Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.09.2013 - 7 U 101/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34942
OLG Stuttgart, 26.09.2013 - 7 U 101/13 (https://dejure.org/2013,34942)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.09.2013 - 7 U 101/13 (https://dejure.org/2013,34942)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. September 2013 - 7 U 101/13 (https://dejure.org/2013,34942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Anfechtung eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages wegen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen durch einen abgeworbenen Kunden

  • rabüro.de

    Zur Anfechtung eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages wegen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19 Abs. 5; BGB § 123
    Eine Belehrung über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung mehrere Seiten nach der Unterschrift reicht nicht aus

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 123 BGB, § 142 Abs 1 BGB, § 19 Abs 2 VVG, § 19 Abs 5 VVG, § 22 VVG
    Private Kranken- und Pflegeversicherung: Arglistige Täuschung seitens des Versicherungsnehmers über seinen Gesundheitszustand bei dessen Abwerbung als Kunde im Wege der sog. "Kaltakquise"; Ausschluss des Rücktrittsrechts des Versicherers bei nicht ausreichend plazierter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 19; BGB § 123
    Anfechtung eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages wegen unrichtiger Beantwortung der Gesundheitsfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Arglistanfechtung und Rücktritt von einem Krankenversicherungsvertrag.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anzeigepflichten bei Abschluss des Versicherungsvertrages

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Anzeigepflichten bei Abschluss des Versicherungsvertrages?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 691
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.09.2013 - 7 U 101/13
    Die Platzierung der Hinweise auf die Rechtsfolgen falscher Gesundheitsangaben in einem Antragsformularsatz auf der letzten Seite, mehrere Seiten nach der Unterschrift, kann bei der Antragstellung leicht übersehen werden und ist aus diesem Grund nicht ausreichend, so dass der Versicherer u. a. sein Recht zum Rücktritt nicht ausüben kann (im Anschluss an BGH, VersR 2013, 297).

    Der Versicherungsnehmer soll damit zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Anzeigeobliegenheiten angehalten, aus Gründen der Fairness zugleich aber auch vor den ihm anderenfalls drohenden Rechtsnachteilen gewarnt werden (so BGH VersR 2013, 297 ff TZ 18 zum gleich gelagerten Problem der "gesonderten Mitteilung" gem. § 28 Abs. 4 VVG).

  • OLG Stuttgart, 17.04.2014 - 7 U 253/13

    Hinweispflichten des Versicherers im Antragsformular: Anforderungen an eine

    Lässt man die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben oder Ähnliches zu, ist im Gegenzug weiterhin und vermehrt zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGHZ 196, 67 ff., Rn. 24; Senat, Urteil vom 13.03.2014 - 7 U 216/13; Senat, Beschluss vom 09.07.2012 - 7 U 23/12 mit NZB-Beschluss des BGH vom 11.09.2013 - IV ZR 253/12; Senat, Urteil vom 26.09.2013 - 7 U 101/13; OLG Naumburg, VersR 2012, 973 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 507 ff.; OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448 f.; OLG Hamm VersR 2011, 469 ff., Rn. 72 ff.; LG Dortmund, VersR 2010, 465, 467, jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG; MünchKomm, VVG, § 28, Rn. 340).
  • OLG Karlsruhe, 03.12.2015 - 12 U 57/15

    Risikolebensversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei

    Eine erst mehrere Seiten nach dem Fragenkatalog angebrachte Belehrung genügt damit nicht (OLG Stuttgart VersR 2014, 691).

    Zudem besteht die Gefahr, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer sie übersieht, wenn die Belehrung erst mehrere Seiten nach dem Fragenkatalog angefügt ist, oder einen Text, der nach seiner Unterschrift auf dem Fragenkatalog angefügt ist, für unwichtig und typisch "Kleingedrucktes" hält, das seine Bedeutung erst bei Eintritt des Versicherungsfalles gewinnt, also erst dann gelesen zu werden braucht (OLG Stuttgart VersR 2014, 691).

  • OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an die gesonderte Belehrung über

    Diesem Zweck der Belehrung könne sowohl durch ein - von der Formulierung "gesonderte Mitteilung in Textform" jedenfalls auch gedecktes - eigens für die Belehrung erstelltes Dokument ("Extrablatt") Rechnung getragen werden als auch durch eine anlassbezogene Belehrung im unmittelbaren Kontext mit den an den Versicherungsnehmern gerichteten Fragen (ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 26.9.2013 - 7 U 101/13 - zitiert nach juris zu § 19 Abs. 5 VVG).

    Abgesehen davon, dass der Hinweis auf die Belehrung über die Folgen einer Falschbeantwortung der Antragsfragen in keiner Weise hervorgehoben ist, muss der Versicherungsnehmer hiermit am Ende eines 13-seitigen Antragsformulars - nach einer Darstellung der Wertentwicklung des Vertrages, einer Belehrung über das Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen, nach Einwilligungserklärungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz und nach Erklärungen zur Schweigepflichtentbindung und Verwendung der Gesundheitsdaten - auch nicht mehr rechnen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 26.9.2013 - 7 U 101/13 - zitiert nach juris: kein ausreichender Zusammenhang bei "Wichtigen Hinweisen zur Anzeigepflicht" auf der letzten Seite des Antragsformulars mehrere Seiten nach den Gesundheitsfragen, weil nicht die erforderliche Gewähr bestehe, dass der Versicherungsnehmer sie nicht übersehen könne).

  • OLG Stuttgart, 13.03.2014 - 7 U 216/13

    Private Krankenversicherung: Form der Belehrung des Versicherungsnehmers über die

    Lässt man die Aufnahme des Belehrungstextes in ein Fragebogenformular oder ein anderes - Fragen des Versicherers enthaltendes - Schreiben zu, ist im Gegenzug weiterhin und vermehrt zu fordern, dass die Belehrung drucktechnisch so gestaltet sein muss, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGHZ 196, 67 ff, Rn. 24; Senat, Beschluss vom 09.07.2012 - 7 U 23/12; NZB-Beschluss des BGH vom 11.09.2013 - IV ZR 253/12; Senat, Urteil vom 26.09.2013 - 7 U 101/13; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 507 ff.; OLG Karlsruhe VersR 2010, 1448 f.; OLG Hamm, VersR 2011, 469 ff., Rn. 72 ff.; OLG Naumburg VersR 2012, 973 f.; LG Dortmund, VersR 2010, 465, 467 jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG; MünchKomm, VVG, § 28, Rn. 340).
  • AG Brühl, 25.02.2016 - 51 Ls 420/15

    Strafbarkeit der Begleichung eigener Schulden eines Rechtsanwalts mit

    (LG L, 24 O 250/12 u. OLG G, 7 U 101/13).
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