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   OLG Oldenburg, 07.12.2016 - 5 U 84/16   

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https://dejure.org/2016,51748
OLG Oldenburg, 07.12.2016 - 5 U 84/16 (https://dejure.org/2016,51748)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.12.2016 - 5 U 84/16 (https://dejure.org/2016,51748)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 5 U 84/16 (https://dejure.org/2016,51748)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf einen anderen Beruf

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
    Fortschreibung des Ursprungsverdienstes zur Prüfung einer konkreten Verweisung nach der realen Lohnentwicklung im Ursprungsberuf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZBB

  • rechtsportal.de

    BUZBB
    Ermittlung des maßgeblichen Verdienstes bei Verweisung des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf einen anderen Beruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Verweisungstätigkeit kann fiktive Fortschreibung von Ursprungsverdienst geboten sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeit: Keine Verweisung eines Installateurs auf den Beruf des technischen Zeichners

Papierfundstellen

  • VersR 2017, 606
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2016 - 5 U 84/16
    Eine Vergleichstätigkeit ist demgemäß dann gefunden, wenn die aufgezeigte Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (vgl. BGH, NJW-RR 2010, S. 906, 907, Tz. 11; 1997, S. 529, 531, jeweils m. w. N.).

    Die bisherige Lebensstellung im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 B-BUZ wird durch den vor Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübten Beruf in seiner konkreten Gestalt geprägt (vgl. BGH, NJW-RR 2010, S. 906, 907, Tz. 11).

  • OLG Hamm, 16.01.2008 - 20 U 17/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen des Verweises auf eine

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2016 - 5 U 84/16
    Dementsprechend sind in der Judikatur Einkommenseinbußen in der hier vorliegenden Größenordnung mehrfach als unzumutbar angesehen worden (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2008, Az.: 20 U 17/07, Tz. 51 f., zitiert nach juris: Einkommensverlust von 28% bei einem ursprünglichen Monatseinkommen von 2.496,00 EUR brutto; OLG München, Urteil vom 22.10.2010, Az.: 25 U 5827/07, Tz. 33 ff.: Einkommenseinbußen von 21, 53% bei einem ursprünglichen Nettoeinkommen von 2.548,86 EUR pro Monat und von 27, 11% bei einem ursprünglichen Nettoeinkommen von 2.744,21 EUR pro Monat).
  • BGH, 22.10.1997 - IV ZR 259/96

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei ausgeübter Tätigkeit als Subunternehmer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2016 - 5 U 84/16
    (1) Eine generelle Quote für die Spürbarkeit der Einkommenseinbuße lässt sich wegen der Bandbreite individueller Einkommen nicht festlegen; vielmehr ist stets eine einzelfallbezogene Beurteilung geboten, weil sich die prozentuale Einkommens- oder Gehaltsminderung unterschiedlich belastend auswirken kann, je nachdem ob das Einkommen oder Gehalt vor Eintritt des Versicherungsfalles hoch oder niedrig war (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 239).
  • OLG München, 22.10.2010 - 25 U 5827/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis der Falschbeantwortung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2016 - 5 U 84/16
    Dementsprechend sind in der Judikatur Einkommenseinbußen in der hier vorliegenden Größenordnung mehrfach als unzumutbar angesehen worden (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2008, Az.: 20 U 17/07, Tz. 51 f., zitiert nach juris: Einkommensverlust von 28% bei einem ursprünglichen Monatseinkommen von 2.496,00 EUR brutto; OLG München, Urteil vom 22.10.2010, Az.: 25 U 5827/07, Tz. 33 ff.: Einkommenseinbußen von 21, 53% bei einem ursprünglichen Nettoeinkommen von 2.548,86 EUR pro Monat und von 27, 11% bei einem ursprünglichen Nettoeinkommen von 2.744,21 EUR pro Monat).
  • BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18

    Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der

    Teilweise wird angenommen, dass das früher erzielte Einkommen entsprechend der zu erwartenden Einkommenssteigerung auf den Vergleichszeitpunkt fiktiv fortgeschrieben werden muss (vgl. KG, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 6 U 89/15, juris Rn. 24; LG Mannheim r+s 2013, 243, 244 [juris Rn. 32]) oder dass dies jedenfalls dann geboten ist, wenn die Einkünfte aus dem Vergleichsberuf einen erheblich späteren Zeitpunkt betreffen (vgl. OLG Oldenburg VersR 2017, 606 [juris Rn. 22]; Prölss/Martin/Lücke, VVG 30. Aufl. § 172 Rn. 91; MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 172 Rn. 162; BeckOK-VVG/Mangen, Stand: 1. Juli 2018 § 174 Rn. 17; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. Abschnitt H Rn. 67).

    (2) Der vorgenannte Grundsatz kann allerdings dann eine Ausnahme erfahren, wenn sonst aufgrund eines besonders langen Zeitraums zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und ihrer Nachprüfung eine objektive Vergleichbarkeit des Einkommens und der damit verbundenen Lebensstellung nicht mehr gewährleistet wäre (vgl. OLG Oldenburg VersR 2017, 606 [juris Rn. 22]; Prölss/Martin/Lücke, VVG 30. Aufl. § 172 Rn. 91; MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 172 Rn. 162; BeckOK-VVG/Mangen, Stand: 1. Juli 2018 § 174 Rn. 17; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. Abschnitt H Rn. 67).

  • OLG Jena, 21.12.2017 - 4 U 699/13

    Beufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Kriterien zur Festestellung der

    Der Senat folgt mit dieser Beurteilung dem rechtlichen Ansatz, der Beurteilung der Vergleichbarkeit der Lebensstellung eine Fortschreibung des "in gesunden Tagen" erzielten Einkommens auf Grundlage aktueller Tarifbedingungen vorzunehmen, sofern der Versicherte bei Eintritt der Berufsunfähigkeit auf der Grundlage eben dieses Tarifs zu den seinerzeit geltenden Bedingungen beschäftigt war, vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 07. Dezember 2016, - 5 U 84/16 -, RN.
  • OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vergleich der Tätigkeiten

    (2) Ein konkreter Scheidepunkt wird sich insofern allerdings nicht mit einer mehr oder weniger gegriffenen Zeitdauer festlegen lassen, nach welcher es "auf der Hand liegt" (vgl. so OLG Oldenburg, Urteil vom 07.12.2016, Az.: 5 U 84/16, - zitiert nach juris -, Rn. 23: 13 Jahre), dass frühere und aktuelle Gehälter nicht mehr ohne jede Fortschreibung verglichen werden können.
  • OLG Brandenburg, 06.05.2020 - 11 U 152/18

    Zulässiger Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens in der privaten

    Er verweist dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (vom 7. Dezember 2016, Az. 5 U 84/16, r+s 2017, 535, zitiert nach beck-online).
  • OLG Oldenburg, 27.02.2020 - 1 U 14/20

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Formelle

    In diese Richtung weist auch das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 07.12.2016 (5 U 84/16 [juris]), auf welches der Bundesgerichtshof a. a. O. Bezug nimmt.
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