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   KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13   

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https://dejure.org/2014,18087
KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13 (https://dejure.org/2014,18087)
KG, Entscheidung vom 08.07.2014 - 6 U 134/13 (https://dejure.org/2014,18087)
KG, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 6 U 134/13 (https://dejure.org/2014,18087)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 14 Abs 1 VVG vom 23.11.2007, § 19 Abs 1 VVG vom 23.11.2007, § 213 VVG vom 23.11.2007
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss der Fälligkeit von Versicherungsansprüchen bei verweigerter Mitwirkung des Versicherungsnehmers bei der Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten

  • rabüro.de

    Ohne Erteilung einer Schweigepflichtentbindungserklärung keine Fälligkeit der Versicherungsleistung

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung - verweigerte Mitwirkung des Versicherungsnehmers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 14; VVG § 213
    Der Versicherer ist in der Leistungsprüfung auch zur Prüfung einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung berechtigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 14 Abs. 3; VVG § 213 a.F.
    Rechtsfolgen der Verletzung vorvertragliche Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Versicherer darf in der Leistungsprüfung die Anzeigepflichtverletzung prüfen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versicherung darf Leistung an Durchleuchten der Krankengeschichte knüpfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Überprüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht im Rahmen der Leistungsprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1191
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 12.06.2013 - 23 O 341/12

    Berufsunfähigkeitsversicherung - vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. Juni 2013 - 23 O 341/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Berlin - 23 O 341/12 - vom 12. Juni 2013 wie folgt abzuändern:.

    das Urteil des Landgerichts Berlin - 23 O 341/12 - vom 12. Juni 2013 aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen.

  • BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08

    Zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13
    Dem ist lediglich hinzuzufügen, dass Egger nach Erlass dieses Hinweisbeschlusses seine Rechtsauffassung im Rahmen einer Kommentierung der hier angefochtenen Entscheidung des Landgerichts (VersR 2014, 553) wiederholt und vertieft hat.

    Die Erhebung von Gesundheitsdaten aus vorvertraglicher Zeit im Rahmen der Leistungsprüfung steht auch nicht im Widerspruch zu der Vorschrift des § 213 VVG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 2006 (VersR 2006, 1669 - 1672) und vom 17. Juli 2013 (VersR 2013, 1425 - 1428), wonach der Versicherungsnehmer der Erhebung seiner Gesundheitsdaten widersprechen und eine solche Erhebung nicht ohne seine Einwilligung stattfinden darf.

  • OLG Hamburg, 02.03.2010 - 9 U 186/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13
    Im Übrigen sind sich Literatur und Rechtsprechung jedenfalls im Ausgangspunkt einig, dass dem Versicherer im Rahmen seiner Leistungsprüfung auch das Recht zusteht, Gesundheitsdaten zur Klärung und Feststellung einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung seitens des Versicherungsnehmers zu erheben, auf die er ggf. ein Recht, sich vom Vertrag zu lösen und so den Versicherungsschutz rückwirkend zu beseitigen, stützen könnte (vgl. OLG Hamburg VersR 2010, 749 - 750, zitiert nach juris, dort Rdz. 31; Höra in Bruck/Möller, Versicherungsvertragsgesetz, 9. Auflage, § 213 Rdnr. 36; Voit in Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage § 213 Rdnr. 29 m.w.N.; Rixecker in Römer/Langheid, Versicherungsvertragsgesetz, 4. Auflage § 213 Rdnr. 18: "allgemein anerkannt"; Wolf in Looschelders/Pohlmann, VVG-Kommentar, 2. Auflage, § 213 Rdnr. 8 und Schneider in Looschelders/Pohlmann a.a.O., § 14 Rdnr. 13; Spuhl in Marlow/Spuhl, Das neue Versicherungsvertragsgesetz Rdnr. 1460 f).
  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13
    Die Erhebung von Gesundheitsdaten aus vorvertraglicher Zeit im Rahmen der Leistungsprüfung steht auch nicht im Widerspruch zu der Vorschrift des § 213 VVG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 2006 (VersR 2006, 1669 - 1672) und vom 17. Juli 2013 (VersR 2013, 1425 - 1428), wonach der Versicherungsnehmer der Erhebung seiner Gesundheitsdaten widersprechen und eine solche Erhebung nicht ohne seine Einwilligung stattfinden darf.
  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13
    Welchem dieser wechselseitigen Interessen der Vorrang gebührt, ist deshalb jeweils durch Abwägung anhand der Umstände des Einzelfalles festzustellen (BGH VersR 2010, 97 - 100, zitiert nach juris, dort Rdz. 22).
  • OLG Nürnberg, 08.10.2007 - 8 U 1031/07

