Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19620
BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08 (https://dejure.org/2013,19620)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08 (https://dejure.org/2013,19620)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 1 BvR 3167/08 (https://dejure.org/2013,19620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,19620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Ausgleich zwischen dem Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung des Versicherungsnehmers einerseits und des Offenbarungsinteresses des Versicherungsunternehmens andererseits

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 213 VVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Ausgleich zwischen dem Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung des Versicherungsnehmers einerseits und des Offenbarungsinteresses des Versicherungsunternehmens andererseits - hier: Berufsunfähigkeitsversicherung - Obliegenheit des ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Verfassungsgemäßheit der von einer Versicherung vom Versicherungsnehmer geforderten Entbindung von der Schweigepflicht / Datenschutz

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Einzelermächtigungen hinsichtlich Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht und Obliegenheitsverpflichtungen bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung im Hinblick auf die informationelle Selbstbestimmung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Ausgleich zwischen dem Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung des Versicherungsnehmers einerseits und des Offenbarungsinteresses des Versicherungsunternehmens andererseits - hier: Berufsunfähigkeitsversicherung - Obliegenheit des ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 12; VVG § 213; EGVVG Art. 1 Abs. 2
    Schutz der informationellen Selbstbestimmung der VN bei nicht durch § 213 VVG geregelten Versicherungsverhältnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1
    Umfang der Einzelermächtigungen hinsichtlich Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht und Obliegenheitsverpflichtungen bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung im Hinblick auf die informationelle Selbstbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versicherungsrechtliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsdatenschutz - Versicherter muss nicht gleich alles offenbaren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein unbeschränktes "Abschöpfen" von Gesundheitsdaten im Versicherungsfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutz im privaten Versicherungsrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übermittlung persönlicher Daten zur Abwicklung und Prüfung eines Versicherungsfalls sind auf das hierfür Erforderliche zu begrenzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht

  • auw.de (Kurzinformation)

    Kein universelles Auskunftsrecht der Versicherer!

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schweigepflicht - Karlsruher Richter stärken Patientendatenschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Informationsinteresse von Versicherungen hat Grenzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Datenschutz gegenüber Versicherern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesverfassungsgericht zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht - Versicherte müssen Möglichkeit zur informationellen Selbstbestimmung bei Schweigepflichtsentbindungen haben

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Recht des Versicherten auf Nichterteilung von Gesundheitsauskunft gestärkt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3086
  • ZIP 2013, 63
  • VersR 2013, 1425
  • VersR 2014, 553
  • WM 2013, 1772
  • DÖV 2013, 818
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Privatrechtswirkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 84, 192 ff.) und der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Inhaltskontrolle von Verträgen (vgl. BVerfGE 81, 242 ff.; 89, 214 ff.; 103, 89 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt.

    aa) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis des Individuums, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten - hier seiner Gesundheitsdaten - selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 84, 192 ).

    Dieses Recht entfaltet als objektive Norm seinen Rechtsgehalt auch im Privatrecht und strahlt so auf die Auslegung und Anwendung privatrechtlicher Vorschriften aus (BVerfGE 84, 192 ).

    Verkennt ein Gericht, das eine privatrechtliche Streitigkeit entscheidet, in grundsätzlicher Weise den Schutzgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, verletzt es durch sein Urteil das Grundrecht des Bürgers in seiner Funktion als Schutznorm (vgl. BVerfGE 84, 192 ).

  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08
    Ihrer Beurteilung und Abwägung von Grundrechtspositionen im Verhältnis zueinander kann das Bundesverfassungsgericht nur dann entgegentreten, wenn eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 54, 148 ; BVerfGK 9, 353 ; stRspr).

    Hat aber in einem Vertragsverhältnis ein Partner ein solches Gewicht, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann, so ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen der beteiligten Parteien hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl. BVerfGE 103, 89 ; 114, 1 ; BVerfGK 9, 353 ).

