Rechtsprechung
OLG München, 27.02.2014 - 25 U 4550/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- versicherungsrechtsiegen.de
Private Krankheitskostenversicherung - Risikozuschläge bei Tarifwechsel
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 204
Zulässigkeit von Risikozuschlägen bei Tarifwechsel von einem Pauschaltarif in Tarif mit niedrigerer Grundprämie und Zuschlägen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 27.02.2014 - 25 U 4550/13
- OLG München, 04.04.2014 - 25 U 4550/13
Papierfundstellen
- VersR 2014, 1447
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Landshut, 05.11.2013 - 71 O 816/13
Private Krankheitskostenversicherung: Risikozuschläge bei Tarifwechsel
Auszug aus OLG München, 27.02.2014 - 25 U 4550/13
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 05.11.2013, Az. 71 O 816/13, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert. - BVerwG, 05.03.1999 - 1 A 1.97
Risikozuschläge bei Tarifwechsel in der Krankenkosten-Vollversicherung
Auszug aus OLG München, 27.02.2014 - 25 U 4550/13
Nach zutreffender Ansicht (…vgl. Voit in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 28. Auflage 2010, § 204 VVG, Rn. 25), welcher der Senat folgt, können für den Fall, dass der bisherige Tarif eine Prämie vorsieht, die ganz weitgehend vom Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsbeginn unabhängig ist (Pauschalprämie), während der neue Tarif sich aus einer niedrigeren Grundprämie und Zuschlägen für die unterschiedlichen besonderen Risiken zusammensetzt, diese Zuschläge erhoben werden, wenn dies auf der Grundlage der Einstufung des Gesundheitszustands bei Abschluss des Altvertrags gerechtfertigt ist ( vgl. auch BVerwG VersR 99, 743 = NVersZ 99).
- BGH, 15.07.2015 - IV ZR 70/15
Private Krankenversicherung: Erhebung eines individuellen Risikozuschlags bei …
Würde der Versicherte zu dem preiswerteren Grundbeitrag des neuen Tarifs ohne jeden Risikozuschlag versichert, läge darin eine Begünstigung, die weder gegenüber dem Versicherer noch gegenüber neuen Versicherungsnehmern sachlich gerechtfertigt wäre (…BVerwG aaO juris Rn. 28;… VersR 2007, 1253 Rn. 38;… BVerwGE 137, 179 Rn. 21; OLG München VersR 2014, 1447; LG Landshut VersR 2014, 1447;… Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 204 Rn. 12;… Brömmelmeyer in PK-VVG, 2. Aufl. § 204 Rn. 20;… Voit in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 204 Rn. 25;… Langheid in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 204 Rn. 11; Reinhard, VersR 2008, 892, 894; Hofer u.a., VersR 2008, 1007, 1011; Brömmelmeyer, VersR 2010, 706, 709 f.;… anders MünchKomm-VVG/Boetius, § 204 Rn. 274 f.;… kritisch ferner Stormberg in Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 44 Rn. 205). - LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 9 S 41/15
Gesundheitsprüfung eines Versicherten beim Tarifwechsel des privaten …
Eine vom Kläger für sich in Anspruch genommene Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 27.02.2014 - 25 U #####/#### - (VersR 2014, 1447) betrifft nicht die vorliegende Konstellation der Gesundheitsverschlechterung nach Abschluss des Altvertrags, sondern die Relevanz von bei Abschluss dieses Vertrages bereits vorliegenden Erkrankungen für die Berechnung des Zieltarifs im Fall des Tarifwechsels nach § 204 Abs. 1 S. 1 VVG.
Rechtsprechung
LG Landshut, 05.11.2013 - 71 O 816/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- versicherungsrechtsiegen.de
Private Krankheitskostenversicherung: Risikozuschläge bei Tarifwechsel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Zulässigkeit von Risikozuschlägen bei einem Tarifwechsel
Papierfundstellen
- VersR 2014, 1447
Wird zitiert von ...
- OLG München, 27.02.2014 - 25 U 4550/13
Private Krankheitskostenversicherung - Risikozuschläge bei Tarifwechsel
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 05.11.2013, Az. 71 O 816/13, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.