    Die Auskunftsobliegenheiten des VN entfallen nicht durch die Entscheidung des

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13
    Denn auch das Bundesverfassungsgericht hat in den zitierten Entscheidungen festgestellt, dass dem Recht des Versicherungsnehmers am Schutz seiner personenbezogenen Daten regelmäßig ein Offenbarungsinteresse des Versicherers von gleichfalls erheblichem Gewicht gegenübersteht, wenn er nur durch die Offenbarung der Daten Feststellungen zum Eintritt des Versicherungsfalls treffen kann (BVerfG VersR 2006 a.a.O., zitiert nach juris, dort Rdz. 46/47 und BVerfG VersR 2013 a.a.O., zitiert nach juris, dort Rdz. 22; vgl. auch OLG Nürnberg VersR 2008, 627 - 628, zitiert nach juris, dort Rdz. 33).
  • KG, 05.06.2012 - 6 U 150/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Vertragsrücktritt wegen Verletzung

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13
    Entgegen der Ansicht des Klägers stehen die Ausführungen des Senats im Urteil vom 5. Juni 2012 zum Aktenzeichen 6 U 150/11 (VersR 2014, 181 ff.) dieser Feststellung nicht entgegen.
  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Auszug aus KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13
    Nicht einheitlich beantwortet wird in diesem Zusammenhang allein die Frage, ob die Datenerhebung erst und nur dann zulässig ist, wenn bereits eine "hinreichend konkrete Verdachtslage" (Spuhl a.a.O.) oder ein "begründeter Anfangsverdacht" (so Höra a.a.O. unter Hinweis auf die auch vom Kläger zitierte Entscheidung des BGH zur Krankentagegeldversicherung, VersR 2007, 1260 ff) für eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung besteht (so wohl letztlich auch Eggert a.a.O: "allenfalls dann") und eine Ermittlung ins Blaue hinein für unzulässig zu erachten ist, während im Übrigen (vgl. auch OLG Hamburg a.a.O. mit Anmerkung Schulze in VersR 2010, 750 - 751; Voit, Wolf, Schneider a.a.O.; Fricke, Die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten, VersR 2009, 297, 299/300; Muschner in NK Versicherungsvertragsgesetz, § 213 Rdnr. 22) eine konkrete Verdachtslage nicht gefordert wird.".
  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in VersR 2014, 1191 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, der Leistungsanspruch des Klägers sei derzeit jedenfalls nicht fällig, da die Beklagte ihre Leistungsprüfung nicht abschließen könne.
  • OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19

    1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige

    Es muss sich mit anderen Worten um eine endgültige und erkennbar abschließende Stellungnahme des Versicherers handeln, die so eindeutig ist, dass der Versicherungsnehmer daraus zweifelsfrei entnehmen kann, dass der Versicherer seine Leistungspflicht ablehnt (OLG Karlsruhe, RuS 2002, 469; Reichel, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl.; § 21 Rn. 9; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl., § 14 Rn. 13; vgl. auch KG, VersR 2014, 1191; OLG Hamm, VersR 2016, 580).

    Soweit der Antragsteller meint, nach §§ 151, 176 VVG hierzu nicht verpflichtet gewesen zu sein, erscheint dies nur vordergründig nachvollziehbar, weil ein Recht des Versicherers, die Vornahme der Untersuchung zu verlangen, durch die Vereinbarung einer solchen Untersuchung zwar nicht begründet werden kann; diese Weigerung führt aber - unbeschadet etwaiger vertraglicher Sanktionen dieser Obliegenheitsverletzung - auch dazu, dass der Versicherer nicht in die Lage versetzt wird, die gebotenen Ermittlungen zur Feststellung seiner Leistungspflicht im Sinne des § 14 VVG vorzunehmen (Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 176 Rn. 5; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 14 Rn. 8; vgl. KG, VersR 2014, 1191).

    Soweit sie nämlich die Einholung dieses Gutachtens als erforderlichen Teil einer umfassenden Leistungsprüfung angesehen hat, ihr die Prüfung dieses Teils jedoch verwehrt worden ist, war sie nicht gehalten, ihre Prüfung fortzusetzen und auf den vom Antragsteller gewünschten Umfang zu beschränken (KG, VersR 2014, 1191).

  • OLG Hamm, 16.11.2018 - 20 U 50/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines Anspruchs des Versicherungsnehmers

    a) Die Beklagte beruft sich insoweit ausdrücklich auf fehlende Fälligkeit und hat die Leistung nicht grundsätzlich abgelehnt, womit Fälligkeit hätte eintreten können (vgl. BGH Urt. v. 22.3.2000 - IV ZR 233/99, r+s 2000, 348 = juris Rn. 12; KG Urt. v. 8.7.2013 - 6 U 134/13, VersR 2014, 1191 = juris Rn. 14; Senat Urt. v. 19.1.1994 - 20 U 141/93, r+s 1994, 346 = juris Rn. 27; Rixecker in Langheid/Rixecker VVG, 5. Aufl. 2016, § 14 Rn. 13; Reichel in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 21 Rn. 9) .
  • OLG Hamm, 23.02.2015 - 20 U 25/15

    Voraussetzungen der Fälligkeit von Ansprüchen des Versicherungsnehmers aus dem

    Würde man dem Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung das Recht zur Prüfung einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vorenthalten, könnte dies zu dem widersinnigen Ergebnis führen, dass der Versicherer aufgrund der beschränkten Feststellungen zum Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen des Eintritts des Versicherungsfalls zur vereinbarten Leistung zu verurteilen wäre und er diese Leistung erbringen müsste, um sie im Anschluss in einem anderen Verfahren mit der Begründung zurückzufordern, dass ein vertraglicher Leistungsanspruch nicht gegeben war, weil der Vertrag rückwirkend durch eine Gestaltungserklärung seinen Bestand verloren habe (KG Berlin, Urteil vom 08. Juli 2014 - 6 U 134/13 -, Rn. 20, juris).
  • OLG Köln, 04.05.2016 - 20 W 44/15

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung von Ansprüchen aus einer privaten

    Im Übrigen dienten die Rückfragen der Beklagten gemäß den Schreiben Anlage B 21 bis B 25 nicht der Leistungsprüfung, sondern der Klärung der Frage, ob der Rücktritt berechtigt erfolgt ist oder nicht; zudem ist rechtlich umstritten, inwieweit dem Versicherungsnehmer insoweit überhaupt eine Mitwirkung obliegt (vgl. KG, VersR 2014, 1191; Egger, VersR 2016, 557).
  • LG Dortmund, 24.09.2015 - 2 O 332/13

    Anforderungen an Gesundheitsfragen zum Abschluss einer

    Erforderlich zur Leistungsbeurteilung im Sinne des § 213 Abs. 1 VVG können daher Daten auch dann sein, wenn anlässlich eines Versicherungsfalls geklärt werden soll, ob der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss relevante Angaben unterlassen hat und deshalb ein Rücktritts- oder Anfechtungsrecht besteht (KG, Urteil vom 08.07.2014 - 6 U 134/13 - OLG Saarbrücken ZFS 2013, 2023; Voigt in Prölss-Martin, VVG, § 213 Rn. 30; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl., § 213 Rn. 18).
  • LG Bochum, 22.02.2017 - 4 O 218/16
    Vielmehr umfassen die notwendigen Erhebungen des Versicherers zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung gemäß § 14 Abs. 1 VVG auch die Prüfung der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (KG, Urt. v. 08.07.201, Az. 6 U 134/13).
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