    In einer solchen Situation wird das verfassungsrechtlich gebotene Schutzniveau unterschritten, wenn die Gerichte den Versicherungsvertrag so auslegen, dass die Versicherten eine Obliegenheit trifft, eine umfassende Schweigepflichtentbindung abzugeben, die es dem Versicherungsunternehmen ermöglicht, "sachdienliche Auskünfte" bei einem nicht konkret bestimmten Personenkreis von Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen, Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträgern, Behörden und Arbeitgebern einzuholen (vgl. BVerfGK 9, 353 ).

    Die Vertragsbedingungen der Versicherer sind - jedenfalls hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Konditionen - praktisch nicht verhandelbar (BVerfGK 9, 353 ; vgl. - für die Lebensversicherung - BVerfGE 114, 73 ).

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Privatrechtswirkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 84, 192 ff.) und der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Inhaltskontrolle von Verträgen (vgl. BVerfGE 81, 242 ff.; 89, 214 ff.; 103, 89 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt.

    a) Im Privatrechtsverkehr entfalten die Grundrechte ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 103, 89 ).

    Hat aber in einem Vertragsverhältnis ein Partner ein solches Gewicht, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann, so ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen der beteiligten Parteien hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragsteil die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehrt (vgl. BVerfGE 103, 89 ; 114, 1 ; BVerfGK 9, 353 ).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08
    a) Im Privatrechtsverkehr entfalten die Grundrechte ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 103, 89 ).

    Ihrer Beurteilung und Abwägung von Grundrechtspositionen im Verhältnis zueinander kann das Bundesverfassungsgericht nur dann entgegentreten, wenn eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 54, 148 ; BVerfGK 9, 353 ; stRspr).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08
    Ihrer Beurteilung und Abwägung von Grundrechtspositionen im Verhältnis zueinander kann das Bundesverfassungsgericht nur dann entgegentreten, wenn eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 54, 148 ; BVerfGK 9, 353 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08
    Ihrer Beurteilung und Abwägung von Grundrechtspositionen im Verhältnis zueinander kann das Bundesverfassungsgericht nur dann entgegentreten, wenn eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 54, 148 ; BVerfGK 9, 353 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08
    aa) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis des Individuums, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten - hier seiner Gesundheitsdaten - selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 84, 192 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Privatrechtswirkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 84, 192 ff.) und der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Inhaltskontrolle von Verträgen (vgl. BVerfGE 81, 242 ff.; 89, 214 ff.; 103, 89 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt.
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BVerfG, 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen der Privatrechtswirkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 84, 192 ff.) und der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Inhaltskontrolle von Verträgen (vgl. BVerfGE 81, 242 ff.; 89, 214 ff.; 103, 89 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt.
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 22.02.2017 - IV ZR 289/14

    Datenerhebung des Versicherers zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher

    Denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, unabhängig davon, ob die Daten bei einem Dritten (vgl. BVerfG VersR 2006, 1669 Rn. 43; VersR 2013, 1425, 1427 [juris Rn. 22]) oder beim Grundrechtsträger selbst (vgl. BVerfGE 65, 1, 45) erhoben werden.

    Vielmehr steht dem Interesse des Versicherungsnehmers an informationeller Selbstbestimmung das ebenfalls erhebliche Offenbarungsinteresse des Versicherers gegenüber, das in der Vertragsfreiheit wurzelt und damit durch Art. 12 GG ebenfalls grundrechtlichen Schutz genießt (Senatsurteil vom 13. Juli 2016 - IV ZR 292/14, VersR 2016, 1173 Rn. 31; BVerfG VersR 2006, 1669 Rn. 50; VersR 2013, 1425, 1427 [juris Rn. 21]).

    (b) Dabei ist einerseits dem berechtigten Interesse des Versicherungsnehmers Geltung zu verschaffen, dass keine Daten erhoben werden, die dem Versicherer über das erforderliche Maß hinaus in weitem Umfang sensible Informationen über den Versicherungsnehmer gewähren (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 2016 - IV ZR 292/14, VersR 2016, 1173 Rn. 32; BVerfG VersR 2013, 1425, 1427 [juris Rn. 27]).

