Weitere Entscheidung unten: LG Potsdam, 25.08.2014

Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2014 - VI ZR 118/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31473
BGH, 16.09.2014 - VI ZR 118/13 (https://dejure.org/2014,31473)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2014 - VI ZR 118/13 (https://dejure.org/2014,31473)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2014 - VI ZR 118/13 (https://dejure.org/2014,31473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,31473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 544 Abs 7 ZPO
    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde: Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots als Gehörsverletzung; Verwertung eines Gutachtens ohne Offenlegung wesentlicher tatsächlicher Grundlagen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde: Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots als Gehörsverletzung; Verwertung eines Gutachtens ohne Offenlegung wesentlicher tatsächlicher Grundlagen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde: Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots als Gehörsverletzung; Verwertung eines Gutachtens ohne Offenlegung wesentlicher tatsächlicher Grundlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das kryptische Gutachten - und die Gewährung rechtlichen Gehörs

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 338
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - VI ZR 118/13
    Wenn der vom Gericht ernannte Sachverständige die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen seines Gutachtens nicht offen legt, kann nicht nur das Gericht seiner Pflicht aus § 286 ZPO, Gutachten gerichtlicher Sachverständiger sorgfältig und kritisch zu würdigen, nicht nachkommen, sondern verletzt die Verwertung dieses Gutachtens auch das Recht der Partei auf rechtliches Gehör (BGH, Urteil vom 12. November 1991 - KZR 18/90, BGHZ 116, 47, 58), da es einer Verhinderung des Vortrags zu entscheidungserheblichen Punkten gleich kommt, wenn der Partei nicht die Gelegenheit gegeben wird, sich mit allen Grundlagen des Gutachtens kritisch auseinanderzusetzen.
  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 275/08

    Auswirkung der ausführlichen Anhörung eines Sachverständigen in der mündlichen

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - VI ZR 118/13
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08, NJW 2009, 2604 ff. mwN).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - VI ZR 118/13
    Die Gewährung des rechtlichen Gehörs erfordert auch, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweise zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 55, 95 ff.; BVerfGE 84, 188 ff.; BVerfG, NVwZ 2009, 580 f.).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - VI ZR 118/13
    Die Gewährung des rechtlichen Gehörs erfordert auch, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweise zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 55, 95 ff.; BVerfGE 84, 188 ff.; BVerfG, NVwZ 2009, 580 f.).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - VI ZR 118/13
    Die Gewährung des rechtlichen Gehörs erfordert auch, dass einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweise zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 55, 95 ff.; BVerfGE 84, 188 ff.; BVerfG, NVwZ 2009, 580 f.).
  • OLG Hamm, 20.02.2017 - 3 U 138/15

    Intimes Foto unerlaubt im Internet veröffentlicht - 7.000 Euro Schmerzensgeld

    Durch die Gutachtenerstattung ist auch nicht dergestalt gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen worden, dass die Sachverständige die tatsächlichen Grundlagen ihres Gutachtens nicht offengelegt hätte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16.09.2014 - VI ZR 118/13 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14

    Werkmangel bei Pflasterarbeiten: Verwendung eines vom Leistungsverzeichnis

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - VI ZR 118/13, VersR 2015, 338 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 235/15

    Maklervertrag: Pflichtverletzung gegenüber dem Verkäufer durch unrichtige Angaben

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots, die im Prozessrecht keine Stütze findet, verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 69, 141, 143 f.; BVerfG, NJW 1993, 254; WM 2012, 492, 493; BGH, Beschluss vom 16. September 2014  - VI ZR 118/13, VersR 2015, 338 Rn. 4; Beschluss vom 23. April 2015  - V ZR 200/14, juris Rn. 7; Beschluss vom 14. Juni 2016 - VI ZR 346/15, juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Potsdam, 25.08.2014 - 11 O 117/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24333
LG Potsdam, 25.08.2014 - 11 O 117/14 (https://dejure.org/2014,24333)
LG Potsdam, Entscheidung vom 25.08.2014 - 11 O 117/14 (https://dejure.org/2014,24333)
LG Potsdam, Entscheidung vom 25. August 2014 - 11 O 117/14 (https://dejure.org/2014,24333)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,24333) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 338
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.11.2017 - IV ZR 551/15

    Besonderer Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers: Anwendbarkeit

    Dies wird in Rechtsprechung und Literatur teilweise unter Bezugnahme auf den Wortlaut der Vorschrift abgelehnt, weil er eine natürliche Person voraussetze, eine juristische Person aber weder einen "Wohnsitz" noch einen "gewöhnlichen Aufenthalt" haben könne (LG Aachen VersR 2016, 67, 68; LG Berlin VersR 2010, 1629; LG Fulda VersR 2013, 481; LG Itzehoe VersR 2016, 1395, 1396; LG Limburg VersR 2011, 609; LG Potsdam VersR 2015, 338; LG Ravensburg r+s 2016, 216; Klär/Heyers in PK-VVG, 3. Aufl. § 215 Rn. 13 f.; Klimke in Prölss/Martin, VVG 29. Aufl. § 215 Rn. 11 f.; von Rintelen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 23 Rn. 6 f.; Spuhl in Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt 4. Aufl. Rn. 1489; Franz, VersR 2008, 298, 307; Mühlhausen, r+s 2016, 161, 162 ff.).
  • OLG Schleswig, 04.06.2015 - 16 U 3/15

    Gebäudeversicherung gegen Schäden durch holzzerstörende Pilze (Schwamm)

    a) Ein Teil der Literatur (Prölss/Martin-Klimke, VVG, Kommentar, 28. Auflage, § 215 Rn 11 f.; HK-VVG-Muschner, § 215 Rn 9 m. w. N. in Fn 15) sowie der bislang veröffentlichten - ausschließlich landgerichtlichen - Rechtsprechung (LG Berlin, VersR 2010, 1629; LG Limburg, VersR 2011, 609; LG Cottbus, Versicherung und Recht Kompakt 2012, 21, LG Hamburg, VersR 2013, 482; LG Fulda, VersR 2013, 481; LG Potsdam, VersR 2015, 338 [für eine Wohnungseigentümergemeinschaft]) verneint die Frage.
  • OLG München, 17.12.2015 - 14 U 3409/14

    Gerichtsstand des § 215 Abs. 1 VVG: Zeitlicher und persönlicher Anwendungsbereich

    Teilweise wird dies in Literatur und landgerichtlicher Rechtsprechung verneint (s. LG Berlin, VersR 2010, 1629, zit. nach juris Rn. 1; LG Limburg, VersR 2011, 609, zit. nach juris Rn. 5 f.; LG Hamburg, VersR 2013, 482, zit. nach juris; LG Fulda, VersR 2013, 481, zit. nach juris Rn. 2 ff.; LG Potsdam, VersR 2015, 338, zit. nach juris Rn. 3; Prölss/Martin/Klimke, VVG, 29. Aufl. 2105, § 215 Rn. 11 f. m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht