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   LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 9 S 460/13   

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https://dejure.org/2014,12929
LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 9 S 460/13 (https://dejure.org/2014,12929)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.05.2014 - 9 S 460/13 (https://dejure.org/2014,12929)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - 9 S 460/13 (https://dejure.org/2014,12929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Private Haftpflichtversicherung: Anwendung der Benzinklausel bei einem Reifenwechsel

  • IWW
  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Benzinklausel und Beschädigung durch Hebebühne

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Anwendung der Benzinklausel bei einem Schaden durch den gebrauch einer Hebebühne

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Enge Auslegung der "Benzinklausel" in der Haftpflichtversicherung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Privathaftpflichtversicherung: "Benzinklausel" greift nicht bei Benutzung einer Hebebühne

  • vogel.de (Kurzinformation)

    "Benzinklausel" greift nicht bei jedem Schaden - Schaden beim Reifenwechsel ist Fall für Privathaftpflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz bei Reifenwechsel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Benzinklausel: Versicherungsschutz durch Privathaftpflichtversicherung bei Beschädigung einer Hebebühne während des Reifenwechsels - Keine Verwirklichung des Gebrauchsrisikos des Fahrzeugs, sondern des Risikos der Hebebühne

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1126
  • NZV 2014, 587
  • VersR 2015, 100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03

    Begriff des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs in der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 9 S 460/13
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (st. Rspr., BGH, VersR 2003, 1389 unter 2 b m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 9 S 460/13
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2005 - 19 U 33/05

    Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung: Auslegung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 9 S 460/13
    Die Anwendung der Benzinklausel setzt jedoch weiter voraus, dass das Fahrzeug im Zusammenhang mit der schadensstiftenden Verrichtung aktuell, unmittelbar, zeitlich und örtlich nahe eingesetzt wird, also sich dabei ein spezifisches Risiko des Kfz-Gebrauchs verwirklicht oder die Gefahr vom Fahrzeug selbst ausgeht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2005, 19 U 33/05).
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 9 S 460/13
    Nach Auffassung der Kammer ist dieser Fall mit dem vergleichbar, in welchem ein Heizlüfter zum Enteisen eines Fahrzeugs verwendet worden ist (BGH, NJW-RR 2007, 464 - 465).
  • BGH, 27.10.1993 - IV ZR 243/92

    Gebrauch eines Fahrzeugs bei Versprühen von Pflanzenschutzmitteln

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 9 S 460/13
    Es muss sich also eine Gefahr verwirklicht haben, die gerade dem Fahrzeuggebrauch eigen ist, diesem somit selbst und unmittelbar zuzurechnen ist (BGH, VersR 1994, 83 unter 3 a).Mit der Ausschlussklausel soll ein Risiko aus dem Bereich der Privathaftpflicht ausgenommen werden, das typischerweise dem Risikobereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zuzuordnen ist.
  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 73/87

    Begriff des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 9 S 460/13
    Damit können grundsätzlich auch Reparaturarbeiten dem Gebrauch des Fahrzeugs zuzurechnen sein (BGH, VersR 1988, 1283; OLG Hamm, ZfSch 1993, 312).
  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 20 U 139/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung wegen Schäden Dritter aus

    Auf dieser Linie bewegt sich auch die neuere instanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. nur LG Karlsruhe, Urt. v. 23.05.2014, 9 S 460/13, juris, Rn. 12, VersR 2015, 100 = r+s 2014, 553 mit zustimmender Anm. Schimikowski, r+s 2014, 554 sowie zustimmender Anm. Schulz-Merkel, jurisPR-VersR 12/2014 Anm. 6).
  • OLG Köln, 21.03.2016 - 5 U 76/14

    Schmerzensgeld wegen Haarverlust nach Chemotherapie

    Er ist mit dem Beweis für seine Behauptung, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt haben würde, allerdings nur zu belasten, wenn der Patient plausibel macht, dass er, wären ihm rechtzeitig die Risiken der Behandlung verdeutlicht worden, vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, wobei an die Substantiierungspflicht zur Darlegung eines solchen Konflikts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH, Urteil vom 30.9.2014 - VI ZR 443/13, iuris Rdn. 17, abgedruckt in VersR 2015, 100 ff.).
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