    Denn damit wäre der Versicherer im Ergebnis bis zu einem eventuellen Einlenken des Versicherungsnehmers faktisch leistungsfrei, obgleich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Versicherte einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf die Möglichkeit verwiesen werden können, um des informationellen Selbstschutzes willen die Leistungsfreiheit des Versicherers hinzunehmen (BVerfG VersR 2006, 1669 Rn. 39; VersR 2013, 1425, 1427 [juris Rn. 25]).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es im Zeitpunkt der Datenerhebung oft noch nicht möglich ist, sicher zu beurteilen, auf welche Tatsachen es bei der Beurteilung der Leistungspflicht am Ende ankommt (vgl. BVerfG VersR 2013, 1425, 1427 [juris Rn. 22]; HK-VVG/Muschner, 3. Aufl. § 213 Rn. 22; Fricke, VersR 2009, 297, 300).

    Kann der Umfang der Datenerhebung nicht von vornherein auf entsprechende Informationen beschränkt werden, weil dem Versicherer noch unbekannt ist, worauf er sein Augenmerk zu richten hat, so erstreckt sich die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zunächst auf die Einholung solcher weniger weitreichender und persönlichkeitsrelevanter Vorinformationen, die dem Versicherer eine Konkretisierung ermöglichen, welche Informationen im Weiteren tatsächlich für die Leistungsprüfung relevant sind (vgl. BVerfG VersR 2013, 1425, 1428 [juris Rn. 29]).

    Dementsprechend geht auch die überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu Recht davon aus, § 213 VVG stehe einer Datenerhebung zum Zwecke der Überprüfung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers nicht entgegen (OLG Saarbrücken VersR 2013, 1157, 1161; Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 5. Aufl. § 213 VVG Rn. 46; HK-VVG/Muschner, 3. Aufl. § 213 VVG Rn. 22; Eichelberg in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 213 VVG Rn. 7; Wolf in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 213 VVG Rn. 8; Voit in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 213 Rn. 30; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 5. Aufl. § 213 Rn. 13; Britz, Die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten durch Versicherungsunternehmen bei Dritten gemäß § 213 VVG unter Berücksichtigung des Gendiagnostikgesetzes, 2011 S. 135 f.; Reichel in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 21 Rn. 32; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. P Rn. 33; Britz, VersR 2015, 410, 412; Fricke, VersR 2009, 297, 299 f.; Höra, r+s 2008, 89, 93; Rixecker, ZfS 2007, 556; jedenfalls soweit konkreter Anfangsverdacht vorliegt: Höra in Bruck/Möller, 9. Aufl. § 213 VVG Rn. 36; Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt 4. Aufl. Rn. 1460 f.; a.A. Egger, VersR 2012, 810, 813; ders., VersR 2014, 553, 554; ders., VersR 2014, 1304, 1306; ders., VersR 2015, 1209, 1211).

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12

    Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der

    So umfasst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. Senatsurteile vom 29. April 2014 - VI ZR 137/13, AfP 2014, 325 Rn. 6; vom 5. November 2013 - VI ZR 304/12, BGHZ 198, 346 Rn. 11 = AfP 2014, 58; BVerfGE 84, 192, 194; BVerfG, VersR 2006, 1669 Rn. 31 f.; BVerfG, VersR 2013, 1425, 1427, jeweils mwN).
  • BGH, 13.07.2016 - IV ZR 292/14

    Krankheitskostenversicherung: Physiotherapeutische Leistungen als Behandlungen im

    Als unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers im Sinne dieser Vorschrift sind danach Bestimmungen in allgemeinen Versicherungsbedingungen anzusehen, die einen informationellen Selbstschutz vereiteln oder unzumutbar werden lassen (vgl. BVerfG VersR 2006, 1669 Rn. 33; VersR 2013, 1425, 1427).

