bei Teilerfüllung und Klageauftrag über den Rest

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehen einer Geschäftsgebühr bei teilweiser außergerichtlicher Erledigung und teilweiser gerichtlciher Geltendmachung

  • BRAK-Mitteilungen

    Geschäftsgebühr bei nur teilweiser außergerichtlicher Erfüllung der Forderung des Mandanten

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2014, 265

  • rewis.io

    Rechtsanwaltskosten: Geschäftsgebühr bei nur teilweiser außergerichtlicher Erfüllung der Forderung des Mandanten und Klageauftrag für den noch offenen Teil der Forderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15; RVG § 22; RVG VV Nr. 2300
    Entstehen einer Geschäftsgebühr bei teilweiser außergerichtlicher Erledigung und teilweiser gerichtlciher Geltendmachung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Berechnung der Geschäftsgebühr bei teilweise erfolgreicher außergerichtlicher Geltendmachung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nur teilweise außergerichtlich bezahlte Unfallschaden - und die Anwaltsgebühren

  • Jurion (Kurzinformation)

    Geschäftsgebühr kann nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert verlangt werden

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsgebühr bei teilweise außergerichtlicher Erfüllung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1341
  • MDR 2014, 864
  • NZV 2014, 567
  • VersR 2014, 1100
  • Rpfleger 2014, 557
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 11.07.2017 - VI ZR 90/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher

    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (Senatsurteile vom 8. Mai 2012 - VI ZR 196/11, DAR 2012, 387 Rn. 6; vom 20. Mai 2014 - VI ZR 396/13, VersR 2014, 1100 Rn. 7 mwN).
  • LG Saarbrücken, 01.06.2018 - 13 S 151/17

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung vorprozessualer Anwaltskosten;

    Der Klägerin steht daher nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ein Anspruch auf Freistellung von Anwaltskosten aus dem berechtigten Gesamtanspruch (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2014 - VI ZR 396/13, VersR 2014, 1100) (Nettoreparaturkosten 3.747,32 ? + Sachverständigenkosten 652, 12 ? + Unkostenpauschale 25,- ? = 4.424,44 ?) zu, mithin gemäß §§ 2, 13 RVG, Nrn. 2300, 7002, 7008 RVG VV in Höhe einer 1, 3-Geschäftsgebühr (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteil vom 27.05.2014 - VI ZR 279/13, NZV 2014, 507 m.w.N.) von 393, 90 ? zzgl.

    Denn dem Geschädigten steht auch in Fällen wie hier nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Geschäftsgebühr nur einmal aus dem berechtigten Gesamtgegenstandswert zu und nicht zweimal aus (dann niedrigeren) Teilgegenstandswerten (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2014 - VI ZR 396/13, VersR 2014, 1100).

  • LG Saarbrücken, 07.10.2016 - 13 S 35/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einbiegenden Kraftfahrers

    Der Kläger kann daneben nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Ersatz seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten aus dem berechtigten Gesamtanspruch ersetzt verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2014 - VI ZR 396/13, VersR 2014, 1100).
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