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   OLG Köln, 26.07.2013 - 20 U 62/13   

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https://dejure.org/2013,23764
OLG Köln, 26.07.2013 - 20 U 62/13 (https://dejure.org/2013,23764)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2013 - 20 U 62/13 (https://dejure.org/2013,23764)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2013 - 20 U 62/13 (https://dejure.org/2013,23764)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 193 Abs. 3 S. 2 Nr. 4
    Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für Sozialleistungsbezieher mit Beginn des Leistungsbezugs nach dem 1. 1. 2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Aufnahme von Sozialhilfeempfängern in den Basistarif der PKV

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 454
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 20.03.2013 - 23 O 21/13

    Anspruch eines Asylbewerbers mit Herzfehler auf Aufnahme in den Basistarif der

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2013 - 20 U 62/13
    Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 20. März 2013 verkündete Urteil 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 21/13 - abgeändert.

    Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 22. Januar 2013 - 23 O 21/13 - wird aufgehoben.

  • BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 25/09 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht eines sozialhilfebedürftigen

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2013 - 20 U 62/13
    Gesetzlich krankenversicherungspflichtig ist der Verfügungskläger nur deswegen nicht, weil er Sozialhilfeleistungen bezieht und deswegen einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall gemäß der Bestimmung des § 5 Abs. 8a Satz 2 SGB V hat (vgl. dazu BSG, BSGE 107, 26, juris-Rz. 13) Im Verhältnis zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht damit eine vorrangige Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers; dieser hat gemäß § 48 SGB XII Hilfe bei Krankheit zu gewähren.
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2013 - 20 U 62/13
    Dafür, dass dieses auch der Regelung in § 193 Abs. 3 VVG immanente Zuordnungssystem (vgl. dazu auch BVerfG, VersR 2009, 957, juris-Rz. 187) für den Fall des Bezugs von Sozialhilfeleistungen durchbrochen werden sollte, ist nichts ersichtlich.
  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 55/14

    Kein genereller Anspruch von Sozialhilfeempfängern auf Aufnahme in den Basistarif

    § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 VVG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 8a SGB V sind dahin auszulegen, dass Personen, die nicht der privaten, sondern dem Grunde nach der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, auch dann nicht im Basistarif der privaten Krankenversicherung zu versichern sind, wenn sie Sozialhilfeleistungen ab dem 1. Januar 2009 beziehen (so auch OLG Köln VersR 2014, 454; LG Berlin VersR 2014, 455; LG Bochum, Beschluss vom 8. April 2013 - I-4 O 19/13, juris; LG Bonn, Urteil vom 7. Mai 2013 - 9 O 355/12; LG Koblenz, Urteil vom 14. März 2013 - 16 O 37/13, jeweils nicht veröffentlicht; Pabst, NZS 2012, 772, 777 f.; Laux, jurisPR-VersR 11/2013 Anm. 1; Langheid in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 193 Rn. 54; Göbel/Köther, VersR 2014, 537, 539 f.; wohl auch MünchKomm-VVG/Kalis, § 193 Rn. 17; HK-VVG/Marko, 2. Aufl. § 193 Rn. 24, 47).
  • OLG Köln, 08.11.2013 - 20 U 137/13

    Kontrahierungspflicht der privaten Krankenversicherung mit Sozialhilfeempfängern

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. Juli 2013 - 20 U 62/13 - ausgeführt hat, sind die Bestimmungen vielmehr dahin auszulegen, dass derjenige Personenkreis, der nicht der privaten Krankenversicherung, sondern der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist, auch dann nach den Regelungen des § 5 Abs. 1 Nr. 13 in Verbindung mit Abs. 8a SGB V zu behandeln ist, wenn er Sozialhilfeleistungen bezieht.
  • OLG Köln, 30.09.2014 - 20 U 107/14

    Keine Prozesskostenhilfe für Klage auf Zugang zum Basistarif trotz laufender

    Dies entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, VersR 2014, 989) und auch der Rechtsprechung des Senats (VersR 2014, 454).
  • LG Bonn, 14.05.2014 - 9 O 390/13

    Sozialleistungen, Empfänger von Sozialhilfeleistungen, Sozialhilfe, private

    Das Oberlandesgericht Köln hat zu einem unter allen rechtlich relevanten Gesichtspunkten ähnlich gelagerten Fall im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in einem Urteil vom 26. Juli 2013 (Az. 20 U 62/13, VersR 2014, 454 ff.) ausgeführt:.
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