    Denn seinem Interesse an informationeller Selbstbestimmung steht das gleichfalls erhebliche Offenbarungsinteresse des Versicherers gegenüber, das in der Vertragsfreiheit wurzelt und damit ebenfalls grundrechtlichen Schutz durch Art. 12 GG genießt (BVerfG VersR 2006, 1669 Rn. 50; VersR 2013, 1425, 1427).

    Einerseits ist das Interesse des Versicherungsnehmers daran anzuerkennen, dass keine Daten erhoben werden, die dem Versicherer über das erforderliche Maß hinaus in weitem Umfang sensible Informationen gewähren (vgl. BVerfG VersR 2013, 1425, 1427).

    Demgemäß ist es für ihn von hoher Bedeutung, den Eintritt des Versicherungsfalles überprüfen zu können (BVerfG VersR 2006, 1669 Rn. 51; VersR 2013, 1425, 1427).

    Aufgrund der Vielzahl denkbarer Fallgestaltungen ist es dem Versicherer nicht möglich, bereits in der Vertragsklausel alle Informationen zu beschreiben, auf die es für die Leistungsprüfung ankommen kann (BVerfG VersR 2006, 1669 Rn. 51; VersR 2013, 1425, 1427).

  • OLG Köln, 30.09.2016 - 20 U 83/16

    Haftung eines Berufsunfähigkeitsversicherers wegen Weitergabe eines die

    Verkennt ein Gericht, das eine privatrechtliche Streitigkeit entscheidet, in grundsätzlicher Weise den Schutzgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, verletzt es durch sein Urteil das Grundrecht des Bürgers in seiner Funktion als Schutznorm (BVerfG, Beschl. v. 17.7.2013 - 1 BvR 3167/08, NJW 2013, 3086 mwN.).
  • BVerfG, 08.06.2021 - 1 BvR 2771/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde zum Umgang der Polizeibehörden mit

    32 Art. 10 Abs. 1 GG begründet neben einem Abwehrrecht einen Auftrag an den Staat, vor dem Zugriff privater Dritter auf die dem Fernmeldegeheimnis unterfallende Kommunikation zu schützen (vgl. BVerfGE 106, 28 ; zur Schutzdimension des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juli 2013 - 1 BvR 3167/08 -, Rn. 19 f.; zur Ausstrahlungswirkung in das Privatrecht BVerfGE 152, 152 - Recht auf Vergessen I).
  • BGH, 05.11.2013 - VI ZR 304/12

    Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Vornamen und Alter des Kindes eines

    Es schützt nicht nur vor einer überzogenen Ausforschung von personenbezogenen Daten durch den Staat, sondern es weist auf der Ebene bürgerlichrechtlicher Verhältnisse dem Schutzbedürfnis einer Person einen entsprechend hohen Rang gegenüber Eingriffen zu, die sie gegen ihren Willen für die Öffentlichkeit verfügbar machen (vgl. BVerfGE 84, 192, 194 f.; BVerfG, VersR 2006, 1669, Rn. 27; WM 2013, 1772 Rn. 17 ff.; Senatsurteile vom 12. Juli 1994 - VI ZR 1/94, VersR 1994, 1116, 1117 und vom 13. November 1990 - VI ZR 104/90, aaO; BAG NJW 1990, 2272).

    Die Grenzen sind dann im Wege einer Gesamtabwägung der betroffenen Grundrechtspositionen auszuloten (vgl. BVerfGE 84, 192, 195; BVerfG WM 2013, 1772 Rn. 17).

  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 137/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Medienberichterstattung:

    Allerdings gewährt es dem Einzelnen kein unbeschränktes dingliches Herrschaftsrecht über bestimmte Informationen, sondern findet seine Grenze in den Rechten Dritter - beispielsweise auf Meinungs- und Medienfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2013 - VI ZR 304/12, AfP 2014, 58 Rn. 13; BVerfGE 84, 192, 195; BVerfG, WM 2013, 1772, 1773 f.).
  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 121/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Zulässigkeit so genannter allgemeiner

    Denn allein der Umstand, dass in ihnen möglicherweise nur einzelne Auskunftsstellen benannt waren, macht sie noch nicht hinreichend konkret, wenn sie nicht ansatzweise erkennen ließen, welche Informationen der Versicherer mit ihrer Hilfe erheben können sollte (vgl. BVerfG VersR 2013, 1425, 1428).
  • BGH, 26.04.2017 - IV ZR 126/16

    Private Rentenversicherung mit Versorgung in Form von Witwenrente:

    (2) Ob demgegenüber durchgreifende Interessen des Beklagten betroffen (vgl. MünchKomm-BGB/Finkenauer, 7. Aufl. § 313 Rn. 77) sind und inwieweit ihm grundrechtlicher Schutz mit Blick auf seine Vertragsfreiheit als Unternehmer aus Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 2013, 3086 Rn. 21; vgl. auch Senatsurteil vom 12. Oktober 2011 - IV ZR 199/10, BGHZ 191, 159 Rn. 42) bei Anpassung eines zivilrechtlichen Versicherungsvertrages im Wege mittelbarer Drittwirkung zugutekommt, lässt sich nach dem revisionsrechtlich maßgeblichen Vortrag der Parteien sowie den bisher getroffenen Feststellungen nicht abschließend beurteilen.
  • OLG Brandenburg, 17.04.2019 - 11 U 137/17

    Fälligkeit der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Die zuvor umstritten gewesene Frage, ob dazu auch solche Nachforschungen gehören, die klären sollen, ob der jeweilige Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss seine vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG ordnungsgemäß erfüllt hat, ist nach der Entscheidung des BGH, Urt. v. 22.02.2017 - IV ZR 289/14, LS 1 und Rdn. 15 ff. (juris = BeckRS 2017, 103376), die während der Dauer des vorliegenden Rechtsstreits erster Instanz erging, zu bejahen; ebenso erstreckt sich darauf - unabhängig von einer konkreten Verdachtslage - die sogenannte Auskunfts- und Belegobliegenheit des Versicherungsnehmers gemäß § 31 Abs. 1 VVG, wobei zum Ausgleich zwischen den - widerstreitenden - berechtigten Interessen und grundrechtlich geschützten Positionen beider Seiten eine gestufte, mit einem Dialog vergleichbare Datenerhebung erforderlich werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08, Rdn. 20 ff., juris = BeckRS 2013, 54218; BGH aaO LS 2a und 2b sowie Rdn. 37 ff).
  • BVerwG, 26.05.2014 - 2 B 69.12

    Freiwilliger Polizeidienst; Polizeidienstfähigkeit; ärztliche Untersuchung;

  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 138/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Medienberichterstattung:

  • KG, 08.07.2014 - 6 U 134/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss der Fälligkeit von

  • BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 99/11

    Erfolgslose Verzögerungsbeschwerde wegen der Dauer eines

  • KG, 04.07.2014 - 6 U 30/13

    Private Krankenversicherung: Umfang der Obliegenheit zur Untersuchungsduldung

  • BVerwG, 21.02.2014 - 2 B 24.12

    Dienstunfähigkeitsfeststellung; Verpflichtung zur Entbindung von der ärztlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2022 - 1 A 1314/19

    Dienstunfähigkeit; Ruhestand; Vermutung; Aufklärungsmaßnahmen;

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16

    Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht nach Versterben des

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19

    1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen,

  • LG Berlin, 18.08.2021 - 23 O 180/18

    Übersendung eines Leistungsantragsformulars mit rechtswidrig geforderter

  • VG Frankfurt/Main, 13.08.2019 - 9 L 2471/19

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung ist isoliert angreifbar

  • VG Kassel, 28.11.2014 - 1 K 487/13

    Rechts der Landesbeamten, Versetzung in den Ruhestand